«Das Ziel ist eine gewaltfreie Gesellschaft»

Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt im Jahr 2017 ratifiziert. Diese soll nun von den Kantonen umgesetzt werden. Die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr erklärt im Gespräch mit Roxane Steiger, was der Kanton Zürich bisher erreichen konnte. 

 

Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt 2017 ratifiziert. Wozu verpflichtet uns das?

Jacqueline Fehr: Ich bin sehr froh um die Istanbul-Konvention. Sie verpflichtet uns dazu, den Kampf gegen häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen zu verstärken. Der Kanton Zürich war schon vor der Istanbul-Konvention ein Vorreiterkanton in dieser Bemühung. Wir haben eine starke Gewaltprävention, ein Bedrohungsmanagement und eine Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt bei der Kantonspolizei. In den letzten Jahren haben wir diese Dienste sowie die Opferhilfe nun aber noch erweitert und gestärkt. Das sind wichtige Schritte. Wir haben die Frauenhäuser auf eine solidere Basis gestellt und bei Justizvollzug und Wiedereingliederung die Lernprogramme ausgebaut. Bei den Lernprogrammen trainieren Menschen, die häusliche Gewalt ausüben, andere Verhaltensmuster. Denn das Hauptziel ist immer, dass häusliche Gewalt aufhört. 

 

Die Konvention wurde auf nationaler Ebene ratifiziert. Welche Rolle kommt den Kantonen zu? 

Als Kantone sind wir die Hauptverantwortlichen für die Umsetzung. Damit haben wir eine Schlüsselrolle. Alle Bereiche, also die Staatsanwaltschaft, die Opferhilfe, die Polizei, aber auch die Bildung, die Gesundheit oder die Volkswirtschaftsdirektion mit dem Arbeitsmarkt sind involviert. Wir – also die Verantwortlichen in den Kantonen – treffen uns regelmässig, um unsere Bestrebungen zu koordinieren und voneinander zu lernen. Da zeigt sich beispielhaft die Stärke des Föderalismus: Die verschiedenen Kantone haben unterschiedliche Spezialitäten. Indem wir uns darüber austauschen, können wir gegenseitig von den Erfahrungen profitieren. 

 

Der Regierungsrat legte den Einsatz gegen Gewalt an Frauen als Schwerpunkt der Legislaturperiode 2019-2022 fest. Was konnte der Kanton Zürich konkret erreichen?

Wir haben mehr Geld in diesen Kampf investiert. Als ganz zentrale Massnahme haben wir die Lernprogramme markant ausgebaut. Heute ist es möglich, Menschen, die wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden sind, zu einem Lernprogramm zu verpflichten. Lernprogramme wollen eine Verhaltensänderung bewirken – mit dem Ziel, dass die betreffende Person sich in künftigen Konfliktsituationen gewaltfrei verhält. Während in früheren Jahren jährlich um die 20 Personen ein solches Lernprogramm absolviert haben, nehmen heute gegen 200 Personen daran teil. Unsere Fachleute haben dazu eine Evaluation durchgeführt. Diese zeigt, dass die Lernprogramme sehr erfolgreich sind. Teilnehmer werden signifikant weniger rückfällig. Dies zahlt sich auch finanziell aus. Für jeden investierten Franken können wir vier Franken einsparen. Auch die Opferhilfe konnten wir ausbauen. Im Bereich der Schutzunterkünfte haben wir während der Corona-Pandemie zusätzliche Plätze geschaffen und temporär ein zusätzliches Frauenhaus eröffnet. Ein grosses Thema ist ausserdem die Anwendung von Electronic Monitoring, also die elektronische Überwachung zum Schutz von gewaltbetroffenen Personen. Seit einem Jahr ist es möglich, Electronic Monitoring bei Fällen von häuslicher Gewalt einzusetzen. Ich werde eine Delegation leiten, die nach Spanien reist, um zu schauen, wie die Behörden solche Instrumente einsetzen. Spanien ist in diesem Bereich führend. Es gibt dort die Möglichkeit, bedrohte Personen mit einem Notfallknopf auszurüsten, damit sie rasch um Hilfe rufen können. 

 

Während der Pandemie war häusliche Gewalt mehr denn je ein Thema. Mussten in dieser Zeit zusätzliche Massnahmen ergriffen werden?

