Bild: Hannes Henz

Digitale Integrität, Bührle-Sammlung, Wohnsituation

Gegen die SVP und die FDP verabschiedete der Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Initiative der Piratenpartei für ein digitales Grundrecht. Zudem befasste er sich mit der Bührle-Stiftung im Kunsthaus und der Wohnsituation von Asylsuchenden.

Die Initiative der Piratenpartei in Form einer allgemeinen Anregung zum digitalen Raum verlangt fünf Punkte:

Das Recht auf Vergessenwerden,
das Recht, dass Daten sicher aufbewahrt werden,
das Recht, nicht von einer Maschine bewertet zu werden,
das Recht nicht überwacht zu werden,
das Recht, dass Daten nicht ohne Zustimmung verwendet werden.

        Der Regierungsrat lehnt die Initiative mit der Begründung ab, dass ein Grossteil der Forderungen in den heutigen Gesetzen, soweit es den Kanton betrifft, verankert sind. Jacqueline Fehr führte aus, warum sie die Formulierungen auch zu absolut finde. Das Recht auf Vergessen etwa kollidiere mit dem Recht oder der Pflicht der Archivierung. Ohne die Aufbewahrung der Akten wäre etwa die Wiedergutmachung an Zwangsmassnahmen nicht möglich gewesen. Es gehe immer um ein Abwägen von verschiedenen Rechten. Diese Arbeit müsse bei jedem Gesetz konkret geleistet werden und könne nicht in der Verfassung generell geregelt werden.

        Jacqueline Fehr sprach sich nicht gegen den Gegenvorschlag der Mehrheit der Kommission aus. Ein wichtiger Punkt für den Gegenvorschlag ist das Recht auf Analog. Dabei, so Kommissionspräsidentin Michèle Dünki, denke die Mehrheit weniger (einige auch) an das Recht, ein VBZ-Billett analog beziehen zu können, sondern etwa an das Recht auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, ohne dass man dafür digital unterwegs sein muss. Die Initiative, so die Kommissionspräsidentin, stosse allgemein auf Sympathien, aber sie sei zu allgemein und zu weitgehend. Der Gegenvorschlag enthalte die Grundrechte, lasse aber Ausnahmen zu, die dann in den speziellen Rechten definiert werden müssen.

        Für Roman Schmid (SVP) sind die Grundrechte, was den Kanton betrifft, einerseits bereits gewährt. Anderseits hat die Initiative den falschen Adressaten. Ein Grossteil des potenziellen Missbrauchs des digitalen Raums passiere zwischen Privaten und hier sei für Regelungen der Bund zuständig. Isabel Garcia wies für die FDP darauf hin, dass die Garantie von Analog sehr teuer zu stehen komme. Gabriel Mäder von der Digitalpartei GLP sieht dies anders: «Der Digitalraum muss ein Lebensraum sein, der verlässlich ist.» Wer wie seine Partei die Digitalisierung fördern wolle, müsse auf die Bevölkerung hören. Diese verlange Sicherheit bei der Digitalität. Eine Sicherheit, die die Initiative aber nicht gewährleisten könne und darum sei ein Gegenvorschlag, der das Prinzip und nicht das Kleingedruckte regle, nötig. Benjamin Krähenmann (Grüne) und Nicola Yuste (SP) widersprachen der These, dass es auf Kantonsebene nichts zu regeln gebe. Als Stichworte dazu die Antennennutzung und biometrische Überwachung.

        Mit 100:75 Stimmen entschied sich der Kantonsrat für den Gegenvorschlag und lehnte die Initiative gegen die Stimmen der AL ab. Die Piratenpartei wird gemäss den vorliegenden Erklärungen ihre Initiative nicht zugunsten des Gegenvorschlags zurückziehen. 

