Fairer Soziallasten­ausgleich

Die Kosten für Sozialleistungen sind im Kanton Zürich sehr ungleich verteilt. Dank einem Vorstoss der SP liegt nun endlich ein mehrheitsfähiges Modell für eine gerechtere Finanzierung vor. Das ist ein wichtiger Schritt für die Akzeptanz der Sozialleistungen.

 

Céline Widmer und Rosmarie Joss

 

In städtisch geprägten Gemeinden wohnen in der Regel mehr Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, von Sozialhilfe und von öffentlich finanzierten Pflegedienstleistungen als in ländlichen Gemeinden. Im Verhältnis zu ihrer Gesamtbevölkerung müssen Städte und Agglomerationsgemeinden deshalb markant höhere Sozialleistungen finanzieren, die sie kaum beeinflussen können.
So ist zum Beispiel Dietikon die Gemeinde mit dem höchsten Anteil an Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern im Kanton Zürich. Gut 26 Prozent der Ausgaben des Dietiker Gemeindebudgets werden für den Bereich Soziales aufgewendet, während Seegemeinden wie Rüschlikon nicht einmal 6 Prozent ihres Budgets dazu benötigen.

 

Der 2012 eingeführte Finanzausgleich gleicht auf der Einnahmeseite die unterschiedliche Steuerkraft der Gemeinden bis zu einem gewissen Grad aus. Für Gemeinden wie Dietikon reicht dies aber nicht, um die überdurchschnittlichen Ausgaben für Soziales auszugleichen. Deshalb musste wiederholt der Steuerfuss bis 129 Prozent erhöht werden (zum Vergleich: Steuerfuss Kilchberg 72 Prozent, Stadt Zürich 119 Prozent). In der Folge verloren die Sozialleistungen in Dietikon zunehmend an Akzeptanz. Der Stadtrat sprach im Geschäftsbericht sogar davon, dass eine «Abwehrstrategie gegen die Sozialhilfebezüger» entwickelt werden müsse.

 

Städte und Agglomerationen sind besonders betroffen
Dietikon ist wohl ein extremes Beispiel. Aber viele andere Gemeinden, insbesondere die Städte Zürich und Winterthur und viele Agglomerationsgemeinden, tragen deutlich höhere Sozialkosten als ländliche und reiche Gemeinden. Das lässt sich einfach erklären: In den städtischen Zentren leben viel mehr Menschen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind als beispielsweise in den reichen Gemeinden rechts und links des Zürichsees: Die Arbeitslosenquote ist in städtischen Gebieten deutlich höher als in ländlichen Gemeinden. In den Städten leben überproportional häufig Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Einkommen, die Anrecht auf Zusatzleistungen zur AHV haben (vgl. Sozialbericht Kanton Zürich 2017). Und aller wirtschaftlichen Entwicklung der städtischen Zentren zum Trotz leben in den Städten und Agglomerationsgemeinden mehr Menschen mit erhöhtem Armutsrisiko. In der Stadt Zürich liegen deshalb die Kosten für soziale Wohlfahrt pro Kopf und Jahr bei 1800 Franken, in Winterthur bei 1400, während es bei kleinen Gemeinden rund 700 Franken und bei Kleinstgemeinden (unter 1000 Einw.) sogar nur 300 Franken sind (Zahlen 2016, Sozialbericht Kanton Zürich 2017). Dort, wo der Kanton sich aufgrund der raumplanerischen Vorgaben entwickeln und wachsen soll, werden viele Leistungen erbracht – für den ganzen Kanton – welche auch abgegolten werden sollen.

 

Die bisherige Finanzierung ist unsolidarisch
Zu den grössten Sozialkosten gehören die Sozialhilfe, die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen) und die Pflegefinanzierung. Weil diese Sozialkosten im Kanton Zürich grossmehrheitlich nicht solidarisch finanziert werden, müssen die Gemeinden also ganz unterschiedlich hohe Kosten alleine stemmen. Der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2017 hat deutlich aufgezeigt, dass die Bedeutung der Sozialkosten zugenommen hat und die Unterschiede zwischen den Gemeinden klar grösser geworden sind. Fakt ist: Die Ursachen der Sozialkosten sind kaum beeinflussbar. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind auch deshalb so gross, weil sich der Kanton Zürich im kantonalen Vergleich unterdurchschnittlich an den Sozialkosten beteiligt.

 

Rosmarie Joss hat deshalb im Kantonsrat einen Vorstoss eingereicht, um die Soziallasten im Kanton Zürich gerechter zu finanzieren. Damit hat die SP die Grundlage geschaffen, um dieses Thema auch gegen den Willen des Gesamtregierungsrates endlich anzugehen. Am einfachsten und dringendsten ist dies im Bereich der Zusatzleistungen. Diese belasten die Gemeinden stark. Wenn ein grösserer Anteil der Zusatzleistungen durch den Kanton statt durch die Gemeinden finanziert wird, werden damit diese Kosten solidarisch von allen Gemeinden und somit von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowohl der reichen wie auch der armen Gemeinden bezahlt. Im Bereich Zusatzleistungen gibt es keinen Handlungsspielraum auf Gemeindeebene, weshalb nur eine Kantonalisierung sinnvoll ist.

 

Dank Zusammenarbeit Lösung gefunden
Durch die intensive Zusammenarbeit von Céline Widmer und weiteren Vertreterinnen der zuständigen Kommission mit den Akteurinnen und Akteuren der betroffenen Gemeinden konnte nicht nur der einflussreiche Gemeindepräsidentenverband (GPV) von der Dringlichkeit des Problems überzeugt werden, sondern die Kommission für Staat und Gemeinden konnte ein mehrheitsfähiges gerechteres Modell verabschieden. Dieses sieht vor, den Kantonsbeitrag im Bereich der Zusatzleistungen zur AHV/IV von heute 44 Prozent auf neu 70 Prozent zu erhöhen. Mit der Einführung eines Plafonds werden die Kosten für den Kanton dennoch beschränkt.
Nach langjähriger Arbeit ist es mit diesem Kompromiss gelungen, eine Lösung zu finden, die politisch breit abgestützt ist und endlich die Soziallasten im Kanton Zürich ein Stück weit solidarischer verteilt. Vorgesehen ist, dass der Kantonsrat im Herbst über die von der Kommission ausgearbeitete Vorlage abstimmt. Der Kanton Zürich erhält so endlich einen fairen Soziallastenausgleich – und macht damit einen wichtigen Schritt, um den Abwärtswettlauf bei den Sozialleistungen zu stoppen. Damit die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen in Würde leben können, ist es jetzt aber ebenso wichtig, dass diese Leistungen ausgebaut werden.

 

Den nächsten Schritt muss der Kantonsrat deshalb beim Sozialhilfegesetz machen: Auch hier braucht es eine faire Finanzierung und vor allem ausreichende Leistungen für die Betroffenen. In den kommenden vier Jahren wird sich gerade beim Sozialhilfegesetz zeigen, ob die neue, viel beschworene Mitte im Kantonsrat, namentlich die GLP, nur die Gemeindefinanzen oder auch die Menschen im Fokus hat.

Dieser Artikel, die Honorare und Löhne unserer MitarbeiterInnen, unsere IT-Infrastruktur, Recherchen und andere Investitionen kosten viel Geld. Unterstützen Sie die Arbeit des P.S mit einem Abo oder einer Spende – bequem via Twint oder Kreditkarte.