Hochhäuser um jeden Preis?

Die «Allianz lebenswerte Stadtentwicklung» (Allianz Z) fordert eine «Bauwende» für Zürich, und Mitglieder der «Arbeitsgruppe Städtebau+Architektur Zürich» (asaz) werfen Stadtrat André Odermatt in einem «Offenen Brief» vor, ihre Kritik am «Hochhauswildwuchs» nicht ernst zu nehmen.

 

Am 20. Januar verschickte die «Allianz lebenswerte Stadtentwicklung» (Allianz Z) eine Medienmitteilung und hielt darin fest, sie sei «klar unzufrieden mit der Wohnbaupolitik des Hochbauvorstehers der Stadt Zürich», denn diese Politik diene nicht der Bevölkerung, sondern den Interessen der ImmobilieninvestorInnen. Soweit der erste von mehreren Vorwürfen: Was ist da dran?

 

Stadtrat André Odermatt stellt auf Anfrage klar: «Der Vorwurf einer einseitigen Bevorzugung der Immobilienwirtschaft ist eine Unterstellung ohne Hand und Fuss. Die Wohnbaupolitik ist mit dem ‹Programm Wohnen› zudem Sache des Stadtrats und nicht eines einzelnen Exponenten. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens nutze ich im Hochbaudepartement Spielräume zur Schaffung von mehr preisgünstigem Wohnraum, wo immer sie bestehen.» Und wo sie auf kommunaler Ebene nicht bestünden, kämpfe er für neue Spielräume auf übergeordneter Ebene: «Erfolge dahingehend sind zum Beispiel das Mehrwertausgleichsgesetz und der Paragraph 49b.» Dieser Paragraph im kantonalen Planungs- und Baugesetz bedeutet tatsächlich einen grossen Schritt: Kommt es bei Teilrevisionen der städtischen Bau- und Zonenordnung und bei Sondernutzungsplanungen zu einer Mehrausnutzung, so müssen in der Regel auf der Hälfte der zusätzlichen Fläche preisgünstige Wohnungen erstellt werden. Das gilt auch für renditeorientierte Unternehmen.

 

Mit Gestaltungsplänen würden den Investoren «unter Umgehung der Bau- und Zonenordnung Ausnützungsgeschenke in erheblichem Umfang gemacht», heisst es in der Medienmitteilung weiter. Fördert die Stadt tatsächlich maximalen Profit und mehr teuren Wohnraum – und torpediert so das Drittelsziel? «Auch das ist falsch», erklärt André Odermatt: «Geschenke gibt’s keine von uns. Und Gestaltungspläne unterliegen sowieso grundsätzlich der Zustimmung des Gemeinderats. Zudem gibt es viele Beispiele für Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften, dank denen explizit mehr oder neuer gemeinnütziger Wohnraum entsteht. Jüngste Beispiele sind etwa der Gestaltungsplan Dreispitz oder die Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon.» 

 

«Verdacht auf Befangenheit»

Grosse Bauprojekte würden von «Odermatts Baukollegium beurteilt (…)», in dem «nur Architekten und VertreterInnen der Administration» sässen, hält die Allianz Z fest: «Weil einzelne Mitglieder selbst an solchen Projekten beteiligt sind, liegt der Verdacht auf Befangenheit nahe. In den letzten Jahren hat dieses Kollegium zwei Hochhausprojekte von Architekten zugelassen, die im Kollegium sitzen (Ensemble Hardturm und Hochhaus Heinrichstrasse).» Diese Behauptungen seien ebenfalls «haltlos und komplett falsch», betont André Odermatt: «Wird ein Projekt im Baukollegium behandelt, bei dem ein Mitglied befangen ist, tritt dieses Mitglied für dieses Geschäft selbstverständlich in den Ausstand. Der Fall, dass ein Mitglied sein eigenes Projekt behandelt, trifft dadurch nie ein.»

