- Stadt Zürich
«Aus Sicherheitsgründen», hüben wie drüben
«Die Stadt Zürich sperrt an der Limmat von einem Tag auf den anderen eine Spur fürs Auto – und macht daraus einen Veloweg. Nun schreitet der Kanton ein», war in der NZZ zu lesen. Eine Woche später legte sie nach: «Die Stadt Zürich weigert sich, eine umstrittene neue Velospur zu räumen – sie richtet sogar eine weitere ein. Nun greift der Kanton durch.» Unterdessen dürfte sich der Blutdruck der alten Tante von der Falkenstrasse normalisiert haben: Der Kanton hat durchgegriffen. 100 Meter vor der Walchebrücke müssen die Velofahrer:innen wieder wie bisher vom gemeinsamen Fuss-/Veloweg entlang der Limmat runter auf die Strasse. Wer beispielsweise geradeaus weiter fahren möchte, muss erst die zwei Rechtsabbiegespuren überqueren und sich dann am rechten Rand der Geradeausspur behaupten. Gelbe Farbe gibt es nur beim Abgang vom sicheren Veloweg auf die Strasse, und zwar in Form von Haifischzähnen: Vortritt haben die Velos dort logischerweise nicht.
Laut der Stadt handelte es sich bei der temporär abgetrennten Spur für den Veloverkehr um eine Massnahme «zur Erhöhung der Verkehrssicherheit», wie es in ihrer Medienmitteilung vom letzten Freitag heisst. Denn für Velos ist seit dem 19. Januar die Unterführung Bahnhofquai wegen der dortigen Baustelle stadteinwärts gesperrt. «Die vorgesehene Veloumleitung durch den Stadttunnel wurde nicht wie erwartet genutzt. Für den Veloverkehr bestand somit keine sichere Querungsmöglichkeit im Baustellenperimeter», schreibt die Stadt weiter. Dazu ist aus Velofahrer:innensicht anzumerken, dass die Umleitung vom Sihlquai via Stadttunnel, Gessnerbrücke, Schweizergasse und Beatengasse zum Beatenplatz führt. Wie der motorisierte Individualverkehr (MIV) reagieren würde, wenn ihm ein ähnlich weiter Umweg um sieben Ecken zugemutet würde, bleibe dahingestellt. In umgekehrter Richtung bewegen sich die Velos zudem durch Beaten- und Schweizergasse zwar völlig legal, aber halt doch in der – aus Sicht des MIV – falschen Richtung der Einbahn: Es gibt angenehmere Velostrecken.
Anti-Stau-Artikel und Bundesrecht
Die NZZ schrieb weiter, die Stadt habe mutmasslich gegen ein kantonales Gesetz verstossen, den berühmten Anti-Stau-Artikel 104 Abs. 2bis. Seit der Annahme des Gegenvorschlags zu dieser SVP-Initiative anno 2017 gelte, dass dem Autoverkehr «keine Fahrspuren entzogen» werden dürften, ausser es werde gleichwertiger Ersatz geschaffen. Dazu lohnt sich ein Blick in die Kantonsverfassung. In Art. 104 Abs. 2bis, «Leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr», heisst es: «Der Kanton sorgt für ein leistungsfähiges Staatsstrassennetz für den motorisierten Privatverkehr. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.»
In der Anwendungshilfe zum Artikel, die das Amt für Mobilität der Volkswirtschaftsdirektion am 8. März 2021 veröffentlichte, heisst es im Kapitel «Allgemeine Grundsätze» unter anderem dies: «Ein absoluter Vorrang der Kapazitätserhaltung ist nicht mit Bundesrecht vereinbar.» Von temporären Massnahmen im Zusammenhang mit Baustellen ist dort nirgends die Rede.
Mit einer Fraktionserklärung im Kantonsrat und einer gleichlautenden Medienmitteilung machte die SVP am Montag Dampf: «Der Kanton macht Ordnung – endlich», lautet der Titel. Dass die Stadt «nicht nur gegen den Anti-Stau-Artikel, sondern auch gegen kantonale und bundesrechtliche Verfahrensvorschriften» verstossen habe, schreibt die SVP. Der MIV staue sich wegen des Spurabbaus «erkennbar auf das übergeordnete Strassennetz zurück». Der Kanton habe «aus Sicherheitsgründen» eingreifen müssen.
Seit dem Eingreifen des Kantons kann der MIV nun wieder auf zwei Spuren auf die Walchebrücke einbiegen. Am HB vorbei geht es allerdings wegen der Baustelle nicht gleich komfortabel. Immerhin ist das Verkehrsschild, das die Reduktion der Spuren anzeigt, gut sichtbar mitten auf dem Velostreifen platziert – ob aus Sicherheitsgründen, ist dem Schild nicht anzusehen.
Wie es weitergeht, ist offen. Auf Anfrage teilte Nadja Häberli, Leiterin Kommunikation der Dienstabteilung Verkehr der Stadt, am Montag mit, diese Woche finde das geplante Gespräch zwischen Vertreter:innen von Kanton und Stadt statt. Die Neuprogrammierung der Ampeln dauere einige Tage: «Bis dahin bleiben die Ampeln gelbblinkend. In der Zwischenzeit wurde ein Verkehrsdienst aufgeboten. Er wird die Kreuzung bis auf Weiteres regeln. Zuvor wurde die Kreuzung von Mitarbeiter:innen der Stadtpolizei gewunken.»