- Gemeinderat
Arbeit statt Sozialhilfe
An der Sitzung des Zürcher Gemeinderats vom Mittwochabend gab vor allem die Vorlage des Stadtrats für eine Teilrevision der Stipendienverordnung zu reden. Kommissionssprecherin Fanny de Weck (SP) sagte, es gehe darum, dass Menschen mit Status F (vorläufig Aufgenommene) und Menschen mit Schutzstatus S (Menschen aus der Ukraine) bereits nach zwei Jahren Aufenthalt in Zürich Zugang zu Stipendien bekommen sollen. Mit der neuen Regelung soll die Sozialhilfeabhängigkeit vermindert werden.
In der Vorlage wird an die kantonale Volksabstimmung vom 22. September 2024 erinnert: Der Kantonsrat hatte beschlossen, das Bildungsgesetz zu revidieren und für vorläufig aufgenommene Personen auf die Wartefrist von fünf Jahren zu verzichten. Diese Menschen hätten damit den anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden sollen, mit dem Ziel, ihre rasche berufliche Integration zu fördern und gleichzeitig die Sozialhilfe zu entlasten. Doch die SVP ergriff das Referendum, und die Revision ging mit 54,4 Prozent Nein-Stimmen bachab. In der Stadt Zürich wurde sie allerdings mit 64,6 Prozent Ja und der Zustimmung in sämtlichen Stadtkreisen deutlich angenommen.
Das sprach auch Fanny de Weck an. Sie betonte ausserdem, das Vorhaben stehe in keinem Widerspruch zu Bundes- bzw. Kantonsrecht. Die Vorlage hat elf Seiten, auf sechs davon wird unter anderem das Verhältnis zwischen der kantonalen und der städtischen Ebene, die kommunale Rechtsetzungskompetenz, die Gemeindeautonomie, das Verhältnis Bund – Kanton – Gemeinden und der Gestaltungsrahmen der Stadt beschrieben. Teils mit eigens eingeholten Rechtsgutachten wird belegt, dass die Stadt machen darf, was sie mit dieser Vorlage machen möchte. Was die Zahl der möglichen Stipendiat:innen angeht, gehe der Stadtrat von 35 vorläufig aufgenommenen Menschen aus und von 105 mit Status S, also von total 140, fuhr Fanny de Weck fort. Die geschätzten Kosten beliefen sich auf 2,1 Millionen Franken pro Jahr. Nun für die SP fügte sie an, ihre Fraktion unterstütze das Vorhaben. Wer hier lebe und voraussichtlich auch hier bleibe, solle möglichst bald eine Ausbildung machen können. Die Menschen, um die es hier gehe, seien meist sehr motiviert, doch gleichzeitig sei es schwierig für sie, im Arbeitsleben Fuss zu fassen. Dies unter anderem wegen fehlender Ausbildung oder weil ihre Diplome hier nicht anerkannt würden. Vor allem die jungen Menschen würden profitieren, aber auch Menschen aus der Ukraine, nicht zuletzt Frauen mit Kindern.
Worüber darf die Stadt bestimmen?
Für die Minderheit sagte Samuel Balsiger (SVP), vorläufig Aufgenommene seien Leute, die behaupteten, sie hätten Anrecht auf Asyl. Doch der Rechtsstaat habe das überprüft und festgestellt, dass dem nicht so sei und sie weggewiesen werden müssten. Weil sie aber wüssten, dass der Staat nichts mache, wenn sie sich der Wegweisung wiedersetzten, blieben sie einfach. Sie kämen auch nicht aus Kriegsgebieten, sondern aus Ländern, wohin sie zurückkehren könnten. Der Staat könnte Gesetze durchsetzen, wenn er wollte, das bewiesen die USA. Wir seien Teil des Kantons, fügte er an, Sozialvorsteher Raphael Golta könne sich nicht selbst die Krone aufsetzen wie einst Napoleon und sich über alles hinwegsetzen.
Marita Verbali (FDP) erklärte, für ihre Fraktion sei die Bildung der Schlüssel zur Integration. Doch das Stipendienwesen sei kantonal geregelt, und dort gelte für vorläufig Aufgenommene eine Wartefrist von fünf Jahren. Mit Verweis auf die Abstimmung von 2024 fügte sie an: «Es ist nicht Aufgabe der Stadt, dieses Resultat zu korrigieren, indem sie über eine kommunale Sonderregelung einen kantonalen Volksentscheid umgeht.» Zum Rechtsgutachen, demgemäss die Stadt eine eigene Regelung erlassen darf, melde ihre Fraktion «grösste Zweifel an, ob das am Ende verhebet».
Selina Walgis (Grüne) richtete sich mit den Worten «Kein Mensch ist illegal» an die SVP. Es gehe hier um Menschen, die eine Ausbildung machen wollten und dafür Ausbildungsbeiträge beantragten, und das sollten sie schon nach zwei Jahren Wohnsitz in der Stadt Zürich machen können. Die Grünen fänden das «sehr sinnvoll» und unterstützten die Vorlage «selbstverständlich». Moritz Bögli (AL) fand die Argumente der Nein-Seite «doch eher enttäuschend». Bei der kantonalen Abstimmung habe es in der Stadt Zürich eine sehr hohe Zustimmung gegeben. Da sei es «absolut richtig», dass ein Stadtrat hinstehe, den Wunsch der Bevölkerung ernst nehme und handle. Zudem kenne die Stadt bereits eigene Stipendien, die die kantonalen ergänzten.
Zum Schluss der Debatte hielt Stadtrat Raphael Golta fest, «was wir hier drin machen, ist städtische Politik». Und wer ein Problem mit dieser Vorlage habe, solle doch bitte das Referendum ergreifen. Für einmal dürfte die SVP auf ihn hören. Die ausgiebig besprochene Vorlage geht nun an die Redaktionskommission, die Schlussabstimmung folgt in ein paar Wochen.