Asylsystem am Limit?

Die Schweiz hat den Status S eingeführt, der Geflüchteten aus der Ukraine raschen und unbürokratischen Schutz verspricht. Das Asylwesen operiert im Krisenmodus. Zahlreiche AkteurInnen mischen mit. Funktioniert das Zusammenspiel? Drei Ukrainerinnen erzählen. 

 

Lea Fäh

 

«Status S» – klingt wie ein kalter Bürokratie-Parameter, doch für Fatima bedeutet es die Welt. «Es anerkennt, dass in unserer Heimat schreckliches Unrecht geschieht. Und es bedeutet Solidarität und signalisiert den Willen, uns UkrainerInnen zu helfen», sagt sie. Fatima ist mit ihrer Tochter Diana aus Kiew geflüchtet und nur dank ihrer Verwandten Gita sicher in Zürich angelangt. «Viele andere hätten ihn auch verdient», fügt sie an. So wie Gita, die vor 20 Jahren schwer traumatisiert dem Tschetschenienkrieg entkam. Hier jedoch allein als junge Frau um ein Aufenthaltsrecht bangen musste. 

 

Ungenügender Schutz

Die Schweiz hat diesen speziellen Schutzstatus während der Jugoslawienkriege von 1991 bis 2001 installiert – als Reaktion auf die Massenflucht und dem enormen Zustrom von Schutzsuchenden in die umliegenden Länder. Seit der Totalrevision des Asylgesetzes von 1998 ist das Schutzsystem per Gesetz verankert. 

 

Wird der Status S ausgerufen, gilt er jeweils nur für eine genau definierte Gruppe von besonders Schutzbedürftigen. Die Schweiz orientiert sich bei dieser Definition an der EU. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft die Fälle sodann in einem verkürzten Verfahren. Ab Erhalt des Gesuchs bis zum Entscheid dauert es nach aktuellem Stand durchschnittlich nur 8,5 Kalendertage.

 

Frauenorganisationen wie die FIZ begrüssen grundsätzlich den Status S. Sie bemängeln aber, er sei nicht inklusiv genug und sollte für alle Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel gelten. Ein kürzlich veröffentlichtes Fallbeispiel der FIZ macht publik, wie eine von Menschenhandel betroffene Frau aus Afghanistan nun mit ihrer kleinen Tochter ins Tatort-Land Griechenland rückgeführt wird. «Die Schweiz wendet die Dublin-Rückführung im Vergleich zu anderen EU-Staaten äusserst strikt an. Auch bei höchst traumatisierten und vulnerablen Menschen, Frauen mit Kindern beispielsweise», erklärt Doro Winkler, Leiterin Fachwissen & Advocacy der FIZ.

 

Nicht wieder zurück in Bunker

Fatima und Diana konnten nicht auf Dauer bei Gita bleiben. «Wir schliefen in ihrem Wohnzimmer, auf der Coach und einer ausgelegten Matratze», schildern sie ihre Ankunft. «Drei Wochen verbrachten wir dann im BAZ Embrach, provisorisch einquartiert, während sie kantonal einen Platz für uns suchten», erzählen sie weiter. Das Bundesasylzentrum wurde indessen fast vollständig von BewohnerInnen anderer Nationalitäten geräumt.

 

Nina, die es mit ihrer schwerkranken Mutter nach vielen Stationen in die Schweiz geschafft hat, berichtet über ihre ersten Tage: «Wir schliefen bei meiner Freundin Veronika. Obwohl ihre Wohnung natürlich viel zu klein für uns alle war. Aber wir konnten einfach nicht wieder zurück in einen Bunker, der uns an den Krieg erinnerte.» Lieber harren sie nun dort aus, bis eine andere Art von Unterkunft frei wird. Als sie sich registriert haben, sind sie informiert worden, dass es für sie auch weitere Möglichkeiten gebe.

