Alle müssen sparen – nur die Reichsten nicht

Der Kantonsrat hat am 6. Juli beschlossen, die Grundbuchgebühr von 1,5 auf 1 Promille zu senken. Warum AL, SP, Grüne und EVP dagegen das Behördenreferendum ergriffen haben, erklärt AL-Kantonsrat und Nationalratskandidat Markus Bischoff im Gespräch mit P.S..

 

Die AL ist nach eigenem Bekunden gegen unnötige Gebühren. Am 10. Juli wurde das Behördenreferendum gegen die Senkung der Grundbuchgebühren enigereicht; Ihre Partei hätte aber selbst dann Unterschriften für ein Referendum gesammelt, wenn sie das allein hätte machen müssen. Wie ist das zu verstehen?

Markus Bischoff: Diese Gebühr ist nicht unnötig, und vor allem handelt es sich bei der Grundbuchgebühr nicht um eine reine Gebühr, sondern um eine Gemengsteuer.

 

Und was ist das?

Als Gemengsteuer bezeichnet man eine Gebühr mit Steuercharakter. Gebühr und Gemengsteuer unterscheiden sich hauptsächlich in einem Punkt: Während bei reinen Gebühren das Kostendeckungsprinzip gilt, womit die Gebühr nicht mehr Geld einbringen darf, als die damit verknüpfte Dienstleistung kostet, gibt es bei der Gemengsteuer keine Obergrenze.

 

Es können also theoretisch Millionenbeträge fällig werden?

Angenommen, ein Gebäudekomplex mit einem Verkehrswert von einer Milliarde Franken würde verkauft: Dann würden für die Änderung des Grundbucheintrags bei einem Ansatz von 1,5 Promille 1,5 Millionen Franken Grundbuchgebühr fällig. Dass ein solcher Betrag weit mehr als die entstehenden Kosten deckt, ist keine Frage, doch genau das ist vom Gesetzgeber so gewollt.

 

Der Vorstoss, welcher der am 6. Juli vom Kantonsrat beschlossenen Reduktion zugrunde liegt, stammt von Hans Heinrich Raths (SVP) und wurde von FDP und CVP unterstützt. Ihre Redner betonten, es handle sich eben gerade nicht um eine Gemengsteuer.

Bis zu diesem Beschluss war man sich von rechts bis links einig, dass es sich bei der Grundbuchgebühr um eine Gemengsteuer handelt. Wäre die Mehrheit davon überzeugt, dass wir es mit einer reinen Gebühr zu tun haben, hätte sie den Tarif längst gesenkt.

Als die Grundbuchgebühr letztmals gesenkt wurde – per 1. Juli 2009 und von 2,5 auf 1,5 Promille – hatte man sich in der vorangegangenen Diskussion im Kantonsrat erneut darauf geeinigt, es handle sich um eine Gemengsteuer. Auch dieses Mal ist der Fall übrigens nicht so klar, wie die Abstimmung im Rat vermuten liesse.

 

Inwiefern?

Die Bürgerlichen führten als Begründung dafür, dass sich eine Reduktion «geradezu aufdrängt», unter anderem an, der Deckungsgrad habe gemäss Rechnung 2012 im Notariatsbereich 133 Prozent, im Grundbuchbereich 244 Prozent und im Konkursbereich 22 Prozent betragen, was einen durchschnittlichen Deckungsgrad von 149 Prozent ergibt. Mit der jetzt beschlossenen Senkung von 1,5 auf 1 Promille kommt man allerdings im Durchschnitt immer noch auf einen Deckungsgrad von zirka 130, 140 Prozent. Wer sich auf den Standpunkt stellt, es handle sich um eine reine Gebühr, der oder die dürfte sich folglich damit nicht zufrieden geben, sondern müsste eine so starke Senkung fordern, dass man bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent landete. Das hat jedoch niemand gemacht.

 

Wie interpretieren Sie diesen offensichtlichen Widerspruch?

Die Bürgerlichen anerkennen sehr wohl, dass es sich nicht um eine reine Gebühr handelt. Aber sie geben es nicht zu, sondern nutzen lieber das Momentum der Sprache zu ihren Gunsten. Denn dass die Leute bei einer Abgabe, die das Wort «Gebühr» im Namen führt, davon ausgehen, dass es sich um eine solche handelt, muss einen nicht gross erstaunen – und davon, dass allgemein bekannt ist, dass Gebühren kostendeckend sein müssen, kann man ebenfalls ausgehen.

 

Es handelt sich somit um eine reine Zwängerei der Bürgerlichen?

