Für Andreas Atzenweiler ist klar: Die ABU-Schlussprüfung soll beibehalten werden. (Bild: Tim Haag)

Allgemeinbildung ohne Abschlussprüfung, Reform ohne Rückhalt

Die ABU-Reform 2030 soll den allgemeinbildenden Unterricht an den Berufsschulen zukunftssicher machen – doch nicht alle sind überzeugt. Im Gespräch mit Tim Haag erklärt Andreas Atzenweiler, Berufsschullehrer und Mitglied im Schweizerischen Verband für allgemeinbildenden Unterricht (SVABU), warum die geplanten Änderungen seiner Meinung nach nicht ausreichend durchdacht sind.

Die Reform «ABU 2030» hat sich das Ziel gesteckt, den allgemeinbildenden Unterricht an den Schweizer Berufsschulen zukunftsfähig zu machen. Ist der ABU in seiner jetzigen Form nicht bereits fit für die Zukunft?

Andreas Atzenweiler: Unser Berufsbildungssystem ist sehr dynamisch, insbesondere, weil die Bildungsinhalte der rund 240 Berufe in der Grundbildung in einem Fünfjahreszyklus von Bund, Kantonen und Wirtschaft überarbeitet werden. Das Fach Allgemeinbildung ist jedoch branchenunabhängig und über die Inhalte der Lehrpläne bestimmen die Kantone. Diese Schullehrpläne wurden natürlich ebenfalls regelmässig überarbeitet und auf zukunftsrelevante Themen angepasst, doch dadurch entstand in den letzten zwei Jahrzehnten eine gewisse Beliebigkeit – der grösste Schwachpunkt des Fachs, den man in der Reform durch mehr «Verbindlichkeit in der Ausführung» anzugehen versucht. In dieser Absicht erhält die Reform viel Zustimmung von den Lehrpersonen, da diese darin eine klare Stärkung des Fachs sehen. Das Konzept des Rahmenlehrplans, welcher allen kantonalen Schullehrplänen übergeordnet ist, wurde von der Reformleitung ebenfalls als gut befunden. Es gibt jedoch Bereiche, in denen dringend Reformen nötig sind. In den letzten Jahren wurden Millionenbeträge in die technische Ausstattung und Angleichung der Berufsschulen investiert, nun gilt es die pädagogischen Inhalte zu füllen. Die Idee, den Rahmenlehrplan auf die Megatrends auszurichten, ist grundsätzlich gut. Was mich jedoch stört, ist, dass einige Reformpunkte – wie die Abschaffung der Schlussprüfung – nicht ausreichend erklärt oder empirisch untersucht wurden.

Lassen Sie uns zunächst eine Auslegeordnung machen: Welche Akteure sind an der ABU-Reform beteiligt, und wie ist deren Zusammenarbeit organisiert?

Zu Beginn des Jahrzehnts wurde beschlossen, eine neue Gremienstruktur zu schaffen, um die Berufsbildung fit für die Zukunft zu machen – die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK). Sie ist heute für die strategische Weiterentwicklung der Berufsbildung verantwortlich und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. Sie sorgt dafür, dass die Interessen dieser Gruppen auf nationaler Ebene berücksichtigt werden. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist federführend bei der Planung und Steuerung der Reform. Es hatte die Firma Interface beauftragt, ein Review zu erstellen, das als Grundlage diente. Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) ist ebenfalls involviert und koordiniert die Beteiligung der Kantone. Der Schweizerische Verband für allgemeinbildenden Unterricht (SVABU) vertritt die Interessen der Lehrpersonen und war auch eingebunden, um sicherzustellen, dass deren Perspektiven in den Prozess einfliessen – theoretisch.

Die Abschaffung der Schlussprüfung ist umstritten. Nationalrätin Regina Durrer (Mitte) hat im Parlament einen Vorstoss eingereicht, der die Abschaffung kritisch hinterfragt. Warum ist es so wichtig, die Schlussprüfung beizubehalten?

