Etwas viele hochtrabende Worte
Der Zürcher Kantonsrat traf sich am Montag zu seiner zweiten Notsitzung und verabschiedete dabei die Verordnung über das Verhältnis zwischen Exekutive und Parlament auf Gemeindeebene. Fazit: Die Parlamente dürfen tagen, benötigen wegen eines Erlasses des Bundes aber eine formale Bewilligung des Regierungsrats.
«Zum Glück ist die Zeit des politischen Gottesdienstes vorbei und unterschiedliche Meinungen und Anträge wieder normal.» So Justizdirektorin Jacqueline Fehr, die sich freute, dass am Montag im Kantonsrat wieder kontrovers abgestimmt wurde. Sprich: Die SVP stimmte gegen die Notverordnung, obwohl sie nicht grundsätzlich gegen mehr Kompetenzen der Gemeindeexekutiven in Krisenzeiten ist. Sie stiess sich, wie alle anderen Fraktionen, daran, dass die Gemeindeparlamente nicht nur die Corona-Schutzbestimmungen einhalten müssen, sondern zum Tagen auch noch eine Bewilligung des Regierungsrates benötigen. Obwohl der Regierungsrat selber dies nicht so sieht und Jacqueline Fehr versprach, dass der Regierungsrat die Bewilligungen diskussionslos erteilen und weder die Traktandenliste noch die Einhaltung der Schutzbestimmungen kontrollieren werde. Das sei Aufgabe der betreffenden Parlamente. Die Bewilligung ist nötig, weil der Bund die Parlamente als Versammlung einstuft, und diese sind derzeit nur mit einer Ausnahmebewilligung möglich.
Die Gleichsetzung einer Parlamentssitzung mit einer simplen Versammlung traf die KantonsrätInnen tief in ihrem Bewusstsein. Nachdem sie sich das Recht nahmen, selber über ihr Tagen zu bestimmen, machten sie sich am Montag auch für die Gemeindeparlamente und mit vielen hehren Worten auch für das Gleichgewicht der demokratischen Institutionen in der Krise stark. Dabei übertrieben sie, wie dies vor allem Jörg Kündig, Präsident des Gemeindepräsidentenverbands und FDP-Kantonsrat festhielt. Die Notverordnung (und vorher der Noterlass) ermöglicht lediglich den Gemeindepräsidenten rasche Hilfe bei den wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise und dient keineswegs der Machtvermehrung der Exekutive. Inhaltlich sahen dies die andern nicht so sehr anders, aber sie pochten darauf, dass sich die Gemeindeparlamente diese Einmischung aus Bern demonstrativ nicht gefallen lassen sollten. «Seien Sie selbstbewusst», forderte Esther Guyer (Grüne) ihre RatskollegInnen auf, und Markus Bischoff (AL) zeigte sich enttäuscht, dass der Regierungsrat auf den Akt des zivilen Ungehorsams verzichtete und sich dem Bund bei der Bewilligungsfrage nicht entschieden widersetzte, sondern den Konflikt durch das Versprechen der Nichtkontrolle vor der Bewilligung unter den Teppich wischte. Die Begründung von Jacqueline Fehr war ausgesprochen einfach: «Es war uns einen Konflikt mit dem Bund nicht wert.»
Damit dies klar ist: Es war richtig, dass sich der Kantonsrat für sich und die Gemeindeparlamente einsetzte und auf ihrem Recht zur Selbsteinberufung beharrte. Nur im Ton (etwa die Warnung vor der Diktatur in Nordkorea) und auch in der Sache spielten alle ein paar Tonarten zu hoch. Der Bund und auch der Regierungsrat streben bisher keineswegs nach mehr Macht, sondern beschränken sich auf die Gebiete der Corona-Bekämpfung. Die Einstufung der Parlamente als Versammlung war zudem vor allem Mitte März aus epidemiologischer Sicht nachvollziehbar: Dem Virus ist es schnuppe, aus welchen Gründen sich Personen versammeln, und PolitikerInnen sind als meist sehr vernetzte Menschen zur Verbreitung der Krankheit ausgesprochen geeignet.
Weil die Verordnung die nachträgliche Ablehnung einer einzelnen Massnahme der Gemeindeexekutive durch das Parlament oder die Gemeindeversammlung ausschliesst und nur die Ablehnung der ganzen Rechnung vorsieht, stimmte die SVP gegen die Verordnung. Ihr Sprecher, Martin Hübscher, wies allerdings auf ein auf die Dauer gravierendes Problem hin: Gemeinden können neue Projekte oder die Sanierung von Infrastrukturen nur mit der Zustimmung der zuständigen Gremien ausführen und damit dem Gewerbe Aufträge verschaffen. Die Notverordnung ändert an diesen Kompetenzen nichts. Es braucht also vor grossen Konjunkturankurbelungsprogrammen viel dringender das Wiederfunktionieren der normalen Abläufe, inklusive Volksabstimmungen. In einer zweiten Verordnung fror der Kantonsrat die Fristen für Volksabstimmungen, Initiativen und Referenden (wenn es in den ersten fünf Tagen jemand ankündigt) bis zum Ende der allgemeinen Notlage ein.
Nach Corona
SP und AL reichten in der Kantonsratssitzung drei Vorstösse für die Zeit nach Corona-Einschränkungen ein. Damit die Kultur sich rascher wieder erholen kann, schlagen Markus Späth (SP) und Mitunterzeichnende einen erleichterten Zugang zu den Kulturinstitutionen für alle vor. Konkret denken sie an eintrittsfreie Tage in Museen, eine Legi für Erwachsene mit tiefem Einkommen für günstige Eintritte und den Einsatz der Sonderdividende der ZKB für diese Vergünstigungen. Mit einer Motion verlangt er kostenlose Kinderbetreuung für alle. Auch wenn hier eingereichte Initiativen auch der SP vorliegen, kann man ein Fazit der Corona-Krise ziehen: Auf keinem Gebiet von unbestrittener Wichtigkeit taten sich die vereinigten Behörden in der Krise so schwer wie hier, und es besteht grosser Handlungsbedarf.
Die AL verlangt in einer parlamentarischen Initiative einen befristeten Steuerzuschlag für die Dauer von fünf Jahren. Auf die Vermögenssteuer ab zwei Millionen Franken soll ein Zuschlag von zehn Prozent erfolgen. Damit sollen die Reichen an die Kosten der Corona-Krise jährlich rund 60 Millionen Franken (je etwa hälftig für die Gemeinden und den Kanton) beitragen.