Geldnot und Jobsuche
Viele aus der Ukraine Geflüchtete haben bis auf ihr Leben alles zurückgelassen. Sie brauchen Essen, Kleidung, Unterbringung – und Geld. Was wird vom Staat bezahlt? Wie können sie langfristig auf eigenen Beinen stehen? Wir haben nachgefragt im dritten und letzten Teil der Serie «Frauen auf der Flucht».
Lea Fäh
«Ich lebe hier ganz ohne Geld», sagt Nina bei unserem ersten Gespräch. In der Eile der Flucht mussten sie und ihre Mutter alles zurücklassen. Wohnen und essen können sie bei ihrer Gastfamilie, die Kleidung erhalten sie von Hilfswerken. Auch Fatima und ihre Tochter Diana warten noch auf die versprochene Sozialhilfe.
Finanzielle Sorgen
Das Recht auf Sozialhilfe direkt nach der Registrierung der Geflüchteten besteht nur in der Theorie. Die Praxis sieht anders aus. Zuerst prüft das Staatssekretariat für Migration die definierten Kriterien: Nur «besonders Schutzbedürftige» erhalten den Status S und die damit verbundenen Finanzstützen. Während dieser Zeit sind die Geflüchteten weitgehend auf sich allein gestellt. «Alles, was wir tun können, ist warten. Wir wissen nicht, ob, wann und wie viel Sozialhilfe wir bekommen», sagt Nina. «In manchen Gemeinden erhalten Geflüchtete sofortige Nothilfe. Andernorts nicht», erklärt Anna Klub, die Gründerin von AnnaHelps. Die NGO ergänzt das staatliche Angebot, wenn die Behörden nicht nachkommen. «Einige Gemeinden warten zuerst eine Kostengutsprache des Kantons ab. Und diesem wiederum sind so lange die Hände gebunden, bis er vom Bund die offizielle Zuweisung erhält.»
Sobald Fatima, Diana, Nina und ihre Mutter über den Status S verfügen, erhalten sie Asylsozialhilfe. Diese gilt für AsylbewerberInnen, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Status S. Sie ist deutlich tiefer angesetzt als die reguläre Sozialhilfe für Schweizer BürgerInnen und anerkannte Flüchtlinge. Die Kantone können über den genauen Betrag grösstenteils selber entscheiden und zahlen unter Umständen weniger als die Hälfte des von der Sozialhilfekonferenz festgelegten Existenzminimums. In einigen Kantonen, auch Zürich, bestimmt zudem jede Gemeinde autonom, wie viel sie den Geflüchteten gibt. Dem Kanton Zürich zugeteilt, dürfen unsere ukrainischen Gesprächspartnerinnen je nach Gemeinde 300 bis knapp über 700 Franken pro Monat erwarten. Zum Vergleich: In der Sozialhilfe für Einheimische sowie AusländerInnen mit definitivem Bleiberecht erhält eine Einzelperson 1006 Franken pro Monat.
Die Begründung der tiefen Ansätze für UkrainerInnen: Sie profitieren schon von zahlreichen Vergünstigungen, im öV und bei Telefongebühren beispielsweise. Auch gibt es für sie Gratisangebote, wie eigens eingerichtete, kostenlose Kleiderläden. Und Gemeinden mit Tiefstsätzen übernehmen dafür andere fixe Kosten, etwa für Strom und Wasser.
Integration scheitert an fehlendem Geld
Diese Gemeinde-Lotterie ist stossend und verlangt nach einer Harmonisierung. Das finden die Unterzeichner einer am 30. Mai eingereichten parlamentarischen Initiative. Das Bündnis aus Mitte, EVP, SP, AL und Grüne fordert in seinem Vorstoss die einheitliche Regel von 80 Prozent des Sozialhilfe-Grundbedarfs. Das wären monatlich 800 Franken für eine Einzelperson.
Zu tiefe Unterstützungsleistungen erschweren die Integration. Mit zu wenig Geld können Flüchtlinge nur sehr begrenzt am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen. Integrationsbemühungen scheitern häufig an fehlendem Geld für den Lebensunterhalt. Das zeigen Berichte von map-F, der unabhängigen Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen zur Situation im Kanton Zürich.
