Ein Denkfehler mit fatalen Folgen

Matyas Sagi-Kiss war einer der RednerInnen, die sich am Montag an einer Kundgebung in Zürich gegen die geplanten Kürzungen um 8 Mio. Franken beim Transport von mobilitätsbehinderten Personen wehrten. Im Gespräch mit Nicole Soland erklärt der Rollstuhlfahrer, warum die Sparmassnahme die Falschen trifft.

 

Sie sind Mitglied der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ), der Organisatorin der Kundgebung, die am Montag auf der Rathausbrücke in Zürich stattfand. Die BKZ koordiniert die Interessen jener Menschen mit einer Behinderung, die im Kanton Zürich leben und auf Fahrdienste angewiesen sind. Bei Änderungen wie den geplanten Sparmassnahmen sollte sie doch andere Möglichkeiten haben, sich einzubringen, als gleich demonstrieren zu gehen.
Matyas Sagi-Kiss: Dem ist leider nicht so. Der Grund, weshalb die BKZ zur Kundgebung vom Montag aufgerufen hatte, ist die geplante Subventionskürzung bei der Zürcher Stiftung für Behindertentransporte ProMobil. Gekürzt werden soll der Beitrag des kantonalen Sozialamts. Es handelt sich dabei um einen Entscheid, der in der Kompetenz des Regierungsrats liegt. ProMobil hat unterdessen gegen die geplante Kürzung Beschwerde eingereicht. Denn die Stiftung wird im Wesentlichen durch Beiträge des Zürcher Verkehrsverbunds ZVV und des kantonalen Sozialamts finanziert, die mit ProMobil jährlich eine Leistungsvereinbarung abschliessen.

Die Beschwerde, die Kundgebung und die dadurch erzeugte Medienaufmerksamkeit sind allesamt Mosaiksteine in unserem gemeinsamen Kampf. Denn die Stiftung ProMobil erfüllt eine wichtige Funktion: Sie ermöglicht Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen den öV nicht oder nur beschränkt nutzen können und die zudem über beschränkte finanzielle Mittel verfügen, ein Minimum an Freizeitfahrten.

 

Dass bei knappen Finanzen genauer geschaut wird, was «nötig» ist und was «wünschbar», ist doch ein normaler Vorgang in der Politik. «Freizeitfahrten» dürften wohl eher zu letzterem gehören.
Dazu muss man erstens wissen, dass zwischen 20 und 25 Prozent dieser sogenannten Freizeitfahrten zum Arzt oder in eine Therapie führen. Und zweitens, wie bereits angetönt: Die Dienstleistungen von ProMobil stehen nicht einfach allen zur Verfügung, die finden, sie könnten sie gut gebrauchen. Vielmehr muss man erst einen Antrag stellen und ein Arztzeugnis einreichen (ausser Menschen, die immer auf einen Rollstuhl angewiesen sind), und seine finanziellen Verhältnisse vollständig offenlegen. Wer ‹zu viel› verdient, darf das Angebot von ProMobil nicht nutzen.

 

Wie viel ist ‹zu viel›?
Das ist auf www.pro-mobil.ch im Detail aufgeschlüsselt: Ohne weitere Prüfung berechtigt, das Angebot von ProMobil zu nutzen, sind lediglich BezügerInnen von Zusatzleistungen zur IV beziehungsweise zur AHV. Für Einzelpersonen im AHV-Alter, die keine Zusatzleistungen bekommen, gilt ein steuerbares Einkommen von 50 000 Franken als Obergrenze, für Ehepaare liegt die Grenze bei 59 000 Franken. Mobilitätsbehinderte Personen im erwerbsfähigen Alter dürfen nicht mehr als 80 000, Ehepaare im erwerbsfähigen Alter nicht mehr als 100 000 Franken steuerbares Einkommen erzielen. Von allfälligem Vermögen über 100 000 Franken wird zudem ein Zehntel zum Einkommen hinzugerechnet.

 

Was bringt ProMobil den Berechtigten heute?
Je nach Fahrlänge können unterschiedlich viele Fahrten gemacht werden. Aktuell reicht das maximale Kostendach für monatlich fünf Retourfahrten zum Durchschnittsfahrpreis. Das bedeutet für Menschen, die vollständig auf die Transporte angewiesen sind, ein Mal pro Woche aus dem Haus zu kommen. Kommt die geplante Kürzung durch, sind es noch zwei bis drei Retourfahrten pro Monat. Zudem sind diese Fahrkarten nicht einfach Gratistickets: Die Grundtaxe, die man selbst bezahlen muss, beträgt 4.30 Franken pro Fahrt, was einem ZVV-Ticket 2. Klasse für 1-2 Zonen für Erwachsene entspricht. Dazu kommen noch 15 Prozent des Taxi­uhrbetrages, also der effektiven Kosten der jeweiligen Fahrt. Diesen Selbstbehalt könnten die Gemeinden übrigens übernehmen, doch das tun lediglich sechs Gemeinden im ganzen Kanton Zürich; eine davon ist die Stadt Zürich.

