Der Richter und seine Partei

Die SVP will ihren Bundesrichter Yves Donzallaz nicht zur Wiederwahl empfehlen. Der Grund: Unliebsame Urteile.  Geärgert hat die SVP, dass Donzallaz zu einer knappen Mehrheit beigetragen hat, dass die UBS KundInnendaten an Frankreich liefern muss. 2015 hat er mitentschieden, dass die Personenfreizügigkeit Vorrang gegenüber der Masseneinwanderungsinitiative habe. Donzallaz wurde nun in die Fraktion eingeladen. Diese Anhörung habe gemäss Nationalrat Gregor Rutz ergeben, dass es keine gemeinsame Wertebasis mehr gebe. Darum hat eine knappe Mehrheit der Fraktion beschlossen, ihn nicht mehr zur Wahl zu empfehlen. Diese Empfehlung wird für Donzallaz wohl keine Folgen haben, da ihn die Mehrheit der Bundesversammlung wohl wiederwählen wird. Für das System hat dies aber bleibende Schäden. Das ist auch angesichts der bald anstehenden Justizinitiative, die die Richter per Loswahl bestimmen will, nicht unerheblich.

Nun ist diese Nichtwahlempfehlung der SVP etwas Einzigartiges. Auch Donzallaz selbst glaubt, dass derlei offene Versuche, die eigenen RichterInnen parteipolitisch unter Druck zu setzen, nicht üblich seien, wie er in einem Interview mit der NZZ ausführt: «Ganz ehrlich glaube ich, es handelt sich dabei um ein spezifisches Problem der SVP.» Dennoch ist auch bei anderen Parteien und auf verschiedenen Stufen das Verhältnis zwischen Richtern und Parteien nicht konfliktfrei. Dabei geht es in der Regel um zwei Punkte: Die eine ist die Mandatsabgabe und die zweite die Parteizugehörigkeit an und für sich. Die Abgabe ist in den meisten Parteien üblich, aber bei einigen Richterinnen und Richtern unbeliebt, sei es aus Unwillen, der Partei Geld zu geben, oder aus grundsätzlichen Gründen. Die Abgabe wird auch von der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) kritisiert. Mit Korruption scheint mir das allerdings wenig zu tun zu haben, weil man nach meinem Verständnis Geld bekommen müsste, um korrumpiert zu werden und nicht umgekehrt. Da wäre die Vorgabe der Parteizugehörigkeit noch eher ein Problem für die Unabhängigkeit der RichterInnen. Da es in der Schweiz keine Parteienfinanzierung gibt – was die GRECO übrigens auch kritisiert – ist die Abgabe der RichterInnen für die Parteien zwar nicht match­entscheidend, aber dennoch willkommen. Man könnte diese Abgabe auch abschaffen, da aber auch eine Schulpflegerin in vielen Parteien Mandatsabgaben leistet, scheint sie mir auch für die weitaus besser entlöhnten Richterinnen und Richter zumutbar – zumal die Abgabe ja letztlich rechtlich nicht durchgesetzt werden kann. Sie ist in erster Linie als Solidaritätsabgabe mit jener Partei zu verstehen, die ihnen dieses Amt ermöglicht hat und deren Werte man sich auch in der Regel verbunden fühlt. An inhaltliche und sonstige Bedingungen ist sie nicht geknüpft. Selbst in der berühmt-berüchtigten Charta der Zürcher SVP, welche die RichterInnen unterzeichnen müssen, ist die richterliche Unabhängigkeit festgehalten.

Durchaus kritisch kann man die Parteizugehörigkeit werten. Die meisten Schweizerinnen und Schweizer sind nicht Mitglieder einer Partei, und es wäre ja eigentlich nicht sinnvoll, qualifizierte Kandidaturen abzuweisen, nur weil sie Nichtmitglied einer Partei sind. Auch das ist kein falsches Argument. Es gibt aber auch gute Gründe, die für den Parteienproporz sprechen: Dieser sorgt für einen gewissen Pluralismus im Gremium. Dadurch sind verschiedene Werthaltungen vertreten und es herrscht wegen der Parteienzugehörigkeit auch Transparenz, wer welche vertritt. Das heisst natürlich nicht, dass immer vorhersehbar ist, wer welche Haltung vertreten wird. Und es ist ganz bestimmt nicht Aufgabe der Parteien, hier eine Linie vorzugeben oder zu kontrollieren. Dennoch bin ich überzeugt, dass es einen Unterschied macht, ob eine Richterin in der SVP ist oder in der SP. So wie es einen Unterschied machen kann, aus welchem Milieu die Menschen kommen und welche Erfahrungen sie gemacht haben. Mir scheint es ehrlicherweise auch nicht so ein grosses Drama zu sein, einer Partei beizutreten. Selbst wenn man nicht immer deren Meinung teilt. Das tut nämlich niemand.

Die Justizinitiative will den Parteienproporz durch ein Losverfahren ersetzen. Kandidierende würden aufgrund von fachlichen und persönlichen Qualifikationen zum Losverfahren zugelassen. Dies soll garantieren, dass nicht ein Beziehungsgeflecht spiele. Hauptinitiant ist der Unternehmer Adrian Gasser, der nun ja, auch ein wenig wutbürgerische Züge zeigen kann. Als eine, die mit ihm auch mal ein Podium bestritten hat, wage ich zu bezweifeln, ob Adrian Gasser auch mit einem Gericht zufrieden wäre, das er selber ausgewählt hat. Das heisst nicht, dass die Initiative nicht auch richtige Fragen aufwirft. Werden mit dem heutigen Verfahren die besten Leute gewählt? Ist die Unabhängigkeit gewahrt, wenn die Richterinnen und Richter um ihre Wiederwahl zittern müssen? Was soll man hingegen machen, falls ein Richter oder eine Richterin tatsächlich untragbar wäre? Diese und andere Fragen werden wir klären müssen. Und es ist auch wichtig, sie zu diskutieren. 

Das Problem an dieser Geschichte ist ein anderes. Und zwar eines, das man nicht institutionell lösen kann. Es ist ein Problem SVP, das sich nicht auf die Bundeshausfraktion, nicht auf das Bundesparlament beschränkt. Die SVP ritzt systematisch an den Institutionen und Regeln, die die Demokratie ausmachen. Das sagt auch der SVP-Richter Donzallaz: «Die SVP schürt bewusst Kritik an den Institutionen.» Die SVP schürt diese Kritik aber nicht nur bei Richterinnen und Richtern. Auch Parlamente, Behörden und Regierungen sind der Dauerkritik ausgesetzt, auch wenn die SVP ein Teil davon ist. Das ist zwar bis zu einem gewissen Grad in unserem System angelegt, dass man in der Regierung beteiligt und gleichzeitig Oppositionskraft sein kann. Das ist aber etwas anderes, als die Legitimität der Institutionen an und für sich ständig infrage zu stellen. Die Toleranz der Partei gegenüber anderen Meinungen, sei es in den eigenen Reihen oder auf der anderen Seite, ist an einem kleinem Ort, auch wenn gerade da oft weinerlich «Cancel Culture» gerufen wird. 

Das Tröstliche aber an der ganzen Geschichte um den Richter und seine Möchtegern-HenkerInnen: Sie zeigt, dass das System doch besser funktioniert, als es gescholten wird. Denn der SVP-Richter, der auch SVP-Mitglied bleiben will, hat gerade bewiesen, dass Parteimitglieder unabhängige Geister sein können. Das mag zwar zuweilen ärgern, ist aber gut so. 

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