Ein Darlehen mit Nebengeräuschen

Der Wildnispark Zürich erhält höhere jährliche Betriebsbeiträge und ein Darlehen über 18 Millionen Franken, unter anderem für den Liegenschaftsunterhalt. Warum die Mehrheit dem zustimmt und die Minderheit lieber einen Teil der Liegenschaften dem Meistbietenden verkaufen wollte, erklären die Gemeinderäte Michael Kraft (SP/Präsident der vorberatenden Kommission) und Kommissionsmitglied Beat Oberholzer (GLP) im Gespräch mit Nicole Soland.

 

Die Geschichte beginnt in den Jahren 2007 und 2008: Am 28. November 2007 verabschiedete der Zürcher Stadtrat eine Vorlage, mit der dem damaligen Naturpark Zürich, also dem Sihlwald und dem Wildpark Langenberg, ein jährlicher Betriebsbeitrag von höchstens 3,8 Millionen Franken bewilligt werden sollte. Gleichzeitig beantragte der Stadtrat, dass die Betreuung und Bewirtschaftung des Sihlwaldes, des Langenbergs und angrenzender Wälder, die sich im Eigentum der Stadt Zürich befinden, sowie die Führung des Naturzentrums Sihlwald und des Wildparks Langenberg, per 1. Januar 2009 auf die Stiftung Naturpark Zürich zu übertragen seien. Zuvor waren diese als Verwaltungseinheiten der Stadt Zürich geführt worden, sie hatten zur Dienstabteilung Grün Stadt Zürich gehört. Der Stiftung sollte gleichzeitig ein verzinsliches und in zehn Jahren rückzahlbares Darlehen von neun Millionen Franken gewährt werden, und zwar für die Abschreibung der Bauten und Anlagen: In einem Dienstbarkeitsvertrag wurden ihr fünfzehn selbstständige und 100 Jahre dauernde Baurechte für städtische Liegenschaften auf dem Gebiet des neuen Naturparks übertragen. Darüber befanden die Stimmberechtigten der Stadt Zürich am 1. Juni 2008 an der Urne. Mit 89,6 Prozent Ja-Stimmen hiessen sie die Vorlage gut. 

 

Warum also musste sich der Zürcher Gemeinderat am Mittwoch erneut mit einem Darlehen befassen, erneut im Zusammenhang mit Immobilien auf dem Gebiet des Naturparks, und warum musste er obendrein über eine Erhöhung des Betriebsbeitrags befinden? In der aktuellen Vorlage ist dazu folgendes zu lesen: «Mit der vorliegenden Weisung beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Stiftung die notwendigen finanziellen Mittel für die Instandsetzung der Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden können. Zu diesem Zweck soll ein rückzahlbares und verzinsliches Darlehen von 18 Millionen Franken (…) gewährt werden. Auf Grundlage des durch die Stimmberechtigten mit der Vorlage Naturpark Zürich (…) vom 1. Juni 2008 genehmigten Rahmenkredits (…) ist zudem geplant, den jährlichen Betriebsbeitrag ab dem Jahr 2025 in der Kompetenz des Stadtrats von 2,5 Millionen Franken um 1,3 Millionen Franken auf neu 3,8 Millionen Franken zu erhöhen. Durch diese geplanten Erhöhungen der Betriebsbeiträge können auch die Verpflichtungen der Stiftung aus dem Darlehen von 18 Millionen Franken (Amortisation und Verzinsung) berücksichtigt werden.»

 

Soweit die Vorgeschichte: Was ist nun der Kern der aktuellen Vorlage?

Michael Kraft: Es geht um den Versuch, eine verkorkste Situation zu retten und die Stiftung Wildnispark Zürich finanziell so aufzustellen, dass sie eine Chance hat, dem eigentlichen Stiftungszweck gerecht zu werden, nämlich den Betrieb des Wildnisparks aufrechtzuerhalten.

Beat Oberholzer: Darin, dass der Wildnispark ein super Projekt ist, sind sich alle einig, in der Frage, wie sich die Situation retten liesse, jedoch nicht.

 

In der Vorlage heisst es, «wie in der Abstimmungszeitung zur Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 erläutert, ging die Stadt bei der Überlassung der Liegenschaften von ihr entgehenden jährlichen Mieterträgen von rund 1 Million Franken aus, die künftig bei der Stiftung anfallen würden. Nicht berücksichtigt wurden die wachsenden Kosten des baulichen Unterhalts der Liegenschaften…» Heisst das, dass die Stiftung mit den vollen Mieteinnahmen als Ertrag gerechnet und nichts für den Unterhalt zur Seite getan hat? Und falls ja: Wie konnte das passieren?

B.O.: Wir haben Erfolgsrechnung und Bilanz studiert und festgestellt, dass in der Buchhaltung durchaus etwas für den Unterhalt zur Seite gelegt wurde, aber aus heutiger Sicht offensichtlich zu wenig. Als die Stiftung 2009 den Betrieb aufnahm, hat sie sich in erster Linie um ihren Kernauftrag gekümmert und das auch sehr gut gemacht. Dass man neu auch noch die Liegenschaften und deren Unterhalt im Griff haben sollte, geriet etwas in den Hintergrund.

