«Humus ist Leben»

Vor vier Jahren noch beschloss der kantonale Bauernverband Stimmfreigabe zur Kulturlandinitiative. Anders bei deren Umsetzung, die am 27. November zur Abstimmung kommt. Weil zum Schutz des Kulturlandes auch eine Kompensation durch Bodenaufwertung vorgesehen ist, fährt der Verband eine Pro-Kampagne.

 

von Tim Rüdiger

 

Den Begriff Kulturlandinitiative vermieden die Referenten des Zürcher Bauernverbandes (ZBV), als sie am Dienstagmorgen in Seebach der Presse ihre Argumente für die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) präsentierten. Die Ausgangslage vor dieser Abstimmung sei eine andere als vor vier Jahren: Damals war der Bauernverband gespalten und gab keine Stimmempfehlung ab. «Die jetzige Umsetzungsvorlage ist ein Kompromiss. Ab dem Moment, als im neuen Gesetz eine Kompensation von ackerfähigem Kulturland auch durch eine Aufwertung weniger gut nutzbarer Landwirtschaftsflächen vorgesehen war, waren wir dabei», begründet ZBV-Geschäftsführer Ferdi Hodel. Der Verband begrüsse es, dass mit den Anpassungen im PBG die Bemühungen um das Kulturland gesetzlich verankert und dessen Schutz langfristig gesichert werde.

 

Umsetzung verweigert

Ein Blick zurück. Im Jahr 2012 stimmte eine Mehrheit von 54,5 Prozent der Zürcher Stimmbevölkerung überraschend der Kulturlandinitiative der Grünen zu. Die Initiative forderte, künftig Neueinzonungen von Bauland konsequent durch Auszonungen an anderer Stelle zu kompensieren. Die Initiant­Innen wehrten sich damit gegen die «Zubetonierung von bestem Ackerland», wodurch einerseits hochwertige Landschaften verloren gingen, andererseits auf Kosten der Ernährungssouveränität immer mehr Nahrungsmittel importiert werden müssten. Stattdessen sollte das Siedlungswachstum gegen innen erfolgen. Der Kantonsrat war der Meinung, das Anliegen sei durch den Richtplan bereits erfüllt und verweigerte eine Umsetzung der Ini­tiative. Erst das Bundesgericht sorgte dafür, dass der Rat im Februar dieses Jahres eine Umsetzungsvorlage verabschiedete – die nun via Behördenreferendum zur Abstimmung gelangt.

Im Unterschied zur Initiative sieht der Umsetzungsartikel vor, dass einer Bauzone zugeteiltes «ackerfähiges Kulturland» nicht nur durch eine entsprechende Auszonung, sondern auch durch die Aufwertung von minderwertigem Kulturland kompensiert werden kann. Als solches gelten Böden, die sich nicht zum Anbau etwa von Mais oder Raps eignen, sondern allenfalls etwa als Weideland.
Für Bauvorhaben ausserhalb der Siedlungszonen ist es bereits heute obligatorisch, die beanspruchten Fruchtfolgeflächen durch eine Aufwertung zu kompensieren. «Dank des neuen PBG werden zukünftig bei allen Bauvorhaben solche Bedingungen gestellt», sagte Ferdi Hodel. Die Gesetzesrevision sei deshalb auch im Sinne der Rechtsgleichheit zu befürworten.

 

«Humus entsorgen ist eine Sünde»

Gilt dieser Kompensationsmechanismus für alle Bauprojekte, ist damit zu rechnen, dass viel Aushub vom einen zum anderen Ort befördert würde. Während dem Gerangel um die Umsetzung der Initiative wurde deshalb bisweilen von «Humustourismus» gesprochen. Der Bauernverband möchte das anders verstanden wissen: Von sinnlosem Humustourismus könne man sprechen, wenn in Baustellen anfallendes Bodenmaterial in Deponien entsorgt werde, wie es heute oft geschehe. Jährlich würden mehr als 1,2 Millionen Kubikmeter Aushub verschoben, was 120 000 LKW-Ladungen entspreche. Mehr als die Hälfte davon sei Humus und fruchtbarer Oberboden. «Humus als Abfall zu entsorgen, ist eine Sünde. In einem Nadelkopf Humus gibt es mehr Bakterien und Pilze als Menschen auf der Erde – Humus ist Leben!», betonte Martin Hübscher, SVP-Kantonsrat und ZBV-Vorstandsmitglied.

Wenn die LKW den fruchtbaren Aushub statt in weit entfernte Deponien bei dezentralen Aufwertungsprojekten abladen würden, könnte der Humustourismus massiv reduziert werden. «Der LKW-Fahrer muss dafür aber schon beim Beladen wissen, wo er den Aushub abladen kann», sagte ZBV-Präsident Hans Frei. Der ZBV biete sich als Vermittler zwischen Bauunternehmern, Behörden und Landwirten an und könnte bei der Suche nach geeigneten Standorten helfen. Das Potenzial sei gross und mögliche Flächen seien über das ganze Kantonsgebiet verstreut. Drei bis vier Projekte pro Bezirk seien realistisch.

 

Kein Schulterschluss

Der Bauernverband unterstützt die Umsetzung der Kulturlandinitiative mit einer selbstständigen und breit angelegten Kampagne ­– die Mitglieder würden ein Engagement erwarten. Einen Schulterschluss mit den Grünen gebe es indes nicht, sie gingen je einen eigenen Weg. Tatsächlich ist der Grund zur bäuerlichen Freude für jene gerade der Wermutstropfen: Es ist fraglich, wie oft zur Kompensation von eingezontem Kulturland nach einer allfälligen Annahme des PBG auf die Möglichkeit der Auszonung zurückgegriffen wird. Gemäss kantonalem Richtplan befinden sich zurzeit 800 Hektaren ackerfähiges Kulturland in Siedlungsgebiet. Auf der anderen Seite warten potenziell 3100 Hektaren minderwertiges Kulturland, bei denen sich eine Aufwertung mittels Humusauftrag eignen würde.

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