Auto. Arbeit. Amen.

Kürzlich war ich wieder einmal in Aarau, wo ich Anfang der 1980er-Jahre die Kanti Zelgli besucht habe. Damals war die Bahnhofstrasse eine Verkehrsachse, auf der die Autos dicht an dicht fuhren und oft im Stau standen. Es war laut dort, die Luft war schlecht. Der Bus blieb stecken, und nur die allermutigsten Velofahrer:innen wagten es, dort zu fahren. Die Fussgänger:innen mussten an den Fussgängerstreifen auf Grün warten, und auch dann durften Autos gleichzeitig über diese Streifen abbiegen.


Heute hat es dort noch eine Fahrspur pro Richtung und in der Mitte einen farblich abgesetzten Mehrzweckstreifen, auf dem in regelmässigen Abständen Blumenkästen stehen. Die Fussgängerstreifen und Ampeln sind weg. Dank Tempo 30 stehen die Autos nicht mehr an, sondern kommen mindestens genauso schnell vom einen Ende der Bahnhofstrasse zum anderen wie früher. Die Fussgänger:innen können überall über die Strasse. Da es in der Mitte genug Platz hat, um stillzustehen, muss man sich jeweils nur auf Verkehr aus einer Richtung konzentrieren. Mit dem Velo lässt sich die Strasse ebenfalls bestens befahren. Der frühere Lärmpegel ist so gut wie weg, die Luft viel besser.


Als Auswärtige weiss ich nicht, wie lange es gedauert hat, diese Strasse umzugestalten, wieviele Einsprachen es gab, ob Stadt oder Kanton dafür verantwortlich waren. Ich staune einfach, dass im Auto-Kanton Aargau offensichtlich möglich ist, was im Kanton Zürich nicht möglich sein soll. Auf der Webseite des Kantons lese ich dann, dass es sich um eine Kantonsstrasse handelt, die saniert werden muss. Deshalb hätten die Stadt Aarau und der Kanton Aargau gemeinsam die betriebliche und gestalterische Situation auf der Bahnhofstrasse überarbeitet. Mit einem Testlauf in zwei Phasen hätten sie Erfahrungen gesammelt für eine definitive Gestaltung der Bahnhofstrasse. Im vergangenen April entschieden sie, die Variante 2 des Testlaufs beizubehalten, also jene, die ich kürzlich live erlebt habe. Auf dieser Basis wird nun ein Umgestaltungsprojekt gestartet, in dem die Bahnhofstrasse von Fassade zu Fassade geplant und saniert wird.


Das tönt vernünftig. In der Stadt Zürich funktioniert ein solches Vorgehen leider nicht, wie die Bellerivestrasse gezeigt hat: Dort nur schon einen Testlauf durchzuführen, war nicht möglich, weil erst die Bürgerlichen Zetermordio schrien und sich dann der Kanton quer stellte. Solche Verhinderungspolitik möchten die Bürgerlichen nun fix verankern: Kommt am 30. November die «Mobilitätsinitiative» durch, dann erhält der Kanton die alleinige Zuständigkeit für die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung. In der Stellungnahme des Regierungsrats im Abstimmungsbüchlein heisst es, «zudem soll eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf diesen Strassen, so weit wie bundesrechtlich zulässig, vermieden werden». Der Regierungsrat begründet dies mit der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung und damit, dass sich herabgesetzte Geschwindigkeiten «negativ auf die Leistungsfähigkeit der Staatsstrassen, den öffentlichen Verkehr sowie die Einsatzfähigkeit von Blaulichtorganisationen auswirken und zusätzliche Verkehrsbelastungen in Quartieren begünstigen».


