Basishilfe: Die Lücken im Netz stopfen

Um das Pilotprojekt zur wirtschaftlichen Basishilfe rankt sich gerade ein lähmendes juristisches Hickhack. Dabei ist geht es um eine Selbstverständlichkeit: Niemand soll in einer der reichsten Städte der Welt hungern. 

 

Die FDP gibt sich auf nationaler Ebene als die lösungsorientierte, sachliche bürgerliche Partei. Seit sie politisch näher an die SVP gerückt ist, sucht man die Differenzen im politischen Stil. Nicht so in der Stadt Zürich. Dort betitelten die Freisinnigen Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) erst kürzlich als «Provinzialfürsten». Er und die linken Parteien würden «ohne Rücksichtnahme auf die demokratischen Prozesse und den Rechtsstaat ihre Ideologie durchsetzen». Eine bemerkenswerte Wortwahl.

 

Was ist passiert? Im Mai präsentierte der Stadtrat ein Pilotprojekt für eine wirtschaftliche Basishilfe für armutsbetroffene Personen mit Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie für Sans-Papiers (siehe P.S. 14.05.2021). Die Idee hinter dem Projekt ist simpel, in der Konsequenz für die Betroffenen aber bedeutend. Die kantonalen Sozialämter sind verpflichtet, den kantonalen Migrationsbehörden zu melden, wer Sozialhilfe bezieht. Denn: Ein Sozialhilfebezug kann zu einer Rückstufung von einer Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung führen. Seit der Einführung des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes im Januar 2019 war das schweizweit bereits in über 400 Fällen der Fall. Im Extremfall droht die Ausweisung. Aus diesem Grund verzichten viele, denen Sozialhilfe eigentlich zusteht, auf die Unterstützung. 

 

So erreicht die Sozialhilfe auch viele Sans-Papiers nicht: Sie haben aus verständlichen Gründen hohe Hemmschwellen, sich bei offiziellen Stellen zu melden. Die sogenannte Nichtbezugsquote beträgt je nach Schätzung bis zu 30 Prozent. Die Angst vor den Konsequenzen eines Sozialhilfebezugs führt auch dazu, dass die Sozialhilfefälle in Zürich im letzten Jahr trotz Pandemie kaum gestiegen sind, sich vor den Lebensmittelausgabestellen aber rekordverdächtige Schlangen bilden. 

 

Juristisches Hickhack

Deswegen stellt der Stadtrat mit seinem Pilotprojekt nun zwei Millionen Franken zur Verfügung, die via zivilgesellschaftliche Akteure wie die Caritas an armutsbetroffene Personen mit prekärem Aufenthaltsstatus verteilt werden sollen. Der Gemeinderat hat dem Nachtragskredit im Mai zugestimmt.

 

Die FDP Stadt Zürich wirft dem Stadtrat vor, ein paralleles Sozialhilfesystem aufzubauen, das im Konflikt mit dem Bundesrecht steht. Deswegen haben die Freisinnigen beim Bezirksrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Dieser hat vor zwei Wochen bekannt gegeben, dass er den Entscheid des Stadtrates genauer untersuchen werde und diesen dazu angewiesen, bis zum Entscheid keine Gelder mehr auszubezahlen. Der Stadtrat wiederum erklärte letzte Woche, dass er ein Rekursverfahren beim Regierungsrat einreiche. Bis dieses geklärt sei, habe der Beschluss des Bezirksrats keine aufschiebende Wirkung – die Gelder fliessen bis auf Weiteres.

 

Die FDP Stadt Zürich wertet den Entscheid des Bezirksrats, ein aufsichtsrechtliches Verfahren zu starten, als Erfolg. «Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass der Bezirksrat die Rechtmässigkeit genauer prüft und die zweifelhafte Auszahlung von Steuergeldern gestoppt hat», lässt sich Gemeinderat und Sozialpolitiker Alexander Brunner in der Medienmitteilung zitieren. Die Stadt sieht das naturgemäss anders. Sie verweist auf die Bundes- und die Kantonsverfassung, die beide ein Recht auf Hilfe in einer Notlage verbriefen. Zum laufenden Verfahren sagt die Stadt nichts. 

 

Lähmender Formalismus

Beschwerden, Rekurse, Aufschiebungen: Der lähmende Formalismus überschattet, um was es bei der Basishilfe wirklich geht. Viele Sans-Papiers haben während der Pandemie ihre Verdienstmöglichkeiten verloren. Die Basishilfe ist kein paralleles Sozialhilfesystem für Sans-Papiers, sondern eine kurzfristige Hilfe für eine spezifische Notlage. Weil niemand in einer der reichsten Städte der Welt hungern soll. Die Bilder der langen Menschenschlangen vor der Lebensmittelausgabe scheint im Rathaus Wirkung gezeigt zu haben. 

 

Zusätzlich führt die Verknüpfung der sozialen Sicherung und des Aufenthaltsstatus dazu, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein für Menschen mit geregeltem Aufenthalt nicht mehr gewährt ist. In diese beiden Lücken im sozialen Sicherungsnetz springen bisher zivilgesellschaftliche Akteure ein. Sie leisten dort, wo Armut unsichtbar ist, weil der Sozialstaat die Personen nicht erreichen kann oder will, niederschwellige und überlebenswichtige Hilfe. Dadurch haben sie auch das Vertrauen der armutsbetroffenen Bevölkerung. Mit dem Pilotprojekt hat die Stadt einen pragmatischen, wenn auch aktionistischen Lösungsvorschlag präsentiert, wie der Staat dort mehr Verantwortung übernehmen kann, wo er sie bisher an Hilfsorganisationen abdelegiert hat. 

 

Die Lösung der FDP bleibt indes schwammig: In einem Interview mit der ‹NZZ› schlägt Alexander Brunner vor, die Stadt Zürich solle eine «Opération Papyrus» verlangen. Er bezieht sich auf das Pilotprojekt der Stadt Genf, wodurch bis Ende 2019 2390 Menschen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden konnte. Dass seine Partei aber Anfang Jahr im Kantonsrat gegen ein Postulat gestimmt hat, dass den Regierungsrat dazu verpflichten wollte, die Regulierung von gut integrierten Sans-Papiers zu überprüfen, lässt er unerwähnt.

 

 

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