Besser Gemeindestrassen flicken als Geld anhäufen

Robert Brunner, ehemaliger Kantonsrat der Grünen aus Steinmaur, hat mit einer parlamentarischen Initiative die Änderung des Strassengesetzes verlangt, über die wir am 27. September abstimmen. Warum ein Teil der Einnahmen des Strassenfonds für den Unterhalt der Gemeindestrassen eingesetzt werden sollte, erklärt Robert Brunner im Gespräch mit Nicole Soland.

 

Mit Ihrer parlamentarischen Initiative vom 28. Oktober 2013 verlangten Sie, dass der Kanton künftig den Unterhalt der Gemeindestrassen mitfinanziert, indem er den Gemeinden 20 Prozent der Einnahmen des Strassenfonds überlässt. Wie sind Sie darauf gekommen, dies dem Kantonsrat mit seiner damals klar bürgerlichen Mehrheit beliebt zu machen?

Robert Brunner: Praktisch gleichzeitig mit meinem Einstieg in den Kantonsrat im Jahr 2004 kam das neue Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG), und damit kam die Transparenz: Der Strassenfonds erschien nun in der Bilanz. Damit wurde auch ersichtlich, welche Beträge effektiv zusammenkommen in diesem Fonds, der durch Verkehrsabgaben, Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA sowie Mineralölsteuer gespiesen wird. Es wurde ausserdem klar, dass für die Jahre 2006, 2007 und 2008 jeweils eine ausgeglichene Rechnung budgetiert war: So viel Geld, wie in den Strassenfonds flösse, würde man auch ausgeben. In Tat und Wahrheit aber kamen jedes Jahr 100 Millionen Franken mehr rein, als rausgingen.

 

Wie konnte es dazu kommen?

Der eine Grund liegt im nationalen Finanzausgleich NFA, der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton bei den Nationalstrassen: Als ich in die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt KEVU kam, hatten wir beispielsweise noch den Kantonsanteil der Rechnung für die Üetlibergautobahn zu behandeln. Heute werden bereits gewöhnliche Kantonsstrassen zu einem gewissen Teil vom Bund bezahlt, der Kanton muss weniger ausgeben. Der andere Grund sind höhere Einnahmen, die durch die Zunahme der Anzahl Fahrzeuge zustandekamen sowie dadurch, dass man bei der Revision des Verkehrsabgabengesetzes 2010 die schweren Fahrzeuge stärker belastet hat. Die Idee dahinter war, dass dann weniger schwere Fahrzeuge gekauft würden, doch das hat bekanntlich nicht funktioniert. Kurz: Der Kanton gab weniger aus und nahm gleichzeitig mehr ein, und jedes Jahr resultierte ein Überschuss von 100 Millionen Franken. In den 14 Jahren, seit es den Strassenfonds gibt, sind das 1400 Millionen, also 1,4 Milliarden Franken.

 

Der Strassenfonds ist somit gar keine normale Kasse, sondern ein Sparschwein?

Er sollte eine Kasse sein: Dass man dort Geld anhäuft, ist hochproblematisch. Denn Geld aus dem Strassenfonds darf der Kanton nur zweckgebunden ausgeben, also für Unterhalt, Amortisation, Kapitalzinsen, Verkehrspolizei und Strassenverkehrsamt. 12 Millionen gehen schliesslich noch in den geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich.

 

An letzterem hängen die GegnerInnen der Vorlage ihre Argumentation auf: Sie erklären, ärmere Gemeinden bekämen bereits Geld aus dem Sonderlastenausgleich. Eine Finanzierung des Unterhalts von Gemeindestrassen aus dem Strassenfonds sei deshalb nicht nötig und widerspräche obendrein dem Finanzausgleichsgesetz.

Richtig ist: Der Sonderlastenausgleich ist nicht zweckgebunden. Die Gemeinden müssen die Beträge, die sie aus diesem Topf erhalten, nicht für den Unterhalt von Strassen verwenden, sondern können frei entscheiden, was sie damit machen wollen. Der Unterhalt der Gemeindestrassen ist somit keineswegs bereits abgegolten. Zudem bekommen nicht nur arme Gemeinden wie Fischenthal oder Turbenthal Geld aus dem Sonderlastenausgleich, sondern auch finanzstarke wie Berg am Irchel oder Boppelsen.

 

Dennoch: Weshalb wollen Sie eine neue Umverteilung? Man könnte doch einfach die Verkehrsabgaben kürzen, dann erledigte sich das Pro­blem des Überschusses von selbst.

Das wurde diskutiert, doch bei den Strassen gilt das Verursacherprinzip. Die Autoverbände behaupten stets, der motorisierte Individualverkehr zahle seine Kosten. Abgesehen davon, dass diese Aussage problematisch ist, was ihren Wahrheitsgehalt betrifft, kommt das Geld schlicht nicht bei den Gemeinden an.

