Das Nebeneinander ist eine Erfolgsgeschichte

«Religion darf kein Tabuthema sein», so das Fazit der Medienkonferenz zur Orientierung über das Verhältnis zwischen Staat und Religion vom letzten Freitag. Religion und Staat – ein Verhältnis, über das die Welt offen sprechen muss. Welche Wege der Kanton Zürich dabei einschlagen will, erläuterte Regierungsrätin Jaqueline Fehr anhand von sieben neuen Leitsätzen.

 

Julian Büchler

 

Dass Zürich bezüglich Religionszugehörigkeit eine starke Pluralisierung durchlebt hat, merken Zürcherinnen und Zürcher nicht nur daran, dass der beste Hummus der Stadt in der koscheren Abteilung der Migros Wiedikon zu finden ist. Seit 1850 nimmt der Prozentsatz von Menschen anderer Religionszugehörigkeit im ursprünglich evangelisch-reformierten Zürich stetig zu. Um die bisherige, aus Sicht des Regierungsrates erfolgreiche Entwicklung weiter fortführen zu können, brauche es einen offenen, konstruktiven Dialog, ist SP-Regierungsrätin Jaqueline Fehr überzeugt. Die Geschichte zeige, dass das Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionszugehörigkeiten keine Selbstverständlichkeit ist, im Kanton Zürich jedoch bestens funktioniert.

 

Zürich war lange Zeit ein durch und durch reformierter Kanton und blickt auf eine lebendige Geschichte zurück, wie Lorenz Engi, Religionsdelegierter des Departementes der Justiz und des Innern erläuterte. Die reformierte Kirche hatte in ihren Ursprüngen grosse Ähnlichkeiten mit einer Staatskirche und wurde in der Zürcher Kantonsverfassung von 1831 gar als Landeskirche bezeichnet. Nach der Reformation durften die Katholiken im Kanton Zürich erstmals 1807 wieder ihre Messe feiern, knapp 60 Jahre später folgt mit der Kirche St. Peter und Paul das erste katholische Gotteshaus. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts stieg dann die Zahl der KatholikInnen stetig an, was auf die Wanderung innerhalb der Schweiz, aber auch vom südlichen Nachbarland Italien her zurückzuführen ist. 1963 wurde diesem gesellschaftlichen Wandel Rechnung getragen, indem sowohl die römisch-katholische wie auch die christ-katholische Kirche verfassungsrechtlich anerkannt wurden. Neben den drei Konfessionen spielten andere Religionszugehörigkeiten keine grosse Rolle.

 

Waren in den 1970er-Jahren noch knapp 60 Prozent der ZürcherInnen evangelisch-reformiert, so sind es laut den Zahlen des Regierungsrates heute noch knapp 30. Ebenfalls rückläufig sind die Zahlen der römisch-katholischen Konfession. Rasant angestiegen ist der Anteil an Menschen ohne Religionszugehörigkeit, von 1,7 Prozent im Jahr 1970 auf 27 Prozent im Jahr 2015. Auch der Anteil Menschen anderer Religionen, namentlich muslimischen und jüdischen Glaubens, stieg an. Somit hat der Kanton Zürich zwei Pluralisierungsphasen durchlebt – eine erste, innerchristliche, bei der in den protestantischen Kanton immer mehr römisch-katholische GlaubensanhängerInnen eingewandert sind – und eine zweite, in der sich viele Menschen gänzlich von der Religion abwandten und mehr Menschen anderer Religionsgemeinschaften dazukamen. Wurde auf die erste Phase seitens des Staates reagiert, indem die neuen Konfessionen verfassungsrechtlich anerkannt wurden, zeigte man sich nach der zweiten Pluralisierungsphase zögernd. 2005 wurde ein erster Schritt unternommen, bei welchem zwei alte jüdische Gemeinden anerkannt wurden.

 

Sieben Leitsätze

Wie mit dieser neuen, viel pluralisierteren Situation umgegangen werden soll, hielt der Regierungsrat nun in sieben Leitsätzen fest. «Mit dem System der rechtlichen Anerkennung haben wir klare gesetzliche Grundlagen, welche ausserhalb dieses Systems fehlen», so Andreas Müller, stellvertretender Generalsekretär des Departements der Justiz und des Inneren. Momentan stehe der rechtlichen Anerkennung nur ein rechtlicher Schwebezustand gegenüber. Dies hindere nicht nur den Aufbau gegenseitigen Vertrauens, sondern führe auch innerhalb der Verwaltung zu Unsicherheiten.

Ein Beispiel dafür ist die Gefängnisseelsorge. Diese ist nach einem Bundesgerichtsentscheid geregelt, Rechte und Pflichten sind für beide Parteien klar. Doch bereits bei der Spitalseelsorge herrscht Unklarheit. Es stellen sich Fragen, ob man eine christlich-orthodoxe oder muslimische Seelsorge im Spital aufbauen soll und welche Rolle dabei der Staat einnimmt. Auch bei der Ausbildung von Imamen ist nicht klar geregelt, inwiefern der Staat darauf Einfluss nehmen kann, um beispielsweise Qualitätsprüfungen vorzunehmen.

 

Nehmen und Geben

In den sieben Leitsätzen betont der Regierungsrat grundsätzlich die Wichtigkeit der Religion in unserer Gesellschaft. Die Religion erhält damit Anerkennung als eine wichtige Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens, da sie die gesellschaftlichen Werte unterstreicht und fördert. Die Werte der Nächstenliebe und der Gewaltlosigkeit aus dem Christentum beispielsweise seien für den Staat elementar, da er auf eine funktionierende Zivilgesellschaft angewiesen sei, die ihn ergänzen. Die Religionsgemeinschaften sollen helfen, den öffentlichen Frieden zu wahren.

 

Ein weiterer Punkt, der zuletzt auch medial diskutiert wurde, ist die Frage nach religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit. Hier sieht der Leitsatz des Regierungsrates vor, Symbole zu tolerieren, soweit es die Rechtsordnung zulässt. Diese gilt allgemein für Religionen in all ihren Tätigkeitsbereichen. Damit positioniert sich der Regierungsrat klar dahingehend, dass Religion nicht nur im privaten Raum stattfindet. Die Grenze, was die Rechtsordnung zulässt, und was nicht, sei die zu definierende Sache der Politik. Wichtig ist dem Regierungsrat, dass sich die Leitsätze auf Gesetze beziehen, und keine Wertvorstellungen vorgeben. Den Staat habe es nur zu interessieren, dass sich seine BürgerInnen an die Gesetze halten – jedoch nicht, warum sie dies tun. Um es mit den Worten des Philosophen Martin Seele zu sagen: Demokratien sind keine Wertegemeinschaften, sie sind Rechtsordnungen, die eine Pluralität von Wertehaltungen ermöglichen. Andreas Müller betonte, der Staat müsse neutral sein, um seine integrative Position wahren zu können. Die Rechts- und Staatsordnung der Schweiz und des Kantons Zürich sei deshalb von einer demokratisch-liberalen Kultur geprägt.

 

«Klare Handlungsgrundlagen» nötig

Die beiden letzten Leitsätze beziehen sich auf die Frage der verfassungsrechtlichen Anerkennung. Auch wenn nicht explizit geschrieben, befürwortet der Regierungsrat dieses System. So heisst es im sechsten Leitsatz, dass sich «das System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung bewährt hat und beibehalten werden soll». Zum Umgang mit verfassungsrechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften brauche es klare Handlungsgrundlagen. Ob sich diese durch die kürzlich erfolgte Positionierung der SP zugunsten einer Anerkennung des Islams verändern werden, bleibt offen – zur vom Regierungsrat gewünschten Enttabuisierung der Religion wird durch einen zu erwartenden Diskurs sicherlich beitragen.

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