Europa, das ist mehr als ein Vertrag

Es war ein schöner Sonntag, dieser 27. September. Auch für die vielen EuropäerInnen in der SP. Das deutliche NEIN zur Kündigungsinitiative freute auch mich sehr. Vor und nach dem schönen Sonntag meldeten und melden sich nun aber wieder vermehrt kritische bis vernichtende Stimmen zum Institutionellen Rahmenabkommen. Zeit für eine Übersicht.

 

Martin Naef

Übersicht heisst: Nach dem etwas kümmerlichen Abgesang im Kurzbrief der Sozialpartner an den Bundesrat, nach allerlei ‹toxischen› Diagnosen auch vom Präsidenten der «Mitte», einem Alt-Bundesrat und weiteren Kolumnisten, lohnt es sich vielleicht, die Geschichte dieses Abkommens wieder einmal zu erzählen und zu büscheln.

 

Also: Vor über zehn Jahren diskutierten Diplomaten und andere Interessierte erstmals über ein Abkommen, welches etwas Struktur und Rechtssicherheit in die bilateralen Beziehungen beziehungsweise den Zugang der Schweiz zum Binnenmarkt der EU bringen könnte. Zunächst einmal eine Vereinfachung im Gestrüpp der gegen 200 bilateralen Abkommen. Es fand dann einige Jahre ein informeller Austausch zwischen der Schweiz und der EU darüber statt. Daraus wurden «konsultative Gespräche» und schliesslich vor über sechs Jahren konkrete Verhandlungen mit Mandat des Gesamtbundesrates, gestützt durch die zuständigen Parlamentskommissionen. 2018 kam es zum Verhandlungsabschluss: Der Bundesrat bezeichnete das Resultat als weitgehend positiv und im Interesse der Schweiz. Ebenso das Parlament bzw. seine Kommissionen. Dann kam die Angst vor Gegenwind. Der Bundesrat machte eine «Konsultation» bei Parteien, Sozialpartnern, Kantonen. Dabei kam wenig überraschend he­raus, dass das Abkommen grundsätzlich begrüsst werde, es aber in den drei Bereichen Lohnschutz, staatliche Beihilfen und Unionsbürgerrichtlinie offene Fragen zu klären gäbe. Genau so weit sind wir immer noch.

Man kann von den enttäuschenden ‹Resultaten› der Gespräche der Sozialpartner halten, was man will: Ich glaube immer noch, es können Lösungen gefunden werden. Mühe habe ich mit der strikten Weigerung, nur schon den Versuch zu unternehmen, sich in die europäische Entwicklung der jüngsten Vergangenheit für einen sicheren Lohnschutz (gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort; staatlich autonome Organisation und Intensität der Lohnkontrollen etc.) einzudenken. Und dann sind wir aus verschiedenen Ecken erstaunlicherweise wieder bei der «Souveränitätsfrage». 

Die Gewerkschaften hatten immerhin stets signalisiert, dass ihr eigentliches Pro­blem beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) beziehungsweise dessen Rechtsprechung liegt. Inakzeptabel, da arbeitnehmerfeindlich. Nun ist es tatsächlich so, dass der EuGH der Pflege des Binnenmarktes verpflichtet ist. So wie das Schweizer Bundesgericht der Pflege der Schweizer Bundesverfassung. Die SVP-Platte der «fremden Richter» wurde so quasi zum Allgemeingut. Dabei ist der Witz einer Richterin, dass sie eben unabhängig ist. Es gibt keine «eigenen Richter». Ich käme ja auch nicht auf die Idee, beim Streit mit einem Berner vor Bundesgericht, eine Zürcher Richterin einzufordern.

