Bis am 28. Juni sammelt der Freiheitfonds Schweiz Geld, um 200 Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern. (Bild: Unsplash)

Armutsbedingt im Gefängnis

Über die Hälfte aller Haftantritte in der Schweiz werden durch Menschen angetreten, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen, weil sie kein Geld hatten, eine Busse oder Geldstrafe zu bezahlen. Der Freiheitsfonds Schweiz setzt sich für das Ende dieser Praxis ein. Bis am 28. Juni sammelt das Kollektiv Geld, um Bussen zu bezahlen und Menschen, die armutsbedingt inhaftiert sind, aus dem Gefängnis zu holen. Dem Kollektiv geht es aber eigentlich vor allem um das Prinzip, erklärt Basil Weingartner im Gespräch mit Sergio Scagliola.

Wie läuft das ab – der Weg von einer Busse für öV-Fahren ohne Billett zu einem Gefängnisaufenthalt?

Basil Weingartner: Ich will zunächst kurz auf die Zahlen eingehen. In den letzten Jahren gab es jährlich im Durchschnitt 9000 Haftantritte, rund 5000 davon wegen Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei geht es in ca. 1000 Fällen um unbezahlte Geldstrafen – also wenn man zur Bezahlung einer Strafe in Tagessätzen verurteilt wird – und in 4000 Fällen um unbezahlte Bussen. Davon geht ein beträchtlicher Teil auf öV-Bussen zurück. In diesem Fall wurde eine Person, die kein Geld hatte, um ein Ticket zu kaufen, kontrolliert. Das erste Mal erhält man einen Strafzuschlag in Höhe von 100 Franken. Im Wiederholungsfall steigt der Betrag an. Wer nicht zahlen kann, wird betrieben – vom ZVV, der SBB oder wem auch immer. Die Verkehrsbetriebe machen aber nicht nur eine Betreibung, sondern gleichzeitig eine Strafanzeige. Das heisst, man bekommt zusätzlich zum Strafzuschlag Post von der Staatsanwaltschaft – mit einer Busse. Wer auch diese nicht zahlen kann, muss sie im Gefängnis absitzen. 

Der ÖV-Strafzuschlag ist aber eigentlich eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wie verschiebt sich das auf die Ebene des Strafvollzugs? 

Bussen wegen unbezahlter ÖV-Strafzuschläge sind ein Antragsdelikt, gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz. Dass der Antrag gestellt wird, ist für die Transportbetriebe aber freiwillig. Der Freiheitsfonds wollte zunächst hier ansetzen. Wir haben versucht, mit einer Petition auf die Verkehrsbetriebe zuzugehen, sodass sie auf diese Strafanzeige verzichten. Das löst zwar die grundsätzliche Problematik rund um die Ersatzfreiheitsstrafe nicht, aber es würde die Zahl der Gefängniseintritte vermindern. Schliesslich kann man Mobilität nicht verhindern. Menschen, die kein Geld haben, müssen trotzdem mobil sein, sei es zum Arbeiten, sei es für ihr Sozialleben oder für den Gang zu staatlichen Ämtern. Doch die Verkehrsbetriebe verweisen auf die Bestimmungen des nationalen Tarifverbands – und der Tarifverband auf die Verkehrsbetriebe. Niemand will verantwortlich sein. Dabei ist der Fall klar: Die einzelnen Verkehrsbetriebe haben es in der Hand, auf Anzeigen zu verzichten.

Wo setzt die Arbeit des Freiheitsfonds an? Was kann der Fonds tun?

Es geht uns um zwei Dinge. Der Kern des Projekts beziehungsweise der Kampagne ist aktuell das Crowdfunding, das noch bis am 28. Juni läuft. Mit diesem sammeln wir Geld, mit dem wir die Bussen von rund 200 Menschen übernehmen können, die bereits im Gefängnis sind oder kurz davor. Aber um allen 5000 Menschen pro Jahr, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, die Bussen zu bezahlen, bräuchten wir jedes Jahr 1,5 Millionen Franken. Das ist nicht möglich. Doch es ist auch nicht der Sinn der Sache, dass eine zivilgesellschaftliche Gruppe das stemmt und dem Staat hilft, dieses System zu rechtfertigen. Natürlich wollen wir Personen unterstützen – aber wir wollen gleichermassen auch auf das grundsätzliche Problem aufmerksam machen. Wir wollen den Druck auf die Politik und die öV-Betriebe erhöhen, die Praxis zu ändern. Also, dass öV-Betriebe auf die Strafanzeigen verzichten und dass die Politik die Ersatzfreiheitsstrafe abschafft. 