Eine Abschaffung ist deshalb heikel, weil die Folgen ungewiss sind. Wir riskieren im schlimmsten Fall eine Abwertung der Allgemeinbildung in unserem Land. Gegenfrage: Warum tolerieren wir Selektion in Form von Prüfungen auf dem Weg zur Matura? Es ist bis heute nicht ganz klar, wie diese Idee zur Abschaffung der Schlussprüfung überhaupt entstand.  Im 129-seitigen Bericht zur Reform gibt es keinen einzigen Hinweis, dass die Schlussprüfung aus wissenschaftlicher Sicht abgeschafft werden müsste. Empirisch erwiesen ist jedoch, dass mit der Reduktion jeder Prüfungsform die Aussagekraft einer Note sinkt. Aus pädagogischer Sicht ist sie für die Lernenden ein entscheidender Moment. Sie bereitet sie nicht nur fachlich auf den Berufsabschluss vor, sondern vermittelt auch eine wichtige Lebenskompetenz: sich über längere Zeit auf eine grosse Prüfung vorzubereiten. Wenn die Schlussprüfung durch Erfahrungsnoten ersetzt wird, fehlt die externe Kontrolle. Ohne diese Kontrolle verliert das System an Objektivität und Qualität – und das wäre ein Rückschritt, nicht nur für die Lernenden, sondern für das gesamte Berufsbildungssystem.

Als Alternative zur Schlussprüfung wird ein Prüfungsgespräch mit zwei Lehrpersonen vorgeschlagen. Sehen Sie das als ausreichenden Ersatz?

Das Prüfungsgespräch erfordert viel zusätzliche Zeit von zwei Lehrpersonen, was bedeutet, dass in der Phase, in der diese Gespräche stattfinden, Unterrichtsstunden ausfallen. Um die Prüfung rekurssicher zu gestalten, sind zwingend zwei Lehrpersonen erforderlich. Zudem bezweifle ich, dass ein Gespräch die Breite an Wissen und Kompetenzen abdecken kann, die bisher in der Schlussprüfung geprüft wurden. 

Die Reform sieht vor, dass die Abschlussarbeit künftig 50 Prozent der Gesamtnote ausmacht. Was ist der Gedanke dahinter?

Das SBFI und die TBBK sind der Meinung, dass eine längere und tiefere Beschäftigung mit einem Thema besser geeignet sei, um die Handlungskompetenzen der Lernenden zu zeigen, als eine klassische Schlussprüfung. Ich sehe das jedoch kritisch, vor allem angesichts moderner Technologien wie KI-Tools, die in die Ausbildung Einzug halten. Es wird immer schwieriger, die Eigenleistung der Lernenden zu überprüfen, wenn sie auf solche Hilfsmittel zurückgreifen.

Von 22 Berufsschulen im Kanton Zürich, an welchen ABU unterrichtet wird, unterstützen nur zwei die geplante Abschaffung der Schlussprüfung – auch auf Bundesebene ist die Mehrheit der Kantone gegen die Abschaffung. Warum wurden die kritischen Stimmen Ihrer Meinung nach nicht bereits im Prozess vor der Vernehmlassung gehört?

Meiner Meinung nach ist dieser Reformpunkt mit Abstand der grösste Streitpunkt. Die Zahlen sprechen für sich. Die Abschaffung der Schlussprüfung wurde bereits in einem sehr frühen Stadium der Reform vorgeschlagen, in Workshops und Sitzungen, die von Interface und dem SBFI organisiert wurden. Diese Diskussionsgruppen umfassten Vertreter der Berufsbildung, Pädagogischen Hochschulen, der TBBK und teilweise Mitglieder der SVABU. Zu diesem Zeitpunkt wurden viele Reformziele festgelegt, ohne eine breite Diskussion mit der Öffentlichkeit oder empirische Grundlage. Die Lehrpersonen hatten kaum die Möglichkeit, sich einzubringen. Der Entscheid wurde noch vor der Ära ChatGPT erstmals im November 2021 der Öffentlichkeit präsentiert. An der GV 2023 des SVABU, also dem Verband für das Fach Allgemeinbildung, liess die pädagogische Leitung des Projekts noch verlauten: In punkto Abschaffung der Schlussprüfung ist noch nichts entschieden.  Erst mit den Vernehmlassungsunterlagen erfuhren wir Lehrpersonen, dass tatsächlich am Vorhaben festgehalten wird. Brisant: Der erläuternde Bericht umfasste zwar 15 Seiten Text, doch die Abschaffung – der bedeutendste Reformpunkt – wurde nicht begründet.

