Her mit den Solarpanelen!

Die eidgenössischen Räte haben Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen, einige davon dringlich. Worin bestehen sie, und was bringen sie konkret? Eine Übersicht.

 

In der letzte Woche zuende gegangenen Herbstsession haben National- und/oder Ständerat unter anderem dringliche Massnahmen zugunsten einer sicheren Stromversorgung im Winter ins Energiegesetz geschrieben sowie als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit verabschiedet. Der Ständerat hat zudem den Mantelerlass zum Energie- und Stromversorgungsgesetz beraten, als nächstes behandelt ihn der Nationalrat. Was bedeuten all diese Entscheide, und wie geht es nun weiter?

 

Zurzeit dreht sich die Debatte hauptsächlich um die nahe Zukunft beziehungsweise da­rum, wie wir ohne Stromunterbrüche und kalte Stuben durch den Winter kommen. Dabei soll uns das «Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» helfen. Worum geht es dabei?

Am Ursprung steht die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)», die der Verein Klimaschutz Schweiz am 27. November 2019 eingereicht hat. Die Initiative soll gemäss Website (gletscher­initiative.ch) die Rechtsgrundlage liefern, um aus fossilen Energien auszusteigen und eine Netto-Null-Gesellschaft anzustreben. Sie verlangt unter anderem, dass ab 2050 in der Schweiz keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Diese Initiative ging dem Bundesrat zu weit, weshalb er ihr am 11. August 2021 einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe gegenüberstellte. Parallel beschloss die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats vor einem Jahr, einen indirekten Gegenvorschlag, also einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe, zu erarbeiten. Er verlangt die Änderung insbesondere des CO2-Gesetzes, damit folgende Punkte erfüllt werden: «1. Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist. 2. Die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen auf das Klima muss spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken im In- und Ausland dauerhaft ausgeglichen werden. 3. Es wird ein Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 festgelegt. Die Zwischenziele werden so festgelegt, dass die kumulierte Menge der emittierten Treibhausgase mit den im Rahmen des Pariser Abkommens von 2015 eingegangenen Verpflichtungen und den neuesten wissenschaftlichen Daten in Einklang steht. 4. Die Massnahmen sind auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet. Sie berücksichtigen die Situation der Berg- und Randgebiete und nutzen insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie.»

 

Wie ging es danach weiter?

Der Ständerat trat auf den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative der UREK des Nationalrats ein, der nun den Titel «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz» trägt, und hiess die Vorlage gut. Damit sind auch die Ziele konkretisiert: Bis 2040 müssen die CO2-Emissionen um 75 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zurückgehen, wobei der CO2-Ausstoss vor allem im Inland reduziert werden und der Rest der Atmosphäre entzogen werden muss. Dafür müssen Bund und Kantone im Hinblick auf das Netto-Null-Ziel bis 2050 Speicher für Kohlenstoff im In- und Ausland bereitstellen. Bei den Gebäuden müssen die Emissionen bis 2040 um 82 Prozent zurückgehen, bei der Industrie um 50 und beim Verkehr um 57 Prozent. Weiter sind im neuen Gesetz je ein Impulsprogramm für den Ersatz von fossilen und von Elektrowiderstandsheizungen und für Effizienzmassnahmen sowie ein Förderprogramm für neue Technologien vorgesehen. Für beide Programme werden zwei respektive 1,2 Milliarden Franken eingesetzt.

 

Nachdem der Nationalrat letzte Differenzen bereinigt hatte, stand der Schlussabstimmung zum Sessionsende nichts mehr im Weg. Dabei kam es beinahe noch zu einem Aufstand der SVP: Die Redaktionskommission hatte dem «Bundesgesetz über den Klimaschutz» einen neuen Titel entsprechend dem beschlossenen Inhalt gegeben, er lautet nun «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit». Mit ihrem Antrag, den Titel nochmals zu ändern, hatte die SVP jedoch keine Chance. Ihre Wut gründet in der Tatsache, dass sie das Referendum gegen das Gesetz ergreifen will – womit logischerweise der neue Titel des Gesetzes auf den Abstimmungszetteln stehen wird. Dass sie das Referendum zustande bringen und damit eine Volksabstimmung erzwingen wird, ist höchst wahrscheinlich. Nachdem die Gletscherinitiative diesen Mittwoch bereits bedingt zurückgezogen wurde, wird die Referendumsfrist bald beginnen.  

 

Der Bau von grossen Photovoltaik-Anlagen in den Alpen stand doch ebenfalls zur Debatte?