Das habe ich noch nie begriffen: Warum sollte eine Autofahrerin von der Durchgangsstrasse, die mit Tempo 30 signalisiert ist, ins Quartier ausweichen, wo ebenfalls Tempo 30 gilt? Und dies erst noch mit dem Segen der Bürgerlichen, die stets betonen, gegen Tempo 30 im Quartier hätten sie nichts? Ich kann mir höchstens vorstellen, dass sie von der Durchgangsstrasse wegfährt, weil sie dort trotz (oder gar wegen?) Tempo 50 nicht vorwärts kommt.


Leistungsfähig sollen die Strassen also sein. Sie sollen es möglichst vielen Autos ermöglichen, rasch von A nach B zu kommen. Interessanterweise erfüllen die meisten Strassen in der Stadt diesen Auftrag problemlos – ausser in den Stosszeiten. Müssten die Strassen aber auch dann den ganzen Verkehr innert kürzester Zeit schlucken können, dürfte es nicht reichen, bloss ein anderes Tempo zu signalisieren. Worum geht es den Befürworter:innen der «Mobilitätsinitiative» tatsächlich? Wahrscheinlich ganz einfach darum, den Städten Zürich und Winterthur endlich mal die Knöpfe einzutun.
Das ist natürlich nicht verboten, aber ein ziemlich teures Vergnügen: «Die jährlichen Lärmkosten für Strassen-, Bahn- und Fluglärm belaufen sich auf rund 2,6 Milliarden Franken. Davon entfallen 1,4 Milliarden Franken auf Gesundheitskosten, während weitere 1,2 Milliarden Franken durch Wertverluste von Immobilien entstehen», schrieb die Lärmliga Schweiz in ihrer Medienmitteilung, die sie zum Tag des Lärms vom 30. April verschickte (siehe auch P.S. vom 9. Mai). Laut der Lärmliga verursacht Verkehrslärm zudem jedes Jahr rund 2500 Diabeteserkrankungen und 500 vorzeitige Todesfälle infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.


Auch was das berühmte «übergeordnete Recht» betrifft, das, glaubt man den Bürgerlichen, insbesondere die Stadt Zürich ständig bricht, gibt es mehr als eine mögliche Sichtweise. Die Lärmschutzverordnung (Bundesrecht!) verlangt seit 1987 für alle Lärmarten Massnahmen zur Vermeidung an der Quelle. Darunter fallen beispielsweise Tempo 30 oder lärmarme Beläge. Vielenorts braucht es beides, damit die Lärmschutzverordnung eingehalten werden kann. Trotzdem wohnen allein in der Stadt Zürich immer noch 120 000 Menschen in Häusern, in denen die Lärmgrenzwerte für Strassenlärm überschritten werden.

Wenn künftig der Kanton der Stadt die Signalisation von Tempo 30 an einer Hauptverkehrsstrasse verbietet, an der viele Menschen wohnen: Wer ist dann verantwortlich für die Missachtung des übergeordneten Rechts? Und vor allem: Wer übernimmt die Verantwortung dafür, dass den Vorgaben der Lärmschutzverordnung, die seit bald 40 Jahren geltendes übergeordnetes Recht sind, immer noch nicht Genüge getan wird?


Was mich an der «Mobilitätsinitiative» am meisten ärgert, ist aber die Tatsache, dass sie von denselben Bürgerlichen kommt, die seit eh und je gegen jede einzelne Tempo-30-Strecke rekurrieren und meist erst aufhören, wenn das Bundesgericht festgestellt hat, dass alles seine Richtigkeit hat. Die Menschen, die belärmt werden, sind ihnen offensichtlich egal, die dadurch verursachten Gesundheits- und Unfallkosten ebenfalls. Hauptsache, die Leistungsfähigkeit der Staatsstrassen ist gewahrt und der Volkswirtschaft geht es gut! Ich habe immer gemeint, es seien Menschen, die die Volkswirtschaft voranbrächten, nicht Autos. Und dass es nicht prinzipiell schlecht ist, wenn die Menschen sich wohlfühlen. Warum nicht auch auf städtischen Strassen, siehe oben? Aber dafür haben die bürgerlichen Spassbremsen offensichtlich kein Gehör.