Einfach ein Murks

Kommt es nach der zweiten Lesung im Kantonsrat zu den Änderungen im Planungs- und Baugesetz in einem knappen Monat zu einem Referendum? Die Frage ist bei der Linken noch nicht entschieden.

 

Bei der Harmonisierung der Baubegriffe gelang den Bürgerlichen unter der Führung der FDP ein Coup. Sofern die Mehrheit des Kantonsrats bei der zweiten Lesung ihre Meinung zur Revision des Planungs- und Baugesetzes nicht ändert – und dafür spricht nichts – erhalten die Grundeigentümer einige Geschenke, die eine grössere Ausnutzung erlauben. Für die linke Ratsseite (in diesem Falle mit der GLP, aber ohne die EVP) stellt sich die Frage des Referendums. Das hängt auch davon ab, für wie relevant man die Änderungen materiell einschätzt. Das Dumme daran: Eine klare Einschätzung ist schwer, da sich die zusätzlichen Möglichkeiten im Dach- und Untergeschoss sowie bei den Balkonen und Wintergärten in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich auswirken können. In einer zweigeschossigen Bauzone einer Landgemeinde könnten dank den neuen Bestimmungen für Untergeschoss und Attikawohnungen im maximalen Fall viergeschossige Häuser gebaut werden.

 

Aus Transparenzgründen ist es unerwünscht, wenn sich die Geschosszahl der Zonierung und der Realität derart stark unterscheiden können. Inhaltlich wird es schwieriger. Eine Verdichtung ist an vielen Orten erwünscht, wobei es allerdings nicht gleichgültig ist, wie diese Verdichtung zustande kommt. Die von der Kantonsratsmehrheit angewandte Methode ermöglicht eine Verdichtung durch die Hintertüre. Der Weg über eine Aufzonung hingegen bietet den Nachbarn und allen Stimmberechtigten die Möglichkeit, sich an der Gestaltung des Quartiers aktiv zu beteiligen. Mit der FDP-Methode der kleinen Vergrösserungsmöglichkeiten können sich einzelne Grundeigentümer einen Vorteil verschaffen, ohne dass sie dafür etwas bezahlen müssen – etwa in der Form einer Mehrwertabgabe. Ist das bestehende Haus renovationsbedürftig und das Grundstück unternutzt, steigt der Anreiz, «das bizzeli Meh» in einen Neubau umzusetzen.

 

In der Stadt Zürich ist innerhalb der SP der Ärger über den FDP-Coup relativ gross. Die Stadt steckt mitten im Prozess einer neuen Bau- und Zonenordnung, bei der sie Vereinfachungen und Klärungen gerade bei den Untergeschossen anstrebt.  Ein neues Schlupfloch ist da alles andere als eine Hilfe. Man kann es auch anders sagen: Sinnvoll wäre, sich zuerst darüber zu einigen, was man planen will und dann die Mittel dazu geben. Statt umgekehrt, wie es nun erfolgt. Allerdings: So wie die neue BZO derzeit in den Wohnzonen aufgegleist ist, stören die Beschlüsse der Kantonsratsmehrheit kaum. Etwas anders sieht es in den Zentrumszonen aus.

 

Die Geschenke der bürgerlichen Mehrheit an einzelne Grundeigentümer sind ein Murks, das Gegenteil einer offenen Debatte über eine Verdichtung. Sie verkomplizieren das Planen und Bauen, statt es zu vereinfachen. Aber sie haben kaum eine flächendeckende Wirkung. Ob dies für ein Referendum reicht, ist eine derzeit noch offene Frage. Für SP-Parteipräsident Daniel Frei hängt es auch davon ab, ob es gelingt, eine für Nichtfachleute nachvollziehbare politische Abstimmungsfrage zu formulieren.

In der Kantonsratsdebatte gelang dies der SP materiell nicht. Das Argument, die Gemeinden seien durch die Kantonsratsmehrheit übergangen worden, trifft für ihn zwar zu. Aber das genügt für ein SP-Referendum sicher nicht. Die Gemeinden können und müssten sich für ihre Anliegen selber wehren. Martin Neukomm, der grüne Sprecher in dieser Frage, steht einem Referendum skeptisch gegenüber.

 

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