Die grosse Verschlimmbesserung

Die Kolumne «Seltsame Arithmetik» von Ina Müller im P.S. vom 5. Mai hat einen P.S.-Leser zum Rechnen inspiriert – und dazu, über die «Verschlimmbesserung der Altersvorsorge» nachzudenken.

 

 
Von Hans-Urs von Matt

 

 

Es ist eine anerkannte Tatsache, dass die Frauen in der Schweiz und anderswo insgesamt mehr arbeiten als die Männer. Aufgrund der nicht gelebten Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz arbeiten die Frauen oft unentgeltlich und/oder in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Dazu kommt noch die Lohnungleichheit. All diese Faktoren bewirken, dass sich die Ungleichheit nach der Pensionierung noch verstärkt. Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung hat in einer Studie diesen sogenannten Pension Gender Gap untersuchen lassen: Als Resultat der Einkommensungleichheiten sind die Renten der Frauen in der Schweiz im Durchschnitt 37 Prozent tiefer als die der Männer, rund die Hälfte der Frauen haben nur eine AHV-Rente!
 

 
Der grosse ‹Bschiss› an den Frauen
Wie so vieles in unserer patriarchalen Gesellschaft wurden AHV (Einführung 1948) und berufliche Vorsorge BV (Einführung 1985) für männliche Lebensrealitäten (Mann als Ernährer mit gewerkschaftlich erkämpftem ‹Ernährerlohn›) konstruiert und somit von einer Erwerbsarbeit abhängig gemacht. Erst mit der 10. AHV-Revision im Jahr 1997 erhielten die Frauen ihren eigenen Rentenanspruch. Das eigentliche Ziel der aktuellen Reform sind Mehreinnahmen, um die Kosten zu decken, die durch die höhere Lebenserwartung entstehen. Die BV funktioniert nach dem Prinzip der Lebensversicherung: Es wird rund 40 Jahre Kapital angespart, welches danach in Tranchen ausbezahlt wird. Um die Kosten der Langlebigkeit abzufangen, soll der Umwandlungssatz nun gesenkt werden. Dies führt automatisch zu kleineren Renten. Damit diese ausgeglichen werden können, muss das angesparte Kapital erhöht werden. Das erfolgt über eine Herabsetzung des Koordinationsabzugs und höhere Sparbeiträge. Beides bewirkt, dass es weniger Geld in der Lohntüte hat, dafür mehr Geld (+ 1200 Mio. Franken) durch die Pensionskassen angelegt werden muss. Dies wird nicht ohne Auswirkungen auf den Immobilienmarkt bleiben. 

 
Damit wird ein Teil der Rentenkürzung durch die Versicherten in der BV selber bezahlt. Ein anderer Teil der Kürzung soll in der 1. Säule über den AHV-Zuschlag von 70 Franken pro Monat kompensiert werden. Diese Massnahme kostet 1370 Mio. Franken. Die Kosten werden über eine Erhöhung der Lohnprozente von 0,3 Prozent finanziert und ergeben Einnahmen von 1400 Mio. Franken (also noch ein Überschuss!). Die nötigen Mehreinnahmen für die AHV werden über die Mehrwertsteuer (+ 2140 Mio. Franken) und die Erhöhung des Pensionsalters für Frauen finanziert. Diese Massnahme ergibt Minderausgaben von 1210 Mio. Franken und Mehreinnahmen von 110 Mio. Franken (im Total 1320 Mio. Franken). Solange die vorgenannten Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nicht beseitigt sind, kann die Anhebung des Rentenalters für die Frauen nur als ein ungeheuerlicher ‹Bschiss› bezeichnet werden.
 

