Ohne Tat und Urteil eingesperrt

Bis 1981 wurden Menschen in der Schweiz aufgrund ihres Lebenswandels ohne Gerichtsurteil in geschlossene Anstalten gesperrt – dies teilweise lebenslänglich. Die Praxis der administrativen Versorgung wurde erst Anfang der 80er-Jahre als menschenrechtswidrig aufgehoben. Thomas Huonker, Historiker und Mitglied der unabhängigen Expertenkommission UEK im Gespräch mit Zara Zatti über ein unschönes Kapitel Schweizer Geschichte.

 

Was fällt alles unter den Begriff der administrativen Versorgung?
Thomas Huonker: Unter die administrative Versorgung fallen alle Anstaltseinweisungen in der Schweiz, die ohne gerichtliches Verfahren auf behördliche Verfügung getroffen wurden. National wurden ab 1912 Vormundschaftsparagraphen betreffend liederlichen oder arbeitsscheuen Menschen in das Zivilgesetzbuch der Schweiz aufgenommen. Bereits im 19. Jahrhundert wurden, besonders im Umfeld solcher Anstalten, kantonale Gesetze erlassen, damit Menschen in eine Zwangsarbeitsanstalt eingewiesen und die Anstalten gefüllt werden konnten. Bis 1981, als die Versorgungsgesetze als menschenrechtswidrig aufgehoben wurden, konnten Menschen ohne Gerichtsurteil, ohne Verfahren und ohne Verteidigung von den Behörden, vom Fürsorgeamt, vom Waisenamt oder vom Vormund in eine geschlossene Anstalt oder eine Strafanstalt eingewiesen werden. Die administrativ Versorgten haben häufig kein Delikt begangen, sondern wurden lediglich aufgrund ihres Lebensstils, der nicht den gesellschaftlichen Konventionen entsprach, als Gefahr eingestuft und eingesperrt. Es kam vor, dass Betroffene ohne Gerichtsurteil lebenslänglich weggesperrt wurden.

 

Wer war von solchen Versorgungen betroffen?
Betroffen waren vor allem Angehörige der Unterschicht, häufig alleinstehende Frauen, Kinder und Jugendliche aus armen Familien.

 

Was war der Gedanke hinter dieser Art von Massnahmen?
Deklariert wurde die administrative Versorgung als Hilfe für die Schwachen, Rettung der Armen und Erziehung von Schwererziehbaren. Faktisch war das leider gar nicht der Fall. Vielmehr herrschte in den Straf- und Arbeitsanstalten ein hartes Disziplinierungsregime, häufig verschlechterte sich die Lage der Betroffenen zusätzlich. Nebst den teilweise unhaltbaren Zuständen, die in den Anstalten herrschten, verschlechterten sich ihre Ausbildungschancen und sie wurden als «Anstältler» oder «Zuchthäusler» stigmatisiert. Die Vorgaben der Erziehung bildeten nur den ideologischen Überbau über die Disziplinierungspolitik. Ein weiterer Aspekt, der in die Versorgungsgesetze Einzug fand, war der Präventionsgedanke: Man fürchtete, dass die betroffenen Menschen der Gesellschaft schaden oder die Gemeinde in Verruf bringen würden. Um die Gesellschaft oder die damaligen Gesellschaftsnormen zu schützen, hat man die sogenannten Querulanten weggesperrt.

 

Waren die Massnahmen auch finanziell lukrativ?
Offiziell wurden die Einweisungen als Sozialhilfe bezeichnet: Die Menschen erhalten Arbeit, einen Wohnsitz und Beihilfe zu einem würdigen Leben. In Wirklichkeit hat man einfach gespart, anstatt die Probleme an der Wurzel anzugehen oder mit ausgleichenden Massnahmen zu kompensieren. Darüber hinaus hat man im 19. Jahrhundert gemerkt, dass diese Menschen über eine Arbeitskraft verfügen, von der man profitieren kann. Um die Menschen zur Arbeit zu zwingen, wurden sie diszipliniert und bestraft, bei Ungehorsam wurden sie etwa in leere Zellen gesperrt, man verweigerte ihnen Nahrung, sie wurden kahlrasiert oder verprügelt. Die Sträflinge und administrativ Versorgten in der Strafanstalt Witzwil verrichteten auf den Feldern gratis Zwangsarbeit, die Erträge wurden teuer verkauft, während die Insassen die verfaulten Abfälle erhielten. Mit den Erträgen konnten nicht nur die Kosten des Personals gedeckt werden, man konnte bis in die 1950er Jahre sogar noch Gewinn abführen.