Als es hiess, dass alle ins Homeoffice gehen müssen, war schnell klar, dass die Beratungsstellen dies nur bedingt können. Wir mussten also zuerst die nötigen Schutzkonzepte umsetzen, damit die Opferberatung weiterarbeiten konnte. Die Schutzunterkünfte mussten sich so aufstellen, dass sie bei Quarantänefällen genügend Platz hatten. Dank eines gemeinschaftlichen Efforts verschiedener Akteure gelang es, rasch ein zusätzliches Haus in Betrieb zu nehmen. Wir haben zudem davon profitiert, dass eine der anerkannten Opferberatungsstellen mit finanzieller Unterstützung durch den gemeinnützigen Fonds kurz vor der Pandemie das Projekt einer Chatberatung im Opferhilfebereich aufgegleist hatte. Zudem haben wir ein Monitoring durchgeführt, um verfolgen zu können, wie sich die Anzahl der Schutzsuchenden entwickelt. Wir stellten zu Beginn der Pandemie eine Abnahme und danach eine Zunahme fest. 

 

Die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt stellte im Jahr 2021 der ersten nationalen Gleichstellungsstrategie einen von vier Schwerpunkten dar. Weshalb ist der Schutz vor Gewalt für die Gleichstellung wichtig?

Gleichstellung gelingt nur in einem angst- und gewaltfreien Klima. Wer Angst hat, kann sich nicht emanzipieren, seine Rechte einfordern und für seine Rechte einstehen. Da­rum ist das Eindämmen von Gewalt ein entscheidendes Element zur Verwirklichung von Gleichstellung. In der binären Logik spricht man von Mann und Frau, es geht aber um die generelle Gleichstellung der Menschen. Überall wo Gewalt, Angst oder Einschüchterung herrscht, ist die Freiheit und damit auch die Gleichstellung bedroht. Seit ich Politik mache, treibt mich dieses Anliegen an: Voraussetzungen zu schaffen, die echte, nachhaltige Gleichstellung ermöglichen.

 

Kernstück der Istanbul-Konvention ist eine diskriminierungsfreie Umsetzung. Alle Personen sollen gleichermassen Zugang zur Opferhilfe haben. Also LGBTQI Personen, trans Menschen, Menschen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund. Wie wird das sichergestellt?

Das ist eine zentrale Herausforderungen der nächsten Jahre. Ich bin stolz auf das, was wir in den letzten dreissig Jahren erreicht haben. Mir ist aber bewusst, dass wir längst nicht am Ziel sind. Es gibt noch viel zu tun, gerade beim diskriminierungsfreien Zugang – oder überhaupt beim Zugang zu Opferberatung und Unterstützungsmassnahmen. Wie erfahren die Menschen von ihren Rechten? Wie können sie diese wahrnehmen? Wie kann man sie angemessen unterstützen? Es ist zum Beispiel wichtig, dass es Beratungsstellen für queere Menschen gibt, welche sich in den  spezifischen Formen von Gewalt auskennen, denen diese Menschen ausgesetzt sind. Es ist generell von grosser Bedeutung, dass alle Bereiche des Rechtsstaats diskriminierungsfrei erreichbar sind. Wie macht man eine Anzeige? Wie läuft eine Befragung ab? Welche Hilfsmittel gibt es für Menschen mit Beeinträchtigung, um ein faires Verfahren aufzugleisen? Das sind Fragen, die wir beantworten müssen. Daher wird der Diskriminierungsschutz in der nächsten Legislatur bestimmt ein Schwerpunkt sein. 

 

Sie haben die binäre Logik erwähnt. In der Konvention geht es spezifisch um den Schutz von Frauen. Das Transgender-Network, das eine Community ausserhalb des binären Systems vertritt, fordert, dass sie bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention berücksichtigt werden. Was sagen Sie dazu?

Diese Diskussion ist wichtig, darf aber gleichzeitig nicht vom Thema ablenken. Ich höre weitere Stimmen, die sagen, dass es ja auch Gewalt gegen Männer oder Kinder gibt. Das stimmt natürlich. Entscheidend ist das Grundsätzliche: Wir setzen uns für eine gewaltfreie Gesellschaft und für den Schutz von Menschen ein, die besonderes gewaltbetroffen sind. Darum geht es. Und dafür kämpfe ich. Gewalt gibt es gegen alle Geschlechter. Es gibt allerdings Häufungen, und diese gibt es aufgrund von gesellschaftlicher Akzeptanz, kulturellen Normen oder in Bezug auf Abhängigkeit und Ressourcen. Bei diesem Thema sind wir nie am Ziel. Deshalb müssen wir uns im gesellschaftlichen Austausch immer wieder darum bemühen, Lösungen zu finden. 