Die Firma Interface war sowohl an der Evaluation als auch an der Begleitung der Reform beteiligt. Sehen Sie in dieser Doppelrolle ein Problem?

Ich sehe darin definitiv ein Problem. Es entsteht der Eindruck, dass Interface ein eigenes Interesse daran hatte, die Notwendigkeit für tiefgreifende Reformen zu betonen, um Folgeaufträge zu sichern. Wenn eine Beratungsfirma wie Interface feststellt, dass alles in Ordnung ist, arbeitet sie im Grunde gegen ihre eigene wirtschaftliche Grundlage. Der Einfluss privater Akteure auf die Gestaltung von Bildungsstandards muss kritisch hinterfragt werden. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die Firma Interface ebenfalls den Auftrag erhielt, die gesamte bisherige Arbeit der neu gegründeten TBBK zu evaluieren. Es entstand ein siebzigseitiger Bericht, der die Arbeit der TBBK als gut befand. Der Forschungsaufwand für die Einzel-, Gruppeninterviews, Dokumentenanalyse und die  Onlineumfrage erscheint mir immens. Gerne hätte ich diesen für das Fach Allgemeinbildung gesehen. 

Warum wurde das bei der Reform ABU 2030 nicht gemacht?

Ursprünglich war ein breitangelegtes Vorschungsvorhaben zur Untersuchung des Fachs Allgemeinbildung durch das SBFI geplant, aber aus Zeitgründen wurde diese Evaluation aufgegeben. Stattdessen beauftragte man Interface mit einem schnellen Review, das von Anfang an eher eine Alibi-Übung war, um die Reform voranzutreiben und Fristen einzuhalten. Die fehlende empirische Grundlage hat viele Lehrpersonen verunsichert. Eine solide wissenschaftliche Basis wäre essenziell gewesen, um die Reform wirklich fundiert und nachhaltig zu gestalten. Leider wurde diese Chance verpasst.

Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) hat im Mai 2024, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, Musterstellungnahmen zur Unterstützung der Reform an die Kantone verschickt. Einige, darunter auch Zürich, haben diese fast unverändert übernommen. Was halten Sie davon?

Die SBBK hat durch diese Musterstellungnahmen massiv Einfluss genommen. Ziel war eine einheitliche Rückmeldung der Kantone – diese Methode untergräbt aber den föderalen Charakter der Schweiz. Kantone wie Zürich haben kaum eigene Positionen entwickelt, obwohl fast alle Berufsschulen dort gegen die Abschaffung der Schlussprüfung waren. Das führte dazu, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Lehrpersonen vor Ort ignoriert wurden.

Eigentlich hätte der Schweizerische Verband für allgemeinbildenden Unterricht (SVABU) die Interessen der Lehrkräfte im Reformprozess vertreten sollen. Was ist da schiefgelaufen?

Der SVABU hat es leider nicht geschafft, die Interessen der Lehrkräfte wirksam zu vertreten, was aber nicht ganz seine Schuld ist. Der Verband war nur durch eine Person in den entscheidenden Arbeitsgruppen vertreten, was die Einbringung der vielfältigen Meinungen der Lehrkräfte erschwerte. Hinzu kamen strenge Kommunikationsbeschränkungen seitens SBFI. Der SVABU durfte viele Informationen aus den Sitzungen nicht teilen, und oft wurden Protokolle gar nicht erst veröffentlicht. In jener Sitzung, in welcher die Abschaffung der Schlussprüfung vorgeschlagen wurde, gab es keine nennenswerte Intervention des SVABU-Vertreters. Zudem gab es erhebliche Schwächen in der Kommunikation und Einbindung der Mitglieder. Dadurch wurde die Diskussion in den Fachschaften stark eingeschränkt. Auch die Möglichkeit zur direkten Mitsprache, etwa während der Generalversammlungen, war begrenzt, da Fragen im Voraus eingereicht werden mussten. 

