Es braucht eine menschenwürdige Sozialhilfe
Am Mittwochabend wurde an einer Podiumsdiskussion im Karl der Grosse über die Notwendigkeit einer Erhöhung der Sozialhilfeleistungen diskutiert. Thomas Loosli hat am Tag zuvor mit Podiumsteilnehmerin und Juristin Zoë von Streng von der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) gesprochen.
Frau von Streng, warum müssen die Sozialhilfeleistungen erhöht werden?
In den letzten 20 Jahren sind die Beträge stetig gesenkt worden. Ich bin nicht sicher, ob das den Menschen überhaupt bewusst ist. Die Leistungen sind gekürzt worden, weil sich einerseits die Bemessungsgrundlage geändert hat und weil andrerseits die Leistungen im Rahmen von verschiedenen Revisionen der SKOS-Richtlinien effektiv gekürzt wurden.
Man sieht das gut, wenn man die Existenzminima auf Bundesebene vergleicht. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV belaufen sich auf einen Grundbetrag von 1600 Franken pro Person. In der Sozialhilfe liegt die Empfehlung der SKOS bei 986 Franken. Bei Einführung der Ergänzungsleistungen im Jahr 1966 waren Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen noch gleich hoch.
Wir sehen in Gesprächen mit KlientInnen immer wieder, dass 986 Franken nicht reichen. Dazu muss man bedenken, dass in einem Haushalt, in dem mehrere Personen wohnen, der Beitrag tiefer liegt. Bei vier Personen in einem Haushalt wird noch 528 Franken pro Person und Monat ausgezahlt. Das muss reichen um Essen und Kleider zu finanzieren, den öV zu benutzen, Strom und Internet zu berappen.
Die Idee der Sozialhilfe ist, dass sie ein selbstbestimmtes Leben erlauben soll, dazu gehört auch die Teilnahme am sozialen Leben. Das Ziel der Sozialhilfe ist der gesellschaftliche Zusammenhalt. Mit den aktuellen Leistungen ist dieser nicht mehr gewährleistet.
Warum sind die Beträge im Sozialhilfebereich denn so viel tiefer als bei den Ergänzungsleistungen für AHV/IV-BezügerInnen?
Dafür gibt keinen sachlichen Grund, es sei denn, man unterscheidet zwischen Gruppen von Armen und behauptet, dass es eine Gruppe von Armen gibt, die würdiger ist und mehr verdient als die andere Gruppe, die weniger würdig ist. Der Unterschied hat mit den politischen Veränderungen in den 1980er-Jahren zu tun, als man die Sozialhilfe umbaute und Gegenleistungen für die Bezüge einforderte.
In der Schweiz hat diese Denkweise Ende der 1990er-Jahre mit dem Aufstieg der SVP begonnen, die den Abbau der Sozialhilfe in ihr Parteiprogramm nahm und systematisch über die «Leute in der Hängematte» zu wettern begann.
Was will die UFS mit Podiumsdiskussionen erreichen?
Es ist notwendig, dass wir die Bevölkerung informieren, was zurzeit in der Sozialhilfe abläuft. Wir wollen aufzeigen, was es für eine Familie bedeutet, wenn sie mit etwas mehr als 500 Franken pro Person einen Monat ihr Auskommen bestreiten muss. Es geht darum, einen Diskurs zu eröffnen, der nicht polemisch ist, sondern ein objektives Gespräch darüber ermöglicht, was eine menschenwürdige Sozialhilfe bedeutet und beinhalten muss.
Können Sie uns anhand eines Beispiels aufzeigen, was in der Sozialhilfe falsch läuft?
Ich kann ein Beispiel einer etwa 60-jährigen Frau geben, die acht Monate warten musste, bis sie Sozialhilfe ausbezahlt bekam, und das, obwohl sie zuvor in einer anderen Gemeinde schon Sozialhilfe bezogen hatte und sich nichts an ihrer Situation geändert hatte. Sie kam mit zwei Säcken voll Antragsschreiben für Sozialhilfe zu uns.
Man muss auch bedenken, dass SozialhilfebezügerInnen manchmal keinen PC und Drucker mehr haben und mit dem Smartphone einen Job und eine Wohnung suchen müssen. Der enorme Druck, den die KlientInnen durch Auflagen und Geldknappheit spüren, macht ihnen psychisch schwer zu schaffen, so dass viele nach kurzer Zeit in der Sozialhilfe in psychologische oder medizinische Behandlung müssen. Die Sozialhilfeleistungen zu erhöhen, würde letztendlich Geld sparen, da es Druck von den Menschen nehmen würde.
Ende Oktober wurde im Zürcher Gemeinderat eine Motion eingereicht, die fordert, dass der Grundbedarf der Sozialhilfe um 100 Franken pro Monat angehoben werden soll. Wie sehen Sie die Chancen, dass der Stadtrat die Motion umsetzt?
In den letzten Jahren gingen die Anträge überall in der Schweiz in Richtung Leistungskürzung. Das könnte sich nun ändern. Stadtrat Raphael Golta hat bereits angekündigt, dass die Leistungen der Sozialhilfe angehoben werden müssen. Ob die Erhöhung durchkommt, ist schwer vorauszusehen. Aus unserer Sicht ist ein solcher Vorstoss gut und wichtig. Wir hoffen auch, dass die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Kantonsrat zu einem Stimmungswechsel gegenüber Armutsbetroffenen führen wird.
Anfang dieses Jahres hat der Kantonsrat beschlossen, dass «Auflagen und Weisungen der Behörden» von SozialhilfebezügerInnen nicht mehr selbstständig angefochten werden können. (P.S. hat in einem Interview mit Tobias Hobi am 1.2.2019 darüber berichtet). Gegen die Gesetzesrevision hat die Unabhängige Fachstelle für Sozialrecht Beschwerde eingelegt. Wie sieht es jetzt aus?
Das Bundesgericht ist auf unsere Beschwerde eingetreten und hat in einem Zwischenentscheid entschieden, dass das neue Gesetz nicht umgesetzt werden darf, bis der Endentscheid kommt. Die Beschwerde hat also aufschiebende Wirkung. Beraten wird die Beschwerde in einer öffentlichen Verhandlung am 14. Januar. Der Versuch des Kantonsrats zeigt einmal mehr auf, dass die Rechte von Armutsbetroffenen zunehmend eingeschränkt werden. Dagegen wehren wir uns.