- Schwerverletzte Kinder aus dem Gaza-Streifen
Die drei finanzstärksten Kantone machen nicht mit
Als «für einen der reichsten Kantone der Schweiz äusserst ärmlich» bezeichnete der Schwyzer Arzt und SP-Kantonsrat Antoine Chaix in einem Leserbrief die Argumente, welche die Schwyzer Regierung ins Feld führte, um ihr Nein zu einer Aufnahme von verletzten Kindern aus dem Gaza-Streifen zu begründen. Die Schwyzer Volkswirtschaftsdirektorin Petra Steimen (FDP) hatte in ihrer Antwort auf eine SP-Anfrage unter anderem geschrieben, die Ablehnung erfolge vor allem wegen der «durch eine Aufnahme entstehenden Zusatzbelastung für die sich ohnehin schon am Anschlag befindlichen Asylstrukturen».
Das lässt Antoine Chaix so nicht gelten. Er verweist darauf, dass in den beiden Aktionen des Bundes insgesamt 20 Kinder mit Begleitpersonen aufgenommen wurden – schweizweit. «Ich will die Herausforderungen im Asylwesen nicht kleinreden», so Chaix. «Trotzdem erscheint mir dies im Rahmen des Gesamtkontextes ein dürftiges Argument.» Die Absage von Schwyz könne nicht mit fehlender Infrastruktur begründet werden. Auch die aufnehmenden Kantone Appenzell-Ausserrhoden und Jura seien keine Stadtkantone mit Zentrumsspitälern. «Auch an den Finanzen kann es nicht liegen, gehört der Jura doch zu den ärmsten Kantonen in der Schweiz.»
«Eine im Kontext zynisch wirkende Antwort»
Ganz besonders sauer stösst dem Arzt aus Einsiedeln die folgende Passage in der regierungsrätlichen Antwort auf: «Der Regierungsrat befürwortet humanitäre Hilfe für Kriegsbetroffene, findet aber, dass Hilfe dort geleistet werden soll, wo sie direkte und weitreichende Auswirkungen hat. Die Unterstützungsleistungen können vor Ort zielgerichteter und wirkungsvoller eingesetzt werden.» Antoine Chaix wirft dem Regierungsrat im Falle von Gaza fehlende Kenntnisse vor, denn anders könne man sich «die unglaublich naive, im Kontext zynisch wirkende» Antwort von Regierungsrätin Steimen nicht erklären. «Denn gerade weil diese Hilfe vor Ort nicht möglich ist, wurden die Kinder evakuiert», so Chaix. Eine Unterstützung vor Ort sei vorliegend gar nicht umsetzbar.
Die Schwyzer Regierung beendete ihre Begründung für ihr Nein mit folgendem Satz: «Der Regierungsrat anerkennt das Leid der Kinder im Gaza-Streifen und ist über die allgemein herrschende humanitäre Notlage besorgt.» Antoine Chaix schreibt dazu, das klinge für ihn «wie eine leere Hülle, wie ein reines Lippenbekenntnis – und dies in der Vorweihnachtszeit». Einer Zeit, in der auch im Schwyzer Kantonsrat immer wieder christliche Werte heraufbeschworen würden. Antoine Chaix verweist dabei auf die Geschichte von Josef und Maria, die auch keine Aufnahme in der Herberge fanden.
Die Schwyzer Regierung stellt Überprüfung in Frage
Die Schwyzer Regierung schrieb in ihrer Antwort zudem, dass der Bund «zwar erklärt» habe, dass Sicherheitsprüfungen der betroffenen Personen stattgefunden hätten. «Dass diese Sicherheitsüberprüfungen der betroffenen Personen lückenlos sein können, ist zumindest zu bezweifeln.» Antoine Chaix bezeichnet diese Relativierung als «süffisant». Die Sicherheitsüberprüfung sei nicht nur durch die Schweiz, sondern auch durch Israel durchgeführt worden. «Ich wage zu behaupten, dass letztere wohl ziemlich genau vorgenommen wurde.» Dass die Schwyzer Regierung die Überprüfung durch den Bund infrage stellt, bezeichnet Chaix «als illoyal einem System gegenüber, auf das ich als Bürger stolz bin». Dass eine kantonale Exekutive die Glaubwürdigkeit der vom Bund durchgeführten Abklärungen offen infrage stelle, entspreche nicht seinem politischen Verständnis. Schwyz liegt gemäss dem Ressourcenindex des Bundes aktuell an zweiter Stelle der finanzstärksten Kantone der Schweiz. Da stellt sich die Frage, ob sich Schwyz in diesem Falle wenigstens finanziell in irgendeiner Form engagieren könnte. Auf Anfrage antwortet Regierungsrätin Steimen, dass die Schwyzer Regierung sich dafür ausgesprochen habe, die verfügbaren Bundesmittel vor Ort einzusetzen.