«Wenn ich mein gewohntes Leben weiterführen will, muss ich Geld dazuverdienen. Hier ist alles teuer», sagt Nina. Auch für Diana ist klar: «Ich will schnellstmöglich eine Arbeitsstelle finden.» Anna Klub schätzt: «Über die Hälfte der Geflüchteten können und wollen sofort arbeiten. Mit dem für Hilfskräfte üblichen Einkommen von 50 000 Franken jährlich können sie immerhin einen Grossteil des Lebens selbst finanzieren.»
Sprachbarriere ist eine Herausforderung
«Ich versuche momentan noch herauszufinden, wer mich überhaupt ohne Deutschkenntnisse einstellen will», erzählt Diana konsterniert. Die fehlenden Sprachkenntnisse sind die grösste Barriere, um in der Schweiz Fuss zu fassen. Die Mehrheit der Geflüchteten spricht ausschliesslich Ukrainisch und Russisch.
Der Bund bezahlt den Kantonen pro Person und Jahr rund 18 000 Franken für Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Geld für Integrationsleistungen gibt es keines, weil der Status S rückkehrorientiert ausgestaltet ist. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte nach einer Absprache mit den Sozialpartnern Mitte März, bei den Geflüchteten handle es sich überwiegend um Frauen und man gehe davon aus, dass diese irgendwann wieder in die Ukraine zurückkehren wollten. Den Kantonen steht es frei, auf ihre Kosten Sprachkurse und weitere Förderprogramme anzubieten. Das machen auch einige. Der Druck auf den Bund wurde dennoch zu gross und nachträglich wurde entschieden: Die Kantone erhalten zusätzliche 3000 Franken zweckgebunden zur Sprachförderung.
Schwarzarbeit als Option
«Ich würde im Moment jeden Job annehmen. Alles ist besser als nichts», gesteht Diana. Die Schwarzarbeit ist eine Option für viele Menschen, die in der Schweiz Zuflucht gesucht haben.
Für den Schutz vor Missbrauch und Sozialdumping der Geflüchteten hat der Bundesrat für den geltenden Status S dieses Problem antizipiert und deshalb besondere Bewilligungspflichten für ArbeitgeberInnen eingeführt. Die Betriebe müssen bei der Anstellung von UkrainerInnen ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde einreichen. Geprüft wird, ob der Lohn und die Arbeitsbedingungen orts- und branchenüblich sind sowie der Qualifikation und dem Stellenprofil entsprechen.
Fatima überlegt sich, wie sie ihre Tätigkeit als Anwältin freischaffend aufnehmen könnte. Der Bund hat besonders für die selbstständige Erwerbstätigkeit die Hürden gesenkt. Lediglich finanzielle und betriebliche Zulassungsbedingungen wie Startkapital oder genügendes voraussichtliches Einkommen sind durch die Kantone zu prüfen. Die sonst geltenden Kontingente kommen aber beispielsweise nicht zur Anwendung.
Solche Erleichterungen helfen, um im Bürokratie-Dschungel zurechtzukommen. Zu den Hauptfaktoren, die Schwarzarbeit begünstigen, zählt unter anderem die Regeldichte. Die vielen komplizierten staatlichen Vorschriften verhindern oftmals das korrekte Vorgehen, meist auch aus Unwissen.
Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit sind zudem durch Nachfrage getrieben. In der Schweiz gibt es eine Angebotslücke für weniger qualifizierte Stellen. Bei SchweizerInnen unbeliebte Jobs werden sehr oft von AusländerInnen, Asylsuchenden und Sans-Papiers mit wenig Verhandlungsmacht besetzt. UkrainerInnen ‹schwarz› anzustellen, scheint sich deshalb für Arbeitgebende zu lohnen: für sie müssen keine Sozialversicherungs- und Steuerabgaben geleistet werden, und es ist möglich, die Personalkosten mit einem Dumpinglohn zu drücken. Typische Branchen sind die Hotellerie und Gastronomie, das Baugewerbe, die Landwirtschaft, das Gesundheitswesen und die Pflege. Generell kommt Schwarzarbeit eher bei Dienstleistungen vor, die nicht komplett in Tieflohn-Länder ausgelagert werden können – häufig findet sie deshalb auch in Privathaushalten statt.
