Kein inhaltlicher Entscheid im Zuger Plakatstreit

Zwei Zuger Regierungsräte gingen gerichtlich gegen Plakate vor, auf denen sie abgebildet waren. Das Bundesgericht sagt nun nicht, ob diese Fotomontagen widerrechtlich waren.

 

Carlo Schuler

 

Im April 2017 warben zwei linke Zuger Jungparteien und das Komitee für bezahlbaren Wohnraum auf grossen Plakaten mit Fotomontagen der Regierungsräte Heinz Tännler (SVP) und Matthias Michel (FDP). Da­rauf waren die Gesichter dieser beiden Regierungsräte und die Angabe ihres Jahreslohnes von 279 744 Franken zu sehen. Ergänzt wurde das Ganze durch den Hinweis, dass die beiden Regierungsmitglieder die Meinung vertreten würden, Zug habe genügend bezahlbaren Wohnraum.

 

Die Botschaft war deutlich und klar: Wer reich ist, der hat in Sachen Wohnungsmieten leicht reden. Gemäss einer Medienmitteilung der jungen Zuger Linken wollten sie mit diesen Plakaten zeigen, dass die beiden gut verdienenden Regierungsräte die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst nehmen würden.

 

Die beiden kritisierten Regierungsräte liessen sich diese Plakataktion aber nicht gefallen. Sie gingen gegen deren Urheber gerichtlich vor und machten eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung geltend. Ein Einzelrichter erliess in der Folge eine superprovisorische Verfügung: Das Komitee für bezahlbaren Wohnraum, die jungen Alternativen und die Juso Zug wurden gezwungen, die Plakate umgehend zu entfernen. Sie wehrten sich anschliessend aber auf dem gerichtlichen Weg. Darum mussten sich auch das Kantonsgericht und das Obergericht mit dieser Geschichte befassen. Die jungen Zuger Linken unterlagen in beiden Fällen und gelangten in der Folge ans Bundesgericht.

 

Bundesgericht stützt Zuger Obergericht
Kürzlich haben nun die Lausanner Richter entschieden. Sie traten aus formellen Gründen auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Laut Marco Knobel, Sekretär der Zuger Alternativen, hätten zwar mehrere Bundesrichter das damalige Vorgehen des besagten Zuger Einzelrichters kritisiert. Aber nur einer der fünf am Urteil beteiligten Richter wollte den Fall ans Zuger Obergericht zurückweisen, um einen materiellen Entscheid zu erzwingen. «Die anderen Richter stellten sich auf den Standpunkt, dass das Obergericht richtigerweise die Gegenstandslosigkeit der Berufung festgestellt habe», so Knobel.

 

Das Bundesgericht stützt so das damalige Urteil des Zuger Obergerichtes. Dieses war nicht auf die Beschwerde der jungen Zuger Linken eingetreten. Damit fällte das höchste Gericht des Landes keinen inhaltlichen Entscheid darüber, ob diese Plakate die Persönlichkeitsrechte der beiden Zuger Magistraten wirklich verletzt hatten. Die Klärung dieser Frage wäre aber weit über Zug hinaus von Interesse gewesen.
Naheliegenderweise bedauert Marco Knobel den Entscheid der Lausanner Richter. Im Nachhinein würden die jungen Zuger Linken sicher anders vorgehen, meint der Sekretär der Zuger Alternativen. Es wäre seiner Ansicht nach klüger gewesen, die Plakate damals hängen zu lassen und sich so der Anordnung des Einzelrichters zu widersetzen. So wäre man zu einer anfechtbaren Verfügung gekommen, und die Gerichte hätten den Fall anschliessend inhaltlich beurteilen müssen.

 

Fast 17 000 Franken an die beiden Regierungsräte
Den jungen Zuger Linken bleibt noch die Möglichkeit, eine sogenannte «negative Feststellungsklage» anzustrengen. Bloss: Wenn sie dies tun würden, müssten sie den ganzen Prozessweg neu beschreiten. Dies aber ist mit hohen Kosten verbunden. In einer Medienmitteilung bezeichnen es die jungen Zuger Linken als «brisant», dass sie weder vom Zuger Kantonsgericht noch vom Zuger Obergericht verurteilt wurden, ihnen aber dennoch hohe Parteientschädigungen auferlegt wurden. Insgesamt müssen sie nun nämlich fast 17 000 Franken als Parteientschädigung an die Regierungsräte Heinz Tännler und Matthias Michel bezahlen.

 

Darüber beklagen sich die jungen Zuger Linken in deutlichen Worten: «Den beiden Regierungsräten ist es gelungen, beide linken Jungparteien über mehrere Jahre hinweg finanziell zu ruinieren.» Sie würden sich aber nicht mundtot machen lassen und «sich weiterhin für bezahlbaren Wohnraum und Demokratie einsetzen», heisst es in der Mitteilung weiter. Konradin Franzini von den Jungen Alternativen Zug sagt: «Wir nehmen den Entscheid des Bundesgerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Vier der fünf BundesrichterInnen haben sich nur mit Formalitäten beschäftigt, statt auf die Sachfrage der Persönlichkeitsverletzung einzugehen. Dies, obwohl der Eingriff in eine laufende politische Kampagne grosse Fragen aufwirft.» Aktuell warte man auf die schriftliche Urteilsverkündung und beschliesse dann die weiteren Schritte.

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