Es ginge auch anders: Appenzell Ausserrhoden macht es vor
Der finanzstärkste Kanton der Schweiz, der Kanton Zug hingegen, hatte sich Mitte Oktober entschieden, einem Aufruf des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) Folge zu leisten und dem SRK aufgrund der Notlage in Gaza 150 000 Franken zu spenden. Das SRK hatte in einem Nothilfeappell auf die prekäre Notlage in Gaza hingewiesen. Zu einer Aufnahme von Gaza-Kindern mochte sich die Zuger Regierung jedoch ebenfalls nicht durchringen. Dies mit der Begründung, der Kanton verfüge nicht über die notwendigen medizinischen Strukturen. Auf Anfrage bestätigt allerdings das Bundesamt für Migration, dass aus Sicht des Bundes auch eine «gemischte» Lösung à la Appenzell-Ausserrhoden eine gute Sache gewesen wäre. Zur Erinnerung: Der Kanton Appenzell-Ausserrhoden lässt die medizinische Betreuung der schwerverletzten Kinder ausserkantonal vornehmen; die anschliessende Beherbergung und Betreuung der Kinder und ihrer Angehörigen erfolgt dann vor Ort, also im Kanton Appenzell-Ausserrhoden. Der Entscheid des Zuger Regierungsrates führte zu einem gemeinsamen Vorstoss von Kantonsrätinnen und Kantonsräten der Mitte und der Grünen, welche fordern, Zug solle sich an der Hilfsaktion des Bundes beteiligen. Der Zuger Kantonrat lehnte eine Dringlicherklärung dieses Vorstosses aber ab.
Nidwalden ist gemäss Ressourcenindex finanziell der drittstärkste Kanton der Schweiz. An der Solidaraktion des Bundes macht aber auch Nidwalden nicht mit. Dazu Peter Truttmann (GLP), Vorsteher der Gesundheits- und Sozialdirektion: «Der Kanton Nidwalden begrüsst das humanitäre Engagement der Schweiz im Umgang mit den Folgen des Krieges in Gaza. Als kleiner Kanton ohne eigenes Kinderspital verfügt Nidwalden indes nicht über die notwendigen spezialisierten Einrichtungen für die Behandlung schwer verletzter Kinder. Die entsprechende Versorgung kann am besten im Kinderspital Zentralschweiz am Standort Luzern erfolgen. Aus diesem Grund war eine direkte Beteiligung an der Aufnahmeaktion nicht vorgesehen.»
«Reichtum macht nicht einfach wohltätiger»
Die drei finanzkräftigsten Kantone der Schweiz machen bei der besagten Hilfsaktion des Bundes nicht mit. Wallis und Jura, die zwei finanzschwächsten Kantone der Schweiz, hingegen schon. Eine seltsame Konstellation. Ueli Mäder, emeritierter Soziologieprofessor der Universität Basel, ist nicht überrascht, dass der Jura und das Wallis bei dieser Solidaraktion des Bundes mitmachten. Diese beiden Kantone seien frankophoner orientiert und hätten eine eher offenere Erinnerungskultur. Reichtum mache von der Haltung her nicht einfach wohltätiger. «Viele Reiche spenden relativ wenig für soziale Anliegen und wenige Reiche eher viel. Wobei nach meiner subjektiven Wahrnehmung auch etliche Reiche allmählich stärker realisieren, dass sie mehr für den sozialen Ausgleich tun müssen.»
«Diese Aussage stimmt so nicht»
«Nebst den verletzten Kindern erhalten auch die Begleitpersonen unbefristetes humanitäres Asyl und damit von Beginn an uneingeschränkten Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen mit späterem Recht auf Familiennachzug», schrieb die Schwyzer Regierung in ihrer Antwort auf eine SP-Anfrage.
Diese Aussage stimme so nicht, erklärt Lionel Walter, Mediensprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. «Die betroffenen Personen durchlaufen ein Asylverfahren.» Walter verweist auf die entsprechende Mitteilung des Bundesrates, worin dieser schrieb: «Nach ihrer Ankunft werden die Kinder und die sie begleitenden Familienangehörigen ein Asylverfahren durchlaufen.»
Dazu erklärt der Sprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe: «Wenn ihnen Asyl gewährt wird, geniessen die betroffenen Personen die durch das Schweizer Recht garantierten Rechte, darunter insbesondere das Recht auf Familiennachzug.» Lionel Walter weist zudem darauf hin, dass die von der Schwyzer Regierung verwendete Formulierung «unbefristetes humanitäres Asyl» kein asylrechtlicher Begriff sei.
Gleich die Beurteilung von Marc Spescha, früherer Anwalt mit Spezialgebiet Migrationsrecht. «‹Humanitäres Asyl› ist mir nicht geläufig und schon gar nicht wird nach bewilligter Einreise automatisch Asyl gewährt.» Eine Asylgewährung setze vielmehr immer den Nachweis einer flüchtlingsrelevanten Verfolgung in einem Asylverfahren voraus. «Ohne Asylverfahren denkbar ist dagegen die vorläufige Aufnahme (F-Status) oder die Schutzgewährung (S-Status).»