«Hätten alle Gefangenen hier Anwält:innen, wäre das Gefängnis in wenigen Tagen leer»

Im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft sitzen Menschen hinter Gittern, die auf ihre Ausschaffung warten und nicht wissen, wie lange sie eingesperrt bleiben. Innerhalb eines Monats gab es hier zwei Todesfälle, einer davon ein Suizid, der zweite ist nach wie vor ungeklärt. Es folgten weitere Suizidversuche. Im Gespräch mit Gian Hedinger erzählt der Inhaftierte Khalil Achraf Filali, wie man im Gefängnis einen Hungerstreik organisiert und dass Webseiten von Menschenrechtsorganisationen auf seinem Laptop gesperrt sind.

Zwei Menschen sind innerhalb eines Monats im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) beim Zürcher Flughafen gestorben. Einer hat Suizid begangen, der zweite Tod ist ungeklärt. Der grosse Betonblock, der fernab von Wohnhäusern eine Viertelstunde Fussweg von der nächsten Tramhaltestelle der Glatttalbahn entfernt liegt, war plötzlich in den Schlagzeilen. Im Besucherraum des Zentrums sitzt Khalil Achraf Filali auf einem der festmontierten Sessel. Khalil trägt eine grüne Baseballcap, ein T-Shirt, lange Hosen und Flipflops. Er ist hier eingesperrt, hinter dicken Betonmauern, Fenstern mit Gittern und einem hohen Zaun mit Stacheldraht. Nicht wegen einer Straftat, sondern wegen einer Ausschaffung, die es wohl nie geben wird. Khalil kommt aus Libyen, wohin er nicht ausgeschafft werden kann, die Schweiz hat seinen Asylantrag jedoch abgelehnt. Im schlimmsten Fall kostet ihn dieser Umstand eineinhalb Jahre seiner Freiheit.

Was bedeutet Administrativhaft?

Unter dem Begriff ausländerrechtliche Administrativhaft werden vier verschiedene Haftformen zusammengefasst. Sie alle zielen darauf ab, die Ausschaffung oder Wegweisung einer Person aus der Schweiz zu erreichen. Die Vorbereitungshaft kann bereits nach der Einreise in die Schweiz beginnen. Sie wird angeordnet, während der Entscheid über die Aufenthaltsrechte einer Person noch aussteht. Diese Art der Haft umfasst nur zwei Prozent der Fälle in Administrativhaft, humanrights.ch bezeichnet sie aber als besonders problematisch, «da sie Menschen betrifft, deren Wegweisung noch nicht einmal verfügt wurde und womöglich auch nie verfügt werden wird». Falls eine Person bereits in einem anderen Land im Dublin-Raum ein Asylgesuch gestellt hat, kann sie bis zur Überführung in dieses Land in «Dublin-Haft» genommen werden. In der Ausschaffungshaft sind Menschen inhaftiert, bei denen bereits in erster Instanz entschieden wurde, dass sie die Schweiz verlassen müssen. Die meisten Fälle der Administrativhaft sind Ausschaffungsfälle. Falls sich eine Person der Ausschaffung verweigert oder sie «aufgrund ihres persönlichen Verhaltens nicht vollzogen werden» kann, wird eine Durchsetzungshaft angeordnet. Die Durchsetzungshaft dauert einen Monat und kann dann für jeweils zwei Monate verlängert werden. Sie dauert oft besonders lange und ist meist nicht zielführend. In 78 Prozent der Fälle wird eine Ausreise nicht erreicht. Da die Menschen in der Administrativhaft nicht wegen einer Straftat inhaftiert sind, sollen die Unterbringungen möglichst nicht in Gefängnissen passieren und die Haftbedingungen liberal gestaltet werden. Die Administrativhaft darf keinen strafrechtlichen Charakter haben. Die nationale Kommission zur Verhütung von Folter kritisierte die Bedingungen in der Administrativhaft 2024. Sie kritisierte, dass die Bewegungsfreiheit der Inhaftierten stark eingeschränkt sei und die Zelleneinschlusszeiten teilweise ebenso restriktiv seien wie für Gefangene in Untersuchungshaft oder im Gefängnis.