 
Kleine Renten-Arithmetik
Bei einer Anhebung des Rentenalters für Frauen um ein Jahr entstehen folgende Einkommensverluste (Beispiel je für eine AHV-Minimal- bzw. AHV–Maximalrente einer Einzelperson):
• Minimalrente: 1175 Franken (pro Monat) 14 100 Franken (pro Jahr)
•Maximalrente: 2350 Franken (pro Monat) 28200 Franken (pro Jahr). Dazugerechnet werden muss, dass noch ein Jahr länger AHV-Beiträge bezahlt werden müssen (der aktuelle AHV-Mindestbeitrag beträgt rund 500 Franken). Die Frage ist jetzt, wie lange es dauert, bis der Einkommensverlust durch den neuen AHV-Zuschlag ausgeglichen wird:
•Minimalrente + Mindestbeitrag: 14 600/70 Franken = 208,57 Monate, bzw. 17,38 Jahre
•Maximalrente + Mindestbeitrag: 28 700/70 Franken = 410,00 Monate, bzw. 34,16 Jahre. Das heisst, Frauen ‹profitieren› vom AHV-Zuschlag frühestens mit 82,38 Jahren bei einer Mindestrente, und bei einer Maximalrente sage und schreibe schon mit 99,16 Jahren!
 

 
Eine echte Reform wäre notwendig
Die Altersreform 2020 ist in Wirklichkeit eine Verschlimmbesserung des aktuellen Rentensystems, wovon rund ein Drittel der Kosten – rund 1340 Mio. Franken – von den Frauen durch die Erhöhung des Rentenalters bezahlt werden. Eine gerechte Kostenaufteilung sieht anders aus. Dringend nötig wäre eine Stärkung der 1. Säule zulasten der 2. Säule (Stichwort: Volkspension). Die AHV beruht auf dem Prinzip, dass die Erwerbsarbeitenden für die Generation aufkommen, die nicht mehr im Erwerbsprozess steht. Seit der Einführung der AHV im Jahr 1948 hat sich die Arbeitswelt aber grundlegend verändert. Nicht nur Menschen arbeiten, sondern auch Maschinen, Roboter und Computer. Und diese bezahlen keine AHV-Beiträge. Die Arbeit an sich verschwindet ja nicht, sie wird bloss nicht mehr von einer im Erwerbslohn angestellten Person erledigt. Beispiel Einkauf im Supermarkt: Die Arbeit der Kassiererin macht jetzt ein Automat zusammen mit der Kundin ohne AHV-Abgaben (das gleiche gilt für die SBB-/ZVV-Ticketautomaten, Bancomaten, E-Banking, etc.). 

 
Da stellt sich die Frage, ob nicht eine Art AHV-Beiträge für Automaten, Roboter und Computer eingeführt werden müssten. Allen gemeinsam ist, dass sie zum Funktionieren Energie verbrauchen. Hier könnte ebenfalls angesetzt werden. Oder analog der vorgezogenen Entsorgungsgebühr könnte ein AHV-Beitrag erhoben werden. Bekanntlich ‹arbeitet› ja auch das Kapital, das über eine Transaktionsabgabe besteuert werden könnte. Ebenso wäre eine Erbschaftssteuer zugunsten der AHV nicht systemfremd. Es ist natürlich schon klar, dass diese Ideen utopisch erscheinen. Aber als Vision für eine echte Altersreform können sie schon dienen. Das bedingungslose Grundeinkommen – zumindest für die ältere Generation – lässt grüssen!
 

 
Was tun?
Mir fällt es sehr schwer, die vorliegende Altersreform 2020 zu unterstützen, weil die Lasten für die Kosten sehr einseitig zu Ungunsten der Frauen verteilt werden. In den Unterlagen des BSV steht beschönigend geschrieben: «Der 70-Franken-Zuschlag macht es ausserdem möglich, dass rund die Hälfte der Frauen weiterhin mit 64 Jahren in Pension gehen können, ohne dass ihre AHV-Rente deswegen kleiner wird.» Das ist für die Betroffenen nur ein Hohn. Die Renten der Frauen werden nicht kleiner. ABER die der Männer ab sofort um 70 Franken höher. Das bedeutet, dass der «Gender Pension Gap» grösser statt kleiner wird. Gleichstellungspolitisch gesehen ist dies ein Skandal.
 

 
Alle Zahlenangaben sind den Dokumenten auf der Homepage des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV entnommen: www.bsv.admin.ch

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