Hartes Pflaster statt roter Teppich

Am 15. Mai stimmt die Schweiz über die Änderung des Filmgesetzes ab. Der freischaffende Drehbuchautor und Filmemacher Joël Jent erklärt diese Woche im Gespräch mit Sergio Scagliola die Monopolstellung der Streaminganbieter und wie der Schweizer Film auf die internationale Leinwand zurückkehren kann.

 

Die «Lex Netflix» soll festlegen, dass auch internationale Streaminganbieter verpflichtet sind, künftig vier Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes ins hiesige Filmschaffen zu investieren. Zudem soll das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Inhalten bestehen müssen, die in Europa produziert werden. Ein Grossteil der EU-Staaten hat ähnliche Regelungen schon lange eingeführt. Haben die Streamingdienste auf dem Schirm, dass die Quote in der Schweiz nicht erfüllt ist?

Joël Jent: Ohne gesetzliche Regulation interessieren sich Streaminganbieter grundsätzlich nicht dafür, ob eine Quote erfüllt ist oder nicht. Wir durften in den Jahren seit Markteintritt beobachten, dass die Anbieter weder ein sozio-kulturelles Bewusstsein, noch in dieser Hinsicht ein Verantwortungsgefühl entwickelt haben. Deshalb ist die gesetzliche Verankerung der Investitionspflicht entscheidend. Sie überlässt den Anbietern ein Maximum an Freiheit, sofern sie einen Teil ihres Umsatzes hier in der Schweiz wieder investieren, stellt aber ein Minimum an lokaler Verantwortungsübernahme sicher. Wir stehen hier mit unseren EU-Nachbarn im Wettbewerb und müssen sicherstellen, dass in der Schweiz konkurrenzfähige Bestimmungen zur Anwendung kommen, die sich mit dem EU-Recht vereinbaren lassen, sonst zieht die Schweiz einfach den Kürzeren – eben weil die Streaminganbieter sich doch niemals für ein Sonderprogramm in der kleinen Schweiz engagieren würden. 

 

Wieso nicht?

Wieso schon? Sie konnten bisher ihre Kataloge hier anbieten und damit Gewinne erzielen, ohne Mehrkosten, ohne Infrastruktur vor Ort unterhalten oder die vergleichsweise höheren Schweizer Löhne bezahlen zu müssen. Eine veritable Goldgrube, sozusagen. Global hat sich aber nun eine Veränderung ergeben: Mit den immer zahlreicheren lokalen Erfolgsproduktionen muss nun auch bei den Anbietern ein Umdenken stattfinden. So sagte erst kürzlich Wolf Osthaus (Public Policy Director im deutschsprachigen Raum DACH bei Netflix) in Genf, dass die Anziehungskraft einer Geschichte grösser wird, je kulturspezifischer sie ist. 

Dieser Gesinnungswandel ist grundsätzlich erfreulich. Aber bisher ist davon in der Schweiz nichts spürbar. Aktuell ist das Wachstum der internationalen Streaminganbieter für die Schweizer Branche eher ein Nachteil. Weil es auf Kosten des Kinomarktes geschieht, während die Schweizer Branche vom internationalen Streaming-Markt bis auf wenige Ausnahmen de facto ausgeschlossen bleibt. Was wir in der Schweiz deshalb am dringendsten benötigen, ist der Marktzugang.

 

Wie wird der Zugang denn konkret erreicht?

