«Die Besteuerung sollte unabhängig vom Zivilstand sein»

Im September haben die FDP-Frauen ihre Initiative für die Individualbesteuerung eingereicht. Was sich verändern würde und was Individualbesteuerung mit Gleichstellung zu tun hat, erklärt das Mitglied des Initiativkomitees Florence Schmid. 

 

Heute werden verheiratete Personen gemeinsam besteuert. Die FDP-Frauen haben im September eine Initiative für die Individualbesteuerung eingereicht. Was würde sich mit der Individualbesteuerung ändern?

Florence Schmid: Wenn man heute verheiratet ist, rechnet man bei der Besteuerung beide Einkommen zusammen. Unser Steuertarifsystem ist progressiv ausgestaltet. Das heisst: Je mehr Einkommen man hat, desto mehr Steuern zahlt man prozentual. Durch die Zusammenrechnung der Einkommen bei verheirateten Paaren kommt man also oftmals automatisch in eine höhere Progressionsstufe, ohne dass man tatsächlich mehr verdient. Das kann zu der sogenannten Heiratsstrafe führen.

Mit der Individualbesteuerung würde die Zusammenrechnung der Einkommen künftig entfallen. Jede Person würde ihre eigene Steuererklärung ausfüllen. So können künstliche Verzerrungen bei den Steuerbemessungen und Steuerauswirkungen verhindert werden. Bis auf Frankreich kennen alle Länder in Europa eine Individualbesteuerung. 

 

Welche Vorteile bringt die Individualbesteuerung im Vergleich zum heutigen Steuersystem? 

Diese Art der Besteuerung würde dem verfassungsmässigen Grundsatz der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit viel mehr entsprechen, als dies heute der Fall ist. Ob Heiratsbonus oder Heiratsstrafe – es kann nicht sein, dass man aufgrund des Zivilstandes unterschiedlich viel Steuern zahlt. Vielmehr massgebend sollte sein, was man ansonsten für Belastungen hat. 

 

Wie meinen Sie das?

Zum Beispiel, ob man Kinder hat. Das ist einer der Hauptgründe für Armut, der der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steuerlich gerecht werden muss. Vielleicht hat man auch Angehörige, die man unterstützen muss. Da kennen wir zum Beispiel schon den Unterstützungsabzug. Das sind Gründe, die dazu führen müssen, dass man weniger Steuern zahlt. Aber nicht der Zivilstand.

 

Sie haben neben der Heiratsstrafe auch von einem Heiratsbonus gesprochen. Von der Heiratsstrafe sind nämlich längst nicht alle Ehepaare betroffen. Zwei Drittel der berufstätigen Ehepaare berappen weniger Bundessteuern als Konkubinatspaare mit dem gleichen Einkommen. Kritiker befürchten, dass Ehepaare mit nur einem Haupteinkommen oder einem tiefen Zweiteinkommen mit der Individualbesteuerung deutlich stärker belastet werden. Wie soll das abgefedert werden?

Das ist völlig richtig. Im heutigen System profitieren vom Heiratsbonus vor allem Ehepaare, bei denen die Einkommen extrem divergieren. Jemand verdient also viel mehr als die andere Person, oder nur jemand verdient Geld. Für diese Paare lohnt es sich steuerlich, nicht oder weniger arbeiten zu gehen. Aus der Gleichstellungsperspektive ist das für uns eine Katastrophe. Denn: Wer wird heutzutage eher nicht arbeiten gehen? Es sind nach wie vor vorwiegend Frauen, die zu Hause bleiben. Selbst wenn es ein bis zwei Jahre sind, ist es danach extrem schwierig, den Weg in die Berufswelt wieder zu finden. Alleine schon aus diesem Grund sollte man infrage stellen, ob sich dieser Heiratsbonus lohnt.

