Verwässerter Gewässerschutz

Das Referendumskomitee präsentierte am Dienstag seine Argumente gegen das Wassergesetz, über das am 10. Februar abgestimmt wird. 

 

Milad Al-Rafu

 

Der Kantonsrat verabschie­dete im Sommer das kantonale Wassergesetz. Die Linke und gewisse bürgerliche Parteien (GLP, EVP) störten sich an dessen Ausgestaltung und ergriffen das Behördenreferendum. Vertreter dieses Referendumskomitees präsentierten am Dienstag ihre Argumente im Hinblick auf die Abstimmung vom 10. Februar. Kantonsrat Ruedi Lais (SP) wies auf die Gefahr einer Teilprivatisierung der Grundwasserversorgung hin. Diese Befürchtung sei dem Artikel 107 des Wassergesetzes geschuldet, der im Bereich der Wasserversorgung eine Übertragung der Aufgaben der Gemeinde an Private erlaubt.

 

Dieses Argument schlug im Vorfeld des Referendums hohe Wellen. Vertreter des bürgerlichen Lagers verneinten zwar diese Gefahr, denn mit der Wasserversorgung dürfe rechtlich gesehen kein Gewinn erzielt werden. Lais verwies hierbei auf die Möglichkeit von indirekten Gewinnausschüttungen. Dass die befürchtete Teilprivatisierung nicht das einzige schlagkräftige Argument gegen das Wassergesetz ist, machten die VertreterInnen der anderen Parteien klar.

 

 

 

Private Interessen?

So erklärte Beat Kälin (Präsident der FDP Meilen und von WWF Zürich), dass Renaturierungen auch mit dem neuen Gesetz nur stockend vollzogen werden würden. Auch gefährliche Pestizide würden weiterhin in der Nähe von Gewässern eingesetzt. Julia Gerber Rüegg (Präsidentin des Vereins Ja zum Seeuferweg) bemängelte den eingeschränkten Zugang zu öffentlichen Gewässern: Im eidgenössischen Gewässerschutzgesetz sei ein Gewässerraum von 15 Metern von der Uferlinie an vorgesehen. Im Widerspruch zur eidgenössischen Gesetzgebung erlaube das kantonale Wassergesetz jedoch eine Einschränkung des Gewässerraums, wenn «die bauliche Nutzung eines Grundstückes sonst erheblich eingeschränkt würde». Auch führe das Wassergesetz – anders als zuerst vorgesehen –­­ nicht zu einem erleichterten Zugang zu Gewässern. Kantonsrat Thomas Forrer (Grüne) machte auf die mangelnden Vorschriften im Bereich des Hochwasserschutzes aufmerksam: «Wenn die Hochwassermassnahmen nur unzureichend an den Gebäuden vorgenommen werden müssen, dann muss die öffentliche Hand dafür aufkommen und entsprechende Massnahmen direkt an den Gewässern umsetzen». Hier präsentiere das Wassergesetz eine weitere Hürde, denn für Hochwassermassnahmen könne nur ein Minimum an Land beansprucht werden, wobei Bauland nicht infrage komme.

 

Allgemein bevorzuge das Wassergesetz gemäss Komitee die Interessen Privater. So postuliert Artikel 17 des Wassergesetzes, dass die Festlegung der Gewässerräume «unter grösstmöglicher Schonung des privaten Grundeigentums» stattfinden muss. Weiter strichen die bürgerlichen Parteien im Kantonsrat im letzten Moment einen Gesetzespassus, der vorsah, dass «die Öffentlichkeit der Gewässer vermutet» wird. Unter dieser Bestimmung hätten die Privateigentümer bei umstrittenen Eigentumsverhältnissen die Beweispflicht tragen müssen. Diese Bestimmung wurde gemäss Lais durch eine schwammigere Formulierung ersetzt, die eine Stärkung der Eigentumsrechte Privater zur Folge habe.

 

 

 

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