Die Anpassung des Filmgesetzes orientiert sich am europäischen Umfeld: 19 von 27 Ländern haben eine Abgabe oder Investitionspflicht in ihr lokales Filmschaffen beschlossen. Da gibt es viele unterschiedliche Regelungen: Frankreich etwa hat eine Investitionspflicht von 26 Prozent sowie eine bei zwei Prozent festgelegte Abgabe. Deutschland hat eine Kombination aus 2,5 Prozent Abgabe sowie einer Urheberrechtslösung. Italien hat 20 Prozent, Spanien fünf Prozent, Kroatien vier Prozent und Österreich diskutiert noch. Die Schweiz aber hat gar nichts. Und wir Filmschaffenden haben gemerkt: Von sich aus involvieren sich die Streaminganbieter hier nicht. Gespräche wurden geführt, Versprechen gemacht, aber nie ist etwas passiert. Und jetzt, wo das Filmgesetz im Parlament durchgekommen ist, hat sich plötzlich etwas getan und Netflix hat zwei Produktionen in der Schweiz angekündigt. Zudem wurden Schweizer Produktionen gekauft. Wir sehen also: Bereits minimaler Druck erzeugt einen relevanten Unterschied. 

 

Gab es denn gar keine Bemühungen seitens Streaminganbietern?

Das lässt sich vielleicht mit einem Beispiel beantworten. Reed Hastings, der milliardenschwere Netflix-Mitgründer, ist letzten Herbst nach Hamburg geflogen und kündete im Rahmen einer grossen PR-Aktion Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro im DACH-Raum an. 80 Produktionen wurden versprochen, während in den vergangenen drei Jahren bereits ca. 40 Projekte realisiert worden sind. Keines davon in der Schweiz. Und ich bin mir sicher: Falls die Anpassung des Filmgesetzes scheitern sollte, werden die zwei angekündigten Produktionen gestrichen oder in ein EU-Land verlegt. Das ist die Realität. Deshalb finde ich die Emotionalisierung der Gegenseite bestenfalls kleingeistig. 

 

Inwiefern?

Ob in Deutschland 78 oder 80 Produktionen realisiert werden, ist für die Anbieter sowie für Deutschland finanziell irrelevant, die Investition steht ohnehin fest. Wenn zwei dieser Produktionen in der Schweiz realisiert werden, schadet dies letztlich niemandem. Aber nicht nur das. Film ist für eine Kultur konstituierend. Präziser ausgedrückt: Kultur und Film stehen in einer wechselseitigen Beziehung zueinander. Film ist ein Exportgut, das weit über den eigentlichen Export hi­nausgeht: Es ist Kulturgut, Botschafter, Tourismusförderer. Kurz gesagt eine Visitenkarte für ein Land. Das Filmgesetz könnte die Schweiz wieder auf den Radarschirm des internationalen Marktes bringen.

Der Markt in der Schweiz ist klein. Das Geld, auch Fördergelder, geht vollständig in die Produktion. Das heisst auch nicht, dass dieses Geld bei der Produktionsfirma liegenbleibt, noch dass jemand reich damit wird. Produktionsmittel fliessen direkt in Löhne, Dienstleistungen, Logistik, Hotelübernachtungen, etc. Ein nicht unbeträchtliches Auftragsvolumen, das auch eine wesentliche Anzahl an KMU-Aufträgen umfasst.

 

…derweil argumentiert das Nein-Komitee auf deren Website: Hohe Politik, Schampus und der rote Teppich können gut miteinander.

Deshalb ist dieser Vorwurf auch völlig absurd. Im Kontext des Kinos, das als Institution des Films in den letzten Jahren enorm einstecken musste und gleichzeitig der Zugang zu den Streamingdiensten für lokale Produktionen nicht besteht, würde eine Ablehnung de facto längerfristig einer fundamentalen Marktverminderung gleichkommen. Wird sie jedoch angenommen, haben wir eine Kräfteverschiebung, die jedem Land gut tut, das eine solche Regulation kennt. Wir hätten nicht mehr nur die Säulen der institutionellen Filmförderung, des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, das Produktionen regelmässig co-finanzieren kann, neben einigen privaten Investoren, sondern wir hätten eine ganze Gruppe von potenziellen neuen Playern, die in der Produktion partizipieren. Akteure, die an Produktionen und Narrativen interessiert sind, die sich in erster Linie an ein internationales Publikum richten. Es werden ja nicht einfach nur bestehende Filme eingekauft werden, wie die Gegenseite das gerne befürchtet. 

