Unterschrift ohne Konsequenzen?

Muss man eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen? – vor dieser Frage stehen neu gewählte Mitglieder der Schulpflege in Uster.

 

Zara Zatti

 

In einigen Gemeinden im Kanton Zürich, etwa in der Schulpflege Uster oder der Sozialbehörde Regensdorf, bekommen neu gewählte Mitglieder eine Einverständniserklärung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses und der Schweigepflicht bei Amtseintritt vorgelegt. Claudio Schmid (SVP) stellte am Montag eine Anfrage im Kantonsrat bezüglich dieser Praxis. In einer solchen Vereinbarung der Sozialbehörde Regensdorf werden die gesetzlichen Grundlagen betreffend Amtsgeheimnis und Schweigepflicht ausgeführt. So wird darauf hingewiesen, dass die Schweigepflicht nicht nur gegenüber Privaten oder der Presse gelte, sondern auch «im Verhältnis zu (anderen) Behörden und Beamten, die mit der betreffenden Angelegenheit nichts zu tun haben», und dass auch die sichere Aufbewahrung der Akten dazugehört. Im letzten Punkt werden die Konsequenzen bei Verletzung des Amtsgeheimnisses mit dem dazugehörigen Strafbestandsartikel aufgeführt. Mit einer Unterschrift soll das neue Sozialbehördenmitglied bestätigen, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und sich an die Vorschriften zu halten. Claudio Schmid fordert in seiner Anfrage eine Stellungnahme des Regierungsrates zu solchen Vereinbarungen: Er möchte wissen, ob diese selbstständigen Charakter haben und was ein demokratisch gewähltes Mitglied einer Behörde bei Nichtunterzeichnung riskiert.

 

Zur Sensibilisierung

Die betreffenden Behörden relativieren die Existenz einer solchen Vereinbarung: Sie diene lediglich der Information und habe die Funktion einer Sensibilisierung der neu gewählten Mitglieder in Bezug auf das Thema. So schreibt Benno Scherrer, Sekundarschulpräsident Uster, ein solches Merkblatt «hat zum Ziel, die neu gewählten Behördenmitglieder darauf hinzuweisen, dass Verletzungen der Schweigepflicht strafrechtliche Konsequenzen haben». Die Unterschrift bezeuge dabei lediglich die Kenntnisnahme der rechtlichen Vorgaben. Sowohl bei der Schulpflege Uster als auch bei der Sozialbehörde Regensdorf blieben die rechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoss mit oder ohne Merkblatt dieselben, es gelte das herrschende Recht, so heisst es auf Anfrage.
Es stellt sich dennoch die Frage, ob ein solches Merkblatt bei einem Verstoss nicht herbeigezogen würde, die Unterschrift verleiht dem Merkblatt ein anderes Gewicht. Wieso ist die Unterschrift also notwendig, wenn das Blatt einzig dazu dienen soll, alle Mitglieder ausreichend über die rechtliche Situation in ihrem Amt aufzuklären? Patricia Bernet, Primarschulpräsidentin Uster sagt, das Merkblatt sei in dieser Legislatur eingeführt worden und die Unterschrift diene dazu, das Bewusstsein der neu gewählten Schulpflegemitglieder in Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoss zu schärfen, denn nicht alle SchulpflegerInnen seien über die rechtliche Lage ausreichend informiert. Wolle jemand das Merkblatt nicht unterzeichnen, habe dies keine Konsequenzen. Dies bestätigt auch der Gemeindeschreiber Stefan Pfyl für die Sozialbehörde Regensdorf und Benno Scherrer für die Sekundarschule in Uster, beklagt habe sich bis jetzt aber noch nie jemand über die Unterschrift.

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