Es bleibt auf dem Tisch
«Das Thema (der Umgang mit einer Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung, kl.) bleibt auf dem Tisch», führte Regierungsrätin Jacqueline Fehr an ihrer ersten Kantonsratssitzung als Justizministerin aus. Das Nein von FDP, SVP, CVP und BDP zur Initiative von Ralf Margreiter (Grüne) ist eher eine Arbeitsverweigerung der Mehrheit (89 zu 79) als ein politischer Entscheid.
Die Fakten zur nicht ganz unverzwickten politischen und juristischen Situation bei der Behandlung der Initiative Ralf Margreiter sind bald erzählt. Im Jahre 2012 nahmen die Stimmberechtigten die Kulturlandinitiative der Grünen überraschend an. Die Initiative war in Form einer allgemeinen Anregung verfasst; sie benötigte nach dem Ja zum Grundsatz noch ein Gesetz, das die Einzelheiten des Kulturlandschutzes regelt.
Dass diese Umsetzung in den Details zu Schwierigkeiten mit bestehenden Gesetzen und Regelungen führen kann, liegt in der Natur der Sache. Der Regierungsrat und die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat bekämpften die Initiative indes bereits vor der Volksabstimmung mit dem Argument, der anstehende regionale Richtplan erfülle den Inhalt der Initiative in den wesentlichsten Punkten. Politisch kann man das so sehen. Nur müsste man es in eine juristisch korrekte Form giessen. Die InitiantInnen waren anderer Meinung.
Als der Richtplan praktisch in der regierungsrätlichen Form (mit einer bescheidenen Reduktion des Siedlungsgebiets) den Kantonsrat passiert hatte, bestärkte dies den zuständigen Baudirektor Markus Kägi in seiner Auffassung. Sein Departement erarbeitete zwar einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Kulturlandinitiative, der Regierungsrat empfahl sie dem Kantonsrat indes zur Ablehnung.
Dieser ging einen Schritt weiter: Die Mehrheit trat auf die Vorlage gar nicht ein, lehnte also ab, bevor sie sich die Mühe genommen hatte, sich mit den Details zu befassen. Da seit 2009 den Stimmberechtigten ein Gesetz, das der Kantonsrat mehrheitlich ablehnt, nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt werden kann, bedeutete dies faktisch, dass die Kulturlandinitiative trotz dem Ja in der Volksabstimmung vom Tisch war. Bis zum Jahr 2009 hätte es zumindest eine zweite Volksabstimmung gegeben. Dies wollte Ralf Margreiter mit seiner parlamentarischen Initiative wieder einführen.
Bundesgericht
Die Grünen gingen gegen den Entscheid des Kantonsrates gerichtlich vor und erhielten letzte Woche vom Bundesgericht recht. Die Initiative von Ralf Margreiter erhielt durch den Entscheid aus Lausanne eine zusätzliche Aktualität. Zum Bundesgerichtsentscheid fehlt allerdings noch die schriftliche und ausführliche Begründung. Jürg Trachsel (SVP) zog daraus den Schluss, dass der Kantonsrat lediglich auf die Gesetzesvorlage hätte eintreten müssen. Ralf Margreiter und andere sahen dies anders.
Warum der Kantonsrat die Debatte nicht verschob, bis die Begründung aus Lausanne vorliegt, bleibt schwer erklärlich. Esther Guyer (Grüne) warf der Mehrheit mit nachvollziehbaren Gründen Verzögerungstaktik und Arbeitsverweigerung vor. Die zuständige Kommission für Staat und Gemeinden hat ein durchaus komplexes Problem zu lösen oder zumindest Lösungsansätze dafür zu suchen. Warten auf Lausanne ändert daran nicht viel. Es gibt folgende Probleme:
Darf man eine Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung nach einem Ja an der Urne so behandeln, wie es die Mehrheit des Kantonsrats bei der Kulturlandinitiative tat, erhält sie, wie es Markus Bischoff ausführte, den Charakter einer besseren Resolution. Etwas viel Aufwand für eine Volksabstimmung. Da wäre eine Abschaffung dieser Initiativform ehrlicher. Das ändert aber nichts daran, dass diese Form derzeit noch möglich ist.