Khalil Achraf Filali, seit den zwei Todesfällen im ZAA steht das Zentrum in den Schlagzeilen. Was hat sich seither verändert?

Nicht wirklich viel. Gerade letztens hat ein Inhaftierter Batterien geschluckt und sich mit einem Rasiermesser am ganzen Körper geschnitten. Er wurde ins Spital gebracht, hat überlebt, und als er zurückkam, musste er in Sicherheitshaft. Wir Gefangenen nennen das den Bunker. Man ist isoliert, es gibt keine Kameras und man darf nicht seine eigene Kleidung tragen. Stattdessen bekommt man eine kurze Robe, die knapp den Intimbereich bedeckt. Und das nach einem Suizidversuch. Ein anderer Gefangener hat seinen Kopf dreimal an die Betonwand geschlagen, bis sein Gesicht voller Blut war. Und das sind noch nicht einmal alle Fälle der letzten Wochen.

Wie gehen Sie mit solchen Situationen um?

Ich versuche irgendwie positiv zu bleiben. Aber ich habe Angst, irgendwann aufzustehen, einen schlechten Tag zu haben und das Gleiche zu tun. Ich habe es zwar wirklich nicht vor, aber ich habe hier keine Perspektive und das belastet mich extrem. Andere Gefangene können teilweise nicht mehr an den Zellen der Verstorbenen vorbeilaufen, weil sie nicht damit umgehen können, dass sich dort Menschen umgebracht haben.

Auf Anfrage von Radio SRF sagte die kantonale Justizdirektion, dass alle Inhaftierten drei Mal wöchentlich Zugang zu einer psychiatrischen Sprechstunde haben.

Ich bin der Einzige auf meinem Stock, der fliessend Deutsch spricht, weshalb ich oft bei anderen Inhaftierten die Sprechstunde übersetzen muss. Ich habe also schon viele solcher Sprechstunden erlebt. In den allermeisten Fällen gibt es nicht einmal ein Gespräch, sondern einfach Medikamente. Man kann wählen, ob man nur Beruhigungsmittel oder gleich auch noch Schlafmittel dazu will. So stelle ich mir eine psychiatrische Sprechstunde nicht vor.

Wieso müssen Sie die Sprechstunden übersetzen? Gibt es keine Dolmetscher:innen?

Ich bin seit April hier und habe noch nie ein:e Dolmetscher:in gesehen. Wenn neue Gefangene ankommen, bekommen sie die meisten Anweisungen auf deutsch und werden dann bestraft, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Wenn ich nicht da bin, spricht auf meinem Stock niemand deutsch.

Wie kommunizieren die anderen Inhaftierten denn mit den Wärter:innen?

Einige Wärter:innen sprechen französisch oder englisch. Drei Wärter sprechen aus Prinzip nur Schweizerdeutsch, so dass auch ich sie nicht wirklich verstehen kann.

Auf einem Bild, das im Nachgang an die Todesfälle auf den sozialen Netzwerken gepostet wurde, sieht man einige Inhaftierte mit einem Transparent auf dem steht: «Das ist kein Gefängnis, das ist ein Grab.»

Dass wir hier eingesperrt sind, ist so sinnlos, dass ich das Gefühl habe, dass man uns töten will. Bevor ich hierher gebracht wurde, sass ich ein Jahr in Lenzburg im Gefängnis. Warum hat man sich in dieser Zeit nicht darum gekümmert, mich auszuschaffen? Manche von uns sitzen seit 13 Monaten hier und wissen nicht, wann und ob sie ausgeschafft werden. Du könntest jeden Morgen abgeholt, an einen Flugzeugsitz gefesselt und weggeflogen werden, weisst aber nie, wann es passiert. Bis es soweit ist, sitzt du hier fest und du wirst deiner Freiheit beraubt. Wenn ich weiterhin nicht ausgeschafft werden kann, dann werde ich die maximale Zeit von 18 Monaten hier verbringen. Am Ende hätte ich also eineinhalb Jahre meines Lebens verloren, an einem Ort, an dem sich niemand für meine Gesundheit interessiert. 