 

Waren es immer von Armut betroffene Personen?
Nein, es gab auch Fälle in der Mittel- oder Oberschicht, einfach weniger häufig. In der höheren Mittelschicht und vor allem in der Oberschicht gab es Methoden und Wege, um anders mit diesen Menschen umzugehen. Man konnte sie in privaten Heilanstalten unterbringen, sie von ihrem eigenen Vermögen leben lassen oder man schaute, dass Kinder von der eigenen Verwandtschaft versorgt wurden. Auch in der Mittel- oder Oberschicht kam es jedoch vor, dass ein ‹schwarzes Schaf› auf Drängen der Familie in eine solche Anstalt eingewiesen wurde und dann in den Mechanismus geriet, der eigentlich für die Unterschicht gedacht war. Es gibt das Beispiel eines Gemeindepräsidenten, der seinen Bruder wegen Liederlichkeit einweisen liess; wie sich herausstellte handelte es sich dabei aber um einen Erbstreit. Ähnliche Fälle gab es bei Scheidungen oder bei Familien der Oberschicht, die Homosexuelle oder Menschen, die sich für das damalige Verständnis sexuell unethisch verhielten, in die Psychia­trie oder Anstalten einweisen liessen. Im Vergleich zum Grossteil der Armutsbetroffenen, die Opfer von Zwangsmassnahmen wurden, sind diese Fälle aber sehr gering.

 

Gab es auch gute Beispiele solcher Anstalten?
Gut betuchte Menschen konnten schauen, dass ihre Kinder in eine gute Anstalt eingewiesen wurden. Zu den besten Anstalten zählten die privaten mit guter Schulbildung und ohne Zwangsarbeit. Das Risiko des Missbrauchs durch das Personal oder durch ältere Insassen existierte dort aber genauso wie in den anderen Anstalten. Es gab auch Anstalten, in denen ein verhältnismässig mildes Regime herrschte. Hat man als Kind oder Jugendliche in einer solchen Anstalt aber rebelliert oder ist ausgebrochen, kam man in eine nächsthärtere Anstalt. Bei wiederholtem Ungehorsam konnte es zu einer Einweisung in eine Strafanstalt wie Realta oder Bellechasse kommen.

 

Wer trägt die Verantwortung für das starke Auseinanderdriften zwischen der ursprünglichen Idee der administrativen Versorgung und der unschönen Realität?
Zum einen der Gesetzgeber. Hier wird dann häufig angemerkt, dass einige dieser Gesetze durch das Volk abgesegnet wurden und das trifft auch zu. In der Folge wäre das ganze Volk oder zumindest die Mehrheit mitverantwortlich. Ich glaube aber, dass die Abstimmenden mehrheitlich und im Detail nicht wussten, welche Zustände in den Anstalten herrschten, denn das wurde viel zu wenig kontrolliert und publik gemacht. Es gab zwar Aufsichtskommissionen, diese machten aber teilweise Geschäfte mit den Anstalten oder wiesen selber Leute ein, weshalb sie die Missstände, ausser in besonders krassen Fällen, ebenfalls nicht bekannt machten. Die Presse hat zwar periodisch über die Zustände in den Anstalten berichtet, diese wurden aber häufig dementiert. Dadurch konnte das Image, das sich die Anstalten selbst gaben, sehr breit aufrecht erhalten werden. Die Behörden selber wussten in der Regel, was sie tun, wenn sie Menschen in besonders harte Anstalten wie Realta, Bellechasse oder Witzwil einwiesen, sie vertraten aber die Ansicht, dass eine solche Massnahme bei besonders wiederständigen Menschen nötig war, damit diese gebrochen und diszipliniert werden konnten.

 

Gab es Zeiten, in denen sich die administrativen Versorgungen häuften?
Es gab eine klare Häufung ab den 1930er bis in die 1940er Jahre. Ab den 50er-Jahren und vor allem in den 60-er Jahren gingen die Massnahmen dann aufgrund der Hochkonjunktur zurück. Viele Menschen wurden ja administrativ versorgt, weil sie keine Arbeit hatten und als arbeitsscheu dargestellt wurden. In den 50ern und 60ern hatten mehr Menschen eine Arbeit, weshalb es weniger Einweisungen gab. Ab den 60er und 70er-Jahren stieg ausserdem die Toleranz für Dinge, die früher verpönt waren, etwa sich zu schminken zu tanzen oder Rock ’n’ Roll zu hören.

 

Gab es auch regionale Unterschiede?
Ja, es herrschte ein Ost-West-Gefälle: In der Deutschschweiz und im Tessin wurde relativ strikt versorgt, in der welschen Schweiz sind die Versorgungsgesetze später erlassen und früher aufgehoben worden.

 

Wo waren die Anstalten im Kanton Zürich?
Es gab die Armenanstalt Kappel am Albis, das ehemalige Kloster Kappel wurde von der reformierten Kirche geführt. Die Anstalt beinhaltete eine Korrektionsabteilung, in die administrativ Versorgte eingewiesen wurden. Ende 1970 wurde die Anstalt aufgehoben. Als Zwangsarbeitsanstalt wurde das heutige Massnahmenzentrum für junge, erwachsene Straftäter in Uitikon in den 1870ern gegründet.

