Datensammeln auf Vorrat? 

 

Das Nachrichtendienstgesetz wurde letzte Woche im Ständerat beraten, das Büpf im Nationalrat. Und bei beiden waren die Verteidiger der BürgerInnen-Rechte die Verlierer. 

 

Balthasar Glättli

 

Vorab eine Klärung: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) und das Bundesgesetz über die Überwachung von Post und Fernmeldewesen (Büpf) sind zwei Paar Schuhe. Das Büpf regelt, mit welchen Mitteln Strafverfolgungsbehörden Beweise im Rahmen einer konkreten Untersuchung suchen dürfen – bei einem begründeten Anfangsverdacht im Einzelfall. Das NDG regelt dagegen die Arbeit des Geheimdienstes, die Vorfeldermittlung: Hier liegt kein gerichtlich genügender Anfangsverdacht vor. Hier wird geschnüffelt, nicht ermittelt. Klare Grenzen sind umso wichtiger. Wer argumentiert, man müsse dem Geheimdienst mehr Kompetenzen zubilligen, damit er nicht über die Grenzen des Erlaubten hinweg geht, missachtet, dass alle Geheimdienste die Tendenz haben, diese Grenze – wo immer sie liegt – zu überschreiten. Sogar US-amerikanische Dienste, welche im Nachgang zu den Terror-Anschlägen von 9/11 umfassende Kompetenzen erhielten, haben ihre letzten Grenzen auch noch überschritten.

 

Mangelnde Kontrolle des NDB

Auch die Kontrolle des Geheimdienstes findet im Geheimen statt. Die bürgerliche Mehrheit in der Schweiz lehnte nach der Fichenaffäre eine breite Geheimdienstkommission und Einsichtsrechte ab. Stattdessen schuf sie die sechsköpfige Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Sie tagt geheim, ihre Berichte sind wage gehalten. Für das Parlament und die Öffentlichkeit gilt der simple Grundsatz: Vertrauen ist gut. Was Besseres gibt‘s nicht.

Umso bemerkenswerter, dass die GPDel zum Nachrichtendienstgesetz einen langen Mitbericht verfasst hat. Sie kritisierte natürlich nicht die neuen Schnüffelkompetenzen. Aber immerhin deren mangelnde Kontrolle. Doch nicht einmal diese Kritik fand im Parlament Gehör. Der Nationalrat erfüllte die Wünsche des Geheimdiensts im März praktisch in globo. Und auch der Ständerat übernahm im Juni nur einige Verbesserungen im Kontrollbereich.

Das inhaltliche ‹pièce de résistance› dagegen, die neue Kompetenz, Kabelaufklärung zu betreiben, bleibt definitiv im Gesetz. Damit darf der Schweizer Geheimdienst bald alles tun, worüber sich die Schweizer Politiker beim NSA-Skandal noch die Haare rauften. Das Argument dafür: Es sei doch besser, vom eigenen Geheimdienst überwacht zu werden als von einem fremden. Der Satz ist doppelt falsch. Erstens fällt durchs Schweizer Schnüffeln die Überwachung durch ausländische Dienste nicht weg. Und zweitens wissen wir, dass Informationen Tauschwährung sind unter den Diensten.  Aus den Unterlagen von Snowden geht hervor, dass die Schweiz eine «Focused Cooperation» mit der NSA eingegangen ist. Unverdächtiger Zeuge für den Datenaustausch: Markus Seiler, Chef des Nachrichtendienstes. Seiler sagte der NZZ: «Nachrichtendienst bedeutet ein ständiges Geben und Nehmen. Die Schweiz verfügt über einen kleinen, aber feinen Dienst. Wir haben unseren Partnern im Ausland durchaus etwas zu geben.» Mit der Kabelaufklärung, der Stichwortsuche im gesamten Internetverkehr, hat man sicher bald viel mehr zu geben. Seiler kann sich die Hände reiben.

 

VDS heisst Überwachungsstaat

Während der Ständerat die neuen Geheimdienstkompetenzen abnickte, debattierte der Nationalrat über das Büpf. Hauptdiskussionspunkt hier: die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Obwohl eine viel beachtete Visualisierung meiner eigenen Vorratsdaten vor einem Jahr viele zum Staunen brachte, haben die meisten den Clou nicht verstanden. Die Daten darüber, wer wann wo mit wem telefonierte, wer wann wem ein Mail oder eine SMS schickte, werden in der Schweiz schon heute standardmässig ein halbes Jahr gespeichert. Nun soll diese Frist auf ein Jahr verdoppelt werden  – und der Geheimdienst würde dank dem NDG auf diese Daten neu ebenfalls Zugriff erhalten. Befürworter argumentieren: Der Zugriff auf die Daten braucht laut Büpf immer erst einen gerichtlichen Beschluss. Das stimmt wohl. Doch die Rundum-Überwachung findet vorher statt. Ohne Anfangsverdacht. Ohne Einschränkung. Ohne Einsichtsrecht. Und ohne gesetzliche Rahmenbedingungen, welche verhindern, dass diese Daten von den Telekom-Firmen auch noch zu anderen Zwecken ausgewertet werden. Auch das Berufsgeheimnis von Anwältinnen, Ärzten oder Journalistinnen wird so verletzt.

Genau diese Rundum-Überwachung haben verschiedene Gerichte für unvereinbar mit der Privatsphäre erklärt. Und der EU-Gerichtshof erklärte eine undifferenzierte Vorratsdatenspeicherung nach einer Klage von Grünen und BürgerInnen-Bewegungen vor einem Jahr für illegal.

Verbrechen könne die VDS aufklären, ist das nächste Argument der Befürworter. Doch Zahlen dafür liefern sie nicht. Eine Studie des Max-Planck-Instituts zeigt im Gegenteil: VDS erhöht nicht einmal bei Internet-Delikten die Aufklärungsquote. Privatsphäre: ade. Nutzen? Nee! Dazu gibt nur ein klares Nein.

 

Siehe auch: 3 Fragen an Jean-Marc Hensch, Geschäftsführer SWICO

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Für alle die bei Kabelaufklärung & Co. nur Bahnhof verstehen haben wir ein Glossar der wichtigsten Begriffe zu Büpf/NDG zusammengestellt.

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