Gemeindegesetz: Kaum historisch

Kommissionspräsident Martin Farner (FDP) fand, der Kantonsrat schreibe mit der Erneuerung des 90 Jahre alten Gemeindegesetzes so etwas wie Geschichte. Nach den ersten fünf Stunden Beratung steht fest, dass der Kantonsrat fast sicher ein brauchbares Reformwerk verabschiedet, aber recht weit entfernt von der Geschichtsschreibung ist.

Kaum eine RednerIn vergass in der Eintretensdebatte zu erwähnen, dass das geltende Gemeindegesetz aus dem Jahre 1926 stammt und seither zwar in etlichen Punkten angepasst, aber nie grundsätzlich reformiert wurde. Für Martin Farner waren die fast 600 Stunden Kommissionsberatungen ein «zähes Ringen zwischen der Gemeindeautonomie und der Zentralverwaltung», bei dem es der Kommission gegenüber dem Entwurf der Regierung gelang, für die Gemeinden den Spielraum zu erweitern. Für den SVP-Sprecher Martin Zuber (wie Martin Farner Gemeindepräsident einer kleinen Gemeinde im Bezirk Andelfingen) spricht auch aus der Vorlage der oft knappen Kommissionsmehrheit ein «Geist der Gängelung der Behörden und Bürger», vor allem im Bereich der Finanzen, den die SVP zurückweisen will. Dies misslang ihr. Mehr dazu in der nächsten Nummer, wenn die Finanzen am kommenden Montag behandelt wurden.

 

Zurück zur Debatte. Stefan Feldmann (SP) hatte sich überlegt, bei jeder Nennung des Wortes «Gemeindeautonomie» einen Schnaps zu trinken. Zu seinem Glück bedachte er dies rechtzeitig. Er wäre bereits nach einer knappen Stunde in komatösem Zustand in der Universitätsklinik gelandet. Definiert man Gemeindeautonomie, wie dies Jörg Mäder (GLP) tat, als den Zustand, in der eine Gemeinde selber regeln darf, solange ihre Nachbargemeinden oder der Kanton davon nicht beeinflusst werden, hielt sich kaum jemand daran. Bei den Grünliberalen selber hört die Freiheit dort auf, wo die Transparenz der Finanzen beginnt. Bei der SVP hatte nicht nur Regierungsrat Martin Graf den Verdacht, dass sie unter Gemeindeautonomie vor allem die Freiheit der Gemeindeexekutiven versteht. Widersprüche gab es aber auch bei anderen. Am besten lässt sich dies an zwei abgelehnten Anträgen illustrieren: Die SP verlangte für alle Gemeinden ab 10000 EinwohnerInnen obligatorisch ein Parlament, die SVP wollte das den Gemeinden bis zu 10000 EinwohnerInnen verbieten. Beides steht klar im Widerspruch zur kantonalen Verfassung und beides ist ein Zwang zum Glück, der sich mit der echten Gemeindeautonomie schlecht verträgt.

 

Handfesteres

Dieser Kantonsrat schreibt keine Geschichte, weil eine sehr grosse Mehrheit keine wirklichen Änderungen will. Sicher, die linke Ratsseite ist für mehr und schnellere Gemeindefusionen, die rechte Seite möchte eigentlich, dass alles so bleibt, wie es derzeit in Waltalingen ist – einer Gemeinde mit knapp 1000 BewohnerInnen. Aber beide Seiten wollen die aus ihrer Sicht nötigen Änderungen ‘süferlig’. Céline Widmer betonte für die SP bei ihrem Eintreten, dass das neue Gesetz keine perfekte Lösung sei, aber dafür «etwas Handfestes», das die Entwicklung der Gemeindestrukturen erlaube und die Mitbestimmung fördere. Die Mitbestimmung der BürgerInnen begrenzen heute vor allem die vielen Zweckverbände. Für die Linken sind Gemeindefusionen eine Rückgabe von Rechten an die BürgerInnen; für die SVP, aber auch für die FDP à la Martin Farner, die Aufgabe uralter Rechte.