 

Ab wann kam Kritik an den administrativen Versorgungen auf?
Kritik kam unmittelbar nach Einführung dieser Zwangsarbeitsanstalten und dem Erlassen dieser Gesetze im 19. Jahrhundert auf. Dies fiel mitten in die liberale Phase des schweizerischen Bundesstaates, die Vertreter dieser liberalen Haltung empfanden diese Einweisungen ohne Gerichtsverfahren als einen Rückfall in barbarische Zustände und als unvereinbar mit dem liberalen Denken. Dies Haltung wurde aber politisch und mittels Volksinitiativen überstimmt. Vor allem ab den 1890ern kam dann die Idee der erblich minderwertigen Menschen auf, also Menschen, die von Geburt an schlecht sind und eine Gefahr darstellen. Da auch sogenannte Experten aus Medizin und Psychiatrie diese Haltung teilten, verstummte die Kritik wieder. Eine weitere Kritikwelle kam von einzelnen Betroffenen, allen voran Carl Albert Loosli, der ab 1924 gegen die administrativen Versorgungen protestierte. Er war als Jugendlicher selbst von administrativen Versorgungen betroffen und aus diesem Grund sehr aktiv. 1944 geriet die Anstalt Sonnenberg in Kriens bei Luzern in die Kritik: Nachdem die Fotografien von Paul Senn von den abgemagerten Jugendlichen ohne Hemden und Unterwäsche in der Anstalt an die Öffentlichkeit gelangten, wurde die Einrichtung geschlossen. Dies stellte aber eine Ausnahme dar.

 

Weshalb hat man die administrativen Versorgungen schlussendlich aufgehoben?
Die 68er-Bewegung spielte eine grosse Rolle: Die Heimkampagne übte Druck aus und sprach sich gegen die administrativen Versorgungen aus. Ausserdem führten die 68er generell dazu, dass Dinge, die früher als Gefahr betrachtet wurden, wie etwa die amerikanische Jugendbewegung oder Musik, normalisiert wurden. Im Kreis der 68er nahm ausserdem eine Bewegung von liberalen Juristen die Kritik aus dem 19. Jahrhundert wieder auf und berief sich nun auf die europäische Menschenrechtskonvention von 1953. Die Schweiz konnte dieser erst 1974 beitreten, da sie zunächst noch das Frauenstimmrecht einführen musste. Als man 1974 die Konvention unterzeichnet hat, baute man einen Vorbehalt für die administrative Versorgung ein, wonach diese weiterhin Gültigkeit hatte und man in diesem Bereich menschenrechtswidrig handeln konnte. Dieser Vorbehalt ermöglichte es, dass die administrativen Versorgungen noch bis 1981 angewendet wurden. Als dieser Vorbehalt dann ablief, also sechs Jahre nach der Unterzeichnung der Menschenrechtskonvention, wurden die administrativen Versorgungen aufgelöst.

 

Welche Entschädigungsansprüche haben die Betroffenen heute?
Aufgrund der Wiedergutmachungsinitiative von Guido Fluri erhalten die Betroffenen nebst Soforthilfe eine Entschädigung von 25 000 Franken. Ursprünglich sah die Initiative eine Entschädigung von insgesamt 500 Millionen für die Opfer vor, die Mehrheit des Nationalrates legte aber die Obergrenze von 25 000 Franken fest. Die Opfer wurden dadurch wieder einmal mit einem Minimum abgespiesen.

Kam es andererseits zur Verurteilung von Personen?
Die Gesetzgeber und die Versorger kamen nur in ganz wenigen Fällen vor Gericht und zwar nicht, weil sie nach diesen menschenrechtswidrigen Gesetzen gehandelt haben, sondern weil sie Straftaten begingen wie Vergewaltigung, körperliche Misshandlung oder Betrug von Mündeln. Die menschenrechtswidrige Praxis wurde nicht bestraft, die allermeisten, welche diese Massnahmen anordneten, wurden in Ehren pensioniert.

 

Seit 2014 untersucht die UEK die administrativen Versorgungen. Mit welchen Quellen haben Sie gearbeitet?
Die UEK hat Wert darauf gelegt, mündliche Quellen von Zeitzeugen zu berücksichtigen und hat Interviews mit Betroffenen, aber auch mit ehemaligen Anstaltsleitenden und Einweisenden geführt. Daneben gibt es einen grossen Fundus an Memoiren von Betroffenen, angefangen bei Carl Albert Loosli. Ebenfalls gearbeitet haben wir mit Aktendossiers der Behörden oder mit Gutachten der Psychiatrien. In den Dossiers fanden wir häufig Briefe von Betroffenen, in denen sie sich über das harte Regime beklagten, und die beschlagnahmt wurden.

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