Arbeiten die UkrainerInnen schwarz, sind sie nicht versichert, zahlen nicht in das Vorsorgesystem ein und sind insbesondere nicht vor Ausbeutung geschützt. In einzelnen Kantonen laufen bereits Abklärungen bei Verdachtsfällen, bestätigt der Generalsekretär der Konferenz der Justiz- und PolizeidirektorInnen, Florian Düblin.
Ohne Unterstützung geht es nicht
Aufgenommene UkrainerInnen sollen möglichst rasch die finanzielle Unabhängigkeit erreichen. Doch das geht auch mit Ängsten einher: «Angenommen, ich finde einen Job: Fällt dann die Sozialhilfe weg?», fragt sich Nina. Nein – die Sozialhilfe wird so lange gezahlt, wie der Lohn nicht ausreicht, um die Existenz zu sichern. Finanziell lohnt es sich aber eindeutig, eine Anstellung zu finden. Zumal die Sozialhilfe in vielen Kantonen und Gemeinden viel zu knapp bemessen ist und kaum zum Leben reicht.
So wie Nina versuchen immer mehr Menschen mit Status S eine Anstellung zu finden. Das zeigt sich deutlich in den monatlichen Arbeitsstatistiken. Die Zahl der Gesuche um Arbeitsbewilligungen hat zuletzt stark zugenommen. Im Kanton Zürich hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit bis Ende Mai rund 400 Bewilligungen erteilt. Ende April waren es erst 100.
Die Statistiken zeigen auch, dass vor allem in der Gastronomie und im Bildungswesen Stellen besetzt werden können. In den meisten Fällen handelt es sich um gewöhnliche Angestelltenverhältnisse, darunter auch einige Praktika zum Berufseinstieg. Die selbstständige Erwerbstätigkeit bleibt die Ausnahme.
Ukrainische Stellensuchende können sich bei den regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) anmelden. Auch hier steigen die Zahlen. Aktuell sind bei den RAV im Kanton Zürich rund 240 Personen mit Status S angemeldet. Das sind fast 100 mehr als im Vormonat. Rund 150 von ihnen meldeten sich selber an, die übrigen wurden von den Sozialdiensten der Gemeinden an die RAV zugewiesen.
In den RAV erhalten UkrainerInnen eine für sie geschaffene spezialisierte Beratung. Das wollen Diana und Nina machen. Vorausgesetzt sind Grundkenntnisse in Deutsch oder neu auch in Englisch, was die Jüngeren der vier leidlich beherrschen. Auch Kurse für den Berufseinstieg, Beschäftigungsprogramme in verschiedenen Branchen und Deutschunterricht stehen ihnen damit grundsätzlich offen. Üblich ist aber, dass die Sozialdienste der Gemeinden die Geflüchteten zuerst den Angeboten der kantonalen Integrationsagenda zuweisen. Dort können auch Fatima und Ninas Mutter, die kein Englisch sprechen, Deutschkurse besuchen.
«Unser Ziel ist, dass Geflüchtete möglichst schnell für sich selbst sorgen und ihre eigenen Entscheidungen treffen können. Der Schlüssel dazu ist die Chance auf eine fair bezahlte Arbeit», sagt Anna Klub. «Unsere Unterstützung folgt dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe», erklärt sie weiter. Sie helfen bei der Stellensuche, gestalten Lebensläufe und begleiten an Bewerbungsgespräche. Anna Klub fasst zusammen: «Es ist wichtig, dass jemand die Brücke von Ankunft in der Schweiz bis Aufnahme einer Erwerbstätigkeit schlägt. Die öffentliche Hand kann dies leider nur sehr begrenzt übernehmen.»
Die dreiteilige Serie «Frauen auf der Flucht» erschien bereits online auf der Finanzplattform für Frauen www.elleXX.com und wurde nun für die P.S.-Zeitung aktualisiert.
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