        Lieber nichts Genaues wissen

        Die Mehrheit der Kommission war mit einem Bericht des Regierungsrats zur Wohnsituation von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen zufrieden. Silvia Rigoni (Grüne) verlangte einen Zusatzbericht, da der Bericht des Regierungsrats sich nur auf Zahlen aus den Städten Winterthur und Zürich stütze. Es sei unbestritten, dass Integration und auch Chancengleichheit sehr stark von den Wohnmöglichkeiten abhänge. Diese kenne man aber in vielen Gemeinden nicht und zudem habe sie den Verdacht, dass man die Wohnungsnot sehr gerne auf die Anzahl der Asylsuchenden abschiebe. Und nun weigere man sich, die Fakten im ganzen Kanton zu erheben. Viele Gemeinden seien am Anschlag, die Aslysuchenden müssten in Zivilschutzräumen und Abbruchhäusern untergebracht werden, führte Andrea Gisler (GLP) aus. Eine Besserung sei nicht in Sicht und darum sehe sie in neuen Daten auch keinen Nutzen. Dieter Kläy (FDP) und andere befürchten, dass man dem Gemeinden Auflagen machen wolle, Mindesstandards verlange, obwohl die Gemeinden heute Mühe haben, die Leute überhaupt irgendwie unterzubringen. Philipp Müller (FDP), Sozialvorstand von Dietikon, führte aus, auch die Gemeinden wollten eine rasche Integration, aber keine neuen Vorschriften vom Kanton. In seinem vo­raussichtlich letzten Votum im Kantonsrat widersprach Hanspeter Göldi (SP) vehement. Als Sozialvorsteher von Meilen sei er eigentlich recht stolz auf die Wohnsituation der Flüchtlinge in seiner Gemeinde. Bei einem letzten Rundgang sei ihm allerdings aufgefallen, wie dicht die Flüchtlinge in der an sich sehr schönen alten Villa lebten. Und er frage sich, wie lange die Integration dieser Personen funktioniere, wenn sie so eng aufeinander leben und teils arbeiten müssen. Er wäre um Vergleiche froh. Jörg Kündig wehrte sich als Präsident der Gemeindepräsidenten gegen eine Konzentration auf das Wohnproblem. Entscheidend sei, dass 19 000 Personen in den Gemeinden lebten, davon 13 000 mit Status S. Davon seien viele ohne Entscheid über ihren Verbleib. Dies erschwere die Integration beträchtlich, auch finanziell. Das alles, hielt Silvia Rigoni zum Schluss fest, seien keine Gründe, um die Fakten zur Wohnsituation nicht kennen zu wollen. Faktenfrei könne man besser ideologisch argumentieren. Gegen die Stimmen der SP, der Grünen und der AL beschloss der Kantonsrat, auf einen Zusatzbericht zu verzichten.

        Sammlung Bührle

        Eine ausgedehnte Diskussion gab es auch zur Sammlung Bührle im Kunsthaus. Eine Mehrheit war mit der Antwort des Regierungsrats zum Stand der Aufklärung über die Herkunft der Bilder aus der Sammlung Bührle im Kunsthaus unzufrieden. Ich fasse die Diskussion hier kurz zusammen, weil, wie es Regierungsrätin Jacqueline Fehr ausdrückte, der Kanton nur an der Seitenlinie steht. Der Stand: Der Bericht von Raphael Gross, der beauftragt worden war, die bisherige Forschung zur Herkunft der Bilder zu prüfen, fiel für die Sammlung Bührle schlecht aus. Rund ein Drittel der Gemälde könnten jüdischen Flüchtlingen zu unangemessenen Preisen abgekauft worden sein. Eine Abklärung drängt sich auf. Die Frage ist, wer diese in erster Linie vornehmen und auch bezahlen soll. Für die Sammlung Bührle und das Kunsthaus ist die Antwort im Prinzip von allen. Nur, soll man einfach zuschauen, wenn, wie es derzeit den Anschein macht, wenig in dieser Richtung geht. Schliesslich ist der Kanton im Vorstand des Kunsthauses zu zweit vertreten. Die Mehrheit will, dass der Kanton sich auch engagiert, die Minderheit aus SVP und FDP vorläufig nicht. Jacqueline Fehr findet, dass diese Aufklärung im Interesse der Bührle-Stiftung und des Kunsthauses liege, da sonst der Reputationsschaden viel zu gross werde und die Sammlung an Wert verliere. Hoffen wir, dass sie sich nicht verrechnet. Es gibt erstaunlich viele Personen, die mit einer schlechten Reputation bestens leben.

        (P.) S. O. S. !

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