«Die Pathologisierung der Betroffenen ist zu vermeiden» 

Es ist ganz einfach. «Lobbyarbeit betreiben, als würden wir uns für die nächste Fussball-WM bewerben», schlug Jan vom Transgender Network Schweiz (TGNS) während der Ansprache vor dem Start zum Demonstrationsumzug der diesjährigen Zurich Pride vor. Seit letztem Montag lässt sich anhand des erklecklichen Sümmchens, das der Bund allein für den Bewerbungslauf als Austragungsort Olympischer Spiele springen lassen will, einordnen, welche Kräfte effektiv mobilisierbar sind, sofern ein gemeinsamer Konsens besteht. Gemäss der jüngsten gross angelegten repräsentativen Umfrage der Dachorganisationen Pink Cross, LOS und TGNS vom Herbst 2025 unterstützen 83 Prozent der Schweizer Bevölkerung «Gleichstellung und Schutz für queere Menschen in allen Lebensbereichen».

Leider lässt sich allein entlang der aktuellen Aufmerksamkeitsökomonie des Rage-Baitings mittels einfachen Aufrufen zur Spaltung, Verunglimpfung und der (bewussten) Verbreitung von Halbwahrheiten nicht nur ein Vermögen scheffeln, sondern auch gleich eine ganze Politkarriere d­arauf aufbauen. «Queerfeindlichkeit ist ein lukratives Geschäft», rief Elle von den HAZ an gleicher Stelle in die Reihen der Community. Michel von Känel, der mittlerweile weitum bekannte schwule Lehrer aus dem Aargau, der als Drag-Queen Paprika auch in Bastian Krafts Erfolgsproduktion «Die kleine Meerjungfrau» demnächst in der bereits dritten Spielzeit am Schauspielhaus Zürich auftritt, trat mit voller Absicht in Zivil ans Mikrophon. Weil es um Sichtbarkeit geht. Er zählte gleich mehrere Affektinterventionen der jüngeren Vergangenheit auf, die ideologische Verblendung schreien, wo ein Bildungsauftrag dahinter steckt (Aufklärungstag), ein Symbol in der Interpunktion zum unüberwindbaren Hindernis emporstilisieren, eine geschlechtergerechte Sprache anwenden zu können, wohingegen eine offizielle Informationsbroschüre für ebendiese Auslegeordnung auf 55 Seiten Text noch nicht einmal ein Dutzend Sternchen benötigt. Eine minimale Anstrengung, sich dem Wandel der gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen, kann durchaus erwartet werden. Michel von Känel verwies auf die Unverhältnismässigkeit. Während eine x-beliebige Person einfach mal so faktisch einen Hate-Speech absondern kann, schlagen sich in der Folge sämtliche Schulorganisationen monatelang mit Mehraufwand des Beschwichtigens, Zurechtrückens, letztlich des Aufklärens herum.

Es ist ganz einfach, an informierte Quellen zu gelangen. Sowohl anhand der aktuell am heissesten gehandelten Kartoffel der medizinisch gestützten Ermöglichung einer jugendlichen Person, Zeit zu gewinnen, um sich ihrer sicher werden zu vermögen, dass die empfundene sogenannte Geschlechtsdysphorie einen bleibenden Wert darstellt. Sowohl die Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin zur «Behandlung von minderjährigen Personen mit einer Geschlechtsdysphorie» vom November 2024 als auch das Rechtsgutachten zuhanden des Amts für Gesundheit des Kantons Zürich bezüglich der kantonalen Handlungsspielräume bei «Medizinischen Behandlungen bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie» sind (zum Beispiel über tgns.ch)
ohne nennenswerten Aufwand greifbar. Indes nicht unbedingt simpel lesbar. Aber da es sich um ein komplexeres Unterfangen als die Behandlung eines Beinbruchs handelt und beide ausgesuchten Kreise von anerkannten Fachpersonen auch nicht im Verdacht stehen, tendenziös zu arbeiten und unstatthafte Verkürzungen einer sachgerechten multiperspektivischen Betrachtung vorzuziehen, ist ihre Lektüre eine entschiedene Bereicherung.

In beiden Arbeiten steht als doch zentraler Leitsatz (für die Schweiz): «Der Gesetzgeber definiert nicht, wann Urteilsfähigkeit vorliegt, sondern stellt widerlegbare Vermutungen auf, wann sie fehlt.» Und: «Die Urteilsfähigkeit bestimmt sich danach, ob die betreffende Person vernunftgemäss handeln kann, nicht aber, ob ihr Entscheid nach allgemeinen Massstäben als vernünftig bewertet wird.» Da in der Fragestellung der Zulassung der Einnahme von Hormonen und/oder dem Zugang zu chirurgischen Eingriffen eine Vielzahl von rechtlichen Ebenen und Prinzipien aufeinandertreffen, erfordert jede den Einzelfall betreffende Entscheidung die Berücksichtigung ebendieses Einzelfalls. «Im Ergebnis kann somit festgehalten werden, dass ein kantonales Verbot geschlechtsumwandelnder Behandlungen jeglicher Art an Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie unzulässig ist.» Und medizinisch ist offenbar längst verlässlich erforscht und erprobt, in welchem Entwicklungsstadium des Körperwachstums sogenannte Pubertätsblocker eingesetzt werden müssen, damit ihre Wirkung in einer potenziellen Zukunft reversibel bleibt. Vielleicht etwas salopp formuliert, findet die Maxime «mein Körper gehört mir» auch hier ihre berechtigte Anwendung. Eine Maxime, die im Zweifel sogar die elterliche Einschätzung überwiegt. Worin womöglich exakt die grösste Krux für eine Anerkennung steckt.

Die Auswüchse der Forderungen der Gegnerschaft einer grösstmöglichen Selbstbestimmung erinnern in ihrer immer in einem Verbot kulminierenden Fazit an das Bestreben, dass nicht sein kann, was nicht sein darf und gemahnt damit entfernt oder sehr direkt an das ebenfalls vorgeschobene Argument, im alleinigen Sinne des Kindeswohls zu handeln zu beabsichtigen, wenn sie zum Zweck der Abgewöhnung ihres Vagantentums ihren Familien entrissen wurden, um sie «in geistiger und sittlicher Hinsicht richtig zu erziehen und sie zu häuslich gesinnten, sparsamen, Heimat und Ordnung liebenden Menschen heranzubilden» (aus: Sara Galle: «Kindswegnahmen», Chronos Verlag, 2016, Open Source). Wenn sich jetzt der Mensch, insbesondere der aus Überforderung zornige, nur so als semi-lernfähig erweist, erscheint es naheliegend, das Narrativ neu zu verorten, in der Absicht eine Festgefahrenheit aufzulösen. Mehrfach war an der Pride-Demonstration «Homophobia is gay» zu lesen (siehe Bilderseiten 14/15), was darauf schliessen lässt, dass diese Rückaneignung der Deutungshoheit bereits im vollen Gange ist. Im Sinn von: Wenn ihr schwul unbedingt als Schimpfwort behalten wollt, benennen wir euer Verhalten danach und bugsieren euch in die Bredouille, die im Idealfall einen Denkprozess auslöst. Womit der Steilpass für einen Denkanstoss an das OK des Vereins Zurich Pride gespielt wäre: Gegen den Einnahmenschwund könnten, wie früher üblich und bewährt, Festbändel oder Pins à fünf Franken ein nicht zu unterschätzendes Sümmchen einbringen. Und als Symbol am Revers oder Handgelenk die Botschaft des solidarischen Gemeinsinns in den Alltag hinaustragen.