Jetzt kann man sagen, dass es Menschen gibt, die es sich nicht leisten können, arbeiten zu gehen. Gewisse Paare haben keine Eltern, die zu den Kindern schauen können oder sie können sich die Kinderkrippe nicht leisten. Dies muss man als flankierende Massnahme abfedern. Der Bundesrat schlägt deshalb einen Alleinverdienerabzug vor. Das war bei uns im Komitee sehr umstritten. Ich habe mich anfangs dagegen gewehrt, aber auch weil ich in einer extrem privilegierten Situation bin. Ich habe keine Kinder und lebe mit meinem Partner in der Stadt. Für mich werden Kinderkrippen kein Thema sein. Ich sehe aber, dass es auf dem Land ganz andere Situationen gibt, denen man Rechnung tragen muss. Trotzdem möchten wir betonen, dass es langfristig keinen solchen Abzug brauchen sollte. Wir sollten sicherstellen, dass bei der Kinderbetreuung und allen Faktoren, die dazu führen, dass Frauen zu Hause sein müssen, Unterstützung gewährleistet ist. 

 

Fassen wir zusammen: Was hat die Individualbesteuerung mit Gleichstellung zu tun? 

Unglaublich viel. Einer der massgebenden Gründe, wieso Frauen zu Hause bleiben, ist die Steuerbelastung in der Ehe. Das haben wir auch gemerkt, als wir Unterschriften sammeln gingen. Viele Frauen haben sich furchtbar darüber aufgeregt, dass sie aufgrund der Steuern fast gratis  arbeiten. Es ist viel einfacher, sich mit einem 100- und 0-Prozent-Modell einzurichten. Allerdings nur kurzfristig. Langfristig ist es dann aber schwierig, wenn es zum Beispiel um den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt geht. 

 

Laut einer Studie würden mit der Initiative auch neue Stellen oder zusätzliche Stellenprozente für Frauen geschaffen. Frauen arbeiten heute häufig Teilzeit. Das liegt aber neben steuerlichen zum Beispiel auch an anderen Faktoren wie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hauptsächlich Frauen leisten heute sehr viel unbezahlte Care-Arbeit. Berücksichtigen Sie diesen Aspekt in Ihrer Initiative?

Wir sehen absolut, dass die Individualbesteuerung einer von vielen Faktoren ist. Ich glaube, der wichtigste Faktor ist nicht ein rechtlicher, sondern die Akzeptanz in der Bevölkerung, dass man gleichberechtigt ist und sich Arbeit dementsprechend aufteilt. Wenn man dies rechtlich unterstützen möchte, ist die Individualbesteuerung sehr relevant. Dabei sollte wie gesagt vor allem die Kinderbetreuung sichergestellt sein. Unbezahlte Care-Arbeit ist ein anderes Thema. Persönlich bin ich dagegen, dass die Care-Arbeit, die zu Hause stattfindet, entschädigt wird. Sie soll allerdings anderweitig Unterstützung und vor allem Anerkennung finden. 

 

Bereits 1984 beurteilte das Bundesgericht die Heiratsstrafe als verfassungswidrig. Seither waren die politischen Bemühungen, sie abzuschaffen, alle gescheitert. Weshalb?

Das stimmt nicht ganz. Das Ergebnis dieser Reformversuche ist in vielen Kantonen der Heiratsbonus. Der Kanton Aargau macht das zum Beispiel anhand eines Splittingmodells: Man rechnet das Einkommen beider Personen zusammen und rechnet es dann durch zwei. Das hört sich super an und ist bei gleichen Einkommen auch ideal. Wenn man dieses Verfahren aber weiterdenkt, kommt man zum Schluss, wenn jemand 100 Prozent arbeitet und jemand gar nicht, nur 50 Prozent des Einkommens versteuert werden. Das Ergebnis ist ein Heiratsbonus, der die klassische Aufgabenverteilung zementiert.

 

Auch Die Mitte will die Heiratsstrafe mit zwei Initiativen bei den Steuern und der AHV abschaffen. Ehepaare sollen anhand eines solchen Splittingmodells besteuert werden, das heute in mehreren Kantonen angewendet wird. Was stört Sie an dieser Initiative?

Diese Initiative geht in die komplett falsche Richtung. Aus der Heiratsstrafe wird ein doppelter Heiratsbonus. Die Initiative will, dass man als verheiratetes Paar wählen darf, wie man besteuert wird. Das ist für die Verheirateten natürlich super. Wieso sollten Ehepaare aber bei den Steuern bevorzugt werden? Hier geht es auch um die Gleichstellung von verschiedenen Familienmodellen. Es kann nicht sein, dass man aus steuerlichen Gründen gezwungen wird, die Ehe als Familienmodell zu wählen. 