Was wäre aus Ihrer Sicht der richtige Weg, um die Allgemeinbildung in der Berufsbildung zukunftsfähig zu machen? Was müsste sich ändern, damit Reformen wie diese erfolgreicher verlaufen und die Bedürfnisse der Lehrpersonen und Lernenden besser berücksichtigt werden?

Meiner Meinung nach gehen die Bestrebungen der Reform insgesamt in die richtige Richtung. Überfachliche Kompetenzen werden klarer und verbindlicher definiert, da sie wichtig sind für die berufliche Mobilität und das lebenslange Lernen. Der Unterricht soll weniger wissens-, sondern kompetenzorientiert sein. Viele Handlungen im Alltag werden digitaler – somit müssen diese auch im Unterricht entsprechend digital geschult und geprüft werden. Berufsschulen sind stark darin gefordert, solche Prüfsettings zu entwerfen. Es braucht hier interdisziplinäre Teams aus Juristen, Pädagogen und Medienschaffenden, um solche Settings zu schaffen – das kostet, doch das muss es uns wert sein. Das Credo sollte lauten: Anpassen statt abschaffen. Noch ist der Ergebnisbericht ausstehend und ich habe immer noch Hoffnung, dass die Prüfung bestehen bleibt. Eine Reform ist nie statisch – sie muss dynamisch sein und sich weiterentwickeln. Nur so können wir gewährleisten, dass der allgemeinbildende Unterricht langfristig relevant bleibt. Für zukünftige Reformen würde ich mir mehr Offenheit, Transparenz und Mitsprache von Beginn weg wünschen.