«Dass wir hier eingesperrt sind, ist so sinnlos, dass ich das Gefühl habe, dass man uns töten will.»

Khalil Achraf Filali

Ich hatte im Februar eine Operation. Da hiess es, ich müsse jeden Monat einmal zur Kontrolle gehen. Diese Kontrolle wurde mir verwehrt. Letzte Woche konnte ich zum ersten Mal gehen und nun hat der Arzt etwas entdeckt. Vielleicht müsse ich noch einmal eine Operation machen. Ich habe das Gefühl, mein Leben ist hier nichts wert.

Wieso mussten Sie in Lenzburg ins Gefängnis?

Ich war zu dieser Zeit in Urdorf im Asylzentrum. Da mein Asylgesuch abgelehnt war, hatte ich die Vorschrift, dass ich die Gemeinde Urdorf nicht verlassen durfte, eine sogenannte Eingrenzung. Als ich mit dem Tram nach Zürich gefahren bin, wurde ich kontrolliert und hatte eine kleine Menge Hasch dabei. Zusammen ergab das eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, die ich vollständig abgesessen habe.

Mit einem Hungerstreik haben Sie versucht, auf die Situation hier hinzuweisen. Befinden Sie sich noch im Hungerstreik?

Nein, wir haben wieder mit dem Essen begonnen. Zuvor haben 50 Gefangene hier acht Tage das Essen verweigert. Einer davon musste dafür dann in den Bunker gehen. Es waren vor allem Gefangene aus dem arabischen Raum und aus Kurdistan, die sich beteiligt haben. Da nach 8 Tagen Hungerstreik kein Gespräch mit den Verantwortlichen zustande kam, haben wir diesen beendet und dafür einen offenen Brief mit unseren Forderungen verfasst.

Warum waren es vor allem Gefangene aus diesen Regionen?

Weil es für uns anders abläuft als für europäische Gefangene. Letztens kam jemand mit einem spanischen Pass hierher. Zwei Nächte musste er im Zentrum verbringen, dann wurde er weggeflogen. Leute aus Algerien, die auch einen Pass haben, sitzen hier monatelang fest. Einer wurde nach vier Monaten ausgeschafft, ein anderer sitzt seit dreizehn Monaten hier. Ein Inhaftierter hatte in Deutschland sein Asylgesuch gestellt und müsste deshalb wieder dorthin gebracht werden. Er ist nun schon seit zwei Monaten hier.

Wie haben Sie den Hungerstreik organisiert?

Wir haben hier alle einen Laptop, auf dem wir uns über Facebook austauschen können. Dort haben wir uns besprochen. Wir können aber nicht auf alle Internetseiten zugreifen.

Letzte Woche veröffentlichte die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht einen Bericht über die Administrativhaft. Darin heisst es, dass zum Beispiel Amnesty International gesperrt sei.

Das ist so. Ich habe einmal den Tipp bekommen, dass ich mir auf Asylex.ch rechtliche Hilfe holen könne. Aber auch diese Seite ist hier im ZAA gesperrt. Hätten alle Gefangenen hier Anwält:innen, wäre das Gefängnis in wenigen Tagen leer. Ich konnte dank einer aktivistischen Gruppe, die für mich die Kommunikation übernommen hat, mittlerweile einen Anwalt organisieren.

In den letzten Wochen sind einmal auch mehrere solidarische Menschen mit Velos vor das ZAA gefahren. Haben Sie diesen Besuch mitbekommen?