 

Für die Vermittlung von Unterkunftsplätzen bei Gastfamilien ist die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), als Dachverband der im Asylbereich tätigen Hilfswerke, zuständig. Sie erfüllt dieses Mandat in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Diese bringen Geflüchtete auch in kantonalen Strukturen oder Hotels unter. Die SFH vermittelt an Privatpersonen, die ihre Hilfe angeboten haben. Dafür arbeitet sie eng mit der Partnerorganisation Campax zusammen, die Hilfsangebote der Bevölkerung zusammengetragen hat. Mitte dieser Woche finden sich noch exakt 22 196 verfügbare GastgeberInnen mit 45 798 maximaler Bettenkapazität in der Datenbank von Campax. Rund 4550 Geflüchtete konnten im Gastfamilienprojekt der SFH schon untergebracht werden.

 

Darunter auch Nina und ihre Mutter. «Schon nach wenigen Tagen haben wir den Anruf erhalten, dass es eine passende Gastfamilie für uns gäbe. Ein junges Paar mit Kind – auch in Stallikon, wo meine Freundin wohnt. Wir waren so erleichtert!», erzählen sie heute noch sichtlich berührt.

 

Auch für Fatima und Diana fand sich eine längerfristige Bleibe: ein sporadisch als Homeoffice genutzter Zweitwohnsitz. «Selten ist er mal tagsüber dort, unser Gastgeber. Und abends und nachts sind wir immer unter uns», sagen sie. Jetzt können sie ihren Alltag selbst organisieren: keine fixen Strukturen, keine fremdbestimmten Zeiten fürs Essen und Ausgehen. Sie haben etwas Kontrolle über ihr Leben zurückgewonnen.

 

Nicht für alle finden sich geeignete Plätze

Viele in die Schweiz geflüchtete UkrainerInnen haben hier Freunde oder Verwandte und möchten in deren Nähe unterkommen. Dies konnte zu Beginn berücksichtigt werden. Doch inzwischen wird der kantonal vereinbarte bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel wieder eingehalten. Davon ausgenommen sind Geflüchtete, die bei ihrer Kernfamilie oder in ihrer Nähe wohnen möchten sowie verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. In Ausnahmefällen kann auch ein Kantonswechsel erfolgen, wenn sonst eine Arbeitsstelle nicht angetreten werden kann, weil der Arbeitsweg zu lang ist.

 

Für Frauen mit Kleinkindern ist es besonders schwierig, passende Unterbringungen zu finden. Deshalb suchen private Vereine wie AnnaHelps ergänzend nach adäquaten Wohnräumen. «Die meist traumatisierten Mütter brauchen Rückzugsmöglichkeiten und viel Platz für sich und ihre Kinder – am besten in eigenen vier Wänden. In vielen Privathaushalten funktioniert ein gutes Zusammenleben nur sehr bedingt. Es braucht viel Toleranz seitens der Gastfamilie. Bestehende Haushaltsregeln lassen sich mit den neuen Gästen oft nicht aufrechterhalten», erklärt Anna Klub, selbst Ukrainerin und Gründerin von AnnaHelps. Sie und ihr Team fahren mit Bussen besonders gefährdete Frauen und Kinder aus der Ukraine und begleiten diese bei der Registrierung, Wohnungssuche und Jobvermittlung. «Gute Erfahrungen haben wir mit Hotels gemacht. Oder toleranten WG-Situationen. Im Idealfall finden wir leerstehende Wohnungen. Asylzentren, Zivilschutzanlagen und Notschlafstellen – diese Art von Unterbringung erachten wir gerade für Mütter und Kinder gänzlich ungeeignet und setzen alles daran, bessere Lösungen zu bieten», führt Anna Klub aus.

 

Werden Frauen speziell geschützt?

Die Privatplatzierung von der SFH wird sorgfältig über professionelle Strukturen mit Erfahrung in den Bereichen Migration, Asyl und Pflegefamilien vorgenommen. Aufgrund der Anmeldungen verfügt die SFH über die Daten der Gastfamilien, die bereits nach bestimmten Kriterien geprüft werden. Unter anderem muss jedes Wohnverhältnis Privatsphäre bieten können und die geflüchtete Person soll sich für mindestens drei Monate aufhalten dürfen. Zudem wird von den Gastgebern ein Strafregisterauszug verlangt.

