- Kantonsrat
Fluglärmapéro undFast-Lane-Behandlungen
Die Ratslinke betreibe Täterschutz, da waren sich SVP-Kantonsrätin Jacqueline Hofer und der parteilose Regierungsrat Mario Fehr einig. Nachdem der Kantonsrat vor einem Monat (siehe P.S. vom 27.2.) über das neue Polizeigesetz diskutiert hatte, stand nun die Abstimmung darüber an. Neu soll die Polizei neue Möglichkeiten zur Datenabfrage erhalten, Künstliche Intelligenz einsetzen und in geschlossenen Online-Foren ermitteln können. Die linken Parteien kritisieren, dass mit diesen Änderungen die Grundrechte verletzt würden und Grundlagen für eine ausgebaute Überwachung geschaffen würden. Mario Fehr erwiderte, dass die kantonale Datenschützerin den Gesetzesentwurf stets begleitet hat, und die Vorlage überarbeitet wurde, nachdem der Kanton Luzern mit einer ähnlichen Vorlage vor Bundesgericht unterlegen war. Die Polizei handle im Übrigen immer verhältnismässig. Er würde sich zudem über ein Referendum freuen, damit die Bevölkerung zeigen könne, wie sie zu ausgebauten Kompetenzen für die Polizei stehe. Die Kriminellen seien vernetzt und die Polizei müsse das auch sein, sagte Jacqueline Hofer von der SVP. Wer die Vorlage ablehne, stehe also auf der Seite der Täter und vergesse die Rechte der Opfer. Thomas Forrer von den Grünen wehrte sich gegen diese Vorwürfe und versuchte, den Rat daran zu erinnern, dass die Mehrheit der Bevölkerung weder Täter:innen noch Opfer sind. Er weise auf das zutiefst liberale Prinzip hin, dass man «das Individuum vor falschen Übergriffen des Staates schützen muss». Auf Gehör stiess er damit nicht. Das Polizeigesetz wurde in der Schlussabstimmung mit 117 Ja- zu 57 Nein-Stimmen angenommen.
Viel Getöse beim Fluglärm
Umstrittener war die kantonale «Flughafen-Nachtruhe-Initiative». Zuerst einmal musste sich die zuständige Kommission damit befassen, ob die Initiative für ungültig erklärt werden soll. Schliesslich ist die Luftfahrt Kompetenz des Bundes. Damit könne der Kanton nicht, wie von der Initiative gefordert, die Einhaltung des Nachtflugverbots gewährleisten. Das Nachtflugverbot gilt zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, allerdings gibt es die Möglichkeit zu einem «bewilligungsfreien Verspätungsabbau» zwischen 23 Uhr und 23:30 Uhr, der im Einzugsgebiet des Flughafens für besonders viel Unmut sorgt. Die Kommission erklärte die Initiative für gültig, da sie im Zweifel für das Volk entscheiden wolle. Gleichzeitig lehnte sie die Initiative aber einstimmig ab. Stattdessen erarbeitete die Kommission einen Gegenvorschlag, der mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Der Flughafen soll informieren, wann und warum es zu Verspätungen kommt. Während des Verspätungsabbaus sollen progressive Gebühren verlangt werden, die sowohl Flughafen als auch Fluggesellschaften motivieren, innerhalb der regulären Flugzeiten zu bleiben. Zudem soll der Regierungsrat im Flughafenbericht nicht nur über die Veränderung der Anzahl der vom Fluglärm gestörten Personen, sondern neu auch über die Einhaltung der Nachtflugordnung berichten. Mit 9 zu 6 Stimmen empfahl die Kommission diesen Gegenvorschlag zur Annahme.
Nachdem sich die GLP für diesen Kompromiss gelobt hatte, gab Gianna Berger von der AL zu bedenken, dass die Verspätungen beim Flughafen nicht einfach hingenommen werden sollten. «Wenn ich jeden Tag zu spät zur Arbeit erscheine, dann muss ich auch einmal meinen Plan anpassen. Das müsste der Flughafen auch machen.» Die AL unterstütze somit die Volksinitiative, aber auch den Gegenvorschlag. Die FDP und die SVP lehnten sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag ab und warfen den Initiant:innen vor, der Bevölkerung falsche Hoffnungen zu machen. Die Vorschläge seien nicht umzusetzen und die Initiative müsse eigentlich ungültig sein, erklärte etwa SVP-Kantonsrat und Mitglied des Vereins «Pro Flughafen» Ueli Bamert.
Die Grüne Wilma Willi, die in Windlach in der Gemeinde Stadel lebt, wollte, dass sämtliche Ratsmitglieder die Perspektive der Bewohner:innen von Flughafengemeinden verstehen: «Ich lade Sie im Sommer herzlich zu mir in den Garten zu einem Fluglärmapéro ein. Dort können Sie dann erleben, wie auch bis weit nach 23 Uhr noch Flugzeuge starten, manchmal sogar bis 24 Uhr. Ich verspreche ein unvergessliches Erlebnis.» Wie der Wohnort die Meinung zum Flughafen beeinflusst, zeigte sich auch bei der SVP. Alexander Seiler aus Bachenbülach erklärte, gegen seine Fraktion dem Gegenvorschlag zuzustimmen. Mit 103 Ja- zu 70 Nein-Stimmen nahm der Kantonsrat den Gegenvorschlag in der ersten Lesung schliesslich an.
Sterbehilfe auch im Alters- und Pflegeheim
In der zweiten Sitzung des Tages diskutierte der Kantonsrat dann die Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende in Alters- und Pflegeheimen». Die Initiative fordert, dass Menschen in sämtlichen Gesundheitsinstitutionen Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Aktuell sind Spitäler und private Alters- und Pflegeheime ohne Leistungsauftrag einer Gemeinde von dieser Pflicht ausgenommen. In der Kommission wurden drei Gegenvorschläge ausgearbeitet, die der Kantonsrat im Februar diskutierte. Durchgesetzt hat sich dort der Gegenvorschlag von SP, GLP, Grünen, Mitte und AL, der ambulante Institutionen, Gefängnisse und psychiatrische Einrichtungen von der Pflicht, Sterbehilfe zuzulassen, ausnimmt. In Alters- und Pflegeheimen und in Spitälern soll assistierter Suizid aber möglich sein. Der Kantonsrat stimmte diesem Gegenvorschlag mit 97 zu 66 Stimmen zu. Eine Minderheit aus AL, SP und Grünen stellte jedoch noch den Antrag, auch der Volksinitiative zuzustimmen. Dieser wurde jedoch mit 108 zu 64 Stimmen abgelehnt.
Auch das letzte Geschäft des Tages befasste sich mit den Spitälern – genauer mit privaten Spitälern. Wie beispielsweise die ‹NZZ am Sonntag› berichtete, sind in privaten Spitälern allgemein versicherten Patient:innen teilweise Termine in weiter Zukunft angeboten worden. Ein früherer Termin sei möglich, aber nur gegen Bezahlung einer Zusatzgebühr. In einer Motion forderten Daniel Heierli (Grüne), Chantal Galladé (GLP), Renata Grünenfelder (SP), Josef Widler (Mitte) und Nicole Wyss (AL) den Regierungsrat dazu auf, solche «Fast-Lane»-Gebühren für Listenspitäler zu verbieten. «Reinen Privatspitälern wollen wir nicht dreinreden. Aber wenn sie auf die Spitalliste wollen, wenn sie ein Teil der medizinischen Grundversorgung sein wollen, dann müssen sie für alle da sein», sagte Daniel Heierli. Mit 90 Ja- zu 67 Nein-Stimmen überwies der Kantonsrat die Motion.