 

Wie sieht es aus, falls die Kürzung wie geplant durchgesetzt wird?
Dann wird die Kostenbeteiligung pro Fahrt auf bis zu 8.40 Franken Grundtaxe und bis zu 25 Prozent des Taxiuhrbetrages angehoben. Diese Verteuerung erweist sich als noch happiger, wenn man bedenkt, dass die Berechtigten letztes Jahr bereits einen Sparbeitrag von mehr als 600 000 Franken geleistet haben. Denn für 2015 wurde das Kostendach pro Kund­In von ursprünglich 4800 Franken pro Jahr auf 4000 Franken pro Jahr gesenkt; das entspricht einer Reduktion um 17 Prozent.

 

Mindestens ein Teil der Berechtigten würde folglich künftig zu Hause festsitzen?
Davon gehe ich aus. Ein Taxi zum vollen Tarif können sich hauptsächlich jene Menschen mit Behinderung leisten, die von dieser Sparmassnahme gar nicht betroffen sind – jene nämlich, die gar nicht berechtigt sind, das Angebot von ProMobil zu nutzen. Mindestens so sehr wie das aktuelle Sparen auf dem Buckel von Menschen mit Behinderung stört mich aber etwas anders.

 

Das da wäre?
Menschen mit einer Behinderung haben grundsätzlich dasselbe Recht auf Mobilität wie alle andern – und dasselbe Recht auf Freizeitgestaltung. Es ist nicht bloss «wünschbar», dass wir einigermassen mobil sein können, sondern es ist unser Recht: Die Schweiz hat im Jahr 2014 die Uno-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit hat sie sich auch verpflichtet, «die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten (zu) erleichtern», wie es in Art. 20 a heisst. Davon kann keine Rede mehr sein, wenn diese Sparmassnahme kommt.

Mich ärgert in diesem Zusammenhang zudem, dass andernorts, beispielsweise bei der IV, so getan wird, als stehe der Grundsatz «Integration statt Rente» unwidersprochen über allem. Dabei können sich viele von uns die «Teilhabe an der Gesellschaft», die bekanntlich eine Voraussetzung für die Integration ist, jetzt schon kaum mehr leisten.

 

RollstuhlfahrerInnen können in Zürich seit ein paar Jahren selbstständig ins Tram einsteigen, dafür zahlt der ZVV bald nichts mehr an ProMobil. Das war seit längerem absehbar: Warum reagieren Sie erst jetzt?
So einfach ist es nicht – und zwar aus zwei Gründen: Erstens sind nicht alle mobilitätsbehinderten Menschen Rollstuhlfahrer­Innen, die sich relativ selbstständig fortbewegen können. Sehbehinderte AHV-RentnerInnen beispielsweise oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen können auch in Zukunft nicht einfach das Tram nehmen. Insbesondere ältere Menschen kommen schon gar nicht bis zur Haltestelle.

Die Benützung des öV kostet zudem viel Energie: Jedes Mal, wenn ich auf dem Weg zur Tramhaltestelle über eine steile Kante aufs Trottoir fahren muss, kriege ich einen Schlag in den Rücken. RollstuhlfahrerInnen haben obendrein, selbst wenn sie noch jung sind wie ich, oft nicht das beste Immunsystem. Sprich: Wenn ich im Winter eine Zeitlang in der Kälte im Rollstuhl sitzend aufs Tram gewartet habe, hole ich mir schon mal eine Blasenentzündung. Und übrigens: Es wohnen nicht alle Menschen mit einer Behinderung in der Stadt Zürich… Gerade in ländlichen Gemeinden sind auch RollstuhlfahrerInnen oft auf Hilfe angewiesen.

 

Und zweitens?
Zweitens wurden 2014 Gespräche zwischen dem ZVV, dem kantonalen Sozialamt und ProMobil geführt, und es wurde festgelegt, dass die sinkenden Beiträge des ZVV durch eine Erhöhung der Beiträge des Sozialamts zu kompensieren seien. Über die nächsten fünf Jahre wird der Kostenbeitrag des ZVV kontinuierlich um jeweils eine Million Franken weiter reduziert. Das Budget 2016 und die Planung für 2017-2019 der ProMobil inklusive Kompensationsbeitrag des Sozialamts wurden im Jahr 2015 folgerichtig in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan des Kantons übernommen.