 

Wenn gewiss geringer als auf der Flucht: Das Risiko, Opfer einer einschlägigen Straftat zu werden, besteht auch hierzulande. Von den mehreren hundert Fällen pro Jahr, welche die FIZ betreut, sind rund ein Drittel Mi­grantinnen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dazu eine mehrsprachige Informationskampagne auf die Beine gestellt. Unter anderem werden Plakate und Flyer in allen Bundesasylzentren verteilt, um die Schutzsuchenden auf Gefahren des Menschenhandels hinzuweisen.

 

Insbesondere bei der Unterbringung bei Privaten ist das Risiko von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung oder Ausbeutung der Arbeitskraft höher. Davor warnte der Generalsekretär der Konferenz der Justiz- und PolizeidirektorInnen, Florian Düblin, bereits an einer Pressekonferenz Mitte März. Wie er später erklärt: «Damit wollte ich die Bevölkerung und involvierten MitarbeiterInnen sensibilisieren. Es ist sinnvoll, dem von den Behörden vorgesehenen Verfahren zur privaten Unterbringung zu folgen. Darin werden die Gastfamilien geprüft.» 

 

Unübersichtliche Sonderlösungen

Nina zeigt einen zweiseitigen Ausdruck mit «Informationen für Geflüchtete und Gastfamilien». Darauf aufgeführt sind alle für sie wichtigen Kontaktstellen: SFH-Hotline, Notrufnummer 112, Rechtsdienst Asylex, Miges­plus-Gesundheitsinformationen, Pro Mente Sana, Gratis-Telefonie, SRK-Suchdienst oder diverse Infokanäle des SEM. Doch reichen Broschüren aus? Nein – und es sind auch weitere Schutzmassnahmen aufgegleist. Doch die Umsetzung braucht Zeit. Die Kantone sind für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig und entscheiden eigenständig über deren Art und Weise. Prozesse der Betreuung von Geflüchteten und Gastfamilien werden in jedem Kanton verschieden definiert und eingespielt. Weniger diplomatisch ausgedrückt: Jeder Kanton verfolgt einen Sonderweg. Dies ergibt wiederum ein hochkomplexes föderales Gemisch aus Einzellösungen. In einigen Kantonen übernehmen die der SFH angeschlossenen Hilfswerke die Begleitung. In anderen Kantonen betreut eigenes Personal. Und manchmal gibt es eine Mischform. Da arbeiten die Hilfswerke zusammen mit den Sozialdiensten.

 

«Über die Hälfte der Geflüchteten sind privat untergebracht. Es gibt Kantone, wo es sehr gut funktioniert, denn sie investieren in die Betreuung der Gastfamilien, sodass sie nicht nach kurzer Zeit das Handtuch werfen», sagt Miriam Behrens, die Direktorin der SFH. «In anderen Kantonen werden die Freiwilligen weniger gut begleitet. Oder die Kantone weichen stark auf Kollektivunterkünfte aus. Das bedauern wir. Die SFH ist überall bereit mitzuhelfen, damit Gastfamilien richtig betreut werden», fügt Miriam Behrens an.

 

Das Betreuungsmodell der SFH sieht unter anderem den Besuch der Gastfamilien vor, um zentrale Fragen zu beantworten und die Regeln des Zusammenlebens zu klären. Dazu kommt ein Beratungsangebot zu Alltagsfragen und den rechtlichen Aspekten zum Status S. Auch will man die Gastfamilien untereinander vernetzen und ihren Austausch fördern. Und nicht zuletzt ist man daran, Freiwillige rund um eine Gastfamilie zu versammeln, um Alltagsunterstützung zu organisieren. Dies alles entlastet die Gastfamilien, gibt den Gästen Sicherheit und fördert die Integration im Quartier. Gemeinschaftsbildung ist das Ziel. Die SFH führte bereits im Syrienkrieg erfolgreich ein Gastfamilienprojekt. Dessen bewährte Praktiken werden nun auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst. So erhofft sich die SFH, mit einer Blaupause den ukrainischen Geflüchteten zu helfen.

 

Die dreiteilige Serie «Frauen auf der Flucht» erschien bereits online auf der Finanzplattform für Frauen www.elleXX.com und wurde nun für die P.S.-Zeitung aktualisiert.

 

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