 

Sondern?

Es wird auch Produktionen in der Schweiz geben, die sich an ein internationales Publikum richten. Eine solche Verschiebung der Zielgruppe bei Schweizer Produktionen würde auch zu völlig neuen Narrativen bei den Produktionen führen: Eine Veränderung, die der Filmlandschaft sehr guttun würde. Dieser Effekt kann nur positiv sein, weil er einer Differenzierung gleichkommt, die im aktuellen System so nicht möglich ist. Auch ist das Ausmass mit vier Prozent weit weniger dramatisch, als dies die Gegnerschaft zu zeichnen versucht. So zeigt beispielsweise Sky schon heute, dass es kein Problem ist, die Reinvestitionsvorgabe von vier Prozent zu erfüllen – in ihrem Fall hat es gereicht, die Schweizer Serie «Tschugger» zu koproduzieren.

 

Wieso dann das Drama um eine grundsätzlich einfache Sache?

Weil sie stark instrumentalisiert und emotionalisiert wird. Teils sagen die Gegner, das Filmgesetz schreibe den NutzerInnen vor, was sie schauen müssen – das ist völlig absurd. Denn wie gesagt: Das Angebot ist ohnehin bereits an die in der EU geltenden Richtlinien angepasst. Die europäische Selektion wird seit 2018 bereits in der Schweiz angeboten, und das sehr erfolgreich: «Dark», «Marseille», «How To Sell Drugs Online Fast», aber auch beispielsweise südkoreanische Hit-Produktionen wie «Squid Game» – das sind alles Beispiele für lokale Produktionen, die ein internationales Publikum begeistern konnten. Und nun werden da einfach jährlich eine bis zwei Produktionen aus der Schweiz hinzukommen. Es ist eine Chance für die Schweiz. Ein Gesetz, dass den Standort Schweiz stärkt, ohne Staatsmittel auskommt und keine Mehrkosten verursacht.

 

Was sehen Sie denn hinter der Emotionalisierung der Gegenseite?

Die Gegnerschaft versucht, diesen Sachverhalt in die Kanäle einer SRG-Diskussion zu drücken und damit der Halbierungsinitiative vorzugreifen. Deshalb wird auch behauptet, es handle sich um Subventionen oder eine Filmsteuer. Es handelt sich aber nicht um direkte Mittel, sondern um eine Verpflichtung, hier realisierte Gelder wieder in der Schweiz zu investieren. Diese Investition tätigen die Anbieter aber selbst: Sie wählen die Projekte aus, die sie umsetzen möchten, sie bestimmen Budgetgrössen, Beteiligte und den Rahmen der Umsetzung. Wollen sie nicht hier produzieren, erhalten sie die Möglichkeit, auf die Investition zu verzichten und stattdessen eine Abgabe zu leisten. Es liegen zudem viele Informationen vor, die faktisch nicht korrekt sind. Insbesondere in liberalen Kreisen wird behauptet, dass der Staat das Programm vorschreibe – was schlicht und einfach falsch ist. Des Weiteren wird von einer «schwerreichen Filmlobby» geschrieben, die es in der Schweiz mit Bestimmtheit nicht gibt. Schwerreich ist in dieser Branche ohnehin niemand. Lohnstudien zur Filmbranche existieren und sie fallen ernüchternd aus: Die meisten Menschen verdienen monatlich unter 4000 Franken. Dazu kommen Vorwürfe, dass wir eine Millionenkampagne lanciert hätten. Das ist umso ironischer, wenn es genau die Gegenseite ist, die Milliardenkonzerne, nationale Medienunternehmen und die Privatsender hinter sich hat, während auf der Seite der Branche primär Fronarbeit geleistet wird, um den Abstimmungskampf zu stemmen.

 

Was haben die Privatsender damit zu tun?