 

Wieviel geben die Gemeinden eigentlich aktuell für den Strassenunterhalt aus?

Dazu schwirren im Moment sehr viele Zahlen herum, die sich obendrein widersprechen. Das rührt daher, dass die Gemeinden eben erst auf das neue Rechnungslegungssystem HRM2 gewechselt haben. Deshalb sind die Zahlen der aktuellen Strassenrechnungen nicht mit jenen früherer Jahre vergleichbar. Der Grüne Daniel Heierli machte jedoch eine Anfrage im Kantonsrat, in der er die Baudirektion um die sogenannten GEFIS-Daten bat. Dabei handelt es sich um einen schweizweit einheitlichen Kontenplan, in dem alle relevanten Zahlen erfasst werden. Nimmt man diese Zahlen als Basis, kommt Folgendes he­raus: Für den Strassenunterhalt geben alle Gemeinden im Land zusammen rund 500 Millionen Franken pro Jahr aus. Im Kanton Zürich ist das Gemeindestrassennetz um ein Mehrfaches grösser als jenes des Kantons, und entsprechend zahlen die Gemeinden rund doppelt so viel für den Strassenunterhalt wie der Kanton.

 

Sagen die Stimmberechtigten am 27. September Ja, bekommen künftig alle Gemeinden des Kantons zusammen rund 80 Millionen Franken aus dem Strassenfonds. Laut einem Artikel im ‹Tagi› vom 5. August bekämen so einige Gemeinden mehr Geld, als sie für den Strassenunterhalt brauchen…

Das ist doppelt falsch. Es gibt Gemeinden, die den Wertunterhalt der Strassen nicht machen, weil sie entweder bereits am Steuerfuss-Maximum sind oder die Steuern nicht erhöhen wollen. Sie lassen ihre Strassen verlottern. Gemeinden mit wenigen Einwohnern und grosser Fläche wie etwa Bachs haben ein weiteres Problem, nämlich ein sehr umfangreiches Gemeindestrassennetz: All die Aussenwachten sind Schulwege und müssen erhalten werden. Und dieses Problem ist nicht etwa entstanden, weil man in Bachs in den letzten 20 Jahren die Zersiedelung gefördert hätte, im Gegenteil: Die Siedlungsstruktur dort ist seit dem Mittelalter dieselbe. Umgekehrt sehe ich nicht ein, was schlecht daran sein sollte, falls die Zürichseegemeinden dank dieses Beitrags an den Strassenunterhalt die Steuern ein bisschen senken können…

 

Aber vielleicht stört es die Gemeinde Dielsdorf, weil sie findet, man würde dieses Geld besser in ihre Kasse umleiten?

Kommt die Vorlage durch, dann kann künftig jede Gemeinde selber entscheiden, wie sie es machen will – Steinmaur und Dielsdorf allerdings werden dann bestimmt mehr Geld für den Unterhalt ausgeben als heute.

 

Die GegnerInnen behaupten, es bekämen mal wieder die rot-grünen Städte am meisten, weil sie so viele Gemeindestrassen hätten…

Pro Kopf gerechnet fällt die Entlastung dort viel geringer aus als etwa in Bachs. Aber selbstverständlich haben Zürich, Winterthur und Uster die meisten Gemeindestrassenkilometer, und beim Unterhalt handelt es sich nun mal um eine Last, die mit den Ausgaben für die Schule vergleichbar ist: Bei der Schule fallen die Kosten pro Kind an und bei den Strassen pro Kilometer. Wenn man Strassenplanung macht, muss man alle 30 Jahre Geld für den Wertunterhalt einplanen – und es ist von Vorteil, wenn die Gemeinde sich diesen dann auch leisten kann.

 

Hier spricht wohl eher der Gemeindepolitiker als der Grüne?

Ich bin nun mal ein Land-Grüner. Aber ich war auch vier Jahre im Gemeinderat, der Exekutive, von Steinmaur, und kenne das Thema von dort. Für unseren Familienbetrieb, die Wehntaler Mosterei, bin ich zudem oft mit dem Lieferwagen unterwegs: Ich weiss aus eigener Erfahrung, wie schlecht einige Gemeindestrassen unterhalten werden.

 

Den Verkehrsfonds, aus dem der öV finanziert wird, wollte der Regierungsrat vor ein paar Jahren «aus Spargründen» von 70 auf 20 Millionen Franken jährlich kürzen. Dies wurde an der Urne abgewendet. Beim Strassenfonds jedoch soll es unmöglich sein, nur schon etwas vom Überschuss abzugeben. Warum eigentlich?

Ich verstehe es auch nicht, genausowenig wie das Argument des Regierungsrates, dass es für den Kantonshaushalt angesichts der Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 nicht tragbar sei, den Gemeinden dieses Geld zukommen zu lassen. Als ob den Gemeinden keine Kosten wegen Corona entstünden… Wir sprechen hier von rund 80 Millionen Franken pro Jahr, bei einem Haushalt von 16 Milliarden Franken. Wenn Ernst Stocker sich deswegen dermassen Sorgen macht, hätte er es letztes Jahr wohl besser unterlassen, eine weitere Unternehmenssteuerreform durchzudrücken.