 

Aktuell mangelt es in den Frauenhäusern an Plätzen. Nun soll die Unterstützung im Kanton Zürich ausgebaut werden. Wie soll das geschehen?

Es ist wichtig, dass wir in den Frauenhäusern genügend Plätze haben. Allerdings muss ich hier präzisieren. In den Frauenhäusern hätten wir eigentlich genug Platz. Weil es aber schwierig ist, Anschlusslösungen zu finden, kommt es zu einem Rückstau. Das Problem ist vor allem der angespannte Wohnungsmarkt. Es ist sehr anspruchsvoll für eine Frau, die in einem Frauenhaus zur Ruhe gekommen und nun wieder bereit ist, selbstständig zu leben, eine Wohnung zu finden. Deshalb bleiben Frauen – mit und ohne Kinder – oftmals zu lange in den Frauenhäusern. Und so fehlt dann der Platz für die nächsten Schutzbedürftigen. Wir brauchen auf dem Wohnungsmarkt genügend Unterkünfte und Anschlusslösungen. Da sind wir darauf angewiesen, dass wir mit gemeinnützigen Eigentümern Lösungen finden können. Dieser Prozess ist im Gang. 

 

Was sind weitere Herausforderungen beim Schutz vor häuslicher Gewalt im Kanton Zürich? 

Wir brauchen bessere statistische Daten in diesem Bereich. Man erfasst zwar verschiedene Daten, etwa zur Anzahl der Anzeigen und zur Anzahl der Verurteilungen bei Vergewaltigungen, kann sie aber nicht in Bezug zueinander bringen. Wir müssen die Datensätze harmonisieren, so dass sie dasselbe messen und miteinander korrespondieren können. Deshalb wollen wir im Kanton Zürich einen Datensatz aufbauen. Dieser soll uns dabei unterstützen, die grossen Probleme zu identifizieren und zu erkennen, wo wir mit welchen Massnahmen Wirkung erzielen können. Dieser Herkulesaufgabe  nimmt sich in meiner Direktion das Statistische Amt an. Es wird damit eine Pionierarbeit für die ganze Schweiz  erbringen. Zudem sind wir daran, die Strategie der Opferhilfe neu zu formulieren. Auch hier geht es darum, den Zugang zu verbessern – namentlich für jene gesellschaftlichen Kreise, die diesen Zugang bisher nicht oder nur schwer gefunden haben. In einer überdirektionalen Arbeit sind wir ausserdem daran, ein Zürcher Modell für die Krisenintervention zu entwickeln. Dabei schauen wir an, wie man die Beweiserhebung bei Sexualdelikten vereinfachen kann. Wir möchten erreichen, dass mehr Frauen bei sexueller Gewalt Anzeige erstatten. 

 

Sie kandidieren im Februar erneut für den Zürcher Regierungsrat. Wofür würden Sie sich in einer weiteren Amtszeit als Regierungsrätin in Bezug auf häusliche Gewalt einsetzen?

Im Zentrum ist und bleibt für mich das grosse Ziel einer gewaltfreien Gesellschaft. Darum geht es und darauf will ich hinarbeiten – mit aller Kraft. Das heisst dann im Einzelnen: Ich werde mich weiterhin für die Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzen. Wir  wollen das Projekt «Childs Friendly Justice» vorantreiben. Hier geht es um die Frage, wie man Verfahren gestalten soll, bei denen Kinder involviert sind – ob als Opfer, Angehörige oder als Beobachterinnen und Beobachter. Dann arbeiten wir weiter an den erwähnten Projekten: an der Verbesserung des Datensatzes, am weiteren Ausbau der Lernprogramme, an einem einfacheren Zugang zur Opferberatung sowie an der Sensibilisierung für die spezifischen Formen von Gewalt. Gewalt im privaten Umfeld ist für die Betroffenen dermassen lebenszerstörend, dass es nicht sein darf, dass wir da auch nur einen Tag Pause machen.

 

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