 

Die Kritik der Mitte an der Individualbesteuerung ist, dass sie das Steuersystem auf den Kopf stelle, Unklarheiten und unnötige Bürokratie bei der Umsetzung schaffe. Wie reagieren Sie auf diese Vorwürfe?

Die Individualbesteuerung ist ein Systemwechsel. Dass ein Systemwechsel einen grossen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, ist klar. Man muss aber auch sagen, dass jede Steuerreform viel Aufwand mit sich bringt.

Ich war drei Jahre lang beim Steueramt des Kantons Aargau für die Umsetzung der Steuer- und AHV-Reform (STAF) tätig. Die STAF umzusetzen war ein extremer Aufwand. Aber darüber diskutiert man nicht, sondern es ist klar, dass man es umsetzen muss. Auch die Individualbesteuerung wird initial diesen Aufwand mit sich bringen, bis alles installiert ist. Bezüglich Regelungen ist bereits vieles entschieden. Wir haben heute viele Konkubinatspaare oder getrennte Ehepaare mit Kindern. Auch bezüglich Miteigentum ist in der Praxis alles schon festgelegt. Da müssen wir mit dem arbeiten, was wir schon haben.

Der Aufwand kann nicht der Grund sein, diese seit 40 Jahren überfälligste Reform endlich umzusetzen. Der administrative Aufwand ist das einzige Argument, das Die Mitte dagegen hat. Das macht mich sehr wütend. Schauen wir uns mal die OECD-Reform an. Sie betrifft rund ein paar hundert Firmen in der Schweiz und ist ein Bürokratiemonster. Trotzdem ist sie diskussionslos, da wir sie umsetzen müssen. Wenn es aber um acht Millionen SchweizerInnen geht, dann ist der Aufwand plötzlich zu hoch. Das ist für mich unverständlich. Die Initiative der Mitte ist zudem für mich mit den Wahloptionen viel komplizierter, als wenn einfach für alle dasselbe Steuermodell gleich gilt.

 

Die Mitte geht in einer zweiten Initiative auch die Situation der AHV-Renten an. Verheiratete Paare erhalten heute maximal 150 Prozent der maximalen AHV-Rente. Hatten Sie da auch etwas angedacht? 

Nein. Wir würden dort gerne Anpassungen vornehmen. Wir wurden von vielen Seiten kritisiert, weshalb wir die AHV nicht auch gleich berücksichtigt haben. Für uns ist klar, dass wir eines nach dem anderen angehen müssen. Wir können nicht mit allem anfangen. Die AHV oder Kinderkrippen sind ausserdem sehr umstritten. Wir wollen mit der Individualbesteuerung dort anfangen, wo wir viel Output kriegen und am schnellsten vorwärtskommen. 

 

Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zu Ihrer Initiative ausgearbeitet. Wie geht es nun weiter?

Aktuell sind wir noch in der Vernehmlassung und sprechen uns hierfür auch mit anderen Parteien wie der SP und GLP ab. Ich finde es übrigens sehr schön, dass es sich bei der Individualbesteuerung um ein Anliegen handelt, das parteiübergreifend angegangen wird. Das beweist doch auch, dass es sich bei der Individualbesteuerung um ein Kernanliegen handelt. Ich finde den Gegenvorschlag des Bundesrats prüfenswert, und damit wie bereits erwähnt auch den Alleinverdienerabzug. Ich würde mir aber wünschen, dass der Alleinverdienerabzug als vorübergehende Massnahme festgehalten wird.

In zehn Jahren wird die Welt anders aussehen und unsere Generation wählt überwiegend ein Zweiverdienermodell. Mit meinem Partner ist es beispielsweise keine Diskussion, dass auch er Teilzeit arbeiten würde, wenn wir ein Kind hätten. Diese Entwicklung wird es ohnehin geben.

Wichtig ist uns, dass die Individualbesteuerung auf allen Ebenen eingeführt wird. Nicht, dass sie durch die Hintertüre nur auf Bundesebene und nicht auf Kantonsebene eingeführt wird. Wenn wir uns dann mit dem Gegenvorschlag anfreunden, würden wir unsere Initiative wahrscheinlich zurückziehen.

 

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