Exit – und die Grenzen des Gesetzes

Ist bei einem Sterbewilligen die volle geistige Urteilskraft nicht mehr gegeben – etwa weil er in ein Koma fällt, aus dem er nicht mehr erwachen wird –, stösst die Vereinigung Exit, deren Generalversammlung morgen Samstag stattfindet, an ihre Grenzen. Einen Antrag, der diese Lücke schliessen wollte, lehnte der Vorstand ab.

 

Fritz Billeter

 

Wie soll man es nur nennen? Selbstmord, Freitod, Selbsttötung? Selbstmord klingt für die einen zu brutal, Freitod zu pathetisch für die andern. Man hat sich mehr oder weniger auf Suizid geeinigt. Das Fremdwort schafft ein wenig Distanz.

Gedanken an Sterben und Tod können uns hinterrücks überfallen, wenn wir im Tagesstress nur ein paar Sekunden zu Atem kommen. Und was bedeutet jenes Zögern, wenn wir ein Phänomen wie den Selbstmord benennen sollen? Offenbar haben wir ein Minenfeld betreten. Sterben und Tod ein Tabu? Heute noch und bei uns in der Schweiz? Wir haben doch Exit und andere ähnliche Organisationen für Sterbewillige. Gegenfrage: Warum gibt es denn bei uns keine einzige politische Partei, die sich mit diesem Thema befasst? Dabei würde es sich sogar rechnen, wenn jedermann den Zeitpunkt seines Sterbens frei bestimmen könnte; denn es könnten bei der AHV und bei den Krankenkassen Millionen und aber Millionen eingespart werden.

Ja, es gibt sie hierzulande, die Vereinigung Exit seit 1982, die weltweit grösste Organisation für schwerstkranke Sterbewillige (über 100 000 Mitglieder, 250 neue Mitglieder pro Woche), deren Hauptzweck in den Statuten so umschrieben wird: «Exit setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht des Menschen im Leben und im Sterben ein. Exit unterstützt seine Mitglieder bei der Durchsetzung dieses Rechts.»

Es sind oft Einzelfälle, welche weite Kreise zum Nachdenken bringen; Einzelfälle, die einen Skandal oder das grosse Befremden auslösen. Am 15. November 2014 nahm der populäre Glarner Ständerat This Jenny die Hilfe von Exit in Anspruch, die ihn von einer unheilbaren Krebserkrankung erlöste. Jenny, ein SVP-Mitglied, war auf dem politischen Parkett eine seltene Erscheinung: stürmisch, ein aufrechter Querdenker, einer, der oft eine andere Auffassung vertrat als seine Partei. Seine Entscheidung, mit Hilfe von Exit den begleiteten Suizid zu wählen, setzte Wellen der Sympathie und der Nachdenklichkeit frei und brachte Exit kurzzeitig einen Schub neuer Mitglieder.

Dennoch ist Exit in unserer Gesellschaft noch keine Selbstverständlichkeit. Im Kanton Wallis hat die Organisation nicht Fuss gefasst; im Tessin funktioniert das Exit-Büro zwar gut, was auch den zahlreichen Deutschschweizern  mit zu verdanken ist, die in der Sonnenstube unseres Landes ihren Lebensabend verbringen. Schwerkranke, die jedoch in ein katholisch geführtes Spital oder in ein katholisches Pflegeheim eingeliefert wurden, können von Exit keine Unterstützung bekommen.

 

Der Machtkampf

Im Wallis und im Tessin hat die katholische Kirche den Machtkampf aufgenommen gegen eine liberale Auffassung, die den begleiteten Suizid akzeptiert, gar empfiehlt. Dasselbe Drama hat sich im Dezember 2015 im deutschen Bundestag abgespielt. Dieser stimmte einer Verschärfung des § 217 zu. Das heisst, neu wird bereits die Vorbereitung zu einer begleiteten Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt. In Deutschland sind die Kirchen ein wichtiger Arbeitgeber, vor allem deswegen vermochten sie ihren Druck auf den Bundestag wirksam auszuüben.