Stellungnahmen zur ABU-Reform 

Vorwürfe an das SBFI

  • Fehlende wissenschaftliche Evaluation:
    Kritiker:innen bemängeln, dass die Reform ohne eine tiefgehende wissenschaftliche Evaluation durchgeführt wurde. Statt einer gründlichen Untersuchung sei lediglich ein einfaches Review erstellt worden, das keine ausreichende empirische Basis biete, um weitreichende Änderungen fundiert zu rechtfertigen.
    Das SBFI hebt hervor, dass die Reform auf einer «breit angelegten Literaturrecherche und Gesprächen mit relevanten Stakeholdern» basiere. Diese Untersuchungen seien in Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen St. Gallen, Zürich und dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung durchgeführt worden. Darüber hinaus, so das SBFI, habe das Review nicht nur auf Literatur und Gesprächen basiert, sondern auch auf einer umfassenden Analyse von Gesetzen, Reglementen, Verordnungen, politischen Entscheidungen sowie weiteren Dokumenten der Verwaltung. Diese Vielzahl an Quellen habe das Review ausreichend gestützt. Eine umfassendere wissenschaftliche Evaluation sei jedoch nicht vorgenommen worden, wobei der straffe Zeitplan als wichtiger Faktor genannt wird. Dieser habe es erfordert, die Reform zügig umzusetzen, um den sich rasch verändernden Anforderungen der Berufsbildung gerecht zu werden.
  • Die Rolle von Interface:
    Interface, ein privates Unternehmen, war sowohl an der Evaluierung als auch an der Entwicklung der Reform beteiligt. Kritiker:innen bemängeln, dass dies zu einem potenziellen Interessenkonflikt geführt haben könnte, da das Unternehmen langfristig von den Reformen profitieren könnte.
    Das SBFI erklärt, dass Interface «im Rahmen eines transparenten Ausschreibungsverfahrens» ausgewählt worden sei. Die Rolle von Interface habe sich auf die Projektleitung und die Durchführung von Interviews beschränkt. «Alle Empfehlungen und Entscheidungen wurden von den Verbundpartnern – Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt – getroffen, nicht durch Interface.» Zudem betont das SBFI, dass sämtliche Akteure die Möglichkeit gehabt hätten, «bei fehlerhaften Zusammenfassungen zu reagieren bzw. Korrekturen vornehmen zu lassen», was den Einfluss von Interface weiter eingeschränkt habe. Dadurch sei ein potenzieller Interessenkonflikt ausgeschlossen worden.
  • Intransparenz und Einbindung der Lehrer:innen:
    Einige Lehrkräfte kritisieren, dass sie im Reformprozess nicht ausreichend gehört wurden. Besonders die Entscheidung, die Schlussprüfung abzuschaffen, stiess auf Widerstand. Zudem wird bemängelt, dass wichtige Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen und Protokolle nicht öffentlich gemacht wurden.
    Das SBFI erklärt, dass die Lehrpersonen durch die Kantone vertreten worden seien und auch explizit in die Begleitgruppe des Projekts eingebunden gewesen seien. Zudem seien relevante Informationen über die Projektseite, FAQs und Kurzmitteilungen transparent kommuniziert worden, um alle Beteiligten auf dem Laufenden zu halten. Die Transparenz des Verfahrens sei stets gewährleistet gewesen, da die «Lehrerschaft durch ihre Vertreter in den Kantonen aktiv in den Prozess eingebunden» war.
  • Zeitplan der Reform:
    Der straffe Zeitplan habe dazu geführt, dass viele Entscheidungen überstürzt und nicht gründlich durchdacht getroffen wurden. Kritiker:innen befürchten, dass die schnelle Umsetzung langfristig negative Auswirkungen auf die Qualität des allgemeinbildenden Unterrichts haben könnte.
    Das SBFI verteidigt den schnellen Ablauf der Reform mit der Notwendigkeit, bestehende Lücken im System zu schliessen und die Qualität der Allgemeinbildung zu verbessern. «Ein breiter Konsens unter den Verbundpartnern bestand darin, dass eine zügige Umsetzung notwendig sei, um auf die Herausforderungen der Berufsbildung zu reagieren.» Der Plan habe es erfordert, möglichst rasch «bestehende strukturelle Schwächen zu adressieren» und die Reformen in Einklang mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen umzusetzen.

Vorwürfe an die SBBK

  • Musterstellungnahme für die Kantone:
    Befürworter:innen der Schlussprüfung kritisieren, dass die SBBK den Kantonen vorgefertigte Musterstellungnahmen zur Verfügung gestellt hat, die die kantonalen Rückmeldungen beeinflusst haben könnten. Dies werfe die Frage auf, ob der föderale Diskurs verzerrt wurde.
    Die SBBK betont, dass die Musterstellungnahme ein «Service» für die Kantone sei. «Die Kantone sind frei, von der Musterstellungnahme abzuweichen, diese zu ergänzen – oder sie auch zu übernehmen.» Es habe keinerlei Weisungskompetenz seitens der SBBK gegenüber den Kantonen gegeben. Die Musterstellungnahme sei vielmehr ein Instrument, das von den Kantonen für die Kantone erstellt wurde, um die Anliegen in der Berufsbildung zu koordinieren.
  • Einseitige Empfehlungen der SBBK:
    Lehrpersonen kritisieren, die SBBK habe sich stark für die Abschaffung der ABU-Schlussprüfung eingesetzt, ohne dass die Kritik der Lehrpersonen angemessen berücksichtigt wurde.
    Die SBBK weist darauf hin, dass die Schlussprüfung nicht ersatzlos gestrichen werde, sondern durch eine «Schlussarbeit mit Präsentation» ersetzt werde. «Es ist nicht mehr zeitgemäss, mit einer schriftlichen Prüfung ABU-Kenntnisse zu überprüfen.» Ein Gespräch ermögliche besser, zu sehen, ob Lernende Zusammenhänge herstellen und ABU-Inhalte in praktischen Situationen anwenden könnten.