 

Zu Deutsch: Es war niemand dafür verantwortlich, weshalb es auch niemand auf dem Radar hatte?

B.O.: Ja, beziehungsweise zu spät.

M.K.: Was schon etwas erstaunt – und darüber haben sich in unserer Kommission auch alle geärgert – ist, dass man mit einem gewissen Mietertrag gerechnet hat, von dem heute niemand mehr weiss, wie man auf diese Zahl gekommen ist. Man hat offensichtlich nicht einberechnet, dass es sich um relativ spezielle Liegenschaften handelt, bei denen Unterhalt und Sanierung sehr aufwendig werden können, Stichwort Denkmalschutz.

 

In der Vorlage vom 1. Juni 2008 hiess es, man nehme aus Gebäudevermietungen, dem Restaurantbetrieb, der Parkplatzbewirtschaftung, Patenschaften und Verkäufen knapp 1,1 Mio. Franken ein. Das ist doch immerhin eine nachvollziehbare Auflistung.

B.O.: Es handelt sich um 25 Gebäude, wovon 16 nicht betriebsnotwendig sind, und man hat sie seinerzeit anscheinend nicht genau angeschaut. Das haben wir in der Kommission nun nachgeholt.

M.K. Ja, wir haben mehrfach nachgefragt, aber offenbar ist es tatsächlich schwer bis gar nicht nachvollziehbar, wie man seinerzeit auf diese knapp 1,1 Millionen Franken gekommen ist.

B.O.: Es gibt keine Unterlagen, dass irgendwelche Schätzungen gemacht wurden, und auch in der Abstimmungszeitung vom 1. Juni 2008 war dazu nichts Konkretes ausgeführt.

 

Gemäss Jahresbericht 2020 der Stiftung Wildnispark Zürich betrugen die Mieterträge der nicht-betriebsnotwendigen Liegenschaften fürs Jahr 2020 641 082 Franken und 20 Rappen.

B.O.: Der Nettomietzinsertrag lag 2020 bei um die 300 000 Franken, und beim Posten Bildung-/Auflösung Erneuerungsfonds waren 100 000 Franken eingesetzt. Mal abgesehen von den Zahlen macht es vor allem den Eindruck, als hätten damals die verschiedenen städtischen Dienstabteilungen, zu denen die 16 Liegenschaften gehörten, diese als Gesamtpaket loswerden wollen. Sie waren froh – so zumindest mein Eindruck –, dass sich die Stiftung künftig um die Liegenschaften kümmern musste.

M.K.: Die Liegenschaftenverwaltung ist allerdings nicht die Kernkompetenz der Stiftung, und man hat wahrscheinlich in den Folgejahren gemerkt, dass sie völlig unters Eis geraten ist. Doch erst als das rote Lämpchen blinkte, ging der Stiftung auf, dass sie hier wohl einen Fokus darauf legen müsste. Das hat sie unterdessen auch gemacht und sich das nötige Know-how eingekauft.

B.O.: Weshalb in der aktuellen Vorlage aber nach wie vor darauf bestanden wird, dass die Stiftung weiterhin für Betrieb und Unterhalt der Immobilien zuständig sein muss, ist der GLP nicht ganz klar: Wir könnten einfach höhere Betriebsbeiträge sprechen. Deshalb haben wir den Rückweisungsantrag gestellt, der verlangt, dass die nicht-betriebsnotwendigen Liegenschaften an die Stadt zurückgehen oder an den Meistbietenden verkauft werden. Gleichzeitig sollte der Betriebsbeitrag erhöht werden, damit die Stiftung ihre operativen Aufgaben weiterhin erfüllen kann.

 

Die SP hingegen will der Stiftung weiterhin die Liegenschaften samt Unterhalt aufbürden?

M.K.: Ein Grund dafür liegt darin, dass es sich um sehr spezielle Liegenschaften handelt, die an speziellen Orten stehen, nämlich im Perimeter des Naturerlebnisparks. Die Bewirtschaftung dieser Liegenschaften verlangt folglich ein spezielles Know-how – und die Bewirtschaftung der speziellen Landschaft des Naturerlebnisparks liegt sehr wohl in der Kompetenz der Stiftung. Würde man die nicht-betriebsnotwendigen Liegenschaften herauslösen, gäbe es neue Schnittstellen zwischen dem dafür zuständigen Liegenschaftenverwalter und der Stiftung. Das findet die SP nicht sinnvoll.

 

Unter den nicht-betriebsnotwendigen Liegenschaften sind auch ganz gewöhnliche Häuschen im Grünen, für die es keine spezielle Verwaltung bräuchte …

M.K.: Da­durch, dass sich diese Wohnhäuser auf dem Gebiet des Naturerlebnisparks befinden, brauchen sie das Know-how der Stiftung. Die Ausrichtung am Natur- und Landschaftsschutz ist nicht zuletzt eine Voraussetzung für das Label Naturerlebnispark und entsprechende Bundesbeiträge an die Stiftung. Für die SP spielt es aber auch eine Rolle, dass die Variante der GLP erstens teurer wäre und dass sich zweitens weder städtische Dienstabteilungen noch Stiftungen um die Liegenschaften rissen.