Es geht also um ein grundsätzliches Umdenken. Und wir wollen, dass das Thema breit diskutiert wird. Weil: Das wird es bisher nicht. Wir haben in der Anfangsphase den Kontakt zu Anwaltskollektiven gesucht und gefragt, wie sie das Thema im Alltag erleben – die Antwort war, das Thema sei ihnen nie begegnet. Das hat damit zu tun, dass prekarisierte Menschen oft weniger Ressourcen haben und oft auch nicht wissen, dass und wie sie sich wehren können. Das macht das Phänomen unsichtbar: Es passiert einfach. 

Ein generelles Problem ist auch, dass man effektiv gar nicht so viel über die Ersatzfreiheitsstrafe und die Menschen, die sie absitzen, weiss. 

Ja, und das ist erschreckend. Wir haben in der Vorbereitung unseres Projekts fast alle Kantone angeschrieben und gefragt, ob sie uns die Zahlen nennen können, weshalb bei ihnen Ersatzfreiheitsstrafen abgesessen werden. Kein Kanton konnte uns eine Statistik liefern. Mittlerweile gab es Vorstösse, deren Beantwortung etwas mehr Daten produziert hat. Was die vorhandene Forschung zeigt: Ersatzfreiheitsstrafen treffen fast ausschliesslich armutsbetroffene Menschen. Ganz generell sind Armutsbetroffene massiv überdurchschnittlich von Gefängnisstrafen betroffen.

Gassenarbeiter:innen sagten uns, dass fast alle der Menschen, mit denen die Gassenarbeit in Kontakt steht, mindestens einmal pro Jahr ins Gefängnis gehen, um eine Busse abzusitzen. Viele davon wegen Fahren ohne öV-Billet. Bei den Geldstrafen sind Anzeigen wegen illegalen Aufenthalts ein grosses Thema – gerade Sans-Papiers sind besonders betroffen, auch weil es für sie ein Teufelskreis ist, immer wieder aufgrund von Racial Profiling kontrolliert und wegen des illegalen Aufenthalts bestraft zu werden.

Wie läuft die Kampagne?

Gut. Zuerst hatten wir 50 000 Franken als Ziel gesetzt, es lief aber so gut, dass wir jetzt das Ziel bei 75 000 Franken festgesetzt haben. Ab Juli können wir erste Bussen übernehmen. Wir merken auch, dass die Kampagne etwas ausgelöst hat. Wir bekommen jetzt schon sehr viele Anfragen, was auch zeigt, wie gross die Not der Leute ist. Es rufen uns auch psychiatrische Institutionen an, die fragen, ob wir die Busse von Patient:innen übernehmen können, weil sie in einer schwierigen psychischen Lage stecken und nun auch noch ein Gefängnisaufenthalt droht – wegen einer Busse, die sie nicht bezahlen können. 

Welche Auswirkungen hat die Ersatzfreiheitsstrafe auf das Leben der Betroffenen nach dem Gefängnis?

Eingesperrt zu sein ist in allen Fällen sehr traumatisierend. Die Betroffenen werden zudem brutal verhaftet und unter widrigen Bedingungen untergebracht. Und wer ins Gefängnis gesteckt wird, kann nicht mehr arbeiten. Menschen verlieren so ihre Stellen und ihre Wohnungen. Das Perfide ist zudem: Wenn eine Person ihre Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen hat, hat sich das mit der Busse nicht erledigt. Der Strafzuschlag ist dann, wenn er nicht bezahlt wurde, noch immer offen. Weiter ist ein Gefängnisaufenthalt auch mit Stigma verbunden: Stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihr Umfeld aus dem Gefängnis telefonisch um Geld bitten. Kurz: Die individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Ersatzfreiheitsstrafen sind massiv.