Nun aber soll der Beitrag des Sozialamts für die Jahre 2017-2019 auf dem Niveau von 2016 plafoniert werden, also bei 3,7 Millionen Franken pro Jahr. Damit werden ProMobil in den Jahren 2017-2019 jährlich 30 Prozent der Subventionen gekürzt, total 8,1 Millionen Franken. Das ist eine Grössenordnung, die ProMobil nicht ohne strukturelle Anpassungen verkraften kann.

 

Der Regierungsrat hält zur geplanten Kürzung fest, die entsprechende Verordnung erlaube es, «einen Höchstbetrag festzulegen» sowie den «Spielraum für die Festlegung der Kostenbeteiligung der anspruchsberechtigten Person» zu erhöhen. Will heissen: Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 müssen alle ihren Beitrag leisten, auch die Menschen mit einer Behinderung.
Das mag logisch klingen, ist jedoch ein klassischer Denkfehler. Der Regierungsrat scheint sich tatsächlich gedacht zu haben, die sind behindert, ergo wollen sie nie ihre Freund­Innen und Familien besuchen, sie müssen nie einkaufen, sie gehen nie ins Kino… Oder vielleicht hält sich der Regierungsrat auch einfach an Bundesrat Johann Schneider-Ammann und findet, wir sollten öfter lachen, nicht nur am Tag der Kranken?

 

Und worin genau besteht nun der Denkfehler?
Menschen mit einer Behinderung sind keine Spezies für sich. Wir sind ‹gewöhnliche› MitbürgerInnen, die arbeiten, ein Sozialleben haben, mobil sein wollen – nur sind für uns die Hürden, all dies auf die Reihe zu bringen, etwas höher als für andere MitbürgerInnen. Konkret: Werden die öV-Tarife erhöht, zahlen alle mehr – auch wir Menschen mit einer Behinderung. Spart der Regierungsrat bei den Beiträgen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien, sind wir ebenfalls betroffen, und so weiter. Wenn argumentiert wird, nun müssten halt auch die Menschen mit einer Behinderung und die AHV-RentnerInnen ihren Beitrag leisten, heisst das im Klartext, dass man uns eine zusätzliche Belastung aufbürden will. Und darob vergeht mir das Lachen ehrlich gesagt ziemlich schnell.

 

Als Mitglied der SP Zürich 3 sind Sie immerhin an der Quelle und können dem zuständigen Regierungsrat, Genosse Sicherheitsdirektor Mario Fehr, die Meinung sagen…
Es geht mir nicht darum, einen Schuldigen zu erküren, sondern um die Sache. Der Regierungsrat als Kollegialbehörde hat diese Sparmassnahme beschlossen, und so wie es aussieht, kann sie nur noch ein Vorstoss im Kantonsrat bodigen. Wird darüber dereinst im Rat debattiert, kann sich der zuständige Regierungsrat für die Überweisung stark machen. Ich hoffe sehr, dass er das dann auch tut.

 

Dennoch: Im P.S.-Interview vom 20. Mai 2016 sagte Mario Fehr wörtlich, «hätte nicht ein sozialdemokratischer Regierungsrat die Sozialdirektion im Kanton Zürich inne, wäre möglicherweise auch im Kanton Zürich bei den Behinderten gespart worden». Und nun macht er genau das – obwohl er, meines Wissens jedenfalls, immer noch Sozialdemokrat ist.
Ich gebe zu, dass ich erstaunt war, dass sich der Sicherheitsdirektor mit seinem Statement zum Burkaverbot freiwillig zu etwas äusserte, was seine Direktion nur am Rande betrifft, während er zu ProMobil und damit zu einem seiner Kernthemen gar nichts sagt. Anscheinend soll niemand merken, dass auf dem Buckel der Menschen mit Behinderung gespart werden soll. Wir sind praktischerweise auch nicht als jene Gruppe bekannt, die sich am besten wehren kann…

 

Immerhin verzeichnete die Kundgebung vom Montag beim Zürcher Rathaus rund 250 TeilnehmerInnen, und das trotz schlechten Wetters: Wie gut stehen die Chancen, dass die geplante Sparmassnahme doch noch abgewendet werden kann?
Es wird auf jeden Fall schwierig. Denn wenn die SP-Fraktion im Kantonsrat einen entsprechenden Vorstoss einreicht, dann lehnen SVP und FDP ihn höchstwahrscheinlich ab, und zwar einfach deshalb, weil sie normalerweise alles unbesehen ablehnen, was von der SP kommt. Am besten wäre es deshalb, wenn jemand von der FDP oder der SVP einen Vor­stoss machen würde. Ob das gelingt? Keine Ahnung. Sicher ist nur: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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