Alles Bührle? 

Die Diskussion um die Leihsammlung Bührle im Kunsthaus geht in die nächste Runde: Die Forderungen der IG Transparenz bleiben, das Kunsthaus rechtfertigt sich mit Publikumszahlen.

 

Natali Abou Najem

 

Die IG Transparenz forderte vor einem Jahr das Kunsthaus auf, die umstrittene Kunstsammlung von Emil G. Bührle zu überprüfen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse öffentlich zu kommunizieren, insbesondere mit Fokus auf den Unterschied zwischen Raubkunst und Fluchtgut. Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) nahm dieses Anliegen an und versprach, die Sammlung informativ darzustellen. Dann öffneten die Pforten des Erweiterungsbaus Chipperfield – und es hagelt Kritik. Glaubt man der IG Transparenz, glänzt der Dokumentationsort vor allem durch Auslassungen. 

 

An der Medienkonferenz des Kunsthauses vergangenen Mittwoch glänzten vor allem die Besucherzahlen: 370 000 BesucherInnen kehrten dieses Jahr ins Kunsthaus ein, 144 000 mehr als im Vorjahr. Und das trotz einer zweimonatigen Schliessung. Auch neue Mitglieder konnte die Zürcher Kunstgesellschaft aquirieren – ganze 3600 Personen mehr, schwärmte der Direktor der Kunsthauses Christoph Becker. Die gute Nachricht: Die damit erwirtschafteten Gelder lassen rund 340 000 Franken für den Erwerb von zeitgenössischer Kunst zu und füllen so die Taschen der Kunstschaffenden. 

 

Eine Absage gab es hingegen an die KritikerInnen: Der Dokumentationsraum sei inhaltlich nicht fehlerhaft, das habe eine Besucherevaluation ergeben, lediglich eine Wortdoppelung und ein Kommafehler seien gefunden worden, so Becker. Selbst HistorikerInnen hätten keine Fehler geltend gemacht, dafür aber wurde auf die Besucherkommentare reagiert: Seit dem 25.11. ist das Digitorial nicht nur über die Website zugänglich, sondern wurde via QR-Codes unter die Gemälde angebracht. Sie verweisen auf Informationen zur Kunst, Geschichte und Biografie, basierend auf den Forschungsergebnissen von Prof. Leimgruber der Universität Zürich. Weiter wurde auch ein Glossar im Dokumentationsraum ergänzt, die die Provenienzforschungsbegriffe erläutert: Raubkunst, Fluchtkunst, Entartete Kunst und Zwangsverkäufe. Becker verteidigt den Dokumentationsraum, da es dabei nicht um «gut und böse» gehe, sondern um historische Tatsachen, deren Wahrheit man ins Auge sehen müsse – obwohl sie unbequem sei.

 

Streit um Begriffe

Eine weitere wichtige Forderung seitens der KritikerInnen ist die Benennung des Erwerbs des Kunstwerks. Eine Lösung wäre es, die Kunstwerke als «NS-verfolgungsbedingter-Entzug» zu bezeichnen. Damit wäre die Problematik hinter der Beschaffung der Kunstwerke transparent und würde so nicht mehr aus der engen Definition der «Raubkunst» fallen. Nach dem Historiker Jakob Tanner, der diese Begriffsfrage an der Podiumsdiskussion der IG Transparenz aufgriff, wären die Kunstwerke dadurch nicht mehr hinter dem juristischen Begriff «Fluchtgut» verschleiert. Aus Sicht des Provenienzforschers des Kunsthauses Joachim Sieber sei es noch zu früh, eine solche Begriffserweiterung vorzunehmen, da dies zuerst auf politischer Ebene durch eine Expertenkommission festgelegt werden müsse. Der Präsident der Bührle-Stiftung Alexander Jolles ist überzeugt, dass diese Begriffsverwendung falsch sei: Juden und Jüdinnen mussten in der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs nicht um ihr Leben und Eigentum bangen, daher ist die Situation anders. Natürlich müssten aber Einzelfälle berücksichtigt werden. Nicht jedes Rechtsgeschäft, dass damals jüdische EmigrantInnen in der Schweiz oder in den USA getätigt haben, wäre ein verfolgungsbedingter Vermögensentzug. Eine interessante Rechtfertigung. Weiter führte Jolles aus, dass diese Begriffsdefinition wieder zu vermehrten Klagen führen könnte. Dabei würde ein solches Kunstwerk der Öffentlichkeit entzogen, verkauft und in einem privaten Wohnzimmer landen. Diese Aussage erinnert stark an die Diskussion über die nachrichtenlosen Vermögen in den 1990er-Jahren. Diese Argumentationslinie ist keine unbekannte hinsichtlich der vorhandenen antisemitischen Stereotypen in der Schweiz und damit auch Kern des eigentlichen Problems der Diskussion: Die fehlende Auseinandersetzung der Schweiz mit ihrer Rolle während der NS-Zeit. 

 

Immerhin geht es vorwärts im Kunsthaus: An der Medienkonferenz versprachen die Vertreter des Kunsthauses, dass der gesamte oder «Eckpunkte» des Leihvertrags im Januar veröffentlicht werde. Und das, obwohl diese in jedem Museum vertraulich gehandhabt werden. Enttäuschend bleibt der Dokumentationsraum weiterhin, indem er Emil G. Bührle als grossen Mäzen feiert und sein Bild als Rüstungsindustrieller und den Verstrickungen mit dem Nationalsozialismus reinwäscht.

 

 

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