Ja, der Ständerat nutzte die Beratungen des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscherinitiative auf Antrag von Beat Rieder (Mitte/VS), um eine weitere Vorlage an den indirekten Gegenvorschlag «anzuhängen». Sie umfasste eine Solarpflicht  für neue Gebäude, eine Verpflichtung des Bundes, bei sämtlichen geeigneten Bundesinfrastrukturen bis 2030 die Sonnenenergie bestmöglich zu nutzen, sowie erleichterte Bewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen in den Bergen. Anlass für Letzteres sind zwei geplante Solar-Grossprojekte, die einige Bürgerliche im Rat, nebst Beat Rieder etwa auch Ruedi Noser (FDP/ZH), «beschleunigen» helfen wollten: Einerseits das Projekt in Gondo und andererseits jenes in Grengiols im Wallis, für das sich Peter Bodenmann, ehemaliger Präsident der SP Schweiz, stark macht. Da diese Anlagen über der Nebelgrenze gebaut werden sollen, können sie dereinst Winterstrom aus erneuerbaren Quellen liefern. Sie erhalten nun nicht nur erleichterte Bewilligungsverfahren, sondern auch Geld aus dem Netzzuschlag.

 

Doch zurück zur «Vorlage Rieder»: Diese wurde in der weiteren Beratung wieder vom Gegenvorschlag der Gletscherinitiative entkoppelt und zum eigenständigen «Gesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter». Mit diesem parlamentarischen Manöver wollte der Ständerat dieses Gesetz ebenfalls noch in der Herbstsession bereinigen und für dringlich erklären lassen können. Es soll bis 2025 gelten und dannzumal durch den sogenannten Mantelerlass (siehe unten) abgelöst werden. Dieser Plan ging auf: Der Nationalrat nahm einige Änderungen an der Vorlage vor, denen der Ständerat wiederum folgte. Die grösste Änderung (auch im Wortsinn…) ist die Grimsel-Staumauer beziehungsweise deren Erhöhung, die der Nationalrat ins Gesetz einfügte. Auffallend ist ansonsten, dass ausgerechnet bürgerliche PolitikerInnen, die jahrelang jegliche Fortschritte in Sachen erneuerbare Energien erfolgreich verhinderten, plötzlich die tatkräftigen DeblockiererInnen gaben und dafür sorgten, dass künftig genau das unterstützt wird, was ihnen passt: Den Ausbau der Photovol­taik auf der freien Fläche im alpinen Raum beispielsweise brachten sie durch. Umgekehrt aber soll die Solarpflicht für private Bauten nun bloss für Flächen von über 300 Quadratmetern gelten anstatt einfach für alle Neubau-Dächer. Damit sind 70 Prozent der Neubauten von dieser Pflicht ausgenommen. Das ist doppelt schade.

 

Warum?

Es wird unmittelbar weniger Solarstrom produziert, vor allem aber gilt auch hier der Grundsatz «Auch Kleinvieh macht Mist». Sprich: Kleinvieh ist sowohl rascher und günstiger angeschafft als auch einfacher zu unterhalten. Solarpanels für Einfamilienhausdächer sind heute für wenig Geld zu haben, sie sind rasch montiert und liefern zuverlässig Strom für den Eigengebrauch. Ohne Solarpflicht für alle Neubau-Dächer droht es hingegen gleich herauszukommen wie mit den fossilen Heizungen in der Stadt Zürich, die erst seit Kurzem nicht mehr durch fossile Heizungen ersetzt werden dürfen, wenn sie den Geist aufgeben: Obwohl sich die Zürcher Stimmberechtigten sowohl 2008 für das 2000-Watt-Ziel als auch 2021 für das Netto-Null-Ziel ausgesprochen haben, sind aktuell 40 Prozent der fossilen Heizungen jünger als zehn Jahre (siehe P.S. vom 23. September). Oder anders gesagt: Solaranlagen sind sozusagen der Spatz in der Hand und gehören auf jeden Neubau. Die Grossanlagen hingegen laufen Gefahr, zu Tauben auf dem Dach zu werden.

 

Inwiefern?

