Drei Gebiete, drei Höhen

Die Stadt Zürich aktualisiert ihre Hochhausrichtlinien. Zum Werkstattbericht, den sich alle Interessierten am Dienstagabend per Livestream ansehen konnten (siehe nebenstehenden Bericht), fand ein Hintergrundgespräch statt.

 

Katrin Gügler, Direktorin des Amts für Städtebau, und Projektleiter Christoph Durban präsentierten am Dienstagmorgen an einem Hintergrundgespräch ihren «Werkstattbericht» zur Aktualisierung der Hochhausrichtlinien. Zwar ist der Schlussbericht zur Testplanung seit einigen Wochen auf der Website des Amts für Städtebau aufgeschaltet (siehe P.S. vom 3. Juni), doch er ist nicht mit dem Endresultat gleichzusetzen: Die definitive Version der Richtlinien folgt im Herbst.

 

Warum braucht es überhaupt eine Aktualisierung? Die gültigen Richtlinien seien bereits 20 Jahre alt, führte Katrin Gügler aus, und der kommunale Richtplan sei unterdessen vom Stimmvolk angenommen worden. Zudem seien neue Themen akut, die einfliessen sollen, ökologische und soziale beispielsweise. Projektleiter Christoph Durban zählte die Kriterien auf, die für künftige Hochhausbauten vorgesehen sind: Die höchsten Häuser müssen im Talboden stehen und einen Bezug zum Gleisfeld haben. Cluster und Gruppen von Hochhäusern gehören in die Nähe von belebten Orten wie etwa öV-Stationen, Sportstadien oder Kulturstätten. Hochhäuser sollen zudem an Kreuzungen oder Plätzen «Akzente setzen», und in der «grünen Wohnstadt» sollen sie die Offenheit und die Durchgrünung stärken sowie «im Idealfall» mehr Freiraum ermöglichen. Als geeignete Gebiete für Hochhäuser gelten die bereits im kommunalen Richtplan und in der Bau- und Zonenordnung (BZO) festgelegten «Gebiete mit hoher Dichte» und mit Entwicklungspotenzial, die zudem gut mit dem öV erschlossen sind. «Sensible Gebiete», beispielsweise solche in Hanglage, sind nicht geeignet und Quartiererhaltungszonen ausgeschlossen.

 

Neu werden drei Gebiete definiert: Solche, in denen Hochhäuser bis 40, bis 60 und bis 80 Meter möglich sind, und zwar gemäss dem Ergänzungsplan und der neuen Sonderbauvorschrift in der BZO, also ohne Gestaltungsplanpflicht. Neu ist die Zone bis 60 Meter, die den grossen Sprung zwischen 40- und 80-Meter-Hochhäusern abfedern soll. Es ist allerdings möglich, diese 60 Meter bis an die 80-Meter-Marke auszudehnen, aber nur in den entsprechend gekennzeichneten Gebieten entlang der Gleise sowie in Oerlikon – und nur mit Gestaltungsplan. Nördlich des Gleisfeldes sind, ebenfalls nur mit Gestaltungsplan, zusätzlich über 80 Meter hohe Hochhäuser möglich. Von 250 Metern hohen Hochhäusern wie im Testplanungsbericht war am Dienstag keine Rede mehr, beziehungsweise: «Über 80 Meter» kann genauso gut «85 Meter» bedeuten oder «105 Meter» oder «250 Meter»…

 

Generell sollen die Hochhäuser umso mehr ‹leisten› müssen, je höher sie sind: Bei 40 Metern Höhe muss das Erdgeschoss zugänglich sein, bei 60 Metern sind die Gestaltung des Aussenraums und gemeinschaftlich zugängliche Orte à la «Nachbarschaften in der Vertikalen» nötig, und bei 80 Metern sind zusätzlich die Fallwinde und die Hitzeminderung ein Thema. Über 80 Meter hohe Häuser brauchen neu ein öffentliches Dachgeschoss, und sie müssen zudem gemischt genutzt werden, also beispielsweise für Büros und Wohnen oder für Wohnen und Kultur.

 

Und damit zurück zum «Werkstattbericht»: Die Richtlinien sind, wie eingangs geschrieben, noch nicht fertig, und falls alle genannten Eckpunkte im Herbst in der fertigen Fassung noch drin sind, dann ist auch das noch nicht zwingend die definitive Version: Es folgen die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung und öffentliche Auflage. Danach legt der Stadtrat dem Gemeinderat die ‹fertige› Fassung zur Prüfung und Abnahme vor.

 

Die neuen Richtlinien in Kürze

Schärfung und Differenzierung der Hochhausgebiete und Höhen: Es gibt drei Gebiete. Neu ist das 60m-Gebiet. Ausgeschlossen wird die Quartiererhaltungszone. Das 40m-Gebiet wird erweitert.

Präzisierung der Leistungsanforderungen: Je höher das Gebäude, desto höher sind die Anforderungen. Mehr Gewicht bekommen die Themen Ökologie, Windkomfort und Stadtklima sowie die soziale Nachhaltigkeit.

Mehr Information und Mitsprache:
Je höher das Gebäude, desto mehr Information und Mitsprache – über Quartierveranstaltungen und im Rahmen von Gestaltungsplänen.

Erhöhung der Verbindlichkeit:

Neu werden in der Bauordnung qualitative Anforderungen verbindlich eingefordert, z.B. zur Nutzung oder zum öffentlichen Raum.

Sicherung der Qualität:

Durch das Baukollegium und die Pflicht zum Konkurrenzverfahren ab 60m wird die Qualität von Hochhäusern gesichert. 

Quelle: Werkstattbericht zur Aktualisierung der Hochhausrichtlinien / Amt für Städtebau der Stadt Zürich

 

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