 

Und da sollte es für die GLP eben der Verkauf an den Meistbietenden richten?

B.O.: Vor dem Hintergrund, dass die Liegenschaften bei der Stadt niemand will und dass sie Privatpersonen vermietet werden müssen – und dass sie gemäss aktueller Vorlage nun saniert und dann zu Marktpreisen vermietet werden sollen, finde ich unseren Vorschlag nach wie vor vernünftig. Ich bin deshalb auch enttäuscht, dass sich nicht einmal FDP und SVP dahinter gestellt haben.

M.K.: Für uns liegt es generell politisch nicht drin, dass die Stadt Zürich eigene Liegenschaften verkauft, und ein solches Vorhaben hätte auch in einer Volksabstimmung keine Chance.

B.O.: Da bin ich mir nicht so sicher. Ich finde, es würde sich lohnen, alles nochmals genau anzuschauen. Zudem könnte man, wenn die Häuser erst an die Stadt zurückgegeben wären, immer noch schauen, ob die Stiftung welche davon behalten will.

M.K.: Wir haben alles genau angeschaut, und bei Grün Stadt Zürich war man sehr transparent und hat all unsere Fragen ausführlich beantwortet. Für uns ist die Vorlage des Stadtrats in einer schlechten Situation die beste, günstigste, sinnvollste Variante.

 

Dennoch: In der aktuellen Vorlage heisst es, «gemäss Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 ist die Stiftung für den Betrieb, Unterhalt und einen allfälligen Ausbau der Bauten und Anlagen verantwortlich. Eine Finanzierung der notwendigen Instandsetzungen der Liegenschaften durch Hypotheken ist aufgrund der Bestimmungen des Dienstbarkeitsvertrags (z.B. limitiertes Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Zürich in der Höhe des jährlich um zehn Prozent abgeschriebenen Erwerbspreises bzw. Restbuchwerts) nicht möglich». In der Vorlage zuhanden des Gemeinderats vom 28.11.2007, also der Grundlage für die Abstimmungsvorlage vom 1. Juni 2008, steht jedoch, «die Leistungsvereinbarung sowie der geplante Minimalbeitrag erlauben die Steuerung des Finanzbedarfs. Die selbstständigen Baurechte erlauben der Stiftung eine limitierte Aufnahme von fremden Mitteln». Weshalb genau sind Hypotheken ausgeschlossen?

B.O.: Die Aufnahme einer Hypothek wurde tatsächlich geprüft, doch von den kontaktierten Banken war keine zu erhalten, deshalb wurde diese Variante schon früh verworfen.

M.K.: Dass eine Hypothek ausgeschlossen werden müsse, resultierte bereits aus den verwaltungsinternen Vorabklärungen, über die wir in der Kommission informiert wurden. Es müssen auf jeden Fall rechtliche Gründe dagegen gesprochen haben. Die Bestimmungen im Dienstbarkeitsvertrag, vor allem das Vorkaufsrecht der Stadt, liessen keine solche zu.

B.O.: Für den Fall eines Weiterverkaufs würde ein Unter-Baurecht zum Tragen kommen, doch ein derart verschachteltes Kon­strukt ist wohl für niemanden interessant, und bei den Hypotheken muss es ähnlich gewesen sein: Der Finanzbedarf ist so hoch, dass die Bank wahrscheinlich befand, hier sei eine Hypothek nicht möglich, woraufhin man diese Möglichkeit nicht weiterverfolgt hat.

 

Dann wäre es theoretisch eventuell möglich gewesen, aber finanztechnisch nicht?

B.O.: Das ist meine Interpretation. Schliesslich blieben verwaltungsintern drei Varianten im Rennen: Rückgabe an die Stadt, laufend neue Investitionsbeiträge, die jeweils der Gemeinderat bewilligen müsste, oder einmal ein grosses Darlehen und die Erhöhung der Betriebsbeiträge. Die letzte Variante hat der Stadtrat dem Gemeinderat nun vorgeschlagen.

 

Trotzdem: Vergleicht man die Vorlage vom November 2007 mit der aktuellen, dann stellt man doch eine gewisse Diskrepanz fest…

M.K.: Immerhin wäre die Variante Hypothek für die Stadt wahrscheinlich interessant gewesen: Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass sie ohne Not gestrichen wurde.

B.O.: Zum Vorkaufsrecht weiss ich auch nichts näheres, aber da die Liegenschaften nach 100 Jahren sowieso an die Stadt zurückgehen, dürfte klar sein, dass ein Verkauf nicht möglich ist oder nur via Unter-Baurecht.

 

An der Gemeinderatssitzung (vgl. Seite 5) lehnte der Rat den Rückweisungsantrag mit 92:11 (1 Enthaltung) ab, und die Vorlage des Stadtrats kam mit 94: 9 (2 Enthaltungen) durch.

 

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