Die Privatsender steigen da mit ein, weil sie seit Jahrzehnten ihre vier Prozent abgeben müssen – das Fernsehen hat schliesslich dieselben Rahmenbedingungen in Bezug auf Reinvestition. Und jetzt im Kontext dieser Abstimmung verspricht oder erhofft man sich zumindest, diese vier Prozent umstossen zu können oder sich bessere Bedingungen herausluchsen zu können. Man kann diese Haltung nur als unehrenhaft sehen. Es ist eine Politik, die sich an den eigenen Interessen ausrichtet, anstelle das Gesetz als kollektive Chance zu verstehen, von dem alle längerfristig profitieren.

 

Wo verfehlt die Argumentation der Gegenseite denn? So wie Sie das ausdrücken, sind doch einige Widersprüche in der Politik vorhanden. 

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es doch ganz klar: Es geht darum, möglichst viele Investitionen ins Land zu holen. Die Hauptpunkte der Gegner stellen sich da interessanterweise genau dagegen. Sie versuchen, die 30 Prozent der EU-Quote als Zensur, als programmatischen Eingriff darzustellen. Das ist zwar mittlerweile etwas versandet, weil die 30 Prozent europäische Inhalte ohnehin schon seit 2018 erfüllt sind, aber es handelt sich – und das ist nicht anders zu betiteln – letztlich um Täuschungsversuche. So wird die vier Prozent Reinvestitionspflicht konsequent und absichtlich falsch betitelt: Es handelt sich weder um eine Subvention, noch um eine Steuer. Auch die Behauptung, dass der Konsument in die Tasche greifen müsse, ist falsch. Wir haben uns die Entwicklung der Preise in Europa angeschaut und haben klar festgestellt, dass die Preise ohnehin überall gestiegen sind und keine Verbindung mit der Einführung einer Investitionspflicht oder Abgabe festgestellt werden kann. Die Preise sind schliesslich auch in der Schweiz gestiegen. Und dies noch vor der Anpassung des Filmgesetzes. Das ist ein klarer Beweis, würde ich sagen.

 

Die Situation, dass die Schweiz der EU nachhinkt und vielleicht weiterhin tut – wie äussert sich das im Alltag bei Filmschaffenden, wenn Netflix & Co. sozusagen keine Option sind?

Netflix wird nichts unternehmen, wenn kein Druck vorhanden ist und gleichzeitig anderswo dieser Druck existiert. Wir wollen dieselben Chancen wie andere europäische Filmschaffende. Und da darf man aber auch nicht vergessen, dass alle diese Streamingdienste kalifornische Digitalkonzerne sind, wo die Regulation generell extrem hinterherhinkt. So zahlen sie beispielsweise abgesehen von der Mehrwertsteuer keine Steuern in der Schweiz. Davon sind verschiedene Branchen betroffen, wie beispielsweise die Medienbranche – der Werbemarkt wandert ab. Beispielsweise eine Digitalsteuer wäre dringend nötig, auch wenn sie noch lange nicht kommen wird. Deshalb: Wir als Branche leiden definitiv unter dieser Monopolstellung der Digitalkonzerne, da darf man sich nichts vormachen. Und deshalb fragen wir uns auch ständig, wohin das längerfristig führt.

 

Und das könnte was sein?

Meine grösste Sorge ist schon, dass die lokale Kultur nicht länger repräsentiert ist und durch globale Kataloginhalte ersetzt wird, quasi ein kalifornischer Merkantilismus. Und als kleines Land mit kleinem Markt ist man umso stärker bedroht. Da braucht es ein Bewusstsein und den Willen, dies zu verhindern. Denn die Digitalkonzerne denken in rein ökonomischen Konstanten. Es wäre fatal, da lokale Hoffnung hineinzuprojizieren. Die Schweiz braucht Stimmen, die über die Landesgrenzen hinaus gehört werden. Deshalb braucht es Regulation – der Markt ist zu klein, um das zu stemmen oder aus eigener Kraft erreichen zu können. 

 

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