 

Die Details

Der bisher grösste Konflikt bei der Beratung betrifft die Finanzen. Die SVP will vom neuen Rechnungsmodell HRM2 absolut nichts wissen, weil es, so Hans-Peter Amrein, zu einer Verschuldung der Gemeinden führt. Diese Argumentation ist insofern nicht ganz falsch, als hier vieles zum Eigenkapital (etwa Schulhäuser) gezählt wird, das real gar nicht verkauft werden kann. Entscheidend für die BefürworterInnen ist die höhere Vergleichbarkeit der Gemeindefinanzen. Dazu wie bereits erwähnt mehr in der nächsten Nummer.

 

Am Dienstag kam der Kantonsrat bis zum ersten wirklich kritischen Punkt, der Neuregelung der Schulbehörden, die er am kommenden Montagmorgen mit frischen Kräften in Angriff nimmt. Die beiden intensivsten Auseinandersetzungen waren von der praktischen Wirkung her eher Schaukämpfe: Es ging um die Jugendparlamente und um die Diskussion an Gemeindeversammlungen.

 

Zunächst wird der Kantonsrat aber mit einem Rückkommen einen Entscheid korrigieren (müssen), der aus Versehen gefällt wurde. Die Kommissionsmehrheit verlangt, dass bei Parlamentsgemeinden keine Versammlungsgemeinden mehr möglich sind, FDP und SVP wollten weiterhin beides ermöglichen. Praktisch betrifft dies vor allem die Schulgemeinde und hier im speziellen Uster. Die Sekundarschule betreibt sie in Zusammenarbeit mit Nänikon. Mit einer Sonderregelung ist der Gemeinderat Uster auch für die Schulen zuständig. Wird ein neues Gesetz eingeführt, fallen Sonderbestimmungen weg. Praktisch bedeutet dies, dass Uster extra für die Sekundarschule eine Gemeindeversammlung einrichten müsste. Dies wollten eine Mehrheit der Kommission und der Regierungsrat nicht, aber weil die Grünen nicht aufpassten, stimmten sie nicht so, wie sie eigentlich wollten. Sie werden einen Rückkommensantrag stellen. Die SVP wollte die Möglichkeit eines Jugendparlaments in den Gemeinden streichen. Weil ihr Sprecher Matthias Hauser in seiner Jugend damit schlechte Erfahrungen machte und weil sie es für nicht repräsentativ hält. Er sprach sich explizit für Schülerräte in den Schulhäuern als gute Möglichkeit aus. Martin Neukomm (Grüne) setzte sich schliesslich mit seinem Antrag durch, dass das Jugendparlament (sofern die Gemeinde eines will) sogar ein Postulat an das Gemeindeparlament einreichen darf. Die Möglichkeit eines Ausländerparlaments fand keine Gnade.

 

Für eine Gemeindeversammlung kann man einige Tage im voraus schriftlich eine Frage stellen, die an der Versammlung beantwortet wird. Der Fragende kann sich – wie eingehend, war unklar – dazu kurz äussern. Neu sollte eine Diskussion möglich sein, wenn die Mehrheit sie wünscht. Dagegen wehrten sich die rechten GemeindepräsidentInnen mit Händen und Füssen. Renate Büchi (SP) und Max Homberger (Grüne) liefen zur Hochform auf. Der Kern ihrer Voten: Wir begreifen nicht, warum man sich dagegen wehrt, dass in einer Demokratie Diskussion und Auseinandersetzung stattfinden soll, wenn eine Mehrheit dies wünscht. Die Diskussionsmöglichkeit kam knapp durch.

 

Somit verbleibt noch eine Bitte an die SPFraktionsmehrheit: Ein Modell mit einer rein professionellen Verwaltung und der Aufsicht durch den Gemeinderat bei der Schulpflege, wie dies bei fast allen städtischen Leistungen der Fall ist, entspricht den Anforderungen der Demokratie auch. Damit dies klar ist: Ich will in Zürich weiterhin eine Schulpflege mit Laien, aber weil wir es wollen, und nicht, weil der Kanton es vorschreibt.

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