 

Zur Souveränität: Abgesehen davon, dass man souverän in der heutigen Welt ganz grundsätzlich nur zusammen mit anderen sein kann, ist eine Bindung (Ehe, Mietvertrag, Kreditkarte, Klimaabkommen etc.) notwendigerweise mit einem Verlust an totaler Eigenständigkeit verbunden. An Verträge sollte man sich halten. Dass es beim Umstand, dass es nur der EuGH sein kann, der das europäische Binnenmarktrecht verbindlich auslegt, um eine Selbstverständlichkeit geht, wird in unserem innenpolitischen Diskurs ausgeblendet. Es ist heute schon so, dass jedes Schweizer Gericht bei der Beurteilung eines binnenmarktrelevanten Falls logischerweise die Rechtsprechung des EuGH beizieht. Sonst wäre keine Rechtssicherheit geschaffen. Es kann ja nicht sein, dass es in Europa genau zwei Instanzen gibt, die das europäische Binnenmarktrecht auslegen und weiter entwickeln – nämlich der EuGH und die Schweiz, die nicht einmal Mitglied ist. Was sollen denn die 27 Mitgliedstaaten bitteschön davon halten? Für bilaterale Rechtsfragen ist ein Schiedsgericht vorgesehen, das – und das ist wichtig – auch über die Angemessenheit von sogenannten Ausgleichsmassnahmen entscheidet. Das heisst, wenn in Berlin einem Schweizer Studenten die Zulassung verweigert wird, könnten wir als Gegenmassnahme nicht den Rhein stauen oder den Gotthard schliessen. Umgekehrt wären vor allem wir, als politisch und wirtschaftlich schwächere Partei, auch nicht europäischer Willkür ausgesetzt (wie beispielsweise beim vorübergehenden Rausschmiss aus dem Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsabkommen Horizon 2020 oder dem Studentenaustausch Erasmus nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative).

Was hat nun die Abstimmung vom 27. September mit dem Rahmenabkommen zu tun? Zunächst einmal: NICHTS. Auf den zweiten Blick aber sehr viel: Zum mehrfach wiederholten Mal haben sich die Schweizer Stimmberechtigten klar für die Personenfreizügigkeit und damit für verlässliche gute Beziehungen zur Europäischen Union ausgesprochen. Dies bei einer für einmal klaren Ansage. Ich gehe nicht davon aus, dass alle Mitgliedstaaten in diesem heissen Dossier gleich entschieden hätten. Es war und ist ein Bekenntnis. 

Europa, das ist mehr als ein Vertrag. Die Herausforderungen unseres Jahrhunderts können wir nur gemeinsam meistern. Also fragt es sich, was wir nicht nur von Europa profitieren, sondern was wir für Europa tun können! Der Rahmenvertrag ist nicht die Weiterentwicklung der Bilateralen, sondern deren Grundlage. Verträge, Recht sind dynamisch. Wir sind ja auch nicht beim Rütlischwur stehen geblieben.

 

Umso erstaunlicher ist die Scheu, ja Angst vieler politischer Verantwortungsträger in Bundesrat und Parlament, etwas zu wagen. Gegenüber der EU Klarheit zu schaffen (was wollen wir eigentlich?). Zumindest dies ist endlich nötig: Die EU «erpresst» uns nämlich in keiner Weise. Sie macht eine Offerte und möchte endlich wissen, welche Anpassungen wir wollen. Die Verschleppung jeglicher Klärung ist nicht die Schuld der Europäischen Union. Es ist auch nicht so, dass die EU unbedingt etwas von uns will: Im Wesentlichen wünschen wir dagegen die weitere Teilnehme am Binnenmarkt – und die EU verweist dafür auf dessen Spielregeln. Das ist eigentlich nicht so wahnsinnig aufregend. Bei wichtigen Fragen hinkt Bundesbern aber aus Angst vor der Wiederwahl häufig dem Volk hinterher. Regieren in einem Land, in welchem man Abstimmungen und Wahlen regelmässig verlieren kann, ohne zurücktreten zu müssen, kann doch nicht so schwer sein. Wir haben zu lange schon gewartet. Und wir Linken sollten uns daran erinnern, dass es gerade in schwierigen Zeiten eine Pflicht ist, sich für ein sozialeres und humaneres Europa zu engagieren. Bon courage!

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