Wenn man das so nennen will, so ist es auf jeden Fall eine, die uns alle teuer zu stehen kommt: Es geht um 14 bis 15 Millionen Franken, die uns Jahr für Jahr in der Kasse fehlen werden. Und dabei dürfen wir nicht vergessen, dass diese Gemengsteuer keineswegs in jedem Fall viel Geld in die Staatskasse spült: Beim Verkauf eines Hauses mit einem Verkehrswert von unter einer Million Franken beispielsweise ist die Grundbuchgebühr nicht einmal kostendeckend. Und wer sich umgekehrt ein Haus für eine Million leisten kann, der kann sich auch die 1500 Franken leisten, die er heute abliefern muss; ich sehe keinen vernünftigen Grund, künftig nur noch 1000 Franken zu verlangen.

 

In der Kantonsratssitzung sagte Hans Heinrich Raths, die Linken schrieen ständig nach günstigem Wohnen, doch jetzt, wo sie etwas dafür tun könnten, seien sie dagegen – und das erst noch nur, weil der Vorschlag aus der falschen Ecke komme…

Mit Verlaub: Wir reden hier von einem halben Promille des Verkaufspreises einer Liegenschaft. Davon, dass ausgerechnet dieses halbe Promille die Spekulation anheizt, kann keine Rede sein. Die Bodenpreise in Zürich haben sich in den letzten 15 Jahren ungefähr verdoppelt, das stimmt, und dafür sind auch Spekulanten mitverantwortlich. Wegen der 3000 Franken, die einer zahlt, wenn er ein 2-Millionen-Haus, das ihm zusammen mit einem Verwandten gehört, auf sich allein überschreiben lässt, wird hingegen weder die Miete teurer, noch steigen deswegen die Immobilienpreise weiter an – zumal Private ihre Häuser ja nicht ständig weiterverkaufen oder überschreiben. Und zu guter Letzt wird die Grundbuchgebühr, wie andere Abgaben auch, bei der Berechnung der Höhe der Hypothek und der nötigen Rückstellungen logischerweise eingerechnet und trifft folglich niemanden aus heiterem Himmel.

 

Wer leidet denn so stark unter der Grundbuchgebühr, dass er, geht es nach den Bürgerlichen, unbedingt entlastet werden muss?

Betroffen sind die Grossen: Wenn die Credit Suisse ihren Üetlihof für eine Milliarde Franken verkauft, muss sie nach der Reduktion noch eine Million Franken Grundbuchgebühr zahlen statt eineinhalb. Bei grossen Liegenschaftshändlern schenkt es in einer vergleichbaren Grössenordnung ein, beispielsweise, wenn eine Top-Liegenschaft wie das Grieder-Haus an der Bahnhofstrasse für 400 Millionen verkauft wird.

Da stellt sich schon die Frage, wer es sich besser leisten kann, auf 500 000 oder 200 000 Franken zu verzichten – die CS oder der Kanton Zürich, der, angeführt von den nämlichen bürgerlichen Parteien, die im Kantonsrat die Reduktion durchgebracht haben, gerade mal wieder sparen will?

 

Der Zeitpunkt scheint tatsächlich mit Bedacht gewählt zu sein… Oder gibt es irgendwelche objektiven Gründe, die dafür sprechen, gerade jetzt ein seit vielen Jahren bewährtes Prinzip auf den Kopf stellen wollen?

Nein. SVP, FDP und CVP machen damit erstens den Grosskonzernen kurz vor den Wahlen ein Steuergeschenk. Zweitens sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen, womit der Gesamtbetrag, den der Kanton durch die auf dem Verkehrswert beruhende Grundbuchgebühr einnimmt, natürlich auch steigt. Weniger eine Frage des Zeitpunkts, aber deswegen nicht weniger relevant ist schliesslich die Tatsache, dass der Vorstoss aus der Ecke des Hauseigentümerverbands kommt, und zu dessen Basis gehören nun mal viele Einfamilienhausbesitzer, die jeden Rappen zweimal umdrehen, auch wenn sie es gar nicht nötig hätten. Und diese «Chnuppesager» sind politisch relevant, ob es uns passt oder nicht. Dass von der Reduktion kaum sie selber profitieren, sondern beispielsweise jene, welche mit den letzten Riesen-Kisten in Zürich-West viel Geld verdienen wollen, hängt die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat natürlich nicht an die grosse Glocke.

 

Aber die 14, 15 Millionen jährlich machen im Milliardenbudget des Kantons eh nicht den grossen Unterschied, glaubt man den Bürgerlichen.

Wenn es ums Kulturbudget geht, tönt es jeweils anders; da ist einigen jede Million eine zuviel. Vor allem aber sind die Notariate heute ja nicht nur für Grundbuchgeschäfte zuständig: Sie erbringen auch allgemeine Dienstleistungen, und die sind erst noch während der ersten halben Stunde gratis.

