- Kanton Zürich
Bauen im Bestand soll einfacher werden
Am letzten Freitag begann die Vernehmlassung einer Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG). Sie soll das Weiterbauen an bestehenden Objekten erleichtern, wie Regierungspräsident und Baudirektor Martin Neukom gleichentags an einer Medienkonferenz erläuterte. Nach der «grünen Wiese» und dem Umnutzen von Industriearealen sei nun die innere Entwicklung angesagt. Statt dass bestehende Bauten erweitert würden, entstünden jedoch viele Ersatzneubauten. Ein Grund dafür sei, dass es häufig einfacher sei, neu zu bauen: «Das wollen wir ändern.»
Werden bestehende Gebäude erweitert statt abgerissen, bietet dies gemäss dem Regierungsrat vielfältige Vorteile. Es ist ökologisch sinnvoll, da die CO2-Emissionen deutlich geringer sind und deutlich weniger Bauabfall anfällt, wodurch weniger Deponien gebraucht werden. Das Weiterbauen bestehender Gebäude kann zudem dazu führen, dass mehr günstiger Wohnraum erhalben bleibt. Und nicht zuletzt können beim Sanieren und Erweitern von Gebäuden auch deren «identitätsstiftenden Elemente» weiterbestehen. Dies stärkt eine gute Baukultur und die Verbundenheit mit dem Wohnort.
«Rechtlich schwierig bis unmöglich»
Martin Neukom stellte klar, dass das Weiterbauen bestehender Gebäude kein Allerheilmittel ist. Es wird auch künftig nicht ohne Ersatzneubauten gehen. Doch solche Neubauten würden oft vor allem deshalb erstellt, weil der Ausbau beziehungsweise die Erweiterung des bestehenden Gebäudes «rechtlich schwierig bis unmöglich» sei. Mögliche Hürden, an denen das Weiterbauen scheitern kann, sind beispielsweise Vorgaben zur Mindestraumhöhe, zur Mindestgrösse von Kellerabteilen oder zur Mindestbreite von Treppenhäusern. Es können auch Grenzabstände sein, die unter Umständen nicht eingehalten werden, wenn eine Aussendämmung des Gebäudes nötig ist. Weitere mögliche Knackpunkte bilden die Anzahl Vollgeschosse oder die Höhe – oder natürlich auch die Länge – der Fassaden. Ein an der Medienkonferenz genanntes Beispiel betraf den Fall, dass zwar genügend Ausnützungsreserve vorhanden war, um ein Gebäude aufzustocken. Doch weil das Haus dann höher geworden wäre als in der dortigen Bauzone zulässig, liess sich die geplante Erweiterung trotzdem nicht realisieren. Auch die Vorgaben fürs Erstellen von Parkplätzen können ein Problem darstellen, vor allem, wenn der Platz für die geforderte Anzahl zu knapp ist. Was tun? Erweiterung abblasen? Oder einen Neubau mit Tiefgarage erstellen? Tönt beides suboptimal.
Schaukeln neu ohne Bewilligung
Mit der Gesetzesvorlage, deren Vernehmlassung am letzten Freitag startete, sollen nun solche Hürden entfernt sowie einige Vorgaben vereinfacht werden. Gleichzeitig sollen die Vereinfachungen mehr Rechtssicherheit bringen. Im Zentrum der Vorlage steht eine Erleichterungsbestimmung, die als § 220a ins PBG eingefügt werden soll: Damit wird es möglich, in einem definierten Ausmass von Vorschriften abzuweichen, wenn bestehende Gebäude um- bzw. weitergebaut werden. Damit die Erleichterungsbestimmung auch tatsächlich der gewünschten Entwicklung nach Innen dient, ist sie bei Wohnbauten nur dann anwendbar, wenn «zusätzliche Wohneinheiten» realisiert werden. Die Erleichterung besteht somit vor allem darin, dass die maximale Ausnützungsziffer eines Grundstücks, die die jeweilige Gemeinde in ihrer Bau- und Zonenordnung definiert, auch tatsächlich ausgeschöpft werden kann. Oder anders gesagt: Die Erleichterung soll helfen, zu verhindern, dass quasi abgerissen und neu gebaut werden muss, weil es sonst nicht möglich wäre, die maximale Ausnützung zu realisieren.
Zusätzlich zur Erleichterungsbestimmung sieht die Vorlage vor, dass neun Paragraphen im PBG ganz aufgehoben werden, und eine Reihe von Verfahren wird vereinfacht. Gestrichen werden sollen beispielsweise veraltete Bestimmungen zum Brandschutz, der heute anderswo geregelt ist. Auch Mindesthöhen und -flächen von Wohnräumen oder Vorgaben zur Mindestbesonnung fallen künftig weg, und Spielgeräte wie Schaukeln müssen nicht mehr bewilligt werden. Die Streichung von Mindesthöhen von Räumen soll es unter anderem einfacher machen, Bürogebäude in Wohnungen umzunutzen. Vereinfachte Bewilligungsverfahren schliesslich sind unter anderem für Split-Klimaanlagen, Dachfenster, Treppenlifte, Solaranlagen oder Fassadenbegrünungen vorgesehen.
Die ersten Reaktionen auf das Vorhaben sind positiv. Die FDP Kanton Zürich hält in ihrer Medienmitteilung fest, sie begrüsse die Vorlage des Regierungsrates «ausdrücklich»: «Sie ist ein erster, wichtiger Schritt, um unnötige Vorschriften zu reduzieren und mehr Wohnraum zu schaffen.» Auch die Grünen Kanton Zürich teilen mit, sie begrüssten den Gesetzesentwurf für erleichtertes Bauen im Bestand: «Damit will der Grüne Baudirektor Martin Neukom den Abriss von gut erhaltener Bausubstanz reduzieren. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, zur Kreislaufwirtschaft und zum Erhalt von günstigem Wohnraum.» Die Vernehmlassung dauert noch bis 16. Januar 2026.