Justitia bei Wind und Regen

Von Matyas Sagi-Kiss
 
Wenn wir derzeit an die politischen Verhältnisse in den USA denken, dann fällt uns vor allem ein Name ein, der nicht nur politisch links angesiedelten Seelen einen kalten Schauer über den Rücken fahren lässt. Als sässen wir in einem Raum mit Durchzug, ohne die Möglichkeit, uns einen windstillen Platz zu suchen. Dieser Name lautet – Achtung, liebe GenossInnen, Augen zukneifen ist angesagt – DONALD TRUMP. In seinen Twitter-Beiträgen und Medienkonferenzen, die, gelinde gesagt, unterirdisch sind, verunglimpft er – und das nicht erst seit seinem Amtsantritt – Frauen, jede denkbare Minderheit, den gesamten Justizapparat und natürlich die ach so bösen Medien!

 

Trump hat insbesondere im Zusammenhang mit einer seiner ersten Amtshandlungen – dem Erlass des pauschalen Einreiseverbots für Personen aus Libyen, Syrien, Somalia, Sudan, Irak, Iran und Jemen für Furore gesorgt. Mehrere US-Bundesstaaten, darunter Hawaii, Pennsylvania und Washington gaben daraufhin bekannt, rechtliche Schritte gegen das verhängte Einreiseverbot aus den sieben muslimisch geprägten Staaten zu prüfen. Von landesweiten Protesten, unter anderem in der Google-Heimat Silicon Valley, ganz zu schweigen. Diesen Rechtsstreit hat Trump in der Zwischenzeit längst verloren und eine zweite präsidiale Order – wenn auch anders formuliert – mit dem gleichen Zweck erlassen. Und, oh Wunder, auch dieser Erlass weckt zurecht den Widerstand und ist derzeit «auf Reisen durch Gerichtsinstanzen».

 
Was Trump & Co. sonst noch alles im Schilde führen, sorgt bei so manch BeobachterInnen für Stirnrunzeln. Zählt man sich in den USA zu den Liberalen, so bestehen realistische Chancen, dass aus diesen Stirnrunzeln permanente Krater entstehen, deren Stimulation noch lange nach Trumps Amtszeit immer wieder aufs Neue ausgelöst wird. Warum?

 
Die USA kennen wie wir die Gewaltenteilung. Das heisst, es gibt die gesetzgebende Gewalt – bestehend aus Kongress und Senat (Legislative), die regierende Gewalt, den Präsidenten bzw. hoffentlich bald einmal auch eine Präsidentin und ihre/seine Regierung (Exekutive) sowie die Gerichte (Judikative), an deren Spitze der oberste Gerichtshof, der sogenannte Supreme Court steht. Die RichterInnen an sämtlichen Gerichten auf Bundesebene und somit natürlich auch jene für den Supreme Court werden durch den Präsidenten nominiert und zwingend durch Rat und Zustimmung des Senats im Amt bestätigt.

 
Man könnte also auf die Idee kommen, dass dann ja gewissermassen nichts schiefgehen kann. Aber nein, so ist es leider doch nicht, denn die Republikaner – Trumps Partei – stellen die Mehrheit im Senat und Kongress und haben, wenn alles nach ihrem Plan geht, bald auch auf Jahrzehnte hinaus eine Mehrheit an konservativen Richtern am Supreme Court. Dieser hat wesentlich mehr Kompetenzen als unser Bundesgericht, denn er kann u. a. Bundesgesetze nicht nur für verfassungswidrig, sondern für nichtig erklären.

 
Zwischen Februar 2016 und April 2017 herrschte an eben diesem Supreme Court der Ausnahmezustand. Er bestand nämlich seither aufgrund eines Todesfalls (der konservative Richter Antonin Scalia verstarb im Alter von 79 Jahren) nur aus acht anstatt aus neun RichterInnen. Das Gericht war seither nicht zu selten ausgerechnet in jenen Fällen, die das Interesse der Öffentlichkeit weckten, in einer Pattsituation, was schlicht dazu führte, dass das Urteil der Vorinstanz bestehen blieb, ohne dass diesem vorinstanzlichen Urteil das Gewicht eines Grundsatzurteils zuerkannt worden wäre.

 
Obama versuchte vergeblich, einen Richter seiner Wahl (Merrick B. Garland) in den vakanten Sitz zu befördern, denn die auch damals republikanische Mehrheit war bereits zu dieser Zeit derart radikalisiert, dass man den betreffenden Kandidaten, einen durch und durch renommierten Juristen mit jahrelanger Erfahrung als Richter, noch nicht einmal anhörte. Trump hat nun also einen Kandidaten (Neil Gorsuch) für diesen vakanten Richtersitz am Supreme Court nominieren dürfen. Dieser wurde trotz Protesten durch zahlreiche Organisationen und Demokraten bestätigt. Das Gericht wird daher wohl ebenso tendenziell konservativ bleiben, wie es das vor dem Ableben von Richter Scalia bereits der Fall war.
 
Insofern könnte man sagen, hat sich durch Trumps Amtsübernahme zumindest bis jetzt nicht viel am Gesicht des Justizapparates geändert. Doch daraus sollte man nicht allzu vorschnell Schlüsse für die Zukunft ziehen, denn der Supreme Court zählt noch einige ältere Mitglieder, die theoretisch jederzeit zurücktreten könnten – um Schlimmeres an dieser Stelle nicht zu erwähnen.

 
In diesem Zusammenhang blicken die amerikanischen Linken – die sich meist unter dem Begriff Liberale einordnen – auf eine legendäre, inzwischen 84-jährige Richterin namens Ruth Bader Ginsburg. Sie gilt als Ikone der Frauenrechtsbewegung in den USA und war jahrelange ehrenamtliche Rechtsberaterin der amerikanischen Bürgerrechtsvereinigung ACLU. Bei jeder Gelegenheit, die sie als Richterin erhielt, stellte sie sich – im Rahmen ihrer Möglichkeiten und daher durch ihre Interpretation von Gesetz und Verfassung – bis dato schützend vor Frauen, die LGBT-Community, Menschen mit Behinderung und noch viele mehr. Als sie im Vorfeld der Präsidialwahl 2016 gefragt wurde, was wohl passieren werde, wenn Trump gewählt würde, sagte sie: «Das möchte ich mir nicht einmal ausmalen.»
 
Das Prädikat Galionsfigur ist im Falle von Ruth Bader Ginsburg oder ‹The Notorious RBG›, wie sie gelegentlich auch genannt wird, keinesfalls eine Übertreibung. Inzwischen gibt es nebst Fan-T-Shirts und einem eigens zu ihren Ehren geschaffenen Musical sogar Sketches in der berühmten Comedy Saturday Night Life Show, in denen sie als Hauptprotagonistin verkörpert wird. Da die Minderheit liberaler RichterInnen am Supreme Court im Falle eines Rücktritts oder Ablebens von Ruth Bader Ginsburg auf drei von neun RichterInnen reduziert würde und die konservative Mehrheit wohl über Jahrzehnte unumstösslich wäre – denn Richter auf Bundesebene sind in den USA ausnahmslos auf Lebzeiten gewählt –, gilt unter Linken in der USA das Motto: « Ruth Bader Ginsburg RBG, long may she judge!»

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