Höhere Ergänzungsleistungen statt illusorische Initiative

Die Initiative für eine «13. AHV-Monatsrente» ist ein populistischer Missgriff. Linksgrün wäre mit einer zielgerichteteren und wirkungsvolleren Sozialpolitik glaubhafter – und sollte sich von illusorischen gewerkschaftlichen Vorgaben lösen.

In den letzten Jahren haben SP und Grüne – meist im Gefolge gewerkschaftlicher Ideen – AHV-Ini­tiativen mitlanciert, die durchs Band Schiffbruch erlitten. Sie haben leider auch keinen Beitrag geleistet an die Weiterentwicklung dieses Sozialwerks.

Konkret:

  • 2016 wurde der Vorschlag des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), «AHV plus» für eine starke AHV», die eine zehnprozentige Erhöhung der Renten verlangte, abgelehnt. 
  • 2015 lehnte das Stimmvolk die Initiative von SGB, SP, Grünen und EVP, «Millionen-Erbschaften besteuern für die AHV», ab. 
  • 2008 scheiterte die SGB-Initiative «für ein flexibles Rentenalter ab 62». 
  • 2006 lehnte das Volk die «Kosa-Initiative» der SP ab, die Nationalbankgewinne an die AHV lenken wollte. (Ähnliches verlangte die SVP betreffend Goldreserven vergeblich schon 2002).
  • Und 2001 erzielte die Initiative der Grünen «Für eine gesicherte AHV – Energie statt Arbeit besteuern» bei Weitem keine Mehrheit beim Souverän.

Die Initiative für 13 AHV-Renten ist nicht zielgerichtet. Ihre Annahme hätte zur Folge, dass die Gutverdiener eine zusätzliche Vollrente (derzeit 2350 Franken) erhalten und die Wenigverdiener eine zusätzliche tiefe Rente. Diese soll nicht an die Ergänzungsleistungen angerechnet werden.

Eigentlich ein Uranliegen von Linksgrün, aber …

Es wäre doch eigentlich ein Uranliegen von Linksgrün, wenig Verdienenden zu besseren Altersleistungen zu verhelfen. Mit der Initiative wird dieses Ziel nicht erreicht, ja konterkariert. Sie würde bewirken, dass das Gros der Altersrentner:innen, konkret: 87,5 Prozent, die ihren Lebensunterhalt mit ihren vorhandenen Mitteln bestreiten können, Zuschüsse bekämen. Das ist sozialpolitisch in keiner Weise gerechtfertigt. Von der Allgemeinheit finanzierte Leistungen sollten vielmehr dorthin geleitet werden, wo soziale Risiken bestehen. Altersarmut besteht noch, zweifellos. Ihre Verbreitung wird angesichts des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen stark relativiert. Wenn im Nationalratssaal generell von «Ergänzungsleistungsbezügern» gesprochen wird, die «unter dem Existenzminimum» leben (Katharina Prelicz-Huber), ist dies unzutreffend. Die Armutsquoten von Selbstständigerwerbenden, von Einpersonenfirmen sind höher – dort wären Verbesserungen eher am Platz.

Zweckgerichteter und erfolgversprechender als eine illusorische Initiative wäre die Forderung nach höheren Ergänzungsleistungen, die auch Unterstützung bis ins bürgerliche Lager hinein fände. Dass ich solche Ideen – gezielte Erhöhung von Ergänzungsleistungen und auch von Sozialgeld – in der NZZ lese, ist irritierend. Zielführender wäre auch die Forderung nach einer Erhöhung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, die seit der 10. AHV-Revision im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) vorgesehen sind. Damit wäre die Pflege- und Betreuungsarbeit – die jetzt schon einzig in der ersten Säule überhaupt «angerechnet» wird, besser entgolten.

Die Initiative «13. AHV-Monatsrente» ist faktisch eine Wiederauflage der gewerkschaftlichen Initiative «AHV plus – für eine starke AHV», die eine zehnprozentige Erhöhung der AHV-Renten postuliert hatte. Sie wurde 2016 in einer Volksabstimmung mit rund 60 Prozent abgelehnt.

Überdies: 13 jährliche AHV-Renten hätten eine deutliche Beitragserhöhung zur Folge. Heute betragen die Beitragssätze AHV/IV/EO total 10,6 Prozent – zahlbar je zur Hälfte von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Schätzungen gehen davon aus, dass bei 13 jährlichen AHV-Renten die Lohnabzüge um ca. 2,6 Prozent steigen würden und auch Mehrwertsteuererhöhungen notwendig wären.