 

Was passiert eigentlich zurzeit mit dem jährlichen 100-Millionen-Überschuss?

Im Gesetz über Controlling und Rechnungslegung steht lediglich, dass das Geld nicht für andere Zwecke verwendet werden darf als für den Bau und Unterhalt von Strassen. Die 1,4 Milliarden Franken im Strassenfonds stehen als Eigenkapital in der Bilanz und müssen verzinst werden, etwas anderes passiert damit nicht. Zu Deutsch: Das Geld wird ganz einfach auf einen Haufen getan und dort stehen gelassen. Für den Finanzdirektor ist das natürlich super: Es sind bei weitem nicht genügend Projekte in der Pipeline, für die man dieses Geld brauchen könnte. Damit wird der Strassenfonds zu einem Kässeli, in das sicher niemand seine Finger steckt und das Ernst Stocker dabei hilft, Jahr für Jahr schwarze Zahlen zu präsentieren.

 

In der Stadt Zürich scheiterten in der Vergangenheit einige Versuche, die Preise für die Blaue Zone zu erhöhen, daran, dass mit Einnahmen aus Gebühren nur die Kosten des Angebots gedeckt werden dürfen, für das die Gebühren erhoben wurden. Es ist folglich nicht erlaubt, höhere Beträge zu verlangen und den Überschuss beispielsweise für mehr Stadtgrün zu verwenden. Weshalb ist das beim Strassenfonds, der ja auch aus Abgaben gespiesen wird, anders?

Das ist ein klarer Widerspruch. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Volkswirtschaftsdirektion keine aktuellen Zahlen dazu herausgibt, wie sie sich die Finanzplanung des Strassenfonds vorstellt. In der Finanzplanung 2005 bis 2040 sind noch drei grosse Strassenprojekte verzeichnet: Rosengartentunnel, Umfahrung Fällanden und Umfahrung Eglisau. Die Umfahrung Fällanden ist unterdessen im Richtplan gestrichen, den Rosengartentunnel haben die Stimmberechtigten versenkt – beides zusammen hätte den Kanton rund eine Milliarde Franken gekostet. Was noch ansteht, ist die Umfahrung Eglisau, und die kostet voraussichtlich etwa 250 Millionen Franken.

 

Es besteht demnach keine Gefahr, dass Projekte abgeblasen werden müssen.

Sicher nicht! Der Abschreiber für Eglisau beläuft sich auf lediglich zehn Millionen Franken pro Jahr – zehn von 350 Millionen Franken, die der Kanton jährlich für Bau und Unterhalt von Kantonsstrassen ausgibt. Wie der Kanton den hohen Finanzbedarf errechnet, der angeblich immer noch besteht, obwohl Rosengarten und Umfahrung Fällanden draussen sind, ist mir schleierhaft.

 

Was ist mit der Umfahrung Neeracherried? Oder der Umfahrung Ottenbach, für die am Montag der Spatenstich erfolgte?

Das sind ebenfalls Peanuts, wenige Millionen, dafür reicht das Geld längstens! Und für die grossen Sachen wie etwa die Limmattalbahn gibt es sowieso Geld aus dem Agglomerationsfonds des Bundes. Wenn ich Einblick in die aktuelle Finanzplanung für den Strassenfonds hätte, könnte ich mir wahrscheinlich ein genaueres Bild machen – gemäss der alten Planung 2005 – 2040 jedoch sehe ich lediglich, dass der Kanton das viele gehortete Geld gar nicht braucht. Ich erinnere mich auch gut daran, wie sich Finanzdirektor Ernst Stocker und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh sowohl an Veranstaltungen zum Rosengarten wie auch zur Umfahrung Eglisau vors Publikum stellten und es beruhigten, es sei genügend Geld da, um diese Projekte umzusetzen. Auch das Argument, bei einem Ja zur Vorlage fehle künftig Geld für den Unterhalt der Kantonsstrassen, und deshalb müssten dann die Verkehrsabgaben erhöht werden, ist nicht nachvollziehbar.

 

Weshalb nicht?

In sieben von zehn Jahren hat das Tiefbauamt sein Budget der laufenden Rechnung nicht ausgeschöpft, in acht von zehn Jahren auch das Budget der Investitionsrechnung nicht: Die heutigen Budgets genügen also offensichtlich. Der SVP-Kantonsrat Christian Lucek hat in seinem Kommentar im SVP-Blatt geschrieben, meine parlamentarische Initiative sei «schlau», weil eben die Verkehrsabgaben nicht erhöht werden müssen. Eine gerechtere Verteilung, aber ohne Erhöhung der Verkehrsabgaben – das ist der Kern und die Absicht dieser Vorlage.

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