Folgt man Ralf Margreiter und kommt es somit auch bei einer Ablehnung des Ausführungsgesetzes zu einer obligatorischen Volksabstimmung, ergeben sich Probleme: Welche Vorlage gilt? Jene des Regierungsrates oder jene, die aus den Beratungen des Kantonsrats hervorgeht? Das kann man entscheiden, wobei hier der Aspekt der Fairness hinzukommt, wie ihn Ruedi Lais (SP) thematisierte. Man kann das Gesetz auch so ausformulieren, dass es niemand mehr will oder es nur noch am Rande der angenommenen Volksinitiative entspricht. Beim Justiz- und Polizeizentrum zeigte eine Mehrheit diese Fairness, indem sie ein Gesetz verabschiedete, das ihrem Willen zwar nicht entsprach, aber eine Volksabstimmung ermöglichte.
Man kann KantonsrätInnen nicht zu einem Ja bei einer Abstimmung zwingen. Will man also auf alle Fälle eine zweite Volksabstimmung nach einem Ja in der ersten, benötigt man ein obligatorisches Referendum. Das will, so Thomas Vogel, die FDP (und wohl auch die Mehrheit) auf keinen Fall.
Die schriftliche Begründung aus Lausanne erleichtert oder erzwingt eine dieser Möglichkeiten. Aber es bleibt dem Parlament nichts anderes übrig, als sich für eine Variante (es kann ja noch andere geben) mit allen Vor- und Nachteilen zu entscheiden und diesen Entscheid in einer korrekten Form zu fassen. Die Zeit spielt dabei auch eine Rolle. Solange die Kulturlandinitiative unbehandelt ist, können die Gemeinden ihre Zonenplanung teilweise nicht weiterführen.
Es liegt an der Mehrheit, einen Weg aus dem selber geschaffenen Schlamassel zu finden. Mit Debatten für die Galerie wie am Montag, die vor allem als Entschuldigung für das Nichtstun stattfanden, geht es nicht. Jacqueline Fehr erklärte in einer persönlichen Stellungnahme, bei der sie auf die Umsetzungsschwierigkeiten bei Bundesinitiativen zurückgriff, sie sei bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten. Es bleibt dem Kantonsrat trotzdem nicht erspart, selber zu arbeiten.
Unerklärlich finde ich, dass die SVP, die so an den Volksrechten hängt, keine aktivere Rolle sucht und den Weg zur Volksabstimmung nicht ebnet. Vor allem wenn sie, wie Jürg Trachsel in einer Fraktionserklärung erläuterte, davon ausgeht, dass sie die inhaltliche Auseinandersetzung um die Kulturlandgesetze beim zweiten Mal an der Urne gewinnt.
E-Voting
Nach einer längeren Debatte, bei der der Präsident der Ärztegesellschaft, der CVP-Kantonsrat Josef Wydler in einem mehr als überzeichneten Votum mit dem Referendum oder einem ärztlichen indirekten Streik bei der fürsorglichen Unterbringung drohte, wenn seine Schützlinge ihr Honorar für diese Dienstleistung nicht garantiert erhalten, sprach sich die Mehrheit mit 84 zu 78 Stimmen gegen die KESB als Zahlungsgarantiestelle aus. Man hofft, dass die Justizdirektorin eine andere Lösung findet, da der Anspruch der ÄrztInnen grundsätzlich unbestritten ist.
Eine lange Debatte entspann sich um das Weiterführen des E-Votings. Dass die Sicherheit zuerst kommt, war allseitig unbestritten, nicht indes die Missbrauchswahrscheinlichkeit.
Für Priska Seiler (SP) und Regine Sauter (FDP) lässt sich die elektronische Zukunft nicht verhindern und besteht die Hoffnung, dass damit eine andere Wählerschaft angezogen wird. Zudem hilft es den AuslandschweizerInnen. Für Claudio Zanetti (SVP), Esther Guyer (Grüne) und Jörg Mäder (GLP) sind die Möglichkeiten der Manipulation viel zu gross. Sie räumten ein, dass auch beim heutigen System Unregelmässigkeiten vorkommen können, aber beim E-Voting kann gerade bei umstrittenen Abstimmungen in einer unoffensichtlichen, aber effektiven Methode eingegriffen werden. Zur Kontrolle braucht es nicht nur Misstrauen, sondern viel Sachverstand. Mit 98 zu 71 Stimmen entschied der Rat, sich weiter an der Ausarbeitung des E-Votings zu beteiligen.