Ist dies wirklich gewollt? Bezahlen würden dies – einmal mehr – hauptsächlich die jungen Erwerbstätigen, die die jetzige Rentnergeneration ein Berufsleben lang mit höheren Beiträgen zu finanzieren hätten. Sollten nunmehr auch Teilzeiterwerbstätige und Wenigverdienende pensionskassenversichert sein, würden die Lohnabzüge für viele einfach zu hoch ausfallen.

Zielführendere Ideen

Anstelle einer illusorischen Initiative wären folgende Ideen zielführender: 

Es könnte der zwar falsche, aber von der Partei «Die Mitte» zelebrierte, nun populär gewordene Begriff der «Heiratsstrafe» in der AHV der Partei «Die Mitte» entzogen werden. Es ist in der Tat so, dass sich Ehepaare benachteiligt fühlen gegenüber Konkubinatspaaren, weil sie zusammen eine plafonierte 150-Prozent-Altersrente bekommen; das Konkubinatspaar hingegen 200 Prozent. In Klammern: Man sieht nur, was man weniger hat. Was Verheiratete an Mehrleistungen haben – Verwitwetenzuschlag, Hinterlassenenleistungen u.a. – wird unterschlagen. Klammer geschlossen. Die AHV-Heiratsstrafe mobilisiert emotional, ist aber fachtechnisch nicht abgestützt. Politisch klug wäre es, von dieser emotionalen Mobilisierung auszugehen. Konkret: Es könnte die Forderung nach einer leichten Erhöhung von 150 Prozent auf 160 Prozent aufgenommen werden  – wie von der Mitte vorgeschlagen. Denn ein Haushalt zu Zweit, ob Ehe oder Konkubinat, kostet weniger als zwei Einzelhaushalte. Diese Erhöhung würde und müsste dann aber auf alle Zusammenlebenden ausgedehnt werden. Der Einwand von bürokratischem Mehraufwand könnte leicht mit dem Hinweis auf die Praxis der SBB bei Familien-Generalabos entkräftet werden. Nur unter Vorweisung des Alleinlebens mit Wohnsitzausweis würde eine Rente von 100 Prozent ausbezahlt. 

Konzertierte Vorstösse auf Bundesebene auf Erhöhung des Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf  bei den Ergänzungsleistungen bzw. auf Kantons- und Gemeindeebene auf höhere Sozialhilfezahlungen. Solches wäre zielgerichteter und schneller umsetzbar als die Forderung nach 13 AHV-Renten im Jahr, die grossmehrheitlich diejenigen überfinanziert, die ausreichende Mittel zur Verfügung haben. 

Im Interesse von Linksgrün müsste doch auch eine bessere Alimentierung der AHV sein. Es  müsste versucht werden, die schädlichen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreformen (USR) auf das Beitragssubstrat der AHV zu beheben. Leider konnte der unsorgfältig formulierte Vorstoss Funiciello (Dividenden der Sozialversicherungsbeitragspflicht unterstellen) vom Bundesrat mit Leichtigkeit abgelehnt werden. Zu Recht monierte er, dass Kapitalerträge nach dem AHVG nicht beitragspflichtig sind (Art. 5 AHVG). Daher haben nur parlamentarische Vorstösse eine reelle Chance, Mehrheiten zu finden, wenn gefordert würde, dass Dividenden nur insoweit als beitragspflichtige Einkommen qualifiziert werden, als sie eine angemessene Rendite des eingebrachten Kapitals übersteigen. Eva Herzog, Basler Ständerätin, hat diesen präziseren Vorstoss kürzlich lanciert.

Und noch etwas: Höhere Lohnbeiträge und höhere Mehrwertsteuersätze belasten auch tiefe Einkommen, weshalb nicht stets der ‹Ausweg› zur Finanzierung von Sozialversicherungen herangezogen werden sollte. Zu hohe Lohnabzüge begünstigen Schwarzarbeit. Vielmehr müssten Überlegungen angestellt werden, wo in der AHV ‹Nichtrisiken› finanziert werden. Nur zwei Stichworte: Decken Seniorenkinderrenten noch soziale Risiken ab? Und: Ist die fehlende Beitragspflicht nichterwerbs­tätiger Verheirateter ohne Pflege-/Erziehungspflichten noch angebracht? Entsprechen die Anspruchsbedingungen für Witwenrenten noch den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen?

* Brigitte Pfiffner, Mitglied der Grünen, a. Bundesrichterin

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