Gondo und Grengiols machen zurzeit zwar Schlagzeilen, doch Photovoltaik-Gross­anlagen in den Alpen werden trotz Erleichterungen im Bewilligungsverfahren und Geld vom Bund kaum aus dem Boden schiessen, sind sie doch weder von heute auf morgen geplant noch finanziert. Grengiols etwa dürfte so oder so nicht vor 2025 bereit sein. Und rechnen sich die Unternehmen dahinter keine Aussicht auf finanziellen Erfolg aus, dann wird gar nichts gebaut. In der ‹Schaffhauser AZ› vom 29. September liefert Herbert Bühl, der von 2000 bis 2004 grüner Schaffhauser Regierungsrat war und von 2005 bis 2017 die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission präsidierte, ein hübsches Beispiel für einen solchen Vorgang. Es geht dabei zwar um Wasserkraft – im Prinzip aber dürfte es bei Solaranlagen ähnlich ablaufen: «Zum Beispiel das Ausbauvorhaben am Lago Bianco auf dem Berninapass. Geplant waren die Erhöhung der Staudämme, ein neuer Druckstollen, eine neue Wasserfassung des Palübachs, eine neue Zentrale unten im Puschlav und eine Erweiterung des Pumpspeicherbetriebs. Einmal gebaut, würde die Anlage eine Leistung von 1000 MW bringen, soviel wie das Kernkraftwerk Gösgen, und sie wäre eine riesige Batterie für den Winter. Nur, realisiert wurde das Projekt bisher nicht, obwohl es von den Umweltverbänden mitgetragen wurde, es keine Einsprachen gab und seit 2016 eine Baubewilligung vorliegt. Ein weiteres Beispiel ist die einst geplante Erhöhung des Staudammes auf der Göscheneralp. Die der Axpo und den CKW gehörende Kraftwerkbetreiberin brach das Projekt 2011 ab, weil sie sich mit dem Kanton Uri nicht über finanzielle Abgeltungen einigen mochte. Die Umweltverbände bedauern dies seit Jahren und forderten die Urner Regierung noch 2021 auf, mit der Betreibergesellschaft nochmals zu verhandeln. Die Umweltverbände für den drohenden Stromengpass verantwortlich zu machen, ist unredlich.»

 

Der Ständerat hat in der Herbstsession auch noch über den sogenannten Mantelerlass debattiert: Worum geht es dabei?

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, den sogenannten Mantelerlass, hat der Ständerat nach über einem Jahr Kommissionsdiskussion zum Sessionsende fertig beraten, nun muss sich noch der Nationalrat darüber beugen. In der Fassung des Ständerats enthält das Energiegesetz verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050, und zwar für den Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie für die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf, wie der Zusammenfassung der SDA zu entnehmen ist. Die Wasserkraft soll demnach 37,9 Terawattstunden bis 2035 und 39,2 Terawattstunden bis 2050 erreichen, während die Zielwerte für die anderen erneuerbaren Energien bei 35 Terawattstunden bis 2035 bzw. 45 Terawattstunden bis 2050 liegen. Der durchschnittliche Verbrauch pro Person und Jahr muss gegenüber dem Jahr 2000 bis 2035 um 43 Prozent und bis 2050 um 53 Prozent gesenkt werden. Massnahmen für mehr Energieeffizienz sollen bis spätestens 2035 zu einer Reduktion des Stromverbrauchs um zwei Terawattstunden führen, was die Versorgungssicherheit im Winter verbessern soll. Dasselbe Ziel soll ein Zubau von Kraftwerken bis 2040 erreichen helfen. Zur Absicherung gegen ausserordentliche Situationen wird mittels Ausschreibung jährlich eine Energiereserve gebildet.

 

Weiter hält die SDA fest: «Solaranlagen ab einer Leistung von einem Megawatt sollen auf freien Flächen ausserhalb der Bau- und der Landwirtschaftszone unter bestimmten Bedingungen als standortgebunden gelten.» Umweltbestimmungen für den Bau wie auch den Bestand sowie die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Prokuktion von erneuerbaren Energien sollen zwar in Kraft bleiben, aber: «Der Schutz von Biotopen und von Wasser- und Zugvogelreservaten von nationaler Bedeutung, in denen ein Drittel der geschützten Arten lebt, wird aufgeweicht.» Egal, wie das Gesetz nach der Behandlung im Nationalrat aussehen wird, soviel steht fest: Über diesen Passus wird noch ausführlich gestritten werden.

 

Bereits am 28. September hat die Grüne Fraktion im Bundeshaus ein Positionspapier für den «natur- und landschaftsschonenden Ausbau der Erneuerbaren» publiziert. Sie erinnert daran, dass die umweltfreundlichste Energie die Energie ist, die nicht verbraucht wird – und sie plädiert dafür, dass neu Standard sein soll, «dass Dächer und grundsätzlich auch Fassaden von neuen und bestehenden Gebäuden mit Solaranlagen ausgestattet werden». Für grosse Parkplätze fordert die Grüne Fraktion zudem eine Pflicht zur Solarüberdachung, während Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Alpen «nur unter gewissen Bedingungen» möglich sein sollen.

 

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