In der Republik Zürich wurden im 17. Jahrhundert diverse Gruppen verfolgt. (Bild: David Herrliberger, Baugeschichtliches Archiv)

Genozidales Zürich: Wann entschul­digen sich Kanton und Zünfte?

Im 17. Jahrhundert ordnet die damalige Republik Zürich genozidale Massnahmen gegen diverse Gruppen von Menschen an. Ideologisch unterstützt wird sie dabei durch die Reformierte Kirche. Die Rechtsnachfolger der Hauptverantwortlichen haben sich dafür bis heute nicht entschuldigt.

Am stärksten trifft es die täuferische Gemeinschaft. 1660 ist sie auf dem Gebiet des heutigen Kantons Zürich ausgelöscht. Noch um 1635 haben ihr mehrere hundert der insgesamt rund 80 000 Einwohner:innen angehört. Auch gegen jüdische Menschen und sogenannte Zigeuner geht die Obrigkeit mit harter Hand vor. Da diese beiden Gruppen nicht permanent und öffentlich sichtbar auf zürcherischem Staatsgebiet leben, bleibt bei ihnen die Zahl der tatsächlich Betroffenen vergleichsweise klein.

Für ihre Mitverantwortung an den Staatsverbrechen der frühen Neuzeit haben sich 2004 die Reformierte Kirche und der Stadtrat zumindest bei den Täufer:innen entschuldigt. In Schweigen hüllen sich bis heute die direkten Rechtsnachfolger des alten Regimes: der Regierungsrat, der Kantonsrat sowie jene zwölf historischen Zünfte, aus denen der Zürcher Rat bis 1798 ausschliesslich bestanden hat und welche sich bis heute Jahr für Jahr als Inbegriff zürcherischer Geschichte feiern lassen. 

Lokal verankert, international vernetzt

Die täuferische Bewegung entsteht 1525 in Zürich, als einige Exponent:innen des radikalen Flügels der Reformation von Zwingli und seiner Allianz mit der zürcherischen Machtelite Abstand nehmen. Sie beginnen, ihre «Brüder» und «Schwestern» selbst zu taufen, führen ein gemeinschafts- und bibelbasiertes, von rigiden Regeln geleitetes Leben und bekennen sich zur Gewaltlosigkeit. Vom Staat, dessen «unchristlichen» Charakter sie als «wahre Christen» anprangern, fordern sie Gewissensfreiheit und Toleranz ein.

Sich fundamentalistisch gebärdende Staatsverweigerung gilt als typisches Phänomen der Gegenwart. In Zürich jedoch zahlen radikalreligiöse Täufer:innen schon vor 400 Jahren keine Militärsteuern und leisten keine Gehorsamsschwüre. Sie untergraben die Legitimität der Reformierten Staatskirche, indem sie ihre Kinder nicht zur Taufe bringen, den obligatorischen Sonntagspredigten fernbleiben und sich konspirativ in abgelegenen Scheunen und Waldstücken treffen.

Das Zunftregime sieht sich im Zugzwang. 1527 bis 1532 hat es teils noch zu Zwinglis Lebzeiten sechs Täufer ertränken lassen. Nach einer Phase relativer Toleranz wird 1614 der Prediger Hans Landis zum Tod durch das Schwert verurteilt. Nichtsdestotrotz steigert die Gemeinschaft ihre Mitgliederzahlen kontinuierlich. In der Republik Zürich bilden im 17. Jahrhundert die bergseitigen Teile Horgens, Wädenswils und Richterswils, die Landvogtei Knonau und das Zürcher Oberland die geografischen Zentren der Bewegung. Die Täufer:innen sind lokal verankert und international vernetzt. Es bestehen enge Kontakte zu täuferischen beziehungsweise taufgesinnten oder mennonitischen Gemeinden im Berner Aargau, im Emmental, im Baselbiet, im Elsass, in der Kurpfalz und in den Niederlanden.

Dreissigjähriger Krieg, Militärdienstverweigerung und Genozid

Der reiche, erst 23jährige Bauer Heinrich Frick aus dem Buch bei Knonau erklärt im Herbst 1635, seine Religion verbiete ihm, Waffen zu tragen und Unschuldige zu töten. Deshalb trete er als Fähnrich des regionalen Truppenaufgebots zurück. Diese Dienstverweigerung mitten in einem Krieg, an dem Zürich mit Militäreinsätzen in Graubünden beteiligt ist, löst bei der Obrigkeit Nervosität aus, zumal Fricks Bauernhof nur 700 Meter von der Grenze zum katholischen Zug entfernt liegt. Zuerst gibt es einzelne Verhöre und Verhaftungen im persönlichen Umfeld Fricks. Dann folgen immer härtere Massnahmen gegen die gesamte täuferische Gemeinschaft.

