Dynamisch nicht automatisch – das Rahmenabkommen mit der EU

Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union: Für die einen das Teufelswerk schlechthin, für andere ein notwendiges Übel, und bei allen gehen die Emotionen hoch, die politische Diskussion scheint festgefahren.

 

Daniel Jositsch

 

Das mit InstA abgekürzte Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, das seit Monaten heftig umkämpft wird, verfolgt das Grundanliegen, einen Mechanismus der Rechtsübernahme und Streitbeilegung zwischen der Schweiz und der EU festzulegen, damit für die Zukunft geklärt ist, wie im Fall von Rechtsanpassungen in den relevanten Bereichen in Zukunft vorzugehen ist. Zentral ist dabei, dass das InstA keine automatische Rechtsübernahme durch die Schweiz, sondern eine dynamische Rechtsübernahme vorsieht. Das bedeutet, dass eine Anpassung in einem der relevanten Bereich des EU-Binnenmarktrechts nicht automatisch für die Schweiz gilt, sondern in einem vorgegebenen Verfahren übernommen wird.

 

Die Schweiz übernimmt allfällige Rechtsanpassungen also selbstständig und in einem autonomen Akt. Vereinfacht gesagt wird die entsprechende Rechtsübernahme in sektoriellen Ausschüssen zwischen der Schweiz und der EU festgelegt. Gibt es dort Diskrepanzen und lassen sich diese nicht ausräumen, so wird die Frage schliesslich einem Schiedsgericht vorgelegt. Dieses entscheidet zwar selbstständig, muss mit Bezug auf die Interpretation von Gemeinschaftsrecht aber den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konsultieren. Lehnt die Schweiz das Ergebnis des Schiedsgerichts ab, so kann sie die Rechtsübernahme verweigern. Allerdings kann die EU in einem solchen Fall Ausgleichsmassnahmen erlassen, die verhältnismässig sein müssen.

 

Die Schweiz bleibt also in der Rechtsübernahme autonom und damit ändert sich auch mit dem InstA nichts Wesentliches gegenüber dem heutigen Zustand. Auch bisher mussten die bilateralen Verträge regelmässig angepasst werden, auch bisher erfolgte das primär konsensorientiert, auch heute ist die Schweiz letztlich autonom bei der Entscheidung, ob europäisches Recht übernommen werden soll, muss aber allfällige Konsequenzen tragen. Das Rahmenabkommen sieht für diesen Mechanismus aber einen vorgegebenen und geordneten Rahmen vor. Das ist in jedem Fall ein Fortschritt.

 

 

Beeinträchtigung der flankierenden Massnahmen?
Die Einschränkungen im Bereich der flankierenden Massnahmen (FlaM) sind einerseits technischer Natur, andererseits verkraftbar. Diese Einschätzung nimmt beispielsweise der Kaufmännische Verband vor, der im Rahmen der Anwendung verschiedener Gesamtarbeitsverträge (GAV) ganz praktisch mit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen konfrontiert ist. Freilich kann man sich über das Ausmass und die Bedeutung der diesbezüglichen Einschränkungen streiten, in jedem Fall aber muss man sie in eine Gesamtabwägung mit der grundsätzlichen Bedeutung der bilateralen Verträge stellen. Die Fundamentalkritik der Gewerkschaften und eines Teils der SP scheint sich aber nicht (nur) auf die im InstA vorgesehene Einschränkung der FlaM zu beziehen, sondern primär auf den Umstand, dass die Interpretation der FlaM mit dem InstA bis zu einem gewissen Teil dem gemischten Ausschuss und dem EuGH unterliegen würde. Dabei ist zunächst erstaunlich, wie die SP einerseits langfristig einen EU-Beitritt befürworten kann und kurzfristig ein InstA ablehnen möchte mit der Begründung, der EuGH habe über die flankierenden Massnahmen Interpretationsmacht. Wäre das denn nach einem Beitritt anders?!

 

Wer das InstA ablehnt, muss sich klar sein, welches die Alternativen sind. Dabei gibt es neben der Zustimmung zum InstA zwei Positonen: ablehnen oder mit Vorbehalten (noch) nicht zustimmen. Die Erstere ist klar und die diesbezüglichen Konsequenzen sind relativ einfach: Der bilaterale Weg wäre am Ende. Nicht, dass damit die bilateralen Verträge gekündigt würden, aber es gäbe keinen Fortschritt mehr und das Vertragswerk würde erodieren. Das würde sich als Erstes bei der Börsenäquivalenz, dann bei der Zukunft des Forschungsabkommens (Fortsetzung des bisheren Programms Horizon 2020) zeigen. Spätere Verhandlungen wären natürlich möglich, aber mit wem und mit welchem Ergebnis in wie vielen Jahren wäre offen. Wer mit Vorbehalten noch nicht zustimmt, muss sich darüber klar sein, dass der Handlungsspielraum der Schweiz äusserst gering ist. Nachverhandlungen scheinen im Moment nicht möglich, da es zum Verhandeln zwei braucht und die EU nicht dazu bereit ist. Auch wenn dem so wäre, muss man sich die Frage stellen, ob Nachverhandlungen an den grundsätzlichen Vorbehalten etwas ändern könnten. Die Interpretationshoheit des EuGH über das Gemeinschaftsrecht würde jedenfalls unangetastet bleiben.

 

Fazit: dem InstA zustimmen
Da die SVP sich der Diskussion von vornherein als kategorische Nein-Sagerin entzogen hat, ist für den Erfolg des bilateralen Wegs die Allianz der verbleibenden drei Bundesratsparteien (SP, FDP und CVP) zwingend. Von diesen drei Parteien sind wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten diejenigen, die den bilateralen Weg am konsequentesten gestützt haben. Wir haben daher eine besondere Verantwortung, einerseits unseren Wählerinnen und Wählern, andererseits dem gesamten Land gegenüber. Es spricht nichts dagegen, dass wir mit weiteren innenpolitischen Massnahmen den auch von der EU befürworteten Lohnschutz und Kampf gegen Dumpinglöhne weiter verstärken. Es ist ausserdem möglich, mit zusätzlichen Erläuterungen mit der EU noch gewisse Präzisierungen zum InstA zu vereinbaren. Aber grundsätzlich sollten wir diesem Abkommen zustimmen. Denn erstens handelt es sich um einen Rahmenvertrag, der primär das zukünftige Verfahren regelt, und zweitens ist die Rechtsübernahme auch in Zukunft nur dynamisch und damit wie bisher nicht automatisch

Dieser Artikel, die Honorare und Löhne unserer MitarbeiterInnen, unsere IT-Infrastruktur, Recherchen und andere Investitionen kosten viel Geld. Unterstützen Sie die Arbeit des P.S mit einem Abo oder einer Spende – bequem via Twint oder Kreditkarte.