Diese verschärften Bestimmungen haben eine unmittelbare Wirkung auf Schweizer Exit-Mitglieder, die in Deutschland leben. Da nur schon ein sich Kundigmachen über kontrollierte Sterbehilfe als Vorbereitung gilt, bedeutet das, dass Schweizer in Deutschland, die  sich Informationen bei Exit holen wollen, in ihr Land reisen müssen.

 

Suizid mit Tatherrschaft

Ein von Exit begleiteter Suizid findet meistens beim Sterbewilligen zuhause statt. Exit schickt einen Freitodbegleiter, eine Freitodbegleiterin. Ihr obliegt die Aufgabe, die Sterbewilligen und die Angehörigen zu betreuen. Später erscheint die Polizei, um festzustellen, ob sich alles rechtens abgespielt hat. Unabdingbare Voraussetzung für den begleiteten Suizid: Sterbewillige müssen in der Lage sein, mit ihrer Unterschrift zu bezeugen, dass sie im Besitz aller geistigen Fähigkeiten sind, um den Todestrank mit eigener Hand zu sich nehmen zu können. Der Betroffene habe bei einem solchen Sterben aus eigenem Willen und bei voller Urteilskraft die Tatherrschaft inne, wie es juristisch heisst. Nachhilfe einer fremden Person, zum Beispiel durch einen Arzt, wäre aktive Sterbehilfe; sie ist in den meisten Ländern, auch in der Schweiz, strafbar.

Bei Krankheiten wie Krebs, Parkinson, Nieren- oder Herzinsuffizienz, selten bei schwerer psychischer Erkrankung, ist die volle geistige Urteilsfähigkeit gegeben, nicht aber bei einem Hirnschlag, der die betroffene Person sprachlos macht, bei jäher dramatischer Zunahme von Demenz, oder wenn ein Patient im Koma liegt, aus dem er nicht mehr erwachen wird.

In solchen Fällen stösst Exit an ihre Grenzen, eine begleitete Sterbehilfe darf hier nicht angeboten werden. Um diese Lücke zu schliessen, stellte das Exit-Mitglied Sandro Bocola an der letztjährigen Generalversammlung einen Antrag. Es sollte, verlangte Bocola, «jedem Exit-Mitglied möglich sein, für den unvorhersehbaren Fall eines völligen Verlustes der eigenen Urteils- und Handlungsfähigkeit vorsorglich und rechtzeitig, das heisst vor dessen Eintritt , mit einer entsprechenden notariell beglaubigten Patientenverfügung eine Freitodbegleitung zu fordern und zugesichert zu erhalten».

Der Vorstand von Exit lehnte diesen Antrag mit einem ganzen Bündel von Argumenten ab. Entscheidend an dieser seiner Begründung ist folgendes: Man könne nicht garantieren, dass eine Person, die früher einmal durch notarielle Beglaubigung ihren Sterbewillen bekundet hatte, im Augenblick, da ihre Krankheit ausgebrochen sei und sich als unheilbar erwiesen habe, an ihrem Suizidbeschluss immer noch festhalten würde. Mit anderen Worten, bei Ausführung des Suizids läge wiederum aktive Sterbehilfe vor, die in der Schweiz mit Gefängnis bestraft wird.

 

Was in Zukunft sein könnte

Der abgelehnte Antrag von Bocola wäre schon verdienstvoll, wenn er die Diskussion um die Sterbehilfe neu entfachte. Ich selbst hoffe, dass diese letztlich dazu führt, die aktive Sterbehilfe zu entkriminalisieren.

Einige Staaten in Europa und in den USA – nämlich die Benelux-Länder einerseits, Oregon als erster Staat der Welt überhaupt und einige weitere amerikanische Bundesländer anderseits – haben diesen Schritt bereits vollzogen. Sie haben damit vielen Bürgern unsägliche Schmerzen erspart, ohne dass die von den Gegnern befürchtete schrankenlose Beliebigkeit von erlaubtem Suizid ausgebrochen wäre. Denn alle diese Staaten gewähren die aktive Sterbehilfe nur dann, wenn zwei Ärzte von einander unabhängig zur Diagnose gelangen, es liege eine qualvolle, zum Tod führende Krankheit vor.

Wir wissen es: Die Mühlen des Staates mahlen langsam. Gerade darum ist es Zeit, die Diskussion aufs Neue anzustossen.

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