 

Zum Beispiel?

Wenn ich einen Vertrag aufsetze und sicher sein möchte, dass alles korrekt ist, kann ich ihn auf dem Notariat vorbeibringen und korrigieren lassen.

 

Gut, Sie sind ja auch Anwalt…

Ja, aber diese Dienstleistung ist eben gerade nicht nur für Anwälte gedacht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können oder wollen, können Sie sich auf dem Notariat beraten lassen. Die JuristInnen dort korrigieren auch Verträge, die Laien geschrieben haben. Natürlich bekommt man dann nichts speziell ausgeklügeltes, aber allemal einen Standardvertrag, der seinen Zweck erfüllt. Das ist doch eine super Dienstleistung.

 

Die steht aber im Zusammenhang mit der Reduktion der Grundbuchgebühr gar nicht zur Diskussion – oder etwa doch?

Sie ist nicht direkt gefährdet, aber je mehr Mittel dem Staat entzogen werden, desto stärker steigt der Druck, Dienstleistungen wie die Beratung auf dem Notariat künftig extra zu berechnen. Und das zahlen dann alle – auch diejenigen, die es sich eigentlich nicht leisten können.

 

Das Hauptargument im Abstimmungskampf wird demnach die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die Kantonsfinanzen sein?

Ja, denn es gibt schlicht keinen Grund, dem Staat ausgerechnet jetzt Geld zu entziehen, wo er alles andere als im Geld schwimmt, in einer Zeit, in der es auch mittelfristig nach eher zu wenig Geld aussieht, einer Zeit, in der die Wirtschaft eher Richtung Ab- statt Aufschwung tendiert. Gerade jetzt jährlich wiederkehrend auf 15 Millionen Franken zu verzichten, ist doch absurd. Noch absurder an diesem Vorhaben ist zudem, dass damit vor allem die besser Situierten geschont werden. Wer sich ein Einfamilienhaus für zwei Millionen leisten kann, steht bereits auf der Sonnenseite; dem braucht der Staat nicht noch eine Abgabe zu erlassen.

 

Ganz neu ist es ja nicht, dass die Bürgerlichen ein Herz für Reiche haben…

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reduktion muss man wissen, dass einige Notariate auf dem Land, beispielsweise im Stammertal oder im Zürcher Oberland, jetzt schon defizitär arbeiten, da die Grundbuchgebühr bei Geschäften mit einem Verkehrswert unter einer Million wie erwähnt nicht kostendeckend ist.

Das müsste den Bürgerlichen, die sonst stets betonen, wie wichtig ein ausgeglichener Haushalt sei, eigentlich zu denken geben. Aber dass der Kanton Zürich gut darin ist, auf Einnahmen von privilegierten HauseigentümerInnen zu verzichten, ist tatsächlich nichts Neues; man denke nur an die Rabatte bei der Vermögenssteuer oder die Abschaffung der Handänderungssteuer.

 

Lustigerweise ist sogar die bürgerliche Mehrheit im Regierungsrat gegen die Reduktion, die ‹ihre› bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat durchgebracht hat: Wie fühlt es sich an, als AL-Politiker für den Regierungsrat die Kastanien aus dem Feuer holen zu müssen?

Die ehemalige Finanzdirektorin Ursula Gut war eine vehemente Gegnerin der Reduktion, und kürzlich hat sich auch der Obergerichtspräsident in seinem Jahresbericht dagegen ausgesprochen. Sowohl die Exekutive als auch die Gerichte sehen somit keine Veranlassung, die bislang gültige Regelung zu ändern. Dass wir im Gegensatz zu den Bürgerlichen dafür sorgen, dass die Finanzplanung der Regierung nicht unnötig durcheinander kommt, werden wir im Abstimmungskampf sicher erwähnen.

 

Die AL hätte das Referendum auch allein ergriffen, nun haben wir ein Behördenreferendum von AL, SP, Grünen und EVP: Sind Sie froh um die breitere Abstützung?

Das schon, aber noch lieber hätte ich Unterschriften für ein Referendum der AL gesammelt.

 

Um vor den Nationalratswahlen präsenter sein zu können und den eigenen Wahlkampf anzukurbeln?

Aus dem einfachen Grund, dass Volksreferenden eine grössere Chance haben, angenommen zu werden, als Behördenreferenden.

 

Warum ist das so?

Bereits mit der Unterschriftensammlung beginnt eine gewisse Mobilisierung bei den Leuten, es wird mehr darüber berichtet, und bis zum Abstimmungstermin wissen die Leute entsprechend besser, worum es geht, und haben sich eine Meinung gebildet.

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