Ich war mit einigen von ihnen in Kontakt und wusste, dass sie um 19 Uhr hier sein würden. Mir bedeutet es extrem viel, zu sehen, dass uns Menschen ausserhalb dieses Zentrums nicht vergessen und sich Leute für uns einsetzen. Um kurz vor 19 Uhr wurde ich dann in meinem Zimmer eingesperrt. Ich habe mich gewehrt und diskutiert, aber ich konnte nichts machen. Mein Zimmer liegt auf der Seite zum Flughafen, die Aktivist:innen waren auf der Seite des Fahrradweges. Ich konnte sie also nicht sehen und hörte nur die Flugzeuge.

«Das System zielt darauf ab, dass nur Menschen aus der Schweiz hier leben sollen. Jedem Hund geht es in diesem Land besser als mir.»

Khalil Achraf Filali

Was machen Sie, wenn ihre Administrativhaft zu Ende ist?

Das ist schwierig zu sagen. Ich kann in kein anderes Land im Dublin-Raum gehen, weil ich in der Schweiz meinen Asylantrag gestellt habe. Ich war bereits in Frankreich und in Schweden, aber ich werde immer wieder hier landen. Zurück nach Libyen kann ich auch nicht, ich habe auch keine Familie mehr dort. Ich wünschte mir eine faire Chance, ich würde gerne als Sanitär oder Mechaniker arbeiten und eine Familie aufbauen, aber diese Chance bekomme ich nicht. Vor meinem negativen Asylentscheid hatte ich nicht einmal ein Gespräch.

Was hatten Sie für Erwartungen an die Schweiz, bevor Sie hierher gekommen sind?

Ich hatte das Bild eines sicheren Landes, das mich beschützen wird. Ich war mir sicher, dass man sich hier an die Gesetze hält. Doch ich habe gemerkt: Das System zielt darauf ab, dass nur Menschen aus der Schweiz hier leben sollen. Jedem Hund geht es in diesem Land besser als mir. Ich habe nette Menschen kennengelernt, aber das System ist kaputt.

Immer weitere Verschärfungen

Entstanden ist die Ausschaffungshaft in der Schweiz 1986. Zuerst war sie noch auf höchstens dreissig Tage beschränkt. Als in den 1990er-Jahren die scheiternde Drogenpolitik immer sichtbarer wurde, verorteten die bürgerlichen Parteien das Problem, wie so oft, als ein Problem von aussen. Ausländische Kriminelle sollten zukünftig stärker bekämpft werden. Das Parlament entschied, die zulässige Haftdauer auf neun Monate zu erhöhen und zusätzlich eine Vorbereitungshaft einzuführen, mit der ausländische Personen bereits während des Verfahrens über ihre Aufenthaltsberechtigung für drei Monate inhaftiert wurden. Gegen diese Verzwölffachung der Haftdauer wurde ein Referendum erhoben. Die Stimmbevölkerung nahm die «Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht» 1994 jedoch mit fast 73 Prozent Ja-Stimmen an. Bei der Revidierung des Asyl- und Ausländergesetzes von 2005 und 2006 wurde die Haftdauer 2008 gar auf zwei Jahre verlängert. Nach dem Beitritt in den Schengenraum 2010 musste sich die Schweiz dann den Regelungen der EU anpassen, die für die Administrativhaft eine maximale Dauer von 18 Monaten festgelegt hatte. Gemäss einer Untersuchung aus dem Jahr 2019 des nationalen Forschungszentrums für Migration NCCR – On the move beträgt die tatsächliche Ausreisequote bei Menschen, die zwischen neun und 18 Monaten in Administrativhaft sind, auf unter vierzig Prozent. 

Nach dem Gespräch drückt Khalil Achraf Filali auf den Knopf einer Gegensprechanlage. «Der Besuch ist fertig», sagt er und kurz darauf kommt ein Wächter, der ihn zu seinem Zimmer bringt. Als der Wächter ihm die Türe in den Innenraum des Zentrums aufschliesst, schaut Filali ihn an, lacht und sagt: «Ich hoffe, irgendwann öffnest du auch die Vordertüre für mich».

(P.) S. O. S. !

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