Parallel zur finalen Phase der Täufer:innenverfolgung geht der zunehmend absolutistisch handelnde Staat gegen Bettelnde, Geflüchtete, sogenannte Zigeuner oder Heiden und überhaupt gegen alle in seinen Augen anders lebende Menschen vor. Der europäische Kriegsverlauf, die Spannungen mit den katholischen Nachbarorten, die Angst vor Protesten der Bevölkerung gegen Teuerung und erhöhte Steuern – all dies hat zur Folge, dass das Zunftregime davon absieht, auch nur leiseste Forderungen nach Gewissens- und Meinungsfreiheit oder nach mehr Rechten für die Landbevölkerung zu dulden.

Schon im April 1634 hat der Zürcher Rat den Juden Samuel Eiron wegen «Gotteslästerung» hinrichten lassen und jüdischen Menschen per sofort jeglichen Aufenthalt auf zürcherischem Staatsgebiet verboten. Im selben Jahr erstellen die reformierten Pfarrherren auf Befehl der Obrigkeit erstmals ein vollständiges Verzeichnis der in der Republik Zürich ansässigen Menschen, zum Teil unter Erwähnung des Bildungsstands sowie der Bücher, die sie besitzen. Von den als täuferisch bekannten Haushalten werden in den folgenden Jahren sämtliche Vermögenswerte erhoben.

Vor diesem Hintergrund entscheidet der Rat im Dezember 1639, alle täuferischen Haushalte auf seinem Staatsgebiet «aufzuheben». Diejenigen, die ihren Überzeugungen nicht abschwören, werden enteignet und ins Ausland vertrieben. Wer nicht geht und wer wieder heimkehrt, wird in Beugehaft genommen. Infolge der schlechten Haftbedingungen sterben zwischen 1640 und 1656 dreizehn Täufer und drei Täuferinnen im kurz zuvor eröffneten Gefängnis Oetenbach sowie im Predigerspital.

Zum Beispiel die Weber:innen von Rossau

Viele Täufer:innen lebten in abgelegenen Weilern und Höfen, wo der lange Arm des Staates zunächst kaum spürbar war. Ein Beispiel dafür ist Rossau im Knonaueramt. Laut Bevölkerungsverzeichnis von 1637 gibt es dort zwölf Haushalte mit insgesamt 66 Menschen. Von diesen gehören zweifelsfrei sechs Personen zur täuferischen Gemeinschaft: der Schmied Uli Wegmann, der Bauer Heinrich Ringger, dessen Sohn Hans und im Webereibetrieb Kleinheini Bärs die Gesellen Jörg Bär und Heinrich Schneebeli, welche laut Spitzelberichten des lokalen Pfarrers von Bärs jung verwitweten, «unruhigen» Schwiegertochter Verena Isler zum neuen Glauben «verführt» worden sind.

Jörg Bär und der alte Ringger schwören 1640 Gehorsam, während die übrigen vier in den Untergrund gehen. Wegmann wird 1654 verhaftet, als er seine Frau besucht. Zwei Jahre später stirbt er im Gefängnis. Die Biografie Heinrich Funks, eines weiteren Rossauer Webergesellen, steht beispielhaft für das Abtauchen vieler Täufer:innen ins «Elend», wie damals das Exil genannt wird. 1637 entweicht er nach sechseinhalb Wochen aus der Haft in Zürich. In den zeitgenössischen Akten taucht er erst 1654 im Emmental wieder auf. Dort lebt er mit seiner Ehefrau Magdalena Witschi und sechs Kindern auf einem abgelegenen Hof – bis ihn 1669 die Berner Behörden als täuferischen Prediger verhaften.

Im Jahr darauf brandmarken sie ihn und schieben ihn bei Sainte-Croix ins Ausland ab. Letztmals werden er und seine Frau 1671 und 1672 erwähnt, als eine niederländische Hilfsmission für Schweizer Glaubensflüchtlinge im deutschen Kraichgau ihre Namen erfasst. Die nächste Station auf dem täuferischen Weg ins Exil ist Nordamerika. Dass auch Funks Nachkommen zu denjenigen gehören, die wenige Jahrzehnte später auf ursprünglich den Indigenen gehörendem Land die mennonitischen Gemeinden in Pennsylvania mitbegründen, ist nicht unwahrscheinlich und schlägt einen unschönen Bogen zum Genozid, den das Zürcher Zunftregime vor bald 400 Jahren begangen hat. 

*Daniel Gut (2024): Funks Stille. Wahrhaftiger Bericht vom Beginn einer neuen Zeit nebst einem Totenbuch für etliche Menschen, welche im reformierten Zürich bis um die Mitte des 17. Jh. ihres Gewissens halber auf der Richtstätte oder in Haft gestorben sind. epubli, ISBN 978-3-759-848-72-7