Menschen armutsbedingt ins Gefängnis zu stecken, dürfte eher isolierend als reintegrierend wirken, was ja eigentlich das Ziel des Strafvollzugs wäre, heisst es immer…

…weshalb es uns auch um eine grundsätzliche Kritik am Gefängnissystem geht. Gefängnisse machen Menschen kaputt. Das ergibt auch aus gesamtgesellschaftlich überhaupt keinen Sinn.  Das ist auch der Grund, warum kritische Gefängnisforscher:innen sich gegen Gefängnisstrafen aussprechen. Denn, was ist eigentlich der Sinn von Strafe? Eigentlich keiner. Dennoch lässt sich der Staat das Ganze viel kosten. Beispiel Ersatzfreiheitsstrafen: Pro Tag kann man meistens 100 Franken absitzen. Gleichzeitig kostet ein Tag im Gefängnis den Staat 200-400 Franken. Hier sind Baukosten noch nicht einmal einberechnet. 

Wie legitimieren die staatliche Ebene und die Politik eine solche Gefängnispraxis, die nicht wirklich auf Reintegration zielt?

Anfang März wurde das Thema im Nationalrat diskutiert. Die SP forderte, die Ersatzfreiheitsstrafen, bei denen es um einen Betrag von unter 5000 Franken ging, abzuschaffen. Der Bundesrat anerkannte das Problem, aber meinte, 5000 Franken seien viel zu viel. Die Idee wurde von der rechtsbürgerlichen Mehrheit aber ganz abgelehnt. Was man dort sehr gut gesehen hat, ist, wie die bürgerlichen Parteien argumentieren. Aus den Reihen der FDP hiess es beispielsweise: Es gebe Leute, die am Morgen aufstehen, arbeiten gehen und auch mal eine Busse bezahlen, wenn sie einen Fehler gemacht haben. Und es gebe Leute, die am Morgen nicht aufstehen und deren Arbeit darin besteht, Gesetzesverstösse zu begehen. Ich sehe in solchen Voten einen grundsätzlichen Armenhass, aber auch eine systemische Komponente – es geht darum, Armutsbetroffene zu disziplinieren. Das ist wohl auch der Grund, weshalb der Staat bereit ist, das Geld für die Sanktionierung auszugeben. Gleichzeitig argumentiert man mit Abschreckung: Wenn Leute kein Geld haben, um Bussen zu bezahlen, gehen sie straffrei aus – womit keine Gleichberechtigung mehr gegeben sei. Das hinkt natürlich: Wer Geld hat, wird wegen einer Busse nicht ins Gefängnis gehen müssen. Nur wer armutsbetroffen ist, muss wegen eines unbezahlten Busbilletts in den Knast. Das ist Klassenjustiz.

Kein Gefängnis wegen Armut

Das Projekt Freiheitsfonds Schweiz setzt sich gegen die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen ein. Mit 75 000 Franken kann das Kollektiv rund 200 Menschen aus dem Gefängnis holen, bzw. sie vor einer Ersatzfreiheitsstrafe bewahren. Im März forderte das Kollektiv per Petition die Verkehrsbetriebe auf, auf die Strafanzeigen (die sie nicht gezwungenermassen machen müssten) bei Fahren ohne Ticket zu verzichten. SBB & Co. halten allerdings bisher an der Praxis fest. Mit dem Crowdfunding will das Kollektiv die politische Debatte lostreten – aber eben auch helfen, wo es möglich ist, solange an der Praxis festgehalten wird. Der Freiheitsfonds führt auch Veranstaltungen durch, wie letzten Samstag im Volkshaus, wo die deutsche Soziologin und Kriminologin Nicole Bögelein, die zum Thema forscht, einen Einblick in das Thema Klassenjustiz gab. Das Crowdfunding des Freiheitsfonds läuft bis zum 28. Juni: www.freiheitsfonds.ch/crowdfunding