 

Beim Heinrich-Areal wird im Moment der private Gestaltungsplan bearbeitet, der dann zuerst dem Stadtrat und daraufhin dem Gemeinderat vorgelegt wird. Das Baukollegium wurde im Rahmen der Testplanung 2016/17 beigezogen: «Damals war der mit seinem Büro siegreiche Architekt kein Mitglied des Baukollegiums, er gehört ihm erst seit der Legislatur 2018–2022 an. 2016/17 gab es zudem noch gar kein Siegerprojekt, ein solches wurde erst im Rahmen des zweistufigen Studienauftrags ermittelt (2019), in dessen Prozess das Baukollegium nicht involviert war.» Den Studienauftrag fürs HardturmAreal wiederum haben drei Architekturbüros 2016 für sich entschieden. Ein Vertreter eines der siegreichen Büros ist Mitglied des Baukollegiums, aber erst seit der Legislatur 2018–2022. Es gab also nie eine Überschneidung. Und ganz grundsätzlich, stellt André Odermatt klar, «entscheidet das Baukollegium nichts. Vielmehr ist es ein Gremium, das dem Stadtrat und der Bausektion in Fragen des Städtebaus und der Architektur beratend zur Seite steht».

 

«Hinter verschlossenen Türen»?

Ebenfalls «intransparent» sei das Vorgehen des Hochbauvorstehers in einem «seit 2019 unter Architekten und hinter verschlossenen Türen laufenden Verfahren zur Aktualisierung der Hochhausrichtlinien», findet die Allianz Z. Gemäss Projektplanung sollte das Ergebnis seit Mitte 2020 vorliegen. Der Vorwurf der Intransparenz sei ebenso haltlos wie die anderen Unterstellungen, sagt Stadtrat Odermatt: «Es fand am 21. November 2019 eine Diskussionsveranstaltung mit eingeladenen VertreterInnen von Fachverbänden sowie PolitikerInnen statt – alle Fraktionen des Gemeinderats haben VertreterInnen geschickt. Und es wird noch eine weitere solche Veranstaltung geben.» Bereits die zweistufige Testplanung wurde zudem von Fachleuten aus Soziologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit begleitet. «Also nichts mit verschlossenen Türen, der ganze Prozess ist breit abgestützt und transparent», betont André Odermatt. Trotzdem sei es natürlich ärgerlich, wenn Arbeitsdokumente, wie der Bericht zur Testplanung, «leaken» und den Medien zugespielt würden. «Der Bericht ist ein Zwischenstand, an dem sich bei der Konkretisierung bis hin zur Verabschiedung der Richtlinien durch den Gemeinderat noch vieles ändern wird.»

 

Die Verschiebung im Zeitplan sei einerseits darauf zurückzuführen, dass wichtige Themen wie Sozialverträglichkeit und Ökologie mittels zusätzlicher Studien vertieft werden müssten. Andererseits hätten die Corona-Restriktionen gewisse, für die Erarbeitung wichtige Veranstaltungsformen weitgehend verunmöglicht.

 

Am 20. Januar wandte sich auch die «Arbeitsgruppe Städtebau + Architektur Zürich» (asaz) mit einem Offenen Brief an den Hochbauvorsteher. Sie beklagt sich, ihre Kritik am «Hochhauswildwuchs» werde «im Hochbaudepartement (…) nicht ernst genommen». Weiter stellt sie den «Mythos» infrage, es brauche in Zürich Hochhäuser und sie seien ein «qualitätsvoller Beitrag zur Stadtentwicklung». Zum Vorwurf der Mythologisierung des Hochhauses kann Stadtrat Odermatt nur den Kopf schütteln: «Das Hochhaus ist eine Bautypologie unter vielen anderen. An manchen Orten in der Stadt eignet sich diese Typologie besser, an anderen weniger. Gerade darum ist die sorgfältige und breit abgestützte Überarbeitung der Richtlinien ein so wichtiger Schritt.» Damit sei sichergestellt, dass die Zürcher Hochhäuser auch in Zukunft nicht nur hohe mediale Wellen werfen, sondern als integraler Bestandteil der Stadt von ebenso hoher städtebaulicher, sozialer und ökologischer Qualität sind.

 

Schliesslich bittet die Gruppe auch noch darum, dass «ab sofort per Notrecht ein Moratorium resp. ein Aufschub von beschlossenem Abbruch von stadteigenen Wohnsiedlungen» zu verfügen sei. Stadtrat Odermatt mahnt zur Besonnenheit: «Vor jedem stadteigenen Bauvorhaben steht eine sorgfältige Analyse und Güterabwägung an, wie am besten mit der Substanz umzugehen sei. Ob es einen Ersatz oder eine Sanierung gibt – oder eine Kombination – muss immer situativ beurteilt werden.» Mit einem Moratorium würde man der Sache, nämlich innert nützlicher Frist den Anteil preisgünstiger Wohnungen zu steigern, einen Bärendienst erweisen.

 

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