Höchstens ein Etappensieg

Bei beiden gesamtschweizerischen Abstimmungen zur Steuer- und AHV-Finanzierungs-Vorlage (STAF) und zum Waffenrecht resultierte ein deutliches Ja. Das ist für die SP ein Erfolg, zumal im Kanton Solothurn gleichzeitig eine kantonale Umsetzung der STAF, welche die SP bekämpft hat, abgelehnt wurde. Ebenfalls erfreulich ist das Scheitern der Kürzung der Sozialhilfe im Kanton Bern. Im Kanton Basel-Stadt wurde die Topverdienersteuer der Juso, welche Einkommen ab 200 000 Franken höher besteuern will, angenommen.

 

Die SP sieht in dem Ja zur STAF einen «historischen Erfolg», wie sie ihre Medienmitteilung betitelt. Auch der ‹Tages-Anzeiger› sieht die Linke im Aufwind: «Zugleich scheint sich damit ein Trend zu verfestigen: Haben Klima- und Umweltthemen schon länger Konjunktur, spielt der Zeitgeist nun offenkundig auch in der Steuer- und Sozialpolitik zugunsten der Linken.»

 

Persönlich würde ich sowohl das Ja zur STAF wie auch den vergangenen Abstimmungssonntag weit weniger euphorisch deuten. Ich war selber ambivalent zur STAF, sowohl aus staats- wie auch steuerpolitischen Gründen. Ich kann nachvollziehen, warum man zum Schluss kommt, dass der vorliegende Kompromiss sinnvoll war. Aber historisch ist daran wenig: Es ist im besten Fall ein Etappensieg. Im Prinzip ist man sich weit über das linke Lager hinaus einig, dass sowohl ein globaler wie auch ein nationaler Steuerwettbewerb destruktive Züge annehmen kann, wenn er nur eine Richtung kennt – nämlich jene gegen unten. Mit der STAF steigen wir nicht aus dem Steuerwettbewerb aus, sondern heizen ihn zusätzlich an. Natürlich kann man einwenden, dass es ohne noch schlimmer wäre und dass man auch kantonale Vorlagen bekämpfen kann. In Bern und in Solothurn war das auch erfolgreich.

 

Aber es ist nicht so, dass mit der STAF diese Steuerlogik durchbrochen wurde. Die Absicht war immer: Statt Steuerprivilegien für einige wenige, Gewinnsteuersenkungen für alle. Ein wirklich historischer Erfolg wäre es erst, wenn wir den Steuerwettbewerb mit einem Mindeststeuersatz etwas eindämmen könnten. Eine entsprechende Initiative ist auch schon angedacht. Wenn wir diese gewännen, wäre es tatsächlich ein historischer Sieg. Noch eine Klammerbemerkung zur Basler Topverdiener-Initiative: Ich bin klar der Meinung, dass Menschen mit einem guten Einkommen auch ihren fairen Anteil Steuern zahlen sollen. Wenn aber gleichzeitig – gerade in Basel – die Unternehmen steuerlich stark entlastet werden, hinterlässt dies einen schalen Geschmack: Kapital entlasten und dafür Arbeit belasten kann nicht wirklich das Ziel sozialdemokratischer Steuerpolitik sein.

 

Die STAF sichert auch weder die AHV noch verhindert sie eine Erhöhung des (Frauen-)Rentenalters. Sie verschafft der AHV eine dringend benötigte Zusatzfinanzierung und dem Parlament etwas Luft, eine gute und ausgeglichene Reform zu gestalten. Ob eine Reform gelingt, wird sich erst noch weisen. Kurz nach der Abstimmung meldeten sich erst einmal die Jungfreisinnigen, die das Rentenalter erhöhen wollen, und die Junge GLP, die den Reichen keine AHV mehr geben will. Ob sie schlicht nicht wissen, wie die AHV funktioniert oder einfach nicht ehrlich sagen wollen, dass sie die AHV abschaffen wollen, lassen wir hier mal offen. Der Arbeitgeberverband schlägt vor, die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent zu erhöhen und das Frauenrentenalter auf 65 anzusetzen. Diese Vorschläge könnten im derzeitigen Parlament mehrheitsfähig sein.

 

Wenn ich mich hier wieder etwas unbeliebt machen darf: Für mich ist weder das Frauenrentenalter 64 noch das Rentenalter 65 für alle sakrosankt. Wichtig ist hingegen, dass alle auch im Alter ein würdiges Leben führen können. Das ist in erster Linie eine Frage des politischen Willens und nicht der Demographie. Es gibt durchaus Leute, die gerne über das Pensionsalter hinaus arbeiten wollen. Es ist aber bis anhin nicht so, dass die Wirtschaft ältere ArbeitnehmerInnen mit offenen Armen empfangen würde.

 

Bei den Frauen ist die Problemstellung eine andere: Das Problem ist in erster Linie die Rentenhöhe. Denn Frauen haben heute 37 Prozent weniger Renten. Die Rentendifferenz betrifft in erster Linie die berufliche Vorsorge. Bei der AHV sind die Renten zwischen Mann und Frau fast gleich – bei der Pensionskasse beträgt der Unterschied rund 60 Prozent. Zudem haben fast 40 Prozent der Frauen nur die AHV und gar keine zweite Säule. Frauen haben tiefere Renten, weil sie zwar ihr Leben lang gearbeitet haben, aber eben nicht immer bezahlt: Sie arbeiten öfter Teilzeit, haben Erwerbsunterbrüche, weil sie Hausarbeit leisten, Kinder grossziehen oder Angehörige pflegen. Und darum haben die Frauen über 60 Prozent weniger Renten aus der beruflichen Vorsorge. Der Generation Frauen, die jetzt kurz vor der Rente stehen, das Rentenalter zu erhöhen und sie für diese Gratisarbeit zu bestrafen, ist unfair. Es bräuchte sicher Übergangsfristen bei einer Rentenalterhöhung, um diesem Umstand gerecht zu werden.

 

Längerfristig muss eine Rentenreform aber vor allem die Frauen besser versichern. Es braucht eine bessere Vorsorge für kleine Pensen und für Mehrfachanstellungen. Ein tieferer Koordinationsabzug und eine niedrigere Eintrittsschwelle im BVG wären nötig. Dies war in der Altersreform 2020 vorgesehen. Es braucht aber vor allem auch die Möglichkeit, überhaupt erst mehr Rente erarbeiten zu können. Dazu muss der Bereich der unbezahlten Arbeit endlich angepackt werden. Dazu braucht es einen Ausbau der familienergänzenden Betreuung und eine bessere Anerkennung der Angehörigenpflege. Wenn diese Probleme angegangen werden, steht einer Erhöhung des Frauenrentenalters nichts entgegen. Wenn.

 

Die Ablehnung der Kürzung der Sozialhilfe im Kanton Bern ist zwar erfreulich. Aber: Das Resultat war knapp und ohne deutliches Verdikt der Stadt Bern hätte es nicht geklappt. Das ist zu wenig klar, um die SVP davon abzubringen, ihren Feldzug gegen die Armen weiterzuführen. Offensichtlich hält sich das von ihnen verbreitete Vorurteil, SozialhilfeempfängerInnen seien in erster Linie zu faul, um zu arbeiten, doch recht hartnäckig. Umso wichtiger ist kontinuierliche Aufklärungsarbeit, wie dies auch SP-Stadtrat Raphael Golta in seiner Presskonferenz zur Sozialhilfe in der Stadt Zürich zeigte (siehe auch S.15). Er zeigte auf, dass nur eine kleine Minderheit von Menschen in der Sozialhilfe überhaupt im Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Und noch eine kleinere Minderheit davon ist nicht arbeitswillig. Dafür alle anderen in Geiselhaft zu nehmen, die wenig bis nichts dafür tun können, um ihr Los zu verbessern, ist schlicht ungerecht. Es wäre zu hoffen, dass sich diese Einsicht etwas weiter durchsetzt als bei den 52 Prozent, wie es im Kanton Bern der Fall war.

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