Freiheit oder Regelnsalat?

Der Bezirksrat hat entschieden: Der Zürcher Gemeinderat muss eine Interpellation seines Mitglieds Susanne Brunner (SVP) an den Stadtrat überweisen, obwohl sie den internen Regeln fürs Verfassen von Vorstössen in einem Punkt widerspricht (vgl. P.S. vom 30. August 2019): Susanne Brunner weigert sich, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, und hält sich stattdessen an das sogenannte generische Maskulinum. Zu Deutsch: Wenn sie «die Besetzer» schreibt, sind die Besetzerinnen mitgemeint. Sie will sich vom Büro des Gemeinderats – sie nennt es auch gern mal «die Genderpolizei» – nicht vorschreiben lassen, «Besetzerinnen und Besetzer» oder «Besetzende» zu schreiben.

 

In den Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderats (GeschO GR) finden sich zu Artikel 86, Absatz 3 der GeschO GR mehrere Vorgaben zum Abfassen von Vorstössen. Es heisst dort unter anderem, die Vorstösse seien «im Original (Format A4, einseitig, weisses Papier, in Reinschrift und unterzeichnet) abzuliefern», es sei eine Systemschrift wie z.B. Arial, Helvetica oder Courier mit einer Schriftgrösse von mindestens 10 Punkt zu verwenden, die Rechtschreibung müsse sich nach den städtischen Richtlinien zur Rechtschreibung richten – und «Frauen und Männer sind sprachlich gleichberechtigt zu behandeln».

 

Der Bezirksrat hält in seinem Beschluss vom 23. Januar (Mitwirkende: Fünf Männer und eine Frau) fest, dass die Gemeinden «wichtige Rechtssätze» in der Form eines Gemeindeerlasses beschliessen. Dafür ist der Gemeinderat als Gesamtbehörde zuständig, beziehungsweise sind es allenfalls die Stimmberechtigten an der Urne. Weniger wichtige Rechtssätze hingegen beschliessen die Gemeindebehörden in Form eines Behördenerlasses. Die Geschäftsordnung des Gemeinderats ist ein Gemeindeerlass, und sie erteilt in Artikel 86 Absatz 3 dem Büro des Gemeinderats – also seiner Geschäftsleitung – die Kompetenz zum Erlass von Richtlinien zur Abfassung von Vorstössen. Das Büro muss einen Vorstoss ablehnen, wenn er nicht den Richtlinien entspricht. Der Bezirksrat hält aber auch folgendes fest: Das Aufstellen von «formellen Eintretensvoraussetzungen für politische Vorstösse» sei «zumindest in den Grundzügen direkt im Organisationserlass des Parlaments zu regeln».

 

Der Bezirksrat kommt zum Schluss, «soweit Art. 86 Abs. 3 GeschO GR dem Ratsbüro eine Pauschalermächtigung einräumt, unbeschränkt Formvorschriften zur Abfassung von politischen Vorstössen zu erlassen (…), ist dies eine unzulässige Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen ans Ratsbüro (…)». Das Büro darf verlangen, dass Vorstösse klar abzufassen und zu unterzeichnen sind. Es sei jedoch «keine Rede davon, dass auf einen politischen Vorstoss nur eingetreten werden dürfe, wenn er (umfangreichen) sprachformalen Vorgaben» genüge. Zudem wäre es so oder so fraglich, findet der Bezirksrat, ob man «das Eintreten auf politische Vorstösse vom Einhalten von sprachformalen Vorgaben abhängig» machen dürfte. Regeln, die «das ordnungsgemässe Funktionieren des Parlaments» gewährleisten, sind wie erwähnt okay. «Bei sprachformalen Vorgaben ist demgegenüber nicht ersichtlich, inwiefern deren Einhaltung für das Funktionieren des Parlaments von Bedeutung sein soll», findet der Bezirksrat.

Es ist offensichtlich ein gröberer Eingriff, wenn man GemeinderätInnen dazu verpflichtet, Frauen und Männer sprachlich gleichberechtigt zu behandeln. Umgekehrt ist es gemäss Bezirksrat für das ordnungsgemässe Funktionieren des Parlaments aber nicht von Bedeutung, ob Männer und Frauen sprachlich gleichberechtigt behandelt werden. Frei nach dem Motto, der Laden läuft auch dann, wenn die Frauen bloss mitgemeint sind…

 

Frau Gemeinderat Brunner muss sich also nicht an Vorgaben halten, die eigentlich für alle gelten. Denn der von ihr bemühte Bezirksrat hat festgestellt, dass diese Regel keine genügenden rechtlichen Grundlagen hat. Bereits anlässlich der Debatte zur zweiten Nichtüberweisung der Interpellation im August hatten einige Rednerinnen Frau Brunner darauf aufmerksam gemacht, dass sie einen Antrag zur Änderung der Vorgaben stellen könne. Darauf läuft es nun wohl heraus: Entweder man nimmt den Passus zur sprachlichen Gleichbehandlung aus den Ausführungsbestimmungen zur GeschO GR raus, oder man unterbreitet den beanstandeten Bürobeschluss dem Plenum zur Beschlussfassung. Hätte Frau Brunner allerdings diesen unspektakulären Weg des politischen Handwerks gewählt, hätten sie und ihr heroischer Kampf gegen die Genderpolizei nie die positive Medienresonanz erhalten, deren sie sich bis heute erfreuen kann…

Gemäss seiner Medienmitteilung vom Dienstag beantragt das Büro dem Gemeinderat einstimmig, auf den Weiterzug des Verfahrens an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu verzichten. Folgt ihm der Rat, dann wird die Interpellation von Susanne Brunner und ihrem Fraktionskollegen Stephan Iten samt generischem Maskulinum an den Stadtrat überwiesen, der sie innert sechs Monaten beantworten muss. So weit, so «Affäre erledigt». Ich hoffe allerdings schon, dass Susanne Brunner noch lange im Gemeinderat bleibt. Denn würde es ihr beim nächsten Anlauf tatsächlich gelingen, in den Nationalrat einzuziehen, dann sähe ich schwarz: Dort gibt es sogar Vorgaben, wieviele Zeichen ein Vorstoss maximal haben darf. Und in den Debatten kann nicht einfach jeder nach Lust und Laune das Wort ergreifen, sondern es gibt klare Regeln dazu, wer reden darf, in welcher Reihenfolge und wie lange.

 

Wie Susanne Brunner in der Debatte im August verkündete, ging es ihr mit dem Beharren auf dem generischen Maskulinum in ihrer Interpellation um nichts weniger als darum, «die Freiheit zu verteidigen». Dazu ein Zitat aus der Gastkolumne von Caspar Hirschi in der letzten ‹NZZ am Sonntag›: «Geht es um Interessen, streiten wir um knappe, aber teilbare Güter wie Mitsprache, Gewinne oder Macht. Es fällt uns leichter, unseren Gegnern Anerkennung zu zollen und mit ihnen Kompromisse zu schliessen. Werte dagegen wirken unteilbar. Kämpfen wir für Gerechtigkeit oder Freiheit, gibt es nichts zu verhandeln. Kompromisse sind Verrat, und wer sich uns entgegenstellt, verkörpert die Unmoral.» Kurz: Freiheit ist gut, sich an Regeln halten zu müssen, ist mühsam. Das bringt das Leiden der SVP-Fraktion im Gemeinderat auf den Punkt: Sie hat keine Mehrheit, um die Regeln selber zu machen, und keine Lust, sich an die Regeln zu halten, die die anderen gemacht haben. Warum tut sie sich das wohl an, statt einfach anderswo die Freiheit zu geniessen?

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