Genossenschaftswohnungen statt horrende Mieten

 

Wädenswil soll sich dafür einsetzen, dass die Zahl der gemeinnützigen Wohnungen längerfristig auf 20 Prozent steigt. Am 22. November entscheiden die Stimmberechtigten über die Volksinitiative der SP – und über einen ziemlich lauen Gegenvorschlag. 

 

Arthur Schäppi

 

Happige 55 Prozent – um so viel sind die Mietzinse in Wädenswil gemäss einer Studie des Beratungsunternehmens Wüest & Partner innert der letzten 15 Jahre hochgeschnellt. Mit unliebsamen Folgen für Familien, Alleinerziehende, Studierende, Senioren und generell für Mieter in eher bescheideneren finanziellen Verhältnissen und selbst für Leute aus dem Mittelstand. Für sie wird es immer schwieriger oder gar unmöglich, in Wädenswil erschwinglichen Wohnraum zu finden. Ähnlich prekär präsentiert sich die Situation auch andernorts an der Silberküste des Zürichsees. Und darob droht zunehmend auch die soziale Durchmischung der Bevölkerung zu leiden. «Zusätzlich verschärft hat sich die Situation in Wädenswil, weil hier laufend ältere, günstige Mietliegenschaften luxuriös saniert oder abgerissen und durch wesentlich teurere Wohnungen, welche sich die bisherigen Mieter dann nicht mehr leisten können, ersetzt werden,» sagt der Wädenswiler SP-Gemeinderat Hansjörg Schmid.

 

Mehr Genossenschaftswohnungen

Jetzt will die SP mit der Volksinitiative «Wohnen für alle», die am 22. November an die Urne kommt, Gegensteuer geben. Das Volksbegehren verlangt, dass mit verschiedensten Massnahmen günstiger Wohnraum geschaffen und so der Mietzinsexplosion entgegengewirkt wird. So soll sich die Stadt «aktiv für den Schutz, die Erhaltung und die Erhöhung des Anteils von preisgünstigen Wohnungen» einsetzen und dafür sorgen, «dass die Zahl der Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern, die dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind, stetig steigt bis auf einen Anteil von 20  Prozent» aller Mietwohnungen, wie es im Initiativtext verbindlich heisst.

Derzeit liegt der Anteil bei 6,5 Prozent und damit um 1,3 Prozent unter dem kantonalen Mittel. Die Initiative verlangt zudem günstigen Wohnraum für betreutes Wohnen im Alter sowie für Studenten. Gefördert werden soll der genossenschaftliche Wohnungsbau etwa mit der Abgabe von städtischem Land im Baurecht. Und ohne Kostenfolge für die Stadt zu günstigem Wohnraum käme Wädenswil, wenn die Stadt im Gegenzug für Einzonungen oder höhere Ausnützungsmöglichkeiten von den Investoren einen Anteil an preisgünstigen Wohnungen einfordert, wie die Initianten schreiben.

 

«Zahnloser» Gegenvorschlag

Eine Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften, die Abgabe von städtischen Grundstücken für Genossenschaftswohnungen («soweit sinnvoll und möglich») oder die finanzielle Unterstützung von Wohnprojekten durch die Stadt: Dies alles sieht auch der vom bürgerlich dominierten Gemeinderat präsentierte Gegenvorschlag vor. Nur ist dieser bloss als schwammige Absichtserklärung formuliert und hüten sich dessen geistige Väter und Mütter, messbare Zielgrössen wie bei der Initiative zu nennen. Stattdessen wird die dort festgeschriebene 20-Prozent-Klausel als «unrealistisch» abgetan, was man bei den Initianten indes als unbegründet zurückweist. Und zwar unter Verweis auf die Nachbargemeinde Horgen, wo die Quote heute immerhin bei 14  Prozent liegt, sowie auf Zürich (25 Prozent). Gleichwohl unterstützt die SP – aus eher taktischen Überlegungen – nebst der eigenen Initiative auch den «eher zahnlosen» Gegenvorschlag, wobei sie bei der Stichfrage selbstverständlich die eigene Initiative bevorzugt.

 

«Zu radikal formuliert»

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Zumindest halbherzige Unterstützung erhält die Partei einzig noch von den Grünen, für welche die SP-Initiative zwar «eine gute Sache, aber zu radikal formuliert» ist. Die GP empfiehlt ein doppeltes Ja, gibt aber bei der Stichfrage dem «massvolleren» Gegenvorschlag den Vorzug, weil so für ein «eigentlich linkes Anliegen» auch Bürgerliche gewonnen werden könnten. CVP, SVP sowie der Vorstand der GLP befürworten nur den Gegenvorschlag, FDP, EVP und Stadtrat lehnen auch diesen ab. Unter anderem mit der Begründung, dass es nicht sinnvoll sei, die Wohnraumpolitik – wie bei der Initiative als auch beim Gegenvorschlag vorgesehen – in der Gemeindeordnung zu verankern.

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