«Blocher in die Besenkammer»

Erst vor 50 Jahren hat der Kanton Zürich das Frauenstimmrecht eingeführt. Auf nationaler Ebene dauerte es sogar noch ein Jahr länger. Im Rahmen einer durch den Fachverein für studentische Interessen Recht (FV SI Recht) organisierten Veranstaltung wurde darüber diskutiert, wieso es in der Schweiz so lange gedauert, was sich seither alles verändert hat und wieso auch 50 Jahre später noch nicht alles erreicht ist.

 

Fabienne Grimm

Seit 50 Jahren dürfen die Frauen im Kanton Zürich bereits abstimmen und wählen. 50 Jahre – was in anderen Bereichen nach viel Zeit klingt, ist in Bezug auf die Einführung des Frauenstimmrechts erstaunlich wenig. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern schneidet die Schweiz schlecht ab. Nur Portugal und das Fürstentum Liechtenstein liessen mit der Einführung noch länger auf sich warten.

Der Fachverein für studentische Inte­ressen Recht (FV SI Recht) stellte darum im Rahmen der Veranstaltung «50 Jahre Frauenstimmrecht» die Frage nach dem «wieso». Wieso hat es in der Schweiz so lange gedauert, und wieso hat es dann 1971 doch noch funktioniert? Auf dem Podium diskutierten alt-Nationalratspräsidentin Gret Haller, alt-Nationalrätin Lili Nabholz-Haidegger, Odile Ammann, Habilitandin am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich, Kathrin Arioli, erste weibliche Staatsschreiberin der Kantons Zürich sowie Elisabetta Fiocchi, Professorin für Rechtsgeschichte an der Universität Zürich. Moderiert wurde die Veranstaltung von Zita Küng, Präsidentin des Vereins CH2021. (Der Verein CH2021 wurde in Hinblick auf das Jubiläumsjahr 2021 gegründet.)

 

Männlichkeit als Teil nationaler Identität

Für einen fulminanten Einstieg in den Abend sorgte das Input-Referat von Gret Haller. Der Grund für die späte Einführung des Frauenstimmrechts sei, so Haller, in der Entwicklung der republikanischen Idee in der Schweiz zu suchen. Das scheinbare Paradox des auf Partizipation beruhenden Selbstverständnisses der Schweiz und der späten Einführung des Frauenstimmrechts sei in Wirklichkeit gar kein Widerspruch. Im Gegenteil: «Die Schweiz führte 1848 als erstes Land das allgemeine Stimmrecht für Männer ein, für Frauen allerdings fast als letztes. Diese beiden Fakten sind miteinander verbunden.»

Gerade weil sich die Schweiz bereits sehr früh für den Republikanismus geöffnet habe, habe sich dieser mit einem im 19. Jahrhundert dominierenden konservativen Frauenbild verbinden können, erklärte Haller. «Männerbünde prägten die Idee des Republikanismus in der Schweiz und dienten der Bildung von nationaler Identität. Männlichkeit wurde so zu einem lange anhaltenden Teil der nationalen Identität.» Diese Verknüpfung des konservativen Frauenbilds mit der republikanischen Idee habe die Entwicklung eines emanzipatorischen Frauenbildes für lange Zeit verunmöglicht: «Die seltenen historischen Voraussetzungen, die dem Mann das Privileg einräumten, die erste dauerhafte Republik in Europa einzurichten, führten also in letzter Konsequenz dazu, dass das Frauenstimmrecht um Jahrzehnte verspätet eingeführt wurde». 

 

Der republikanische Skandal

Und dennoch seien es letztlich republikanische Freiheitkämpfe gewesen, die dem Frauenstimmrecht doch noch zum Durchbruch verholfen hätten, erläuterte Haller weiter. In ihrer Argumentation berief sie sich dabei auf den Genfer Philosophen Jean-Jacques Rousseau. Dieser machte darauf aufmerksam, dass die Freiheit des Einzelnen und die staatliche Durchsetzung einer Ordnung nur dann miteinander vereinbar sind, wenn die Ordnung aus der Selbstgesetzgebung der Individuen hervorgeht. Mit anderen Worten: Nur wenn der Einzelne gleichzeitig Autor und Adressat der Gesetze ist, denen er unterworfen ist, bleibt seine Freiheit gewährt.

Vor der Einführung des Stimmrechts galt dies für die Frauen in der Schweiz nicht. Sie waren einer Rechtsordnung unterworfen, zu der sie nichts beitragen konnten. «Ich würde das heute als Knechtschaft bezeichnen», meinte Haller. «Meine Schlussfolgerung ist deshalb klar: Das fehlende Frauenstimmrecht war vor allem ein republikanischer Skandal». Dieser Skandal sei irgendwann auch für die Schweiz nicht mehr tragbar gewesen. «Die republikanische Idee ist ansteckend und lässt sich nicht eindämmen. So gelang dem Frauenstimmrecht schliesslich der Durchbruch». 

Die Wendung, die Hallers Referat nach diesen Ausführungen nahm, hatten wohl viele im Publikum so nicht erwartet. Haller machte nämlich auf eine republikanische Parallele zwischen dem Frauenstimmrecht und dem Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union aufmerksam: «Was die EU anbelangt, befinde ich mich heute in genau derselben Situation wie als Frau an meinem 20. Geburtstag in der Schweiz. Ich unterstehe in weitem Ausmass dem Recht der EU und dies zu meinem Vorteil. Doch das EU-Recht kommt ohne meine Mitwirkung zustande.»

Dies sei ebenso ein republikanischer Skandal wie das fehlende Frauenstimmrecht damals. Die Schweiz müsse in den europäischen Institutionen vertreten sein und an der europäischen Rechtsordnung mitwirken können. Was das de facto bedeutet, erklärte Haller dann gleich selbst: «Meine Forderungen lassen sich nur dadurch erfüllen, dass die Schweiz der EU beitritt.» Sowohl der Widerstand gegen die Gleichberechtigung der Frau als auch der Widerstand gegen den EU-Beitritt hingen mit der Ablehnung der republikanischen Idee zusammen, meinte Haller. Deshalb sei es auch nicht erstaunlich, dass er in beiden Fällen aus derselben Ecke käme. «Auf den Ansteckknöpfen, die wir während der Kampagne zum Eherecht verteilten, stand bekanntlich ‹Blocher in die Besenkammer›».

 

«Es gibt noch viel zu erringen» 

Während Gret Hallers Inputreferat mehrmals für ein Raunen im Publikum sorgte, ging es bei der anschliessenden Podiumsdiskussion eher ruhig zu. Die Teilnehmerinnen waren sich einig, dass das Stimmrecht lediglich das Vehikel war, um die gesetzlichen Veränderungen, wie beispielsweise das neue Eherecht oder die Fristenlösung, herbeizuführen. Einig war man sich auch darüber, dass der Kampf für Gleichberechtigung längst noch nicht abgeschlossen ist. Man habe zwar die politische, aber längst noch nicht die absolute Gleichberechtigung der Frau erreicht.

Lili Nabholz-Haidegger formulierte es so: «All das, was wir in den Gesetzen festgeschrieben haben, müssen wir für die Frauen auch lebbar machen. Es gibt noch gewaltig viel zu tun, bis die Frauen ihren